Elektroleitungen fachgerecht verlegt?
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.

Elektroleitungen fachgerecht verlegt?

Guten Tag,

unser Holzrahmenhaus (Neubau) hatte bei der Abnahme das Problem das einige Steckdosen nicht mit Strom versorgt waren.

Wie sich dann herausstellte, waren bei den Verkleidungsarbeiten mit Holzpaneelen die dahinter liegenden Leitungen durch die Nägel beschädigt. Unsere Baubeschreibung sieht die Elektroinstallation nach VDE vor.

Wie sich bei den Reparaturarbeiten herausgestellt hat, sind die Installationszonen nach DINAbk. 18015 nicht eingehalten worden. Die Leitungen sind zum Teil direkt über dem Boden, gehen schräg in der Wand lang etc.

Unsere Frage ist.

1. Muss die DIN eingehalten werden und sollten wir darauf bestehen, dass die Installationszonen beachtet werden.

Hierbei wäre der Aufwand sehr groß, da das Haus komplett mit panelen verkleidet ist.

Danke und herzliche Grüße

Mia

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  1. Zeitbombe

    Ihr Haus ist eine Zeitbombe bezüglich abfackeln. Eine Installation nach VDE beinhaltet die zugehörigen VDE-Vorschriften und die DINAbk.-Normen, diese sind eindeutig und umfangreich. Bei Ihnen liegt ein Kollektivversagen der Planer, der Bauüberwachung, des Elektrikers und der Holzbaufirma vor. Hauptsächlich hat der Elektriker die Kabel in Bereichen verlegt, die von den Nägeln der Pressluftpistolen erreicht werden. Es wird noch viele Stellen geben, bei denen diese Krampen das Kabel verletzt haben ohne dass das bei Messungen bemerkt wird. Hier wird irgend wann ein Lichtbogen oder Kriechstrom das Holz entzünden. Der Rat kann nur lauten: alle raus und neu machen. Holzständerhäuser mit Holzverkleidung und NYM-Kabel sind keine durchdachte Lösung.
  2. Gefahr in Verzug

    Haben Sie die Abnahme verweigert und haben Sie die Haftpflichtversicherungen der beteiligten Planer und Handwerker? Sie werden einen Bausachverständigen brauchen. Was ist mit dem Zeitverzug? In diesem Haus werden Sie nicht wohnen können.
  3. Wieso Gefahr?

    Danke für die Antwort. Aber wieso Gefahr? Die defekte Elektroleitung soll nach unserer Kritik fachgerecht repariert worden sein. Von der Abnahme wurde die Elektrik ausgenommen. Was hinter der Panele ist kann ich ja nicht sehen. Meiner Meinung nach darf die Leitung nicht so dicht am Boden langgeführt werden.

    Herzliche Grüße

    Mia

  4. Kabelverlegung im Holzhaus

    Offensichtlich ist die gesamte Kabelverlegung planlos und unwissend vorgenommen. Wenn die Elektroinstallation von der Abnahme ausgenommen ist, gibt es Koordinationsprobleme. Langfristige Schäden wegen Dampfbremse und Kältebrücken sind zu erwarten. Kabel in Gerätedosen müssen zugentlastet sein, Dosen müssen wegen Lichtbogen dicht sein, Kabel in Wänden dürfen nur senkrecht und waagerecht verlegt werden, ausbessern mit Klebeband wie im Bild dargestellt ist verboten, die Verlegetiefe muss so sein, dass die Krampen das Kabel nicht erreichen, bei kritischen Stellen und im Boden hätte Stapa-Rohr verwendet werden müssen. Kurz gesagt: die Elektroinstallation ist Murks und Murks führt zur Katastrophe. Da wird auch die Rauchmelderpflicht nicht helfen. Die nach VDE vorgeschriebenen Isolationsmessungen werden nicht alle beschädigten Kabel finden lassen. Wenn Sie alles so belassen, vertrauen Sie Ihr Leben dem Zufall an.
  5. Beruhigende Nachrichten

    Danke für die offenen Worte. Was meinen Sie mit Koordinationsproblemen? . Wenn die Mängel bekannt waren und durch die Holzverkleidung verdeckt wurden kommen ja auch noch die Schwierigkeiten der Arglist hinzu. Herzliche Grüße

    Mia

  6. Tja  -  liebe Bauherren

    ... und was wollt ihr nun machen?

    Messungen bzgl. Kriechstrom bringt nur bedingte Sicherheit. Beispiel: Es wurden 2 Kabel von Nägeln getroffen, bei Kabel 1 wurde die Isolierung komplett zerstört und es fliest ein Kriechstrom vom Kabel über den Nagel in die Wand. Das ist messbar und wird als Schaden erkannt. Bei Kabel 2 ist ebenfalls die Isolation getroffen worden, aber es ist zwischen Kabel und Nagel noch 0,1 mm Isolation vorhanden geblieben. Messung auf Fehlerstrom ergibt nix. Fehler bleibt unerkannt. Aber wenn in 10 oder 20 Jahren die Isolation versprödet ist und die 0,1 mm wegkrümeln oder reißen, dann kommt es evtl. Jahre später zu einem unentdeckten Kriechstrom. DAS MEINT Herr KIRSCHNER MIT ZEITBOMBE!

    Eigentlich müssten Sie jetzt alle Beplankungen wieder runternehmen lassen und die Verlegung der Elt-Leitungen durch Augenscheinnahme kontrollieren und ggf. korrigieren lassen, da sie im beplankten Zustand nicht einschätzen können wo welche Leitungen wie stark beschädigt worden sind. Und all das sollte dann ordentlich fotodokumentiert werden bevor es neu beplankt wird.

    Machen Sie das nicht und kommt es in 10 oder 20 Jahren zu einem Kabelbrand müsste eigentlich nicht mal Ihre Versicherung zahlen, denn Sie alle (Bauherren und Firmen) haben von den Mängeln gewusst und die Folgeschäden billigend in Kauf genommen. Ein solches Risiko ist vermutlich nicht versicherbar.

    Also beißen Sie in den sauren Apfel und lassen Sie alles in Ordnung bringen. Zahlen muss diese Mängelbeseitigung wohl der Elektriker (Ausführungsfehler = Mangel) ggf. gemeinsam mit dem Bauleiter (Überwachungsmangel).

    Lassen Sie sich keine ungesehene Mess-Lösung aufschwatzen, nur weil das für die beiden Herren so viel billiger ist!

  7. juristischer Poker ist sinnlos

    Früher hat man von "verdeckten Mängeln" gesprochen für die eine Haftung von bis zu 30 Jahren galt. Das gibt es so nicht mehr.

    Ihr Hinweis auf "Arglist" nutzt nicht viel. Nach geltender Rechtsprechung gilt für einen verdeckten Mangel eine 10 jährige Gewährleistung ab Bekannt werden des Mangels. Da Sie den Mangel jetzt schon kennen, gilt die Gewährleistung ab jetzt. Und was bringt Ihnen 10 Jahre Gewährleistungsanspruch, wenn die Elt-GmbH und Ihr Bauleiter morgen ihre Firmen zu machen? nix!

  8. Ja aber

    Danke für die Antworten. Aber zuerst muss ich doch feststellen ob ein Mangel vorliegt. Die Verlegung alleine ist es ja noch nicht wenn ich es richtig verstehe? Eine eventuelle Schädigung des Schutzmantels ist ja nicht unbedingt feststellbar. Also kann ich doch nur auf das Messeprotokoll bestehen und dem Risiko leben?

    Gruß Mia

  9. Sie d3nken zu defensiv und brauchen offenbar Verstärkung durch einen eigenen Baubetreuer

    Die beschädigten Kabel sind Beweis genug, dass nicht nur ein Mangel (falsche Verlegung der Kabel) sondern bereits Mangelfolgeschäden vorliegen. Sie müssen sich meines Erachtens NICHT mit einem Messprotokoll abfinden, weil dieses weder Mängelfreiheit noch Schadensfreiheit beweist (siehe Erklärung oben). Sie haben Anspruch auf ein mangelfreies Werk also lassen Sie die Mängel beseitigen. Ja, dafür werden sie sich streiten müssen vermutlich inkl. Anwalt.

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