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Fenster- und Türöffnungen übermessen beim Innenputz: Was ist korrekt? Fläche, Berechnung & Regeln
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Fenster- und Türöffnungen übermessen beim Innenputz: Was ist korrekt? Fläche, Berechnung & Regeln

Hallo, ich verarbeite gerade Lehminnenputz in einem Erweiterungsanbau. Standort ist NRW. Nun ist mein Bauherr ein "120"%er; selbst Schreiner im Innenausbau. Fenster- und Türöffnungen (Fensteröffnungen, Türöffnungen) die weniger als 2,5 m² haben, werden übermessen. Fensterlaibungen sind nicht zu Putzen, da er sie mit Holz verkleiden wird. Hier nun meine Frage: Haben die 2,5 m² immer noch bestand? Ein Mauermeister sagte mir, das sich die Fläche, die übermessen wird auf 4 m² erhöht hat. Stimmt das?
Im Vorfeld schon mal Danke!
Harry Paschen
Lehmwerkstatt, Krefeld
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass es um die korrekte Abrechnung von Innenputzarbeiten geht, speziell um das Übermessen von Fenster- und Türöffnungen. Grundsätzlich gilt: Nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) werden Öffnungen unter einer bestimmten Größe bei der Putzfläche mitberechnet, also 'übermessen'.

    Die genaue Größe, ab der Öffnungen nicht mehr übermessen werden, ist im ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) DINAbk. 18350 geregelt. Bei Putzarbeiten ist dies in der Regel 2,5 m². Das bedeutet, Fenster- und Türöffnungen, die kleiner als 2,5 m² sind, werden bei der Berechnung der Putzfläche nicht abgezogen.

    Es ist wichtig, dass diese Regelung im Vorfeld zwischen Bauherr und Handwerker klar kommuniziert und vertraglich festgehalten wird, um Missverständnisse bei der Abrechnung zu vermeiden. Ich empfehle, sich im Zweifelsfall auf die aktuelle VOB und die zugehörigen ATV zu beziehen oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Abrechnungsmodalitäten (Übermessen ja/nein, welche Flächengrenze) VOR Beginn der Arbeiten schriftlich mit dem Bauherrn und beziehen Sie sich dabei auf die aktuelle VOB.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
    Die VOB ist ein Regelwerk für Bauleistungen in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen und regelt die Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen. Die VOB soll faire und transparente Bedingungen für Bauherren und Auftragnehmer schaffen.
    Verwandte Begriffe: ATV, DIN 18350, Bauvertrag
    ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen)
    Die ATV ist Teil der VOB/C und beschreibt die technischen Anforderungen an die Ausführung von Bauleistungen. Sie enthält detaillierte Vorgaben zu Materialien, Ausführung und Qualitätsstandards.
    Verwandte Begriffe: VOB, DIN-Normen, Baustoffe
    DIN 18350
    DIN 18350 ist die ATV für Putz- und Stuckarbeiten. Sie regelt die technischen Anforderungen an die Ausführung von Putzarbeiten, einschließlich der zu verwendenden Materialien und der zulässigen Toleranzen.
    Verwandte Begriffe: Putz, Stuck, VOB, ATV
    Übermessen
    Das Übermessen bezeichnet die Praxis, bei der Abrechnung von Bauleistungen bestimmte Flächen (z.B. Fenster- oder Türöffnungen) nicht von der Gesamtfläche abgezogen werden. Dies wird in der Regel bei kleineren Flächen angewendet, um den Abrechnungsaufwand zu reduzieren.
    Verwandte Begriffe: Abrechnung, Flächenberechnung, VOB
    Flächenberechnung
    Die Flächenberechnung ist die Ermittlung der Größe einer Fläche. Im Bauwesen ist die Flächenberechnung wichtig für die Abrechnung von Leistungen, die flächenabhängig sind, wie z.B. Putz-, Maler- oder Bodenbelagsarbeiten.
    Verwandte Begriffe: Geometrie, Abrechnung, Aufmaß
    Lehmputz
    Lehmputz ist ein Baustoff, der aus Lehm, Sand und gegebenenfalls organischen Zusätzen besteht. Er wird als Innenputz verwendet und zeichnet sich durch seine feuchtigkeitsregulierenden Eigenschaften aus.
    Verwandte Begriffe: Innenputz, Baustoffe, ökologisches Bauen
    Bauabrechnung
    Die Bauabrechnung ist die Zusammenstellung aller erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eines Bauprojekts. Sie dient als Grundlage für die Bezahlung des Auftragnehmers durch den Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Aufmaß, VOB, Rechnungsprüfung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet 'Übermessen' bei Putzarbeiten?
      Übermessen bedeutet, dass Fenster- und Türöffnungen unter einer bestimmten Größe bei der Berechnung der Putzfläche nicht abgezogen werden, sondern die Fläche inklusive der Öffnung berechnet wird. Dies dient der Vereinfachung der Abrechnung.
    2. Wo ist geregelt, wann Fenster- und Türöffnungen übermessen werden dürfen?
      Die Regelungen zum Übermessen finden sich in der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), genauer gesagt in der ATV DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten). Diese Norm legt fest, bis zu welcher Größe Öffnungen übermessen werden dürfen.
    3. Was passiert, wenn die Fenster- oder Türöffnung größer als 2,5 m² ist?
      Wenn die Öffnung größer als 2,5 m² ist, wird sie in der Regel von der Gesamtputzfläche abgezogen. Die tatsächlich verputzte Fläche wird dann berechnet und abgerechnet.
    4. Kann man vom Übermessen abweichen?
      Ja, die Vertragsparteien können im Bauvertrag individuelle Vereinbarungen treffen, die von den Regelungen der VOB abweichen. Es ist wichtig, solche Abweichungen schriftlich festzuhalten.
    5. Was ist die VOB?
      Die VOB ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Verfahrensordnung für die Vergabe von Bauleistungen), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) und VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
    6. Was ist die ATV?
      Die ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) ist Teil der VOB/C und beschreibt die technischen Ausführungsbedingungen für verschiedene Bauleistungen, wie z.B. Putz- und Stuckarbeiten (DIN 18350).
    7. Warum gibt es die Regelung zum Übermessen?
      Die Regelung zum Übermessen dient der Vereinfachung der Abrechnung, da das Ausmessen und Abziehen kleinerer Öffnungen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde.
    8. Was sollte ich als Bauherr beachten?
      Als Bauherr sollten Sie vor Beginn der Arbeiten mit dem Handwerker klären, wie die Abrechnung erfolgt und welche Regelungen (VOB oder individuelle Vereinbarungen) gelten. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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  2. Innenputz: VOB-Normen zu Übermessen & Laibungsabrechnung

    Foto von Martin Kempf

    der Maurermeister ist wohl schon älter
    und hat schon lange keine aktuelle Putznorm mehr in der Hand gehabt. Die 2,5 m² gelten schon seit vielen Jahren, und das nach wie vor. Seit Anfang 2005 werden auch alle Leibungen, so sie denn bearbeitet wurden, zusätzlich nach Längenmaß abgerechnet, auch bei Öffnungen kleiner 2,5 m².
  3. Bestätigung: Flächenberechnung Innenputz & neues Forum-Mitglied

    wie wahr!
    Jo, der Kollege ist in der Tat schon über 50; was ja noch kein Alter ist. Hat auch eher gemauert als geputzt.
    Ich wollte mich nochmal für die schnelle Antwort und die neue Info, das mit den Laibungen war mir noch nicht bekannt, bedanken.
    Übrigens, nettes Forum hier. Werde mich öfter mal einloggen.
    Gruß
    Harry
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

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    Fenster- und Türöffnungen beim Innenputz: Korrekte Flächenberechnung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung von Fenster- und Türöffnungen beim Innenputz, insbesondere im Hinblick auf die VOBAbk.-Normen und die Abrechnung von Laibungen. Es wird geklärt, dass die 2,5 m²-Regel für das Übermessen von Öffnungen weiterhin Gültigkeit hat. Seit 2005 werden auch bearbeitete Laibungen zusätzlich nach Längenmaß abgerechnet, selbst bei Öffnungen unter 2,5 m². Ein Forumsmitglied bedankt sich für die schnelle und hilfreiche Antwort.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Innenputz: VOB-Normen zu Übermessen & Laibungsabrechnung sind die Informationen des Maurermeisters möglicherweise veraltet, da die Abrechnung von Laibungen seit 2005 angepasst wurde.

    ✅ Zusatzinfo: Das Forum wird als hilfreich und informativ gelobt, was zur Folge hat, dass sich ein neues Mitglied registriert und zukünftig aktiv teilnehmen möchte, wie im Beitrag Bestätigung: Flächenberechnung Innenputz & neues Forum-Mitglied erwähnt.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei der Bauabrechnung von Innenputzarbeiten sollten stets die aktuellen VOB-Normen berücksichtigt werden, insbesondere hinsichtlich der Flächenberechnung von Fenster- und Türöffnungen sowie der separaten Abrechnung von Laibungen. Es empfiehlt sich, den Beitrag Innenputz: VOB-Normen zu Übermessen & Laibungsabrechnung zu konsultieren, um auf dem neuesten Stand zu sein.

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