Honor Baubegleitung
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Honor Baubegleitung

Hallo,
bei der Planung einer Altbausanierung mussten wir einige Pannen wegstecken. Um die Ausführung überwachen zu lassen, wollten wir jemanden zur Baubetreuung beauftragen, der das Ganze koordiniert und betreut, einem zur Seite steht, Gewerke abnimmt.
Die Baugenehmigung ist erledigt, Angebote sind eingeholt  -  wurde von einem Generalunternehmer erledigt, allerdings musste dann aus wichtigen Gründen die weitere Zusammenarbeit beendet werden.
Nun suchen wir jemanden, der das Ganze über die Bauphase hinweg betreut. Nach aktuellem Stand sind noch 2 Gewerke zu vergeben  -  Angebote dazu liegen bereits vor.
Lt. dem Architekten beträgt der Satz für das Honorar 7 % der Bausumme. Ist dies für die Baubetreuung realistisch, wenn Bauplan und Angebotseinholung bereits erfolgt sind?
  • Name:
  • Stefl80
  1. Guckst Du hier

    Guckst Du hier

    unter "Honorarrechner".
    Bausumme eingeben und nur "Objektbetreuung" auswählen. Dann hast Du einen Anhalt zu den angemessenen Kosten.

  2. Weitere Planungen nötig?

    Also ein ernsthaft arbeitender Bauüberwacher wird nicht nur da sein, um die Arbeiten vor Ort überwachen, sondern er wird auch alle Vorplanungen und Leistungsverzeichnisse auf Brauchbarkeit und Vollständigkeit prüfen. Weil er sich sonst ggf. Planungsfehler, die er hätte erkennen können und nicht angezeigt hat, anrechnen lassen muss.
    Es kann z.B. sein, dass gar keine Ausführungsplanung erstellt wurde, oder diese nicht vollständig ist, oder die Statik fehlt, EnEVAbk.-Nachweis fehlt etc. Die erste Aufgabe des Bauüberwachers ist daher alle Unterlagen zu sichten und Mängel in den vorangegangen Planungen zu finden und auf die Vervollständigung der Planung hinzuwirken. Neben dem Bauüberwacherhonorar müssen Sie also weiteres Planungshonorar für Ausführungsplanung etc. hinzu rechnen. Ich kann mich auch irren, und ihr Generalunternehmer hat sauber und vollständig geplant, aber aus Ihrem Beitrag kann man herauslesen, dass es gerade nicht so zu sein scheint.
  3. Zweiter Weg

    wäre es, die Baubetreuung nach Stundenaufwand zu beauftragen. Da muss dann der Aufwand für "Ich musste ja alle vorhandenen Unterlagen prüfen" dem Bauherrn gegenüber zumindest vernünftig begründet werden. Es ist nämlich extrem unwahrscheinlich, dass bisher alles kompletter Mist war.
    Bei dem Angebot des Architekten wäre ich misstrauisch, denn bei einer Altbausanierung mit unvorhersehbarem Aufwand finde ich es sehr ambitioniert, so etwas mal eben für die übliche Pauschale zu übernehmen. Vielleicht plant er den Aufwand entsprechend zu verringern, falls es komplizierter wird. Ich befürchte, ihr und der Architekt redet etwas aneinander vorbei, denn "begleitende Baubetreuung" und "Bauüberwachung nach LPAbk. x HOAIAbk." sind nicht das Gleiche. Über die Bausumme solltet ihr auch vorher reden, es ist euch doch bekannt, dass das mehr als die Summe der Baurechnungen ist? Stundenhonorar wäre m.E. für beide Seiten transparenter (wenn auch evtl. teurer).
    Für Baubetreuung/-Überwachung (und vermutlich in erster Linie Verantwortung dem BA gegenüber) als technische Seite wäre auch ein Bauingenieur geeignet, eventuell sogar besser als ein Architekt (als Generalist für die umfassendere Planungsarbeit).
    Nur eigene Erfahrungen nach Altbausanierung mit Architektenwechsel ...
    Gruß
    VolkerLeue
  4. Objektüberwachung

    Die Objektüberwachung ist nach HOAIAbk. eine eigene Leistungsphase.
    Die Aufgaben sind dort in einem Leistungsbild beschrieben.
    Voraussetzung ist, dass die vorherigen Leistungsphasen voll erbracht sind, damit die Haftung stimmt.
    Mit Planung und Ausschreibung hat normalerweise ein Bauleiter nichts am Hut, oder es sind für ihn Sonderleistungen.
    Die neue HOAI kennt keine Stundenlohnsätze mehr.
    Die Gefahr besteht, dass die Kosten für einen Bauleiter ausufern.
    Ein Baufachmann/Bauherr mit Erfahrung kann bei guter Planung diese Leistungen selbst erbringen, aber ein Laie braucht eine gute Beratung, um überhaupt einen Vertrag mit einem Bauleiter abschließen zu können.
    Die Erwartungshaltungen von Bauherren und Bauleiter sind naturgemäß unterschiedlich, besonders wenn über einen Stundensatz ein " ... mach mal ... " vereinbart wird.
    Gruß
  5. Klingt alles

    so schön absolut, aber die böse Realität hält sich leider nicht immer an die Vorschriften..
    "Die Objektüberwachung ist nach HOAIAbk. eine eigene Leistungsphase. " Ja, und alle LPAbk. sollte nach HOAI unabhängig voneinander ausführbar und klar abgegrenzt sein ...
    "Die Aufgaben sind dort in einem Leistungsbild beschrieben. " Ja, und diese Leistungsbilder sind in allen HOAI-Phasen die entscheidenden Streitpunkte bei Problemen mit dem Planer/BL
    "Voraussetzung ist, dass die vorherigen Leistungsphasen voll erbracht sind, damit die Haftung stimmt. " Ja, und wenn sie das nicht sind? Keine Bauleitung?
    "Mit Planung und Ausschreibung hat normalerweise ein Bauleiter nichts am Hut, oder es sind für ihn Sonderleistungen. " Darum gibt auch auch IngBüros, die nicht nur Bauleitung anbieten, sondern alle LP nach Entwurfsplanung und dann sind das normale Ergänzungsarbeiten zu den entsprechenden LP der HOAI, keine "Sonderleistungen"
    "Die neue HOAI kennt keine Stundenlohnsätze mehr. " Wie schön, wenn also die Ausführungsplanung zu zwei Gewerken nicht passst oder irgendwo ergänzt bzw. nachgeliefert werden muss, kann ich also hinterher einen Rechnungsprüfer engagieren, der mir sagt, ob hier ein korrekter Anteil nach HOAI angesetzt wurde?
    "Die Gefahr besteht, dass die Kosten für einen Bauleiter ausufern. " Ja, aber.. Eine Altbausanierung ist oft mit recht viel Eigenleistung verbunden, deren Wert als Bausummenteil nach HOAI anzusetzen ist. Wird nur Wert auf eine begleitende technische Betreuung/Hilfe gelegt, kann es sogar günstiger sein, hier Stunden anzusetzen (mal abgesehen davon, ob das s.o., erlaubt ist)
    "Ein Baufachmann/Bauherr mit Erfahrung kann bei guter Planung diese Leistungen selbst erbringen, .. " Da wird sich das BA aber sehr freuen, wenn Herr Müller, der mal dem Schwager bei der Sanierung geholfen hat sich als BL einbringt ...
    ".. aber ein Laie braucht eine gute Beratung, um überhaupt einen Vertrag mit einem Bauleiter abschließen zu können. "
    Na prima, dann nehme ich mir als BH erst den Generalunternehmer mit Planung, dann einen freiberuflichen Berater ohne Haftung, der mir danach sagt, welchen haftungsrechtlich relevanten Vertrag ich mit einem BL abschließen soll, wobei der BL mir nach einer Woche erzählt, dass noch ein Architekt die Ausführungsplanung überarbeiten muss? "Sarkasmus aus"
    "Die Erwartungshaltungen von Bauherren und Bauleiter sind naturgemäß unterschiedlich, besonders wenn über einen Stundensatz ein " ... mach mal ... " vereinbart wird. "
    Wenn sie das sind, ist etwas extrem falsch gelaufen. Der BH hat das Interesse, im Rahmen des geplante Budgets ein brauchbares Ergebnis zu bekommen, der BL mit möglichst geringem eigenem Aufwand dieses für den BH brauchbare Ergebnis zu erreichen. Wenn sich daraus ein Widespruch ergibt, will entweder einer eine S-Klasse für Dacia-Preis oder der andere Geld ohne Arbeit. Deshalb sagt man nicht ".. mach mal ... " sondern redet vorher einige Stunden miteinander.
    Ich habe zu oft gehört "am Bau passiert immer mal was unerwartetes", "dann müssen wird das halt anders als geplant machen" oder "da muss man flexibel sein". Darum sehe ich es als legitimen Wunsch an, die Leistungsanforderungen an den BL/Planer genau zu definieren und auch Verträge entsprechend zu gestalten. Der üblich HOAI-Mustervertrag ohne Ergänzungen ist da ein Freibrief für Manipulationen. Nach einem solchen Vertrag wäre auch eine komplette Motordiagnose bei abgerostem Auspuff völlig gerechtfertigt.
    Gruß

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