Fragliches Architekenhonorar
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Fragliches Architekenhonorar

Hallo,
wir haben uns ein etwas älteres Haus gekauft, bei dem ein neues Dach geplant ist. Für die Planung/Zeichnung (bis Leistungsphase 4) haben wir einen Architekten beauftragt. Jedoch nie schriftlich eine Honorarvereinbarung bzw. einen Vertrag gemacht. Anfangs war eine andere Dachform geplant und der Architekt hatte uns bei den Erstgesprächen kurz was zu seinem Honorar gesagt  -  er hatte Kosten Aufgrund der 1. Planung ermittelt und gemeint er würde pauschal 5000 € nehmen/nur mündl. erwähnt.  -  In den weiteren Gesprächen haben wir uns jedoch für einen anderen Dachaufbau entschieden. Die Bausumme, welche er in dem Bauantrag angeben hat, ist mit 70.000 € beziffert. Dies erscheint uns für die beantragten Maßnahmen auch absolut realistisch.
. Jetzt haben wir die Rechnung erhalten und in der Rechnung ist eine Bausumme von 120.000 € eingetragen.
Der Architekt beharrt auf dieser Bausumme und natürlich auf das Honorar 5000 € + Mehrwertsteuer. Angeblich ist das Honorar noch sehr niedrig angesetzt ... Er schreibt
"Nach dem Stand der genehmigten Pläne und der Grundlage meines Honorars heute und damals Aufgrund einer
Kostenschätzung, liegen die ermittelten Baukosten bei ca. 150.000 € netto
Baukosten Dachgeschossausbau:
450 m³ neu x 350 €/m² = 157.500 € brutto
Garage = 15.000 € brutto
Abbruch = 10.000 € brutto

Gesamtbaukosten = 182.000 € brutto = 152.940 € nettto
Wie Sie sehen können, habe ich auch im Bereich der anrechenbaren Baukosten einen niedrigeren Wert
angesetzt und somit nochmals mein Honorar gemindert" ...
Diese o.g. Beträge können wir nicht nachvollziehen ... Wie kann man denn im Bauantrag dann von 70.000 € ausgehen? Der widersricht sich doch selbst.
Kennt sich jemand mit Architektenhonoraren aus?
Vielen Dank
LG
Babette

  • Name:
  • Babette
  1. Naja ...

    Je nach Bundesland sind entweder realistische Baukosten nach Kostenermittlung (nach DINAbk.) oder fiktive Tabellenwerte anzugeben.
    In Nds z.B. sind die Rohbauherstellungskosten nach Tabellenwert anzugeben. Die haben nicht mal ansatzweise etwas mit den realen Baukosten zu tun.
    Bei einer Beauftragung bis Leistungsphase 4 hätte der Kollege aber mehr machen müssen als X m³ * Y € = Baukosten XYZ.
    Also hat er seine Leistung nicht vollständig erbracht. Hierfür gibt es Abzüge!
    Und für seine Honorarermittlung darf er das nun evtl. sogar noch nacharbeiten.

    Bei anrechenbaren Kosten von 120 T und Honorarzone III sind 5000 nicht günstig, weil er nur Mindestsatz und max. 20 % Umbauzuschlag ansetzen darf und das wären dann etwas über 4 T €.
    Ob das Ding in Honorarzone IVAbk. fällt, müsste man prüfen. Dann wären es knapp über 5 T.
    Ich denke aber, pauschal darf er nur abrechnen, wenn das VORHER vereinbart war.

    Ich würde Ihnen raten, dass sich mal jemand mit Sachverstand die Rechnung ansieht und Ihnen sagt, wohin die Reise gehen könnte.

  2. Naja,

    besonders fair klingt das aber auch nicht. Bei dieser Bausumme darf er nicht pauschal abrechnen, er muss also, um den genannten Pauschalpreis von 5000,- zu bekommen, eine entsprechende Bausumme nach HOAIAbk. vorweisen. Nicht wirklich OK , ihn so nachträglich drücken zu wollen, aber das soll nicht mein Gewissen belasten.
    a) Bausumme ist etwas komplizierter als man annimmt. Soweit ich mich da erinnere, darf er vorhandene Bausubstanz zur Anrechnung bringen, soweit vom Bau betroffen.
    b) Steht im Bauantrag sicherlich nicht die Bausumme, das wird die separate Kostenschätzung sein. Ich denke, er wird eine Kostenberechnung mit den 120 T (ausgebautes Dach? Technik? Statik während der Planung geändert? ...) nachliefern können und bei LP4 kann er dann auch das Honorar darauf berechnen.
    c) Wie RD schon andeutet, ist diese Rechnung sicherlich formal unzureichend, aber ob das allein weiter hilft, s. b).
    d) Gelten auch mündliche Verträge bzw. "konklusives Handeln", nämlich Bauantrag einreichen, vom Architekt unterschrieben. Da nimmt jeder Richter einen Vertrag (da keine anderen Infos nach Mindestsatz HOAI) an.
    Mit Bauernschläue sich auf 'alles nur mündlich' berufen zu wollen wird da nicht klappen. Wenn Ihnen die 5000,- bekannt waren und Sie wochenlang keinen Protest hatten, war Ihnen die Leistung diesen Betrag doch bisher Wert und von schlechter Arbeit stand da auch nichts! Wie gesagt, nicht ganz fair.
    Gruß
    Volker Leue
  3. Rohbaukosten im Bauantrag

    Die Rohbaukosten im Bauantragsformular hat Ihnen der Architekt niedrig eingetragen, damit Sie ein paar € Gebühren sparen, da sich die Genehmigungsgebühren danach bemessen.
    Die anrechenbaren Baukosten sind etwas anderes. Wo ist Ihr Problem? 5.000 € zzgl. Steuer waren ausgemacht, 5.000 € zzgl. Steuern wurden abgerechnet. Wo ist Ihr Problem?
    Hat der Architekt eine Kostenschätzung und Kostenberechnung angefertigt?
  4. nein wir haben keine Kostenschätzung und Kostenberechnung erhalten ...

    nein wir haben keine Kostenschätzung und Kostenberechnung erhalten
  5. nein wir haben keine Kostenschätzung und Kostenberechnung erhalten ...

    nein wir haben keine Kostenschätzung und Kostenberechnung erhalten
  6. nein wir haben keine Kostenschätzung und Kostenberechnung erhalten ...

    nein wir haben keine Kostenschätzung und Kostenberechnung erhalten
  7. Kostenberechnung

    Eine Kostenberechnung nach DINAbk. 276 gehört bei den Leistungsphasen 1-4 dazu. Diese sollten Sie nachfordern.

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