Angebot Fertighaus soll plötzlich kosten
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Angebot Fertighaus soll plötzlich kosten

Hallo an alle,
ein Fertighausanbieter hat uns einen Plan (Grundriss, Lage der Zimmer) gezeichnet und ein entsprechendes Angebot zugeschickt. Wir hatten mündlich vereinbart, dass Kosten für uns erst dann entstehen, wenn wir uns zum gemeinsamen Bauen entschließen, ein detaillierter Plan (inkl. Sanitär, Strom, Heizung etc.) erstellt wird und wir dann vom Kauf zurücktreten.
Der Hauspreis war uns dann aber doch zu hoch und dies haben wir dem Anbieter mitgeteilt. Jetzt will er knapp 1000 € von uns
Wie sollen/können wir vorgehen?
Zudem mache ich mir Sorgen, da wir natürlich bei verschiedenen Anbietern Angebote eingeholt haben, die uns alle mündlich zugesagt hatten, dass für die ersten Angebote keine Kosten für uns entstehen; sozusagen solange, bis wir uns mit dem Anbieter definitiv einig sind, dass wir gemeinsam bauen wollen und exakte Baupläne erstellt werden ... Nicht dass da noch mehr hinterherkommen ...
Bin für jeden Tipp dankbar.
p.
  • Name:
  • Paul
  1. Wie auch im grünen ...

    Wie auch im grünen schon gesagt: wer so blöd ist, und ohne Vertrag/Auftrag schriftlich (!) etwas zeichnet, hat selbst Schuld. Sowas fällt dann unter ED-Schaden (Eigene Dusseligkeit). Letztendlich hat er Akquise betrieben und sich verspekuliert.
    Und die 1.000 am besten noch so, oder wie ... :-))
  2. Wer schreibt, der bleibt

    ... nichts schuldig! Soll heißen: Weisen Sie den Rechnungssteller schriftlich darauf hin, dass die Entwurfsplanungen bis zur Angebotserstellung ein Teil der mündlich abgesprochenen Aquisearbeit seinerseits waren und als kostenfrei zugesichert waren. Am besten per Fax oder per Einschreiben.
    Es nimmt immer mehr zu, dass auch Generalunternehmer (Schlüsselfertigbauunternehmen) nachträglich versuchen die potentiellen kleinen privaten Kunden an ihren Werbungskosten zu beteiligen, weil das Geld auch hier nicht mehr so locker sitzt und der Architekt sein Geld vom Generalunternehmer haben will, egal ob der nun tatsächlich baut oder nicht.
    Es ist stets eine Einzelfall-Entscheidung, ob Planungsleistungen ohne schriftlichen Auftrag als Akquise oder als mündlicher Auftrag gelten. Bei Generalunternehmern neigen die Gerichte zur Akquise, bei Einzelarchitekten findet man jedoch häufiger auch Gerichtsentscheidungen, dass auch ein mündlicher Vertrag über Planungsleistungen einen Vergütungsansprcuh rechtfertigen würde.

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