Abrechnung Ingenieurhonorar trotz anderslautendem Angebot
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Abrechnung Ingenieurhonorar trotz anderslautendem Angebot

Hallo zusammen,
zur Durchführung eines Bauvorhabens habe ich Kontakt zu einem Statiker aufgenommen.
Nachdem der Umfang der Baumaßnahme anhand der vorliegenden Architektenpläne besprochen war, erhielt ich ein schriftliches Angebot über die statische Berechnung. Ich habe die Leistung gemäß Angebot beauftragt.
Nach Leistung entsprechender Abschlagzahlungen erhalte ich nun eine Schlussrechnung des Statikers, die mit dem Angebot überhaupt nichts mehr zu tun hat.
Die Forderung gemäß Schlussrechnung ist annähernd doppelt so hoch wie das Angebot.
Das Bauvorhaben hat sich gegenüber dem ursprünglichen Planungen nicht verändert.
Hat der Statiker Aussicht seine Forderungen gerichtlich durchzusetzen?
Wieviel ist dann ein Angebot bzw. eine Beauftragung auf Grundlage eines Angebotes Wert?
  • Name:
  • Meggopolis
  1. Wie wäre es mit Nachfragen?

    Rufen Sie den Statiker an und fragen Sie ihn, wie es zu der Rechnung kommt. Irgendwelche Gründe muss das ja haben.
    Das kostet nicht viel, nur Überwindung.
    Gruß

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