Statiker-Rechnung Balkonanbau: Honorarhöhe gerechtfertigt? Kosten prüfen!
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Statiker-Rechnung Balkonanbau: Honorarhöhe gerechtfertigt? Kosten prüfen!
ich hätte eine Frage zur Höhe unserer Statiker Rechnung.
Details:
Wir lassen zwei nachträglich angebaute Stahlbalkone a' 7x3 m fertigen, für den wir einen Architekt und Statiker beauftragt haben.
Vor Baubeginn war der Statiker bei uns um zu prüfen ob die Balkone überhaupt gebaut werden können, danach hat er mit dem Architekten zusammengearbeiteret. Vom Architekt hatten wir vorab eine Kostenschätzung (kein festen Kostenvoranschlag) erhalten in dem das Statiker Honorar mit ca. 1000 € angegeben wurde. Nun haben wir vom Statiker eine Rechnung über 2800 €! erhalten, fast das dreifache! . Der Statiker begründete die Höhe damit, das er ja einen Teil der Arbeit des Architekten übernommen hätte (Detailzeichnungen mit Materialangaben). Der Architekt wiederum sagt dass das Statikerarbeiter wäre.
Der Statiker hat nach § 6 HOAIAbk. (Zeithonorar) 35 Ing-Stunden und 9 Konstrukteur-Stunden abgerechnet. Ist diese Zeit und die Rechnungshöhe gerechtfertigt oder zu hoch? Weiß da jemand Bescheid?
Viele Grüße und im Voraus besten Dank für eine Antwort,
MfG
B. Fuchs
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Ich kann Ihnen keine verbindliche Aussage zur Angemessenheit der Statiker-Rechnung geben, da dies von vielen Faktoren abhängt, wie z.B. dem tatsächlichen Aufwand, der Komplexität des Projekts und den vereinbarten Honorarsätzen.
Folgende Punkte sollten Sie prüfen:
- Grundlage der Berechnung: Wurde ein Zeithonorar oder ein Pauschalhonorar vereinbart?
- Stundensatz: Ist der Stundensatz des Statikers angemessen und marktüblich?
- Leistungsverzeichnis: Sind alle abgerechneten Leistungen im Leistungsverzeichnis enthalten und nachvollziehbar?
- Nachweis der Stunden: Hat der Statiker die abgerechneten Stunden detailliert nachgewiesen?
- HOAI: Entspricht die Abrechnung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)🔴 Beachten Sie, dass die HOAI bei reinen Statikleistungen nicht zwingend gilt, aber als Orientierung dienen kann.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Rechnung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einer Verbraucherberatung prüfen. Fordern Sie vom Statiker eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen und der abgerechneten Stunden an.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Statiker
- Ein Statiker ist ein Ingenieur, der die Standsicherheit von Bauwerken berechnet und nachweist. Er erstellt statische Berechnungen und Detailzeichnungen.
Verwandte Begriffe: Tragwerksplaner, Bauingenieur, Tragwerksplanung - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen.
Verwandte Begriffe: Honorar, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar - Leistungsverzeichnis
- Ein Leistungsverzeichnis listet alle Leistungen auf, die ein Auftragnehmer (z.B. Statiker) erbringen soll.
Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Angebot, Vertrag - Zeithonorar
- Beim Zeithonorar wird die Leistung nach den tatsächlich geleisteten Stunden abgerechnet.
Verwandte Begriffe: Stundensatz, Abrechnung, Honorar - Pauschalhonorar
- Beim Pauschalhonorar wird ein fester Betrag für die gesamte Leistung vereinbart.
Verwandte Begriffe: Festpreis, Angebot, Vertrag - Detailzeichnungen
- Detailzeichnungen sind vergrößerte Darstellungen von einzelnen Bauteilen oder Konstruktionen.
Verwandte Begriffe: Bauzeichnung, Ausführungsplanung, Werkplanung - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten erstellt und Beratungen durchführt.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Bauexperte
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die HOAI?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Richtlinie, ist aber bei reinen Statikleistungen nicht zwingend bindend. - Wie kann ich die Angemessenheit einer Statiker-Rechnung prüfen?
Prüfen Sie die Grundlage der Berechnung (Zeithonorar oder Pauschalhonorar), den Stundensatz, das Leistungsverzeichnis und den Nachweis der Stunden. Vergleichen Sie die Rechnung mit der HOAI (falls anwendbar) und holen Sie sich gegebenenfalls eine unabhängige Expertise ein. - Was tun, wenn die Statiker-Rechnung zu hoch erscheint?
Sprechen Sie mit dem Statiker und fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen an. Wenn Sie weiterhin Zweifel haben, lassen Sie die Rechnung von einem Bausachverständigen oder einer Verbraucherberatung prüfen. - Welche Rolle spielt der Architekt bei der Statik?
Der Architekt koordiniert in der Regel die Planung und Ausführung des Bauvorhabens. Er beauftragt den Statiker und ist Ansprechpartner für statische Fragen. - Was ist ein Leistungsverzeichnis?
Ein Leistungsverzeichnis listet alle Leistungen auf, die der Statiker erbringen soll. Es dient als Grundlage für die Abrechnung. - Was ist ein Zeithonorar?
Beim Zeithonorar wird die Leistung des Statikers nach den tatsächlich geleisteten Stunden abgerechnet. - Was ist ein Pauschalhonorar?
Beim Pauschalhonorar wird ein fester Betrag für die gesamte Leistung des Statikers vereinbart. - Was sind Detailzeichnungen?
Detailzeichnungen sind vergrößerte Darstellungen von einzelnen Bauteilen oder Konstruktionen, die für die Ausführung des Bauvorhabens erforderlich sind.
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Statikerhonorar Balkonanbau: 2.800 € gerechtfertigt?
Honorar für Statik bei Balkonen
2.800 € allein für die Statik erscheint mir recht saftig, ebenso der Stundenansatz für die Berechnung und Fertigung von Ausführungszeichnungen für zwei Stahlbalkone in der angegebenen Größe.
Rechnet man noch das Architektenhonorar hinzu, so dürften die Baunebenkosten für dieses untergeordnete Bauteil gut und gerne 20 % und mehr der Baukosten betragen.
🔴 Wie hoch sind die Baukosten für die beiden Balkone?
. -.
Ich möchte Ihnen empfehlen:
1. lassen Sie sich das Zustandekommen der angefallenen Stunden (vom Statiker und ggf. von Ihrem Architekten) und die Abrechnungshöhe explizit erklären und nachweisen.
2. sollten Sie mir dieser Erläuterung nicht zufrieden sein, wenden Sie sich an die Architektenkammer und die Bauingenieurskammer Ihres Bundeslandes und bitten dort um Hilfe und ggf. Überprüfung der Honorarrechnungen. Andernfalls können Sie die Rechnungen von einem Honorarsachverständigen prüfen lassen (geschätzter Aufwand 2-3 Stunden)
MfG
R. Kaiser -
Statik Balkon: Leistungsbewertung und Stundensatz-Angemessenheit
2 Stunden abrechnen!
reicht doch, oder?😉
wie soll man das beurteilen, ohne den Umfang der erbrachten Leistungen
zu kennen und womöglich ohne die Komplexität der Aufgabe überhaupt
fachlich würdigen zu können?
was der Kollege glaubt, an Architektenstelle erbracht zu haben oder
was der Architekt geleistet oder nicht geleistet hat .. das ist ein ganz
anderes Thema - besonders bei Balkonen, geländern, treppchen ..
und das Thema "stundensatz" ist nochmal ein ganz anderes:
in einer autowerkstatt werden 70-90 € fällig (pers. Erfahrung) ,
beim computerdompteur eher noch mehr, gerne mal ohne Erfolg zu
liefern - da sagt keiner was zur Angemessenheit?
wenn jemand den Sachverhalt beurteilen können sollte, dann jemand mit
fach- und honorarkompetenz. dabei bedarf der zugrundeliegende Stundensatz
keiner überproportional schwierigen Bewertung. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Statiker-Rechnung Balkonanbau: Honorarhöhe und Kostenprüfung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit einer Statiker-Rechnung von 2.800 € für die Statik von zwei nachträglich angebauten Stahlbalkonen. Dabei werden sowohl der Stundensatz als auch der Gesamtumfang der erbrachten Leistungen hinterfragt. Die Komplexität der Aufgabe und der Architektenanteil spielen eine wesentliche Rolle bei der Bewertung des Honorars. Es wird empfohlen, die Abrechnungshöhe von der Architekten- oder Bauingenieurskammer prüfen zu lassen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Statikerhonorar Balkonanbau: 2.800 € gerechtfertigt? wird darauf hingewiesen, dass die Baunebenkosten durch Statiker- und Architektenhonorar 20 % der Baukosten übersteigen können, was als hoch empfunden wird.
💰 Zusatzinfo: Die korrekte Bewertung des Statikerhonorars erfordert die Kenntnis des Leistungsumfangs und der Komplexität der Aufgabe. Pauschale Aussagen zur Angemessenheit sind ohne diese Informationen kaum möglich. Die Erfahrung des Statikers und die Qualität der erbrachten Leistung sind ebenfalls wichtige Faktoren.
👉 Handlungsempfehlung: Um die Angemessenheit der Statiker Rechnung zu prüfen, sollte man sich an die Architektenkammer oder Bauingenieurskammer des Bundeslandes wenden. Eine Honorarprüfung durch einen Sachverständigen kann Klarheit schaffen. Siehe auch: Statik Balkon: Leistungsbewertung und Stundensatz-Angemessenheit.
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