Höhe und Posten für Nebenkosten wie Vermesser, Statiker, Wärme- / Brand- / Schallschutz?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Höhe und Posten für Nebenkosten wie Vermesser, Statiker, Wärme- / Brand- / Schallschutz?
Hallo,
ich habe zwar schon eine lange Liste mit Nebenkosten, die so anfallen können. Aber sie wird immer länger! Jetzt hat unser Architekt uns ein Angebot vorgelegt, die die LPA's 1-9 enthalten. Und unten drunter noch freundlicherweise eine Aufstellung mit hinzu kommenden (geschätzten) Nebenkosten (netto!):
Statiker: 2500
Baugrundgutacht: 750 (bekommen wir zum Glück für 350)
Wärmeschutz/Schallschutz/Brandschutz: 500
Prüfstatiker: 900
Bauamt: 1000
Vermesser: 1300
Anteil an Kosten für Ausführungsstatik: 1750
So ganz verstehe ich unter anderem nicht, wieso es verschiedene Statiken (statische Berechnungen, Pläne etc.) zu bezahlen gibt (drei verschiedene?)
Hat denn hier jemand ein KOMPLETTE Liste (weil er schon gebaut hat) mit allen Nebenkosten und deren Höhe bezogen auf das umgesetzte Bauprojekt? Ich verliere langsam den Überblick ...
Vielen DANK!
Sunset
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Nebenkostenberechnung
Hallo sunset,
gehen Sie mal auf die SeiteDa können Sie sich das mal ausrechnen lassen.
Viel Erfolg! -
Baunebenkosten
lassen Sie sich von Ihrem Architekten explizit dessen Nebenkostenaufstellung (die dieser in dem Stadium in dem sich Ihr BVA befinden dürfte nicht so ausführlich sein müsste) erläutern.? Handelt es sich um die Kostenschätzung oder Kostenberechnung? Diese Kostenaufstellung ist dann nur vorläufig und muss ggf. so gar nicht anfallen. Daher nachfragen. Es sollte für Ihren Architekten ein leichtes sein Ihnen dies zu erklären.
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Fraglich ist, ob Sie einen Prüfstatiker für Ihr BV benötigen (ich vermute es handelt sich um ein Einfamilienhaus, o.ä.) benötigen.
Was der
> Anteil an Kosten für Ausführungsstatik: 1750 soll ist mir nicht ersichtlich und schwer erklärbar.
I.A. wird bei einem BV Einfamilienhaus die von einem Statiker zu erbringende Leistung zusammengefasst veranschlagt und diese wird auch zumeist von nur einem Statiker (Statik insgesamt, Bescheinigung der ordnungsgemäßen Bauausführung, Nachweis zur Standsicherheit nach Rohbauerstellung) erbracht.
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Wenn Ihnen die Erläuterung Ihres Architekten nicht genügen sollte, dann lassen Sie die Kostenaufstellung prüfen (ggf. bei der Architektenkammer Ihres Bundeslandes, oder dr. anderen Architekten, Sachverständigen)
MfG
R. Kaiser