Baustatiker will Geld vom Bauherrn
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Baustatiker will Geld vom Bauherrn
Hallo!
Ich habe als Bauherr ein Einfamilienhaus (in Hessen) über eine Baufirma gebaut. Im Vertrag war die Statik inklusive. Natürlich hat die Baufirma schon ihr Geld für die Architektenleistungen bekommen. Der Statiker wurde von der Baufirma beauftragt und die Statik wurde auch erstellt. Dummerweise ging kurz vor Fertigstellung des Hauses die Baufirma insolvent. Natürlich hat der Statiker sein Geld von der Baufirma nicht bekommen. Jetzt will der Statiker sein Geld von mir (dem Bauherrn). Ich habe ihn aber nie beauftragt.
Er rechtfertigt seine Forderung damit, dass ich als Bauherr für sämtliche Forderungen verantwortlich bin.
Hat er damit eine Chance?
Ich habe als Bauherr ein Einfamilienhaus (in Hessen) über eine Baufirma gebaut. Im Vertrag war die Statik inklusive. Natürlich hat die Baufirma schon ihr Geld für die Architektenleistungen bekommen. Der Statiker wurde von der Baufirma beauftragt und die Statik wurde auch erstellt. Dummerweise ging kurz vor Fertigstellung des Hauses die Baufirma insolvent. Natürlich hat der Statiker sein Geld von der Baufirma nicht bekommen. Jetzt will der Statiker sein Geld von mir (dem Bauherrn). Ich habe ihn aber nie beauftragt.
Er rechtfertigt seine Forderung damit, dass ich als Bauherr für sämtliche Forderungen verantwortlich bin.
Hat er damit eine Chance?
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Wer die Musik bestellt ...
bezahlt sie auch.
Bestellt hat der Bauträger/Generalübernehmer, also müsste er bezahlen. Kann er das nicht, ist das NICHT Ihr Problem.
Lassen Sie sich diese dreiste Forderung schriftlich (einschl. der "Erklärung" geben und leiten Sie dies an die zuständige Ing. -Kammer weiter.
Möglich wäre soetwas nur, wenn der Bauträger/Generalübernehmer noch Forderungen gegen Sie hätte und diese VOR der Insolvenz (danach darf er nicht mehr) an den Statiker abgetreten hätte.
Aber DAS muss der Statiker beweisen. Und es müssten noch Forderungen an Si offen sein. -
Kein
Auftrag, kein Geld.
Vertragspartner des Statikers ist der Bauunternehmer.
An diesen bzw. an den Insolvenzverwalter muss sich der Statiker mit seiner Forderung wenden.
Fall Rechnung trotzdem kommt, Anwalt einschalten. -
warum Anwalt
einschalten (kostet Geld, Zeit und nerven)? er hat doch schon bezahlt (den Bauunternehmer). wenn eine Rechnung kommt würde ich diese maximal "zur Entlastung" an den Statiker zurückschicken ...