unsere am 29.05.19 erteile Baufreigabe für den Umbau (Nutzungsänderung) eines Lokals zu einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (in Baden-Württemberg) wurde gleich am 01.06. wieder entzogen, weil unser Architekt seine Bauleiterfunktion zurückgezogen hat.
Er begründet das beim Bauamt damit, wir hätten schon vor Baugenehmigung mit den Arbeiten begonnen. Das trifft insofern zu, dass wir nicht genehmigungspflichte Arbeiten (alte Fliesen und andere Wandbelege entfernen und auch eine nicht tragende Wand (Rigips) entfernen) vorgenommen haben. Dies aber mit Kenntnis und teilweise sogar auf Empfehlung des Architekten.
Nun hat der Architekt uns per E-Mail darüber hinaus mitgeteilt, dass der Statiker, der mit dem Standsicherheitsnachweis im Bauantrag bescheinigt hat, dass unser Bauvorhaben keiner bautechnischen Prüfung bedarf, seine Erklärung gegenüber dem Bauamt auch zurück nehmen wird. Wir uns also auch noch einen neuen Statiker suchen müssten. Kann das der Statiker so einfach?
Wir haben Grund zur Annahme, dass der Statiker nie vor Ort war und diese Bescheinigung ohne Prüfung erfolgte. Ebenfalls hat der Architekt auf Verlangen des Bauamtes auf Bauvorlagen für alle Geschosse des Gebäudes diese nicht erstellt/beschafft und vorgelegt, sondern erklärt, der geplante Abbruch beträfe nur nicht tragende Wände.
Uns gegenüber hat er aber eine Wand, für die eine Erweiterung/Verbreiterung vorgesehen war, als eine tragende erklärt (nur mündlich) und unsere Frage zu einer zweiten Wand, die wir abreisen wollten (und die im Plan des Bauantrags auch für den Abriss vorgesehen ist) als noch durch den Statiker zu klären. Diese Klärung hat trotz mehrfacher Nachfrage von uns nie stattgefunden.
Für uns stellen sich nun die Fragen: kann der Statiker seine Bescheinigung einfach zurückziehen? Brauchen wir nochmals einen Standsicherheitsnachweis für das Amt?
Da wir auf jeden Fall noch prüfen lassen ob die genannten 2 Wände tragend oder nicht tragen sind, und natürlich auch dafür nochmals zahlen müssen, fragen wir uns, ob wir diese Mehrkosten nicht dem Architekten in Rechnung stellen dürfen (bzw. mit der noch nicht gezahlten 2 Abschlagszahlung verrechnen können). Hätte er nicht prüfen lassen und uns die Frage zu den Wänden beantworten müssen? (Wir hatten zunächst nur das Stellen des Bauantrags bis zu Genehmigung beauftragt).
Wenn ein neuer Bauleiter (Architekt/Statiker) nun gefunden werden kann, kann dann die Baugenehmigung nahtlos wieder erteilt werden, oder muss das wieder langwierig beantragt werden?
Vielen Dank für das Lesen des doch langen Textes und die Hilfe bei der Klärung diese Fragen.
Wir sind im Moment ziemlich ratlos!