fehlerhafte Architektenpläne
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
fehlerhafte Architektenpläne
Hallo,
in der nächsten Woche werden wir mit dem Bau eines Einfamilienhauses beginnen. Leider haben wir ziemliches Pech mit unserem Architekten. Wir entdecken ständig neue Fehler in den Plänen (z.B. hat er den Platz für die Rollladenkästen über den Fenstern vergessen, es wurden in Räumen unterschiedlich hohe Fenster eingezeichnet, der Kamin ist in den einzelnen Stockwerken an unterschiedlichen Stellen eingezeichnet, es besteht keine Möglichkeit das Abwaserrohr des Badezimmers dezent in den Keller zu leiten), außerdem fehlen noch Querschnitte, die der Bauunternehmer dringend braucht. Die Mängel waren für uns als Laien auf den ersten Blick nicht sichtbar. Wir haben jedoch ausdrücklich betont, dass wir Rollladen wollen und gefragt ob es nicht einfacher sei, das Badezimmer an eine andere Stelle zu legen. Die Antwort war immer: kein Problem. Unser Architekt ignoriert unsere E-Mails, Faxe und geht jeder ans Handy noch ans Telefon, er erscheint auch nicht zu vereinbarten Terminen. Es bestand ein mündlicher Vertrag und die Rechnung wurde ordnungsgemäß bezahlt. Der Architekt ist jetzt beleidigt, weil ein Freund die Bauaufsicht übernimmt. Unsere Frage: Wie kommen wir kurzfristig an die dringend benötigten Querschnitte bzw. die abgeänderten Pläne? Laut Auskunft eines befreundeten Bauingeneurs ist der Architekt verpflichtet Querschnitte zu liefern. Haben wir juristische Möglichkeiten? Danke!
in der nächsten Woche werden wir mit dem Bau eines Einfamilienhauses beginnen. Leider haben wir ziemliches Pech mit unserem Architekten. Wir entdecken ständig neue Fehler in den Plänen (z.B. hat er den Platz für die Rollladenkästen über den Fenstern vergessen, es wurden in Räumen unterschiedlich hohe Fenster eingezeichnet, der Kamin ist in den einzelnen Stockwerken an unterschiedlichen Stellen eingezeichnet, es besteht keine Möglichkeit das Abwaserrohr des Badezimmers dezent in den Keller zu leiten), außerdem fehlen noch Querschnitte, die der Bauunternehmer dringend braucht. Die Mängel waren für uns als Laien auf den ersten Blick nicht sichtbar. Wir haben jedoch ausdrücklich betont, dass wir Rollladen wollen und gefragt ob es nicht einfacher sei, das Badezimmer an eine andere Stelle zu legen. Die Antwort war immer: kein Problem. Unser Architekt ignoriert unsere E-Mails, Faxe und geht jeder ans Handy noch ans Telefon, er erscheint auch nicht zu vereinbarten Terminen. Es bestand ein mündlicher Vertrag und die Rechnung wurde ordnungsgemäß bezahlt. Der Architekt ist jetzt beleidigt, weil ein Freund die Bauaufsicht übernimmt. Unsere Frage: Wie kommen wir kurzfristig an die dringend benötigten Querschnitte bzw. die abgeänderten Pläne? Laut Auskunft eines befreundeten Bauingeneurs ist der Architekt verpflichtet Querschnitte zu liefern. Haben wir juristische Möglichkeiten? Danke!