HOAI-Honorar für Bauantrag ohne Architekt: Abrechnung, Befähigung & Alternativen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
HOAI-Honorar für Bauantrag ohne Architekt: Abrechnung, Befähigung & Alternativen?
ein (leider ehemals) guter Bekannter, seines Zeichens Bauunternehmer hat vor 2,5 Jahren unseren Bauantrag gemacht. Dazu haben wir uns "auf dem kleinen Dienstweg" mit einer seiner Mitarbeiterinnen zusammengesetzt und in drei 1,5 h Sessions unseren seit langem ausgeknobelten Grundriss verfeinert und die Mitarbeiterin hat uns dann einen genehmigungsfähigen Minimal-Bauantrag daraus gemacht.
Gesamtaufwand vielleicht 8 h Besprechungen (Skizzen wurden währenddessen angefertigt), dazu dann nochmal der Aufwand für die Rein-Zeichnungen und den Antrag (maximal 2 Tage, denn dann war der Antrag schon beim Amt).
Vor ca. 1 Jahr haben wir die Phasen 5-8 einem Architekten übergeben. Der Bauunternehmer hat nach ordentlicher Ausschreibung die Rohbauten ausgeführt.
Wegen der Abrechnung haben wir wir uns jetzt seit einem halben Jahr richtig in der Wolle.
Er hat sich wohl mächtig verkalkuliert und verlangt jetzt plötzlich (unter anderem) nach HOAIAbk. fast 6000 € für die Phasen 1-4 (geschätzte 190 k € Baukosten).
Mal abgesehen davon, dass man sich eigentlich gütlich einige sollte oder das Thema als Akquise abtun kann:
Er hat im Bauantrag als Befähigungsnachweis oder wie das heißt "Maurermeister" angegeben. Kann jemand, der als "Maurermeister" eine Eingabe macht, plötzlich nach HAOI abrechnen? Muss ein Mitarbeiter, der nach HOAI abrechnen will, sich nicht wenigstens als solcher zu erkennen geben? Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich mit einer Bauzeichnerin rede.
Ich habe ja nichts dagegen, ordentliches Geld dafür zu zahlen, komme mir aber doch ein wenig abgezockt vor, weil maximal 25-30 h Aufwand drin stecken. Unser Architekt meinte, mehr als 2000 € würde er für einen einfachen Bauantrag ohne große Vorarbeiten nicht nehmen, wenn er nur eine fertige Idee antragsfähig machen soll. Da kommt man sich ja doch etwas abgezockt vor.
Ist eine Abrechnung nach HAOI in einem solchen Fall eigentlich zulässig?
Danke! Rainer
-
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Unberechtigte Abrechnung nach HOAIAbk. kann rechtliche Konsequenzen haben.
GoogleAI-Analyse
Ich verstehe, dass ein Bauunternehmer für Sie einen Bauantrag erstellt hat und nun Fragen zur Abrechnung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) aufkommen.
🔴 Gefahr: Eine Abrechnung nach HOAI ist nur dann zulässig, wenn die Person, die den Bauantrag erstellt hat, über die entsprechende Qualifikation verfügt (z.B. Architekt oder Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung). Ein reiner Bauunternehmer ohne diese Qualifikation darf in der Regel keine HOAI-Leistungen abrechnen.
Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu prüfen:
- Befähigungsnachweis: Fordern Sie einen Nachweis über die Qualifikation des Bauunternehmers bzw. seiner Mitarbeiterin an.
- Abrechnung: Vergleichen Sie die abgerechneten Leistungen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen. Lassen Sie sich die einzelnen Positionen detailliert aufschlüsseln.
- Alternativen: Holen Sie Angebote von Architekten oder Ingenieuren ein, um die Kosten für die Erstellung eines Bauantrags zu vergleichen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Abrechnung von einem Anwalt für Baurecht prüfen, um sicherzustellen, dass sie korrekt ist und keine unberechtigten Forderungen gestellt werden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein deutsches Preisrecht, das die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie ist für bestimmte Leistungsbilder bindend.
Verwandte Begriffe: Architektenrecht, Honorar, Leistungsbild - Bauantrag
- Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde. Er ist in der Regel erforderlich, bevor mit dem Bau begonnen werden darf.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvorlageberechtigung, Baurecht - Befähigungsnachweis
- Ein Befähigungsnachweis ist ein Dokument, das die Qualifikation einer Person für die Ausübung eines bestimmten Berufs oder einer bestimmten Tätigkeit belegt. Im Bauwesen ist dies oft die Architekten- oder Ingenieururkunde.
Verwandte Begriffe: Qualifikation, Berufszulassung, Architekt, Ingenieur - Architektenleistung
- Architektenleistungen umfassen alle Tätigkeiten, die ein Architekt im Rahmen eines Bauvorhabens erbringt, von der Planung bis zur Bauleitung. Diese Leistungen sind in der HOAI definiert.
Verwandte Begriffe: Planung, Bauleitung, HOAI, Leistungsbild - Bauvorlageberechtigung
- Die Bauvorlageberechtigung ist die Berechtigung, Bauanträge bei der Baubehörde einzureichen. Sie ist an bestimmte Qualifikationen gebunden, meist ein abgeschlossenes Architektur- oder Ingenieurstudium.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Architekt, Ingenieur - Abrechnung
- Die Abrechnung ist die Zusammenstellung der erbrachten Leistungen und der dafür in Rechnung gestellten Honorare. Im Bauwesen erfolgt die Abrechnung oft nach HOAI.
Verwandte Begriffe: Honorar, HOAI, Rechnung, Zahlungsaufforderung - Bauzeichner
- Ein Bauzeichner erstellt technische Zeichnungen und Pläne für Bauvorhaben. Er arbeitet oft unter der Aufsicht eines Architekten oder Ingenieurs.
Verwandte Begriffe: Technische Zeichnung, Plan, Architekt, Ingenieur
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Planungs- und Überwachungsleistungen im Bauwesen. Die HOAI ist bindend, wenn Architekten- oder Ingenieurleistungen erbracht werden. - Wer darf nach HOAI abrechnen?
Nach HOAI dürfen grundsätzlich nur Architekten und Ingenieure abrechnen, die über die entsprechende Qualifikation und Berufszulassung verfügen. In bestimmten Fällen können auch andere Personen, z.B. Bauzeichner, unter Aufsicht eines Architekten oder Ingenieurs Leistungen erbringen und abrechnen. - Was ist ein Befähigungsnachweis?
Ein Befähigungsnachweis ist ein Dokument, das die Qualifikation einer Person für die Ausübung eines bestimmten Berufs oder einer bestimmten Tätigkeit belegt. Im Zusammenhang mit der HOAI ist ein Befähigungsnachweis z.B. die Architekten- oder Ingenieururkunde. - Was tun, wenn die Abrechnung unklar ist?
Wenn die Abrechnung unklar ist oder Zweifel an der Richtigkeit bestehen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Baurecht oder an eine Verbraucherberatungsstelle wenden. Diese können die Abrechnung prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen. - Kann ein Bauunternehmer Architektenleistungen abrechnen?
Ein Bauunternehmer kann Architektenleistungen nur dann abrechnen, wenn er selbst Architekt ist oder einen Architekten mit der Erbringung der Leistungen beauftragt hat. Andernfalls ist die Abrechnung von Architektenleistungen durch einen Bauunternehmer in der Regel unzulässig. - Welche Alternativen gibt es zur HOAI-Abrechnung?
Alternativ zur HOAI-Abrechnung können Architekten und Ingenieure auch Pauschalhonorare oder Stundensätze vereinbaren. Diese Vereinbarungen müssen jedoch transparent und nachvollziehbar sein. - Was ist die Bauvorlageberechtigung?
Die Bauvorlageberechtigung ist die Berechtigung, Bauanträge bei der Baubehörde einzureichen. Diese Berechtigung haben in der Regel nur Architekten und Ingenieure mit entsprechender Qualifikation. - Was sind Architektenleistungen?
Architektenleistungen umfassen alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Planung und Überwachung von Bauvorhaben erbracht werden, z.B. Entwurfsplanung, Bauantragsstellung, Ausführungsplanung, Bauleitung.
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HOAI-Abrechnung: Anspruch auch ohne Architektentitel
Er darf nicht nur, er muss ...
Er darf nicht nur, er muss nach HOAIAbk. abrechnen. Wenn kein Pauschalhonorar zuvor vereinbart wurde, dann steht dem Zeichner, auch wenn er kein Architekt ist, die übliche Vergütung zu (steht so im BGBAbk. - ich glaube 632?). Diese übliche Vergütung richtet sich nach §§ 4 ff. HOAI.
Der schmale Grad der Akquisitionsleistungen des Planers ist immer gegeben, aber es gibt Umstände, aus denen sich ein konkludenter Vertrag ergibt.
Keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung. -
HOAI-Honorar: Keine Abrechnung nach Stundenlohn möglich
Keine Stundenlöhne
Hallo und schon mal besten Dank für die Antwort!
Salopp formuliert:
wenn sich ein Maurermeister hinsetzt, nen Plan zusammenbastelt und daraus in ein paar Stunden einen Bauantrag macht, hat er Anspruch auf die volle Anrechnung von Phase 1-4 lt HOAIAbk., obwohl er gar kein Architekt oder Ing ist, eine Abrechnung nach HOAI nicht angekündigt hat und kaum eine Grundleistung nach HOAI erbracht hat: keine Lösungsalternativen, keine Erläuterungen zu irgendwas, nicht mal die Frage wieviel Kohle wir da reinstecken können / wollen, keine Details, keine Kostenschätzung oder Kostenberechnung.
Einfach nur ein paar 100stel Pläne und skizzierte Ansichten per PC hingeschludert, bei denen die Ansichten und die Grundrisse nicht mal übereinstimmen.
Klar bin ich selbst schuld, dass ich da so vertrauensselig rangegangen bin und einem Bekannten soviel Dreistigkeit nicht zugetraut habe, aber ist bei der erbrachten Minimalleistung das volle Honorar fällig?
Angemessene Bezahlung ist ja OK, aber das entspricht einem Stundensatz von über 200 €.
kopfschüttelnde Grüße
Rainer -
HOAI-Honorar: Vergleich mit Freundschaftsdienst unzulässig
Dieser Vergleich hinkt:
Nette hübsche Nachbarin massiert mich, tags drauf kommt eine Rechnung nach GOÄ über 18,70 € weil übliche Vergütung und die gute bei der VHS mal Massageunterricht hatte.
Sorry, ist nur Galgenhumor ...
Rainer -
HOAI-Anwendungsbereich: Planung vs. Bauleistung entscheidend
Anwendungsbereich der HOAIAbk.
siehe- http://www.baunetz.de/dbAbk./recht/artikel.php?urteil_id=9
Die BGH-Aussage, "nicht anwendbar seien die Vorschriften der HOAI lediglich auf Anbieter, die neben oder zusammen mit Bauleistungen auch Architekten- und Ingenieursleistungen (Architektenleistungen, Ingenieursleistungen) erbringen (insb. Bauträger) ", dürfte nicht zutreffen, da die Firma ja zunächst nur geplant hat und der Bauauftrag separat später nach Ausschreibung zustande kam. D.h. : die HOAI ist anwendbar.
Im Übrigen stellen Sie sich ein Armutszeugnis aus: es scheint für Sie völlig normal zu sein, fast 200.000 € für eine Immobilie auszugeben in der Sie ein Leben lang wohnen, aber nur 24 Stunden in Planungsaufwand zu investieren, von jemandem, der "weder Architekt noch Ing" ist, "kaum eine Grundleistung nach HOAI" bringt, "einfach nur ein paar 100stel Pläne und skizzierte Ansichten hinschludert, bei denen die Ansichten und die Grundrisse nicht mal übereinstimmen". Stören daran tut Sie nur der Preis. -
HOAI-Honorar: Humorvoller Einwand zur üblichen Vergütung
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HOAI-Honorar: Minderung bei Minimalleistung möglich
falls das zu hart war
Sie sind mit der Herabsetzung der Leistung auf dem richtigen Weg ("hingeschludert", "Minimalleistung"). Die HOAIAbk. liefert die Basis für die Vergütung, Umfang und Qualität des Abgelieferten den Prozentsatz daraus. Da Sie wissen, dass Sie das Bauwerk selbst zu einem verkalkulierten Unterpreis bekommen haben, sollte Spielraum für eine großzügige Lösung da sein. -
HOAI-Honorar: Abzug fehlender Grundleistungen rechtens
Sie können
aber nach neuester Rechtsprechung die nicht erbrachten Grundleistungen (z.B. Kostenberechnung in LP3) vom Honorar abziehen.
Schöne Grüße aus Bochum -
Bauantrag: Eigene Vorstellungen vs. Architektenleistung
Armutszeugnis
Wir hatten uns davor ca. 1,5 Jahre intensiv mit unserem Haus beschäftigt und hatten eigene, klare Vorstellungen, die wir einfach nur umgesetzt haben wollten. Und im Nachhinein sind wir damit bestens zufrieden.
Es ging zu dem Zeitpunkt "nur" um einen Bauantrag, er hat damals also geliefert was wir haben wollten (Qualität eines Antrages ist mir erstmal egal, Hauptsache er geht durch). Damit war die äußere Form des Hauses festgelegt, innen hat sich in LPAbk. 5 noch ein bisschen getan. Unser Architekt für LP5-8 hatte an dem Grundkonzept aber nichts auszusetzen.
Nur ist der Preis für den Antrag und den dafür notwendigen Aufwand ein gespielter Witz. Ist ja nun auch nicht so, dass das hochkreative Arbeit war.
Was den Spielraum wegen "Unterpreis" angeht:
Der Unternehmer ist ohne mich oder den Architekt zu fragen mehrfach vom Plan abgewichen (Verblend-Stürze mit Edelstahlkonsolankern, zusätzliche Fundamente, falsche Sockelhöhen, etc.), wodurch Mehrkosten von ca. 7000 € entstanden, welche wir immerhin zu 4000 € im Sinne einer gütlichen Einigung anerkannt haben.
Den Rest versucht er jetzt hinten rum wieder reinzuholen. Er baut Mist und ich soll dazu Dankeschön sagen und zahlen, so stellt er sich das vor.
Das finde ich ganz schön dreist. Zumal der Kerl mich seit Beginn des Baus geärgert hat (seine Jungs bauen Mist und ich soll die Reparaturen bzw. Korrekturen bezahlen).
Natürlich kann ich Eure Argumente verstehen, aber aus obigen Gründen ist eine Bereitschaft zur Kulanz meinerseits nicht mehr vorhanden.
Und wenn ich auf einer Million sitzen würde ...
Danke!
Rainer -
HOAI-Honorar: Anwaltliche Einschätzung zu Akquise & Co.
Anwalt
Habe einfach mal einen Anwalt angerufen:
Der sagt, er sei sich nicht sicher, wie das zu bewerten sei, könnte vor Gericht in jede Richtung ausgehen.
generell würde die HOAIAbk. gelten, aber:
1. könnte man das als Akquise ansehen
2. Als Freundschaftsleistung (war wie gesagt vor dem Bau ein guter Bekannter)
3. Sind die Grundleistungen nicht erbracht, daher die Höhe nicht gerechtfertigt
Für 1. und 2. spricht, dass niemand was von Kosten erwähnt hat, die 1,5 Jahre zwischen Antrag und Ausschreibung keine Rechnung kam und erst mit dem Abrechnungsstress plötzlich die alte Kamelle aus dem Hut gezaubert wurde.
Er rät dazu, nochmal aus der Tasche zu kommen und einen dem Aufwand angemessenen Preis zu bieten damit die Sache vom Tisch ist.
Hat noch jemand Munition, wie ich dem Unternehmer klarmachen kann, dass er zu viel will?
Danke! -
BGH-Urteil zum HOAI-Anwendungsbereich gesucht
-
Link zum BGH-Urteil im Thread verfügbar
@Helmuth
siehe Link, war im Beitrag schon angegeben:- http://www.baunetz.de/dbAbk./recht/artikel.php?urteil_id=9
-
HOAI: Gilt bei Generalübernehmer mit isolierter Planung?
Jau, ich Blindkopp ...
Jau, ich Blindkopp ich kann allerdings nicht ganz nachvollziehen, ob diese Regelung, dass die HOAIAbk. nicht bei Anbietern gilt, die neben und zusammen andere Leistungen, z.B. Bauleitungen erbringen. Bei mir ist es so, dass ich als Generalübernehmer arbeite. Es kommt allerdings häufig auch vor, dass sich Bauherren von mir ein Haus planen lassen und die Bauleistung zunächst isoliert betrachten, also es sein kann, dass die Zeichnungen von mir gemacht werden, die Bauleistungen jedoch ein andere Generalunternehmer/Generalübernehmer. Oder gilt es nur, wenn sich Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) mit den Bauleistungen in einem Vertrag vermischen? -
HOAI-Gültigkeit: Planung isoliert vs. mit Bauleistung
ich sehe das so
Wenn die Planung allein verkauft wird, gilt die HOAIAbk.. Wenn ein Haus mit Planung verkauft wird, dann nicht. Ob das auf dem Papier zwei Verträge oder nur 2 Positionen sind, spielt m.E. keine Rolle. -
HOAI: Konkludenter Planungsvertrag durch Änderungswünsche
Ja, Bruno ...
Ja, Bruno die bittere Realität sieht hier eher so aus: Interessenten kommen zu mir mit der Option ein Haus zu bauen. Sie erhalten zunächst als Akquisitionsleistung einen Vorentwurf. Sodann folgen weitere Gespräche über Änderungswünsche. In diesem Moment entsteht nach einhelliger Rechtsprechung konkludent ein Vertrag über Planungsleistungen. Wenn der Entwurf steht, folgt ein Angebot über die Generalübernehmer-Bauleistungen. Danach sieht man viele Kunden nicht wieder und allzu oft habe ich es erlebt, dass die Kunden dann das von mir entworfene Haus von einem anderen haben bauen lassen sowie zuvor von jenem die Genehmigungsplanung erstellen lassen. Nachdem allerdings zuvor durch die Änderungswünsche und nachher auch durch die "Vorlagenfreibeuterei" konkludent ein Planungsvertrag entstanden war, steht mir die übliche Vergütung gemäß BGB zu, die sich nach §§ 4 ff. HOAIAbk. ermittelt, oder? -
HOAI-Honorar: Klare Vereinbarung statt konkludenter Ansprüche
-
HOAI: Umgang mit Leistungsverwendung ohne Honorar
Sicher
Das mit dem Klarstellen ist ja kein Problem. Ich habe kein Problem damit, wenn Interessenten erklären, dass wir aus welchen Grund auch immer nicht zusammenkommen. Ich würde dann auch im Einzelfall überlegen, wann ein Honoarar wegen konkludenter Auftragserteilung berechnet würde. Sauer reagiere ich nur dann, wenn Kunden meinen Leistungen "hinter meinen Rücken" verwenden. Die Kunden stellen da ja auch nichts klar. Ich hätte auch keine Probleme damit, wenn mir ein Interessent faier erklären würde, er fände den Entwurf toll, würde ihn deshalb gerne verwenden, nur bauen soll es ein andere. Dann könnte man sich über einen Preis einig werden oder über eine andere Vergütungsform (z.B. Empfehlung) und gäbe kein Grund für Streit. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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HOAI-Honorar für Bauantrag: Architekt vs. Bauunternehmer
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Bauunternehmer ohne Architektentitel für die Erstellung eines Bauantrags nach HOAIAbk. abrechnen darf. Dabei werden Aspekte wie konkludente Vertragsabschlüsse, der Umfang der erbrachten Leistungen und die Anwendbarkeit der HOAI bei kombinierten Bau- und Planungsleistungen beleuchtet. Einigkeit besteht, dass klare Vereinbarungen im Vorfeld wichtig sind, um Streitigkeiten zu vermeiden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag HOAI-Anwendungsbereich: Planung vs. Bauleistung entscheidend ist die HOAI nicht zwingend anwendbar, wenn Planungsleistungen zusammen mit Bauleistungen angeboten werden. Dies sollte bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
✅ Zusatzinfo: Auch ohne Architektentitel kann ein Anspruch auf HOAI-konforme Abrechnung bestehen, wenn keine Pauschale vereinbart wurde (siehe HOAI-Abrechnung: Anspruch auch ohne Architektentitel). Die Höhe des Honorars richtet sich dann nach dem Umfang der erbrachten Leistungen.
🔴 Kritisch/Risiko: Es besteht das Risiko, dass ein Gericht die erbrachte Leistung als Akquise oder Freundschaftsleistung wertet, was den Honoraranspruch mindern oder ausschließen kann (siehe HOAI-Honorar: Anwaltliche Einschätzung zu Akquise & Co.). Eine klare Abgrenzung ist daher wichtig.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld schriftlich, welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden. Beachten Sie dabei die Rechtsprechung zur HOAI und den Anwendungsbereich bei kombinierten Leistungen. Bei Unklarheiten sollte ein Anwalt für Architektenrecht konsultiert werden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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- … Was passiert mit den Architektenkosten, wenn der Bauantrag abgelehnt wird? Infos zu Honorar, Risiko und Alternativen. Jetzt informieren! …
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- … Architektenkosten bei Bauantrag-Ablehnung: Honorar, Risiko & Alternativen? …
- … ich möchte eine Garage bauen. Dabei ist es nicht klar, ob diese genehmigt werden kann. Gespräche mit dem Bauamt lieferten kein eindeutiges Ergebnis: verschiedene Mitarbeiter - verschiedene Meinungen. Es soll vom Bauamt aus zunächst ein Bauantrag gestellt werden, dann würde man sehen. …
- … ich einen Architekten mit der Planung und dem Einreichen des Bauantrags beauftrage, wird auch im Fall einer Ablehnung durch Bauamt der gesamte Honorar fällig? Sind diese Kosten mein Risiko? Oder wie geht man am besten vor? …
- … Wenn ein Bauantrag abgelehnt wird, sind Architektenkosten trotzdem fällig, da die erbrachten Leistungen …
- … des Honorars richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und dem Leistungsstand. …
- … eine schriftliche Vereinbarung über die Honorarfrage im Falle einer Ablehnung des Bauantrags zu treffen. Dies kann beispielsweise eine Staffelung des Honorars nach Leistungsphasen …
- … Möglichkeit, das Risiko zu minimieren, besteht darin, vor der Einreichung des Bauantrags eine Bauvoranfrage beim Bauamt zu stellen. Diese gibt Auskunft darüber, ob …
- … BauantragEin Bauantrag ist ein formelles Verfahren zur Genehmigung eines Bauvorhabens durch die …
- … Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens zu klären. Sie ist weniger aufwendig als ein Bauantrag.Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Vorbescheid …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten …
- … und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Architektenkosten.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Baukosten …
- … LeistungsphasenDie HOAI definiert verschiedene Leistungsphasen, die ein Architekt bei der Planung und …
- … Bauvorhabens erbringt. Jede Phase ist mit einem bestimmten Honorar verbunden.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenhonorar, Planung …
- … Bauvorhaben zu realisieren. Sie wird nach Prüfung des Bauantrags erteilt.Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauvoranfrage, Landesbauordnung …
- … regelt. Sie enthält Vorschriften zu Bauweise, Brandschutz und anderen Aspekten.Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauvoranfrage …
- … Architekten. Es richtet sich nach der HOAIAbk. und dem Umfang der erbrachten Leistungen.Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Baukosten …
- … den Architektenkosten, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?Auch bei Ablehnung des Bauantrags sind Architektenkosten fällig, da die erbrachten Leistungen (Planung, Entwurf) vergütet werden …
- … müssen. Die Höhe richtet sich nach HOAIAbk. und Leistungsstand. …
- … Frage: Kann ich die Architektenkosten vermeiden, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?Eine vollständige Vermeidung ist unwahrscheinlich. Durch schriftliche Vereinbarungen …
- … Genehmigungsfähigkeit des Projekts zu klären. Sie reduziert das Risiko, dass ein Bauantrag später abgelehnt wird. …
- … Kosten für eine Bauvoranfrage sind geringer als für einen vollständigen Bauantrag. Sie variieren je nach Gemeinde und Umfang der Anfrage. …
- … Frage: Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie …
- … Frage: Kann ich den Architekten wechseln, wenn der Bauantrag abgelehnt wurde?Ja, das ist möglich. Allerdings sind die bis dahin …
- … Frage: Welche Alternativen gibt es zum Bauantrag?In manchen Fällen ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren oder eine Genehmigungsfreistellung möglich. …
- … HOAIAbk. verstehenEine verständliche Erklärung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. …
- … Wenn Sie dann aber auf den Bauantrag des fraglichen Entwurfs bestehen, dann tragen Sie natürlich alle Kosten. …
- … Architektenkosten bei Bauantrag-Ablehnung: Honorar, Risiko & Alternativen …
- … für ein Garagenbauprojekt findet, insbesondere im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags und die damit verbundenen Architektenkosten. Es wird betont, dass Architekten verpflichtet …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten zu hoch? Vergleich, Prüfung & Alternativen
- … Architektenhonorar, anrechenbare Kosten, Honorarprüfung, Architekt Kosten, HOAIAbk., Baukosten, Kostenvoranschlag, Architektenvertrag …
- … Das Architektenhonorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und den anrechenbaren Kosten des Bauprojekts. …
- … technischen Anlagen und die Baunebenkosten. Die genaue Definition ist in der HOAIAbk. festgelegt.Verwandte Begriffe: Baukosten, Baunebenkosten, HOAI …
- … HOAI …
- … Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die Honorare fest.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, anrechenbare Kosten, Leistungsphasen …
- … Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess eines Bauvorhabens abdecken. …
- … Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenleistung, Planungsprozess …
- … Die Honorarzone gibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens an. Je höher die Honorarzone, desto höher ist das Architektenhonorar.Verwandte Begriffe: HOAI, Schwierigkeitsgrad, Architektenhonorar …
- … Es ist ratsam, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAIAbk. …
- … andere Kosten wie Baunebenkosten beinhalten. Die genaue Definition ist in der HOAIAbk. festgelegt. …
- … Basis der anrechenbaren Kosten, der Leistungsphasen und der Honorarzone gemäß HOAIAbk. berechnet. Die HOAI legt Mindest- und Höchstsätze für die Honorare fest. …
- … Frage: Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt …
- … Frage: Welche Leistungsphasen gibt es in der HOAIAbk.?Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung bis zur …
- … Höhe des Honorars richtet sich dann nach den üblichen Sätzen gemäß HOAIAbk.. Es ist jedoch ratsam, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, um Unklarheiten …
- … HOAIAbk.-konforme HonorarberechnungWie das Architektenhonorar korrekt berechnet wird. …
- … Alternativen zur HOAIWelche Honorarvereinbarungen möglich sind. …
- … Architektenhonorar: HOAIAbk.-Grundlagen und Abrechnungsprüfung …
- … kann der Architekt nicht einfach abrechnen was er will. Dazu gibt es eine HOAI die regelt, welches Honorar er für welche Leistungen bekommt. …
- … eine Zulassung als Planer , denn Sie werden ja sicherlich einen Bauantrag einreichen müssen. …
- … Auch wenn ich kein Freund von HOAIAbk. bin weil ich da auch nicht alles gut finde, hier mal …
- … Architekt alle Leistungen gemäß Auftrag erbracht hat und sich an die HOAIAbk. gehalten hat, dann hat er auch ein Anrecht auf die vollen …
- … Ansonsten gibt es im Internet Online-Rechner für die HOAIAbk.. …
- … Sicherlich habe ich nicht die HOAIAbk. auswendig gelernt. …
- … vor, und die Planung befindet sich in einem frühen Stadium. Die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) spielt eine zentrale Rolle bei der …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: HOAIAbk.-Grundlagen und Abrechnungsprüfung kann der Architekt nicht willkürlich abrechnen, sondern muss …
- … sich an die HOAIAbk. halten. Es ist ratsam, sich mit den Grundlagen der HOAI vertraut zu machen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt finden: So geht's! Kostenlose Erstberatung & Honorar-Tipps
- … Honorarvereinbarung: Informieren Sie sich über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Das Honorar richtet sich nach den erbrachten Leistungen und dem …
- … HOAIAbk.Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die …
- … die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung bis hin zur Ausführungsplanung und Bauleitung.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauprojekt …
- … Architekten. Es richtet sich nach der HOAIAbk. und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Vergütung …
- … Frage: Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt …
- … sicherstellen, dass das Honorar fair ist?Informieren Sie sich über die HOAIAbk. und verhandeln Sie eine transparente Honorarvereinbarung mit dem Architekten. …
- … BauantragNotwendige Genehmigung für den Bau eines Hauses. …
- … 💡 Kernaussagen: Ein erstes Gespräch mit einem Architekten sollte in der Regel kostenfrei sein, um die Rahmenbedingungen und weitere Schritte zu klären. Dies ermöglicht Bauherren, Architekten kennenzulernen und die Grundlagen für die Bauplanung zu besprechen, ohne sofort in kostenpflichtige Leistungen einzusteigen. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare, aber ein kostenfreies Erstgespräch ist oft …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauträger kündigt vor Baubeginn: Rechte, Kosten & Vorgehen bei Vertragsbruch?
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- … einem Architekten um Vorplanung für einen Umbau gebeten. Vorvertag Abrechnung per HOAIAbk.. (Wenn es zur Bauausführung über die seine Firma kommt, werde die …
- … wichtig, die rechtliche Situation genau zu prüfen. Da ein Vorvertrag nach HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) besteht, sind die erbrachten Leistungen bis …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- …
- … rechtlichen Aspekte, die die Tätigkeit von Architekten betreffen, einschließlich der Honorarordnung (HOAIAbk.), Urheberrechte und Haftungsfragen.Verwandte Begriffe: HOAI, Urheberrecht, Haftung. …
- … Baubeginn kündigt?Sie müssen die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen gemäß HOAIAbk. vergüten. Zusätzlich können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn Ihnen durch die Kündigung Mehrkosten …
- … Frage: Was bedeutet HOAIAbk.?HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die …
- … Die HOAIAbk. im DetailErläuterungen zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. …
- … Sind denn die Entwürfe so, dass Sie die als Bauantrag hätten einreichen können/wollen? …
- … Bauträger kündigt: HOAIAbk.-Vertrag & Architektenleistung …
- … zu Punkt eins. Vertrag nach HOAIAbk. unterzeichnet mit dem Bauträger der die Architektenleistungen dazugekauft hat. …
- … zu Punkt zwei Herr Dühlmeyer. Bauantrag wäre Aufgrund der geringfügen Änderungen wohl nicht notwendig lt Bauträger. Dafür …
- … ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Bauträger kündigt: HOAIAbk.-Vertrag & Architektenleistung wird erläutert, dass ein Vertrag nach HOAI mit …
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