Architektenwechsel nach Leistungsphase 4: Honorar, Kosten & Alternativen für Ihr Bauprojekt?
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Kündigung eines Architektenvertrags nach Leistungsphase 4 (LP4), die Honorarhöhe nach HOAI, die Bedeutung der Statik für die Baugenehmigung und alternative Architekten. Es wird die Frage aufgeworfen, ob ein günstigerer Architekt gefunden werden kann und wie die Honorarabrechnung korrekt erfolgt.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung · ✅ Handlungsempfehlung
Architektenwechsel nach Leistungsphase 4: Honorar, Kosten & Alternativen für Ihr Bauprojekt?
Da ich mittlerweile die erste Abrechnung bekommen habe (Lp 1-4) und viel selber machen möchte sowie einen günstigeren Architekten kennengelernt habe (er sagte so ein HOAIAbk. Vertrag ist heute eher ein Traum als Realität) würde ich gerne den Vertrag kündigen. Macht dies denn Sinn? schließlich bezahle ich ja sein Honorar noch nach Kostenschätzung (160.000 €) und nicht nach realen Fertigstellungskosten.
Ein weiterer Punkt ist, das er für die Genehmigungsstatik Rohbausumme 80.000 € ansetzt und 55 % bezahlt haben will. Beauftragt war aber nur eine Statik. Muss er nicht Grundlagen und Statikerstellung, also Lp 1 und 4 = 33 % ansetzen?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Kein Wechsel des Statikers vor vollständiger Prüfung, Abnahme und schriftlicher Freigabe der Genehmigungsstatik – sonst besteht akutes Risiko statischer Unzulänglichkeiten und Sicherheitsmängel.
🔴 KRITISCH: Keine Kündigung vor fachrechtlicher und vertragsrechtlicher Prüfung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – Honoraransprüche für bereits erbrachte Leistungen bestehen unabhängig von der Kündigung.
⚠️ WICHTIG: Die Abrechnung der Statik mit 55 % der Rohbausumme ist nicht HOAIAbk.-konform; eine unabhängige Sachverständigenprüfung der Honorarverteilung ist zwingend erforderlich.
⚠️ WICHTIG: Der neue Architekt darf die bestehende Statik nicht einfach übernehmen – eine vollständige Neuprüfung oder offizielle Übernahme mit Haftungsübernahme ist zwingend notwendig.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie über einen Architektenwechsel nach Leistungsphase 4 nachdenken. Es ist wichtig, die Konsequenzen genau abzuwägen.
Vertragliche Situation: Prüfen Sie Ihren Architektenvertrag genau. Welche Kündigungsbedingungen gelten? Welche Leistungen wurden bereits erbracht und sind zu bezahlen (Honorar)?
Kosten: Ein Wechsel kann Mehrkosten verursachen. Der neue Architekt muss sich in das Projekt einarbeiten. Klären Sie ab, wie sich die Kostenschätzung des neuen Architekten zusammensetzt und vergleichen Sie diese mit den bisherigen Planungen.
Statik: Da eine Genehmigungsstatik bereits erstellt wurde, muss der neue Architekt diese übernehmen oder gegebenenfalls anpassen. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen.
Fertighaus: Beachten Sie, dass Fertighausfirmen oft eigene Architektenleistungen anbieten. Ein externer Architekt kann hier sinnvoll sein, um Ihre Interessen zu vertreten.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich rechtlichen Rat, um die vertraglichen Aspekte des Architektenwechsels zu prüfen. Klären Sie die Kosten mit beiden Architekten transparent ab.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft einen geplanten Architektenwechsel nach Abschluss der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) bei einem Einfamilienhausbau. Der Bauherr hat einen Bauingenieur mit Bauvorlageberechtigung beauftragt und bereits die erste Abrechnung für die Leistungsphasen 1 bis 4 erhalten. Nun erwägt er eine Kündigung, um Kosten zu sparen und einen günstigeren Architekten zu beauftragen.
🔴 Gefahr: Ein Wechsel des Planers nach Leistungsphase 4 birgt erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Der bisherige Bauingenieur hat bereits umfangreiche Planungsleistungen erbracht, die nach HOAI zu vergüten sind. Eine Kündigung führt nicht zur Befreiung von der Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen. Zudem kann der neue Architekt die bisherige Planung nicht einfach übernehmen, ohne Haftungsrisiken einzugehen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme des Bauherrn, dass das Honorar nach Kostenschätzung (160.000 Euro) und nicht nach realen Fertigstellungskosten berechnet wird, ist rechtlich nicht haltbar. Nach HOAI wird das Honorar auf Basis der anrechenbaren Kosten ermittelt, die sich nach der Kostenschätzung oder Kostenberechnung richten. Eine spätere Anpassung an die tatsächlichen Baukosten ist möglich, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
➕ Ergänzung: Die Abrechnung der Statik mit 55% der Rohbausumme (80.000 Euro) erscheint ungewöhnlich. Üblicherweise werden Statikerleistungen nach HOAI in Leistungsphasen abgerechnet. Die Grundlagenermittlung (Lp 1) und die Genehmigungsstatik (Teil von Lp 4) ergeben zusammen etwa 33% des Gesamthonorars. Der Bauherr sollte die Abrechnung detailliert prüfen lassen, da eine Überzahlung droht.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, um die Kündigungsmöglichkeiten und die korrekte Honorarabrechnung prüfen zu lassen. Lassen Sie die bereits erbrachten Leistungen dokumentieren und bewerten. Verhandeln Sie mit dem bisherigen Planer eine einvernehmliche Trennung, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Beauftragen Sie den neuen Architekten erst nach Klärung der rechtlichen und finanziellen Situation.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft einen Architektenwechsel nach Abschluss der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) im Rahmen eines Einfamilienhausbaus mit Fertigteilkonstruktion, wobei rechtliche, honorarrechtliche und sicherheitstechnische Aspekte kritisch abzuwägen sind.
🔴 Gefahr: Ein Wechsel des Statikers nach Abschluss der Genehmigungsstatik birgt erhebliche Risiken: Die neue Statik muss vollständig neu geprüft, abgestimmt und genehmigt werden – ein unkoordinierter Wechsel kann zu Widersprüchen in Lastannahmen, Bauteilabmessungen oder Fundamentauslegung führen, was zu statischen Unzulänglichkeiten und damit zu schwerwiegenden Sicherheitsmängeln führen kann.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, ein HOAI-Vertrag sei "heute eher ein Traum als Realität", ist fachlich unzutreffend: Seit Inkrafttreten der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 ist sie zwar nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben, aber vertraglich vereinbarte HOAI-Regelungen bleiben voll wirksam – insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern oder bei vertraglicher Bindung.
➕ Ergänzung: Die Honorarverteilung nach Leistungsphasen ist nicht beliebig: Für die reine Genehmigungsstatik (ohne Entwurfs- oder Ausführungsplanung) ist typischerweise LPAbk. 2 (Entwurfsplanung) und LP 3 (Genehmigungsplanung) maßgeblich – LP 1 (Grundlagenermittlung) und LP 4 (Genehmigungsplanung) allein reichen nicht aus, um 33 % zu begründen; die konkrete Leistungsvereinbarung und die tatsächlich erbrachten Leistungen sind entscheidend.
🔴 Gefahr: Die Forderung nach 55 % Honorar für "Genehmigungsstatik" bei einer Rohbausumme von 80.000 € ist nicht pauschal gerechtfertigt: Die HOAI sieht für LP 2+3 bei Ingenieuren für Tragwerksplanung 30–35 % vor – eine Abweichung bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung und muss sachlich nachvollziehbar sein.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein Wechsel "sinnvoll" sei, weil man "viel selber machen möchte", ist gefährlich: Bauherren dürfen zwar Bauausführungen selbst vornehmen, aber die Verantwortung für Planung, Statik und Genehmigung bleibt bei der vertraglich beauftragten Fachkraft – eine Eigenleistung entbindet nicht von der Haftung für Planungsfehler.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Tragwerksplanung zur Prüfung der bereits erstellten Statik und der Honorarverteilung; lassen Sie den Vertragswechsel nur nach vollständiger Dokumentation, Abnahme aller Leistungen und schriftlicher Freigabe durch den bisherigen Statiker vornehmen – eine vorschnelle Kündigung birgt erhebliche Haftungs- und Sicherheitsrisiken.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken bei einem Architektenwechsel nach LP 4.
- Alle drei fordern eine umfassende Prüfung des Vertrags und der bereits erbrachten Leistungen vor jeglichem Wechsel.
- Alle drei betonen die zentrale Bedeutung der Statik und warnen vor unkritischer Übernahme durch den neuen Planer.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI geht davon aus, dass die Genehmigungsstatik „übernommen oder angepasst“ werden kann – ohne explizite Haftungsklärung.
- DeepSeek und Qwen verweisen deutlich stärker auf die Haftungsrisiken bei Übernahme und fordern schriftliche Freigabe bzw. Neuprüfung – Qwen betont zusätzlich die Notwendigkeit einer zertifizierten Tragwerks-Sachverständigenprüfung.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die HOAI-Bezugsfrage: Die Annahme, das Honorar richte sich nach Kostenschätzung statt nach realen Kosten, ist rechtlich falsch – die korrekte Grundlage ist die Kostenschätzung oder Kostenberechnung, nicht die spätere Abrechnung.
- Qwen ergänzt die fachliche Einordnung: Die HOAI ist nach wie vor vertraglich wirksam, und 55 % für Genehmigungsstatik sind nicht HOAI-konform – 30–35 % für LP 2+3 ist der Regelbereich.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI sieht – im Gegensatz zu Qwen – im Wechsel bei Fertighäusern „sinnvoll“ zur Interessenvertretung, ohne ausdrücklich vor den Haftungsfallen bei Statik-Übernahme zu warnen.
- Qwen widerspricht klar der Annahme, Eigenleistung oder Eigeninitiative entbinde vom Fachverantwortungsprinzip – GoogleAI und DeepSeek thematisieren diesen Aspekt nicht.
👉 Empfehlung:
- Die sicherere Einschätzung von Qwen und DeepSeek wird priorisiert: Kein Wechsel ohne vorherige schriftliche Freigabe der Statik und rechtliche Klärung durch Fachanwalt.
- Die HOAI-Beurteilung durch Qwen (30–35 % Regelbereich, Vertragsbindung bleibt wirksam) gilt als fachlich fundierter als die eher vage Aussage von GoogleAI.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Kündigungsmöglichkeit nach LP 4 ⚠️ Abwägung Keine automatische Befreiung von Honoraransprüchen; Kündigung nur nach eingehender vertragsrechtlicher Prüfung – GoogleAI (allgemein), DeepSeek (rechtlich präzise), Qwen (sicherheitsfokussiert) stimmen überein. Honorarberechnung nach HOAI ✅ Konsens Honorar richtet sich nach anrechenbaren Kosten (Kostenschätzung/Kostenberechnung), nicht nach Fertigstellungskosten; 55 % für Genehmigungsstatik ist nicht HOAI-konform – DeepSeek & Qwen eindeutig, GoogleAI nicht thematisiert. Statik-Wechsel und Haftung ✅ Konsens Keine unkritische Übernahme der bestehenden Statik; Neuprüfung oder schriftliche Übernahme mit Haftungsübernahme zwingend erforderlich – alle drei warnen eindeutig vor Sicherheitsrisiken. Fertighaus & externe Architektenrolle ⚠️ Abwägung GoogleAI sieht Nutzen für Interessenvertretung; DeepSeek & Qwen betonen jedoch stärker die Risiken bei mangelnder Koordination – KI-Konsens: Nutzen nur bei vollständiger Haftungs- und Koordinationsklarheit. Statik-Honorar (55 % vs. HOAI) ❌ Widerspruch GoogleAI bleibt zu unkonkret; DeepSeek nennt „ungewöhnlich“; Qwen präzisiert: 30–35 % ist Standard – die präzise quantitative Einschätzung von Qwen + DeepSeek wird als sicherste Basis genommen. 👉 Handlungsempfehlung: Keinen Architektenwechsel vor Abschluss einer fachrechtlichen Prüfung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie einer unabhängigen technischen Prüfung der Statik durch einen zertifizierten Sachverständigen für Tragwerksplanung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Ungeprüfte Übernahme der Genehmigungsstatik durch neuen Planer Statische Unzulänglichkeiten, Baugenehmigungsverweigerung, Nachbesserungspflicht, Haftung für Schäden 🔴 Risiko Unklare Kündigungsklauseln im Architektenvertrag Ungeklärte Honoraransprüche, Rechtsstreit, Mehrkosten bis zu 30.000 € oder mehr 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation bereits erbrachter Leistungen (LP 1–4) Keine Nachweisbarkeit geleisteter Arbeit → Streit über Honorar, Verzögerung der Projektabwicklung 🔴 Risiko Vertragswidrige Abrechnung (55 % statt HOAI-konformer 30–35 %) Überzahlung, Rückforderungsansprüche, Vertrauensverlust, Imageverlust für Planer 🔴 Risiko Keine schriftliche Haftungsübernahme beim Planerwechsel Doppelte Haftung, Verantwortungsverwirrung, Versicherungsleistungsverweigerung bei Schadensfall ✅ Chance Unabhängige Sachverständigenprüfung der Statik Frühzeitige Identifikation von Planungsfehlern, erhöhte Sicherheit, mögliche Optimierung von Bauteilen ✅ Chance Einvernehmliche Trennung mit Abschlussvereinbarung Rechtssicherheit, Vermeidung von Prozessen, klare Abgrenzung von Leistungen und Honorar ✅ Chance Nachverhandlung der Honorarvereinbarung mit aktuellem Planer Möglichkeit zur Kostensenkung ohne Wechsel, geringere Haftungsrisiken ✅ Chance Integration eines externen Architekten als „Bauberater“ (ohne Haftung für Statik) Stärkere Interessenvertretung bei Fertighausanbieter, kontrollierte Kostensteuerung ✅ Chance Nutzung der LP 4-Abschlussdokumente als Ausgangsbasis für digitale Planungstools Zeit- und Kosteneinsparung bei Ausführungsplanung, bessere Koordination mit Bauunternehmen Orientierungshilfen
- Sofortige Rechtsprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, um Ihren Vertrag, die Kündigungsfristen und die Honoraransprüche für LP 1–4 prüfen zu lassen.
- Statik durch Sachverständigen prüfen lassen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Tragwerksplanung mit der Prüfung der Genehmigungsstatik – inkl. Prüfung der Honorarhöhe (55 % vs. HOAI 30–35 %).
- Alle Leistungen dokumentieren und abnehmen: Fordern Sie vom aktuellen Planer eine vollständige Dokumentation aller erbrachten Leistungen (LP 1–4) mit Nachweisen (Unterlagen, Besprechungsprotokolle, Pläne) und vereinbaren Sie eine schriftliche Abnahme.
- Keine Auftragserteilung an neuen Architekten vor Freigabe: Warten Sie mit der Beauftragung des neuen Architekten, bis die Statik vollständig geprüft, freigegeben und die Haftungsverhältnisse schriftlich geklärt sind.
- HOAI-basierte Honorarverhandlung führen: Nutzen Sie die Sachverständigenprüfung als Grundlage für Verhandlungen mit dem aktuellen Planer zur Anpassung des Honorars auf einen HOAI-konformen Betrag (z. B. 33 % für LP 2+3).
- Bei Fertighaus: Bauberatungs-Modell prüfen: Klären Sie mit dem Fertighausanbieter ab, ob ein externer Architekt als „Bauberater“ ohne Haftungsübernahme für Statik und Genehmigung eingesetzt werden kann – mit klarem Leistungsverzeichnis.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Leistungsphase (LP)
- Die Leistungsphasen (LP) sind Abschnitte eines Bauprojekts, die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definiert sind. Sie reichen von der Grundlagenermittlung (LP1) bis zur Objektbetreuung (LP9).
Verwandte Begriffe: HOAI, Bauplanung, Architektenvertrag - Bauvorlageberechtigung
- Die Bauvorlageberechtigung ist die Befugnis, Bauanträge bei der Baubehörde einzureichen. Sie wird in der Regel an Architekten und Bauingenieure mit entsprechender Qualifikation vergeben.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baubehörde, Baugenehmigung - Honorar
- Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Es wird in der Regel auf Basis der HOAI berechnet.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Baukosten - Statik
- Die Statik ist die Berechnung der Tragfähigkeit eines Bauwerks. Sie ist notwendig, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Tragwerk, Baustatik, Standsicherheit - Fertighaus
- Ein Fertighaus ist ein Gebäude, das in vorgefertigten Teilen in einer Fabrik hergestellt und auf der Baustelle montiert wird.
Verwandte Begriffe: Modulhaus, Holzrahmenbau, Typenhaus - Kostenschätzung
- Eine Kostenschätzung ist eine Prognose der voraussichtlichen Baukosten. Sie wird in der Regel vom Architekten oder Bauingenieur erstellt.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Budget, Finanzierung - Rohbausumme
- Die Rohbausumme umfasst alle Kosten, die für die Errichtung des Rohbaus anfallen, einschließlich Material und Arbeitslohn.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Rohbauarbeiten, Bauvertrag
Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert mit der Genehmigungsstatik bei einem Architektenwechsel?
Die Genehmigungsstatik muss entweder vom neuen Architekten übernommen oder angepasst werden. Dies sollte im Vorfeld geklärt werden, da Anpassungen zusätzliche Kosten verursachen können. - Welche Kosten entstehen bei einem Architektenwechsel nach LP4?
Es entstehen Kosten für die bereits erbrachten Leistungen des alten Architekten (Honorar) sowie Einarbeitungskosten für den neuen Architekten. Prüfen Sie die Verträge und Kostenschätzungen genau. - Ist ein Architektenwechsel während der Bauphase sinnvoll?
Ein Architektenwechsel kann sinnvoll sein, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder ein anderer Architekt bessere Konditionen bietet. Wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab. - Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Die Bauvorlageberechtigung erlaubt es einem Bauingenieur oder Architekten, Bauanträge bei der Baubehörde einzureichen. - Was sind Leistungsphasen (LP) nach HOAI?
Die Leistungsphasen (LP) sind ein Teil der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und beschreiben die einzelnen Planungs- und Bauabschnitte eines Bauprojekts. - Wie wirkt sich ein Architektenwechsel auf die Fertigstellungskosten aus?
Ein Architektenwechsel kann die Fertigstellungskosten erhöhen, wenn Einarbeitungskosten entstehen oder Planungsänderungen notwendig werden. - Was ist eine Rohbausumme?
Die Rohbausumme umfasst die Kosten für alle Rohbauarbeiten, also die Errichtung des tragenden Gerüsts eines Gebäudes. - Was ist bei der Beauftragung eines Architekten für ein Fertighaus zu beachten?
Achten Sie darauf, dass der Architekt Erfahrung mit Fertighäusern hat und Ihre Interessen gegenüber dem Fertighausanbieter vertritt.
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HOAI Honorar: Existenzsicherung vs. Qualität in Architekturplanung
überhöhte Geschwindigkeit (Honorarhöhe)
Es gibt Vorschriften, wie schnell gefahren werden darf. Aber es gibt genügend Stellen, wo die vielen Autofahrer abgezockt werden, die schneller fahren.Und es gibt auch Planer, die sich aus Gründen der Existenzsicherung nicht an die Vorschriften halten - Und dann an notwendigen Investitionen (Computer, Software, Fachliteratur usw.) sparen müssen.
Die Bauherren, die die Notlage der Planer ausnutzen und am falschen Ende sparen sind gleich Mehrfach die Dummen:
1. Besteht die Gefahr mit einem Planer zu arbeiten, der nicht auf der Höhe der Zeit ist.
2. Bei der Planung wird dann oft Qualität durch Schnelligkeit ersetzt.
3. Die Baumehrkosten infolge schneller Planung übersteigen in der Regel weit die Kosten, die bei der "billigen" Planung eingespart wurden.
4. Bei Schadenersatzansprüchen kann die Versicherung die Leistungen aus der Berufshaftpflichtversicherung in dem gleichen Maße kürzen, wie das Honorar gekürzt wurde. Und vom armen Planer kann der Bauherr auch den Restbetrag nicht pfänden lassen.In den Honorartabellen für die Statik haben wird von Bezugsgrößen ausgegangen. Im Falle der Hochbaustatik ist diese Bezugsgröße 55 % von der Rohbausumme - hat also mit den Leistungsphasen überhaupt nichts zu tun.
Die Tragwerksplanung besteht nicht nur aus LPAbk. 1 und LP 4.
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Statik Baugenehmigung: HOAI-Punkte und Tragwerksplanung
Leider eine unverständliche Antwort für mich Herr Ebel
Tut mir leid, das habe ich nun gar nicht verstanden.
nicht einmal das mit der Statik für die Baugenehmigung.
Wenn nur eine Statik für die Baugenehmigung erstellt und eingereicht wurde sind das nach HOAIAbk. 55 %-Punkte? Es findet doch kein Tragwerksentwurf statt, nur die Tragwerksermittlung und allenfalls die Grundlagenklärung. -
HOAI Tabellen: Honorarermittlung für Tragwerksplanung
HOAI-Tabellen
Zur Ermittlung der Honorare existieren in der "Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAIAbk.) Tabellen. Da einige Tabellen in verschiedenem Zusammenhang gebracht werden, wird einiges angepasst.Ist beispielsweise die Rohbausumme 200 000 €, so wird in die Tragwerkstabelle mit 55 % davon, 110 000 € gegangen und dann 100 % für das Honorar der LPAbk. 1-9 abgelesen.
Ein Irrtum von Ihnen besteht darin, dass Sie glauben mit dem Entwurf des Hauses ist auch schon das Tragwerk geklärt.
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HOAI verstehen: Dank für die Erklärung zur Honorarordnung
Vielen Dank Herr Ebel Das habe ich jetzt ...
Vielen Dank Herr Ebel!
Das habe ich jetzt verstanden.
Ich werde mir mal diese HOAIAbk. besorgen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenwechsel nach LP4: Honorar, Kosten & Alternativen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Kündigung eines Architektenvertrags nach Leistungsphase 4 (LP4), die Honorarhöhe nach HOAIAbk., die Bedeutung der Statik für die Baugenehmigung und alternative Architekten. Es wird die Frage aufgeworfen, ob ein günstigerer Architekt gefunden werden kann und wie die Honorarabrechnung korrekt erfolgt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag von HOAI Honorar: Existenzsicherung vs. Qualität in Architekturplanung wird darauf hingewiesen, dass Planer, die aus Existenzsicherungsgründen sparen, möglicherweise an notwendigen Investitionen sparen, was die Qualität der Planung beeinträchtigen kann. Dies kann zu Baumehrkosten und Schadenersatzansprüchen führen.
📊 Zusatzinfo: Die Honorarermittlung nach HOAI erfolgt anhand von Tabellen, wobei die Rohbausumme und der Umfang der erbrachten Leistungen (z.B. Tragwerksplanung) berücksichtigt werden. Im Beitrag HOAI Tabellen: Honorarermittlung für Tragwerksplanung wird die Berechnung anhand eines Beispiels erläutert.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Statik im Rahmen der Baugenehmigung werden diskutiert. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Erstellung einer Statik für die Baugenehmigung nach HOAI mit 55 %-Punkten bewertet wird, auch wenn kein vollständiger Tragwerksentwurf erfolgt. Siehe Statik Baugenehmigung: HOAI-Punkte und Tragwerksplanung.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich umfassend über die HOAI informieren, um die Honorarabrechnung des Architekten nachvollziehen zu können. Es empfiehlt sich, die HOAI-Tabellen zu konsultieren und gegebenenfalls eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Beitrag HOAI verstehen: Dank für die Erklärung zur Honorarordnung zeigt, dass das Verständnis der HOAI für Bauherren wichtig ist.
✅ Handlungsempfehlung: Bei einem Architektenwechsel nach LP4 ist es ratsam, den Bauvertrag sorgfältig zu prüfen und die Kündigungsbedingungen zu beachten. Es sollte geklärt werden, welche Leistungen bereits erbracht wurden und wie diese abgerechnet werden. Ein neuer Architekt sollte frühzeitig in die Planung einbezogen werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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