Gastherme defekt im Neubau: Wer zahlt Reparatur/Austausch? Kostenübernahme nach Wasserschaden?
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Gastherme defekt im Neubau: Wer zahlt Reparatur/Austausch? Kostenübernahme nach Wasserschaden?

Wir hätten eine Frage bzgl. eines Schadens, der an unserer Gastherme aufgetreten ist.
Wir sind seit 2005 Besitzer eines Neubau-Reihenhauses in Baden-Württemberg. Im Frühjahr diesen Jahres ist aus unserer Gastherme Wasser ausgetreten. Wir mussten den Notdienst unserer Wartungsfirma in Anspruch nehmen. Wir waren sehr überrascht als der MA dieser Firma feststellte, dass ein Abwasserschlauch nur mit Klebeband befestigt war, was nach Angaben des MA ein Fehler bei der Erstinstallation der Gastherme war, dieser Schlauch würde bei der Wartung nur gereinigt werden.
Daher haben wir uns zwecks Kostenübernahme der Rechnung des Notdiensteinsatzes mit unserem damaligen Bauträger in Verbindung gesetzt. Dieser weigert sich nach Rücksprache mit der Installationsfirma die Kosten zu übernehmen, weil diese sich auf den Standpunkt stellt, dass solche Mängel bei der jährlichen Wartung beseitigt werden müssten.
Was können wir Ihrer Meinung nach tun? Ist die Wartungsfirma verantwortlich bzw. zur Kostenübernahme verpflichtet oder die Installationsfirma, die die Heizungsanlage eingebaut hat.
Wir sind unserer gesetzlichen Verpflichtung zur jährlichen Wartung übrigens stets nachgekommen.
Für Ihren Rat schon jetzt herzlichen Dank.
  • Name:
  • Sybille
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Austretendes Gas aus der Therme kann zu Vergiftungen und Explosionen führen.

    🔴 Gefahr: Durchfeuchtung von Bauteilen kann zu Schimmelbildung führen.

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    Ich verstehe, dass Sie einen Wasserschaden an Ihrer Gastherme in Ihrem Reihenhaus haben und die Frage der Kostenübernahme klären möchten. Da es sich um einen Schaden an einer Gastherme in einem Neubau handelt, sind verschiedene Szenarien denkbar, die die Verantwortlichkeit beeinflussen.

    Mögliche Ursachen und Verantwortlichkeiten:

    • Mangelhafte Installation: Wenn der Schaden auf einen Fehler bei der Erstinstallation der Gastherme zurückzuführen ist (z.B. fehlerhafte Verbindung des Abwasserschlauchs), könnte der Bauträger oder die Installationsfirma im Rahmen der Gewährleistungspflicht zur Kostenübernahme verpflichtet sein.
    • Materialfehler: Ein Materialfehler an der Gastherme selbst könnte ebenfalls einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller oder dem Bauträger begründen.
    • Mangelnde Wartung: Wenn der Schaden durch mangelnde Wartung entstanden ist, könnten Sie als Eigentümer für die Kosten verantwortlich sein.
    • Unsachgemäße Nutzung: Falls der Schaden durch unsachgemäße Nutzung der Gastherme verursacht wurde, tragen Sie die Kosten.

    🔴 Gefahr: Ein Wasserschaden an der Gastherme kann zu weiteren Schäden am Gebäude führen (z.B. Schimmelbildung).

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie zunächst die Ursache des Schadens. Dokumentieren Sie den Schaden (Fotos, Protokolle). Nehmen Sie Kontakt zum Bauträger und der Installationsfirma auf und fordern Sie eine Stellungnahme zur Kostenübernahme. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen (Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung). Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Sachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gastherme
    Eine Gastherme ist ein Heizgerät, das mit Gas betrieben wird und zur Erzeugung von Wärme für Heizung und Warmwasser dient.
    Verwandte Begriffe: Heizkessel, Brennwerttherme, Heizungsanlage
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Kaufsache einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist in der Regel auch der Vertragspartner des Käufers.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Generalunternehmer
    Installationsfirma
    Eine Installationsfirma ist ein Unternehmen, das sich auf die Installation von technischen Anlagen spezialisiert hat, z.B. Heizungs-, Sanitär- oder Elektroanlagen.
    Verwandte Begriffe: Handwerksbetrieb, Fachbetrieb, Anlagenbauer
    Wartung
    Die Wartung umfasst die regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung von technischen Anlagen, um deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Inspektion, Instandsetzung, Reparatur
    Abwasserschlauch
    Ein Abwasserschlauch ist ein Schlauch, der zum Ableiten von Abwasser verwendet wird, z.B. Kondenswasser aus einer Gastherme.
    Verwandte Begriffe: Ablaufschlauch, Kondensatablauf, Entwässerung
    Wasserschaden
    Ein Wasserschaden entsteht, wenn Wasser unkontrolliert austritt und Schäden an Gebäuden oder Gegenständen verursacht.
    Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitsschaden, Rohrbruch, Überschwemmung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für die Wartung einer Gastherme verantwortlich?
      Als Eigentümer sind Sie grundsätzlich für die regelmäßige Wartung Ihrer Gastherme verantwortlich. Die Wartung sollte gemäß den Herstellerangaben und den geltenden Vorschriften durchgeführt werden.
    2. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers (z.B. Bauträger), für Mängel an der Kaufsache einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    3. Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden durch eine defekte Gastherme?
      In der Regel kommt die Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude auf, die durch austretendes Wasser entstanden sind. Schäden an der Gastherme selbst können unter Umständen durch eine spezielle Geräteversicherung abgedeckt sein.
    4. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist bei einem Neubau?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre.
    5. Was tun, wenn sich Bauträger und Installationsfirma nicht einigen?
      Wenn sich Bauträger und Installationsfirma nicht über die Verantwortlichkeit einigen können, sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, der die Ursache des Schadens neutral beurteilt. Im Streitfall kann auch eine Klage vor Gericht erforderlich sein.
    6. Kann ich die Kosten für den Notdiensteinsatz zurückfordern?
      Ob Sie die Kosten für den Notdiensteinsatz zurückfordern können, hängt davon ab, wer für den Schaden verantwortlich ist. Wenn der Schaden unter die Gewährleistung fällt, können Sie die Kosten vom Bauträger oder der Installationsfirma zurückfordern.
    7. Was ist ein Abwasserschlauch bei einer Gastherme?
      Der Abwasserschlauch leitet das Kondenswasser ab, das bei der Verbrennung von Gas entsteht. Ein defekter oder falsch angeschlossener Abwasserschlauch kann zu Wasserschäden führen.
    8. Wie oft sollte eine Gastherme gewartet werden?
      Eine Gastherme sollte in der Regel einmal jährlich von einem Fachmann gewartet werden. Die genauen Intervalle können jedoch je nach Hersteller und Modell variieren.

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  2. Gastherme Neubau: Bauträgerhaftung vs. Wartungsfirma

    Foto von Ralf Wortmann

    Wer haftet? Bauträger oder Wartungsfirma?
    Hallo!
    Der Bauträger (Bauträger) haftet. Gegenstand eines Wartungsauftrags ist es nicht, die gesamte Anlage auf Baufehler zu untersuchen, sondern zumeist nur, gewisse Teile der Therme zu reinigen und Verschleißteile auszuwechseln.
    Etwas anders könnte allerdings gelten, wenn die Wartungsfirma den zu reinigenden Schlauch für die Reinigung abnehmen musste und so mit dem Klebeband wieder drangemacht hat. Selbst dann hätte jedoch der Bauträger einen erheblichen Verschuldensanteil, denn er hat die Ursache gesetzt.
    Um dem Fall zu begegnen, dass ein Gericht dies evtl. mal anders sieht (kommt hin und wieder vor), kann man im Falle eines Rechtsstreites dann, wenn der Bauträger dieses Argument im Prozess wiederholt, vorsorglich der Wartungsfirma den Streit verkünden (§ 72 ZPO). Sofern ihr ein Mitverschulden eurer Wartungsfirma angerechnet bekommen würdet, müsste diese dieses Ergebnis des Rechtsstreits gegen sich gelten lassen (§ 68 ZPO) und ihr könntet in Höhe des Mitverschuldens bei der Wartungfirma Regress nehmen.
    Im Idealfall, wenn ihr alles richtig macht und wenn keiner der Beteiligten insolvent wird, sollte bei euch jedenfalls kostenmäßig nichts hängen bleiben.
    Viele Grüße
    Ralf Wortmann, Magdeburg
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Gastherme defekt im Neubau: Kostenübernahme bei Wasserschaden?

    💡 Kernaussagen: Bei einem Defekt der Gastherme im Neubau haftet primär der Bauträger für Mängel. Die Wartungsfirma ist in der Regel nicht für die Überprüfung der gesamten Anlage auf Baufehler verantwortlich, sondern nur für die Reinigung und den Austausch von Verschleißteilen. Ein Mitverschulden der Wartungsfirma könnte jedoch relevant werden, wenn diese den Schlauch bei der Wartung unsachgemäß behandelt hat.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Gastherme Neubau: Bauträgerhaftung vs. Wartungsfirma ist die Wartungsfirma nicht für Baufehler verantwortlich, es sei denn, sie hat den Schaden durch unsachgemäße Wartung verursacht.

    ✅ Zusatzinfo: Die Gewährleistung des Bauträgers deckt in der Regel Mängel an der Gastherme im Neubau ab. Ein Wasserschaden durch einen defekten Schlauch kann ebenfalls unter die Gewährleistung fallen, sofern der Mangel bereits bei der Übergabe des Hauses bestanden hat oder auf einen Ausführungsfehler zurückzuführen ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeit mit dem Bauträger und der Wartungsfirma. Dokumentieren Sie den Schaden und holen Sie sich gegebenenfalls rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche auf Kostenübernahme für Reparatur oder Austausch der Gastherme durchzusetzen. Prüfen Sie die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger im Zusammenhang mit dem Wasserschaden und dem Defekt der Gastherme.

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