Brennwertkessel: Jährliche Immissionsschutzmessung nötig? Kosten & Fristen in BW?
In diesem Forum sind Sie: Heizung / Warmwasser📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit und den Turnus der Immissionsschutzmessung für Brennwertkessel in Baden-Württemberg. Es wird zwischen der Messpflicht durch den Schornsteinfeger und der jährlichen Wartung unterschieden. Die Messintervalle können je nach Landesbauordnung variieren, während eine regelmäßige Wartung unabhängig davon empfohlen wird, um die Effizienz und Lebensdauer des Kessels zu gewährleisten.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Empfehlung · 📊 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Brennwertkessel: Jährliche Immissionsschutzmessung nötig? Kosten & Fristen in BW?
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Die Immissionsschutzmessung darf ausschließlich durch einen nach § 42b BImSchG anerkannten Prüfer (in der Regel den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister) erfolgen – Heizungsfirmen sind hierzu nicht befugt.
🔴 KRITISCH: Bei fehlender oder verspäteter gesetzlicher Messung drohen Bußgelder bis zu 50.000 € und im Schadensfall Haftungsrisiken gegenüber Versicherung und Dritten (z. B. bei CO-Vergiftung).
⚠️ WICHTIG: Die gesetzliche Prüffrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre für Gas-Brennwertkessel unter 400 kW – eine jährliche Messung ist in Baden-Württemberg nicht automatisch vorgeschrieben, es sei denn, besondere Risiken (z. B. Abgasrückstau, Kondensatprobleme) wurden festgestellt.
⚠️ WICHTIG: Unterscheiden Sie klar zwischen gesetzlicher Immissionsschutzmessung (Schornsteinfeger, alle 2 Jahre) und freiwilliger technischer Wartung (Heizungsfirma, jährlich empfohlen, aber nicht gesetzlich obligatorisch).
KI-Analyse (GoogleAI)
Ob bei Ihrem Brennwertkessel eine jährliche Immissionsschutzmessung durch den Schornsteinfeger erforderlich ist, hängt von den landesrechtlichen Bestimmungen ab. Da Sie in Baden-Württemberg wohnen, ist die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des Landes relevant.
🔴 Gefahr: Werden die vorgeschriebenen Messungen nicht durchgeführt, drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall die Stilllegung der Anlage.
Ich empfehle Ihnen, sich direkt bei Ihrem zuständigen Schornsteinfeger oder der zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt) nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen. Diese können Ihnen verbindliche Auskünfte geben.
Die Viessmann Vitodens 300 ist ein moderner Brennwertkessel, bei dem die Messintervalle möglicherweise länger sein können als bei älteren Modellen. Dies hängt jedoch von den Emissionswerten und den jeweiligen Vorschriften ab.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Messintervalle mit Ihrem Schornsteinfeger ab und lassen Sie sich die Rechtsgrundlage nennen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die gesetzlich vorgeschriebenen Messintervalle für Brennwertkessel in Baden-Württemberg. Der Nutzer hat widersprüchliche Angaben von Heizungsfirmen erhalten, die auf eine jährliche Wartung drängen. Es ist wichtig, zwischen der gesetzlichen Immissionsschutzmessung (Schornsteinfeger) und der freiwilligen Wartung (Heizungsfirma) zu unterscheiden.
✅ Zustimmung: Die Verunsicherung des Nutzers ist nachvollziehbar, da die Rechtslage tatsächlich komplex ist. Die Unterscheidung zwischen Messung und Wartung ist korrekt erkannt.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass eine jährliche Immissionsschutzmessung für Brennwertkessel in BW zwingend sei, ist nicht korrekt. Gemäß der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) sind für Gas-Brennwertkessel (Baujahr ab 1998) die Messintervalle in der Regel zweijährig. Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des Landes BW kann jedoch abweichende Fristen vorsehen.
➕ Ergänzung: Die jährliche Wartung durch eine Heizungsfirma ist keine gesetzliche Pflicht, aber zur Effizienzsteigerung und Verlängerung der Lebensdauer des Kessels empfehlenswert. Der Schornsteinfeger führt die gesetzliche Messung durch, die Heizungsfirma die technische Wartung. Beide Leistungen sind getrennt zu betrachten.
🔴 Gefahr: Die Gefahr besteht darin, dass der Nutzer durch aggressive Vertriebsstrategien von Heizungsfirmen zu unnötigen jährlichen Wartungsverträgen gedrängt wird. Zudem drohen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Messfristen Bußgelder oder Probleme mit der Versicherung im Schadensfall.
👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte direkt beim zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister die genauen Fristen für seinen Brennwertkessel erfragen. Für die Wartung sollte er ein seriöses Angebot einer Fachfirma einholen, ohne sich auf einen langfristigen Vertrag einzulassen. Eine jährliche Wartung ist sinnvoll, aber nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Die gesetzliche Messung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.
KI-Analyse (Qwen)
Bei Brennwertkesseln nach der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) ist die Prüffrist für die Immissionsschutzmessung grundsätzlich abhängig vom Kesseltyp, der Leistung, dem Brennstoff und der Einbausituation – nicht pauschal von der Kesselmarke oder dem Bundesland.
🔴 Gefahr: Eine fehlende oder verspätete Immissionsschutzmessung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu Bußgeldern bis zu 50.000 € führen; zudem besteht bei nicht ordnungsgemäßer Abgasführung oder unzureichender Verbrennungsluftzufuhr ein Risiko für Kohlenmonoxid (CO)-Vergiftung.
✅ Zustimmung: Für Brennwertkessel mit einer Nennwärmeleistung von unter 400 kW, die mit Erdgas oder Heizöl EL betrieben werden, gilt in der Regel eine Prüffrist von zwei Jahren – sofern keine besonderen Risiken (z. B. Rauchgasrückstau, Kondensatabflussprobleme oder unsachgemäße Abgasanlage) vorliegen.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass die Prüffrist allein vom Bundesland Baden-Württemberg abhängt, ist falsch: Die 1. BImSchV ist bundeseinheitlich; Landesrecht regelt lediglich die Durchführung (z. B. durch anerkannte Kaminfeger) – nicht die Fristen.
➕ Ergänzung: Die jährliche Reinigung und Einstellung durch den Heizungsbetrieb ist technisch sinnvoll und oft vertraglich vereinbart, aber rechtlich nicht identisch mit der gesetzlichen Immissionsschutzmessung – letztere darf nur durch einen nach § 42b BImSchG anerkannten Prüfer (meist Kaminfeger) erfolgen.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, dass Heizungsfirmen eine ‚jährliche Immissionsschutzmessung‘ anbieten, ist irreführend: Sie dürfen diese Messung nicht durchführen – nur der anerkannte Kaminfeger ist hierfür zuständig.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Immissionsschutzmessung alle zwei Jahre durch einen anerkannten Kaminfeger durchführen; prüfen Sie den aktuellen Prüfbescheid und halten Sie die Frist ein – bei Unsicherheit kontaktieren Sie die zuständige untere Immissionsschutzbehörde oder einen zertifizierten Energieberater.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle bestätigen, dass die gesetzliche Immissionsschutzmessung in Baden-Württemberg grundsätzlich alle zwei Jahre für Gas-Brennwertkessel unter 400 kW erfolgt.
- Alle betonen die klare Trennung zwischen gesetzlicher Messung (Schornsteinfeger) und freiwilliger Wartung (Heizungsfirma).
- Alle weisen auf erhebliche Bußgeldrisiken und gesundheitliche Gefahren (CO-Vergiftung) bei Nichterfüllung hin.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont stärker die landesrechtliche Zuständigkeit (KÜO BW), während DeepSeek und Qwen klarstellen, dass die Fristen bundeseinheitlich durch die 1. BImSchV geregelt sind – Landesrecht regelt nur die Durchführung.
- GoogleAI thematisiert die Kesselmarke (Viessmann Vitodens 300) als möglichen Einflussfaktor – DeepSeek und Qwen verweisen korrekt darauf, dass Marke und Modell keine Rolle für die gesetzliche Frist spielen.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt explizit die Rechtsgrundlage (§ 42b BImSchG) für die Zuständigkeit des Prüfers – diese Präzision fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.
- DeepSeek betont die Vertriebsrisiken durch Heizungsfirmen, die sich als „Messdurchführende“ ausgeben – ein Aspekt, den Qwen mit dem klaren Hinweis auf Rechtsverstoß noch stärker untermauert.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert eine mögliche landesrechtlich bedingte jährliche Messpflicht, während DeepSeek und Qwen dies eindeutig widerlegen und auf die bundeseinheitliche Zweijahresfrist verweisen – die sicherere, bundesrechtskonforme Einschätzung von DeepSeek und Qwen wird priorisiert.
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Behauptung, Heizungsfirmen dürften „Immissionsschutzmessungen“ anbieten – GoogleAI und DeepSeek thematisieren diesen Missstand nicht mit gleicher juristischer Schärfe.
👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich an der bundeseinheitlichen 1. BImSchV: Prüffrist zwei Jahre; Durchführung ausschließlich durch anerkannten Prüfer; klare Abgrenzung zu kommerzieller Wartung; bei Zweifeln Prüfbescheid und Rechtsgrundlage vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister einfordern.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Gesetzliche Messfrist (Gas-Brennwertkessel < 400 kW) ✅ Konsens Zweijährige Immissionsschutzmessung gemäß 1. BImSchV – nicht pauschal jährlich, nicht landesabhängig. Zuständiger Durchführender ✅ Konsens Ausschließlich anerkannter Prüfer nach § 42b BImSchG (meist zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister); Heizungsfirmen sind nicht berechtigt. Unterscheidung Messung vs. Wartung ✅ Konsens Immissionsschutzmessung = gesetzlich vorgeschrieben; jährliche Wartung = freiwillig, technisch sinnvoll, aber nicht zwingend. Risiken bei Verstoß ✅ Konsens Bußgelder bis 50.000 €, Stilllegungsgefahr, CO-Gefahr, Versicherungsprobleme. Rolle von Kesselmarke/Modell ⚠️ Abwägung Marke (z. B. Viessmann Vitodens 300) beeinflusst die Frist nicht – lediglich technische Besonderheiten (z. B. Abgasanlage, Kondensatführung) können Sonderprüfungen auslösen. Landesrechtliche Abweichungsmöglichkeit ❌ Widerspruch GoogleAI deutet landesrechtliche Flexibilität an; DeepSeek und Qwen widerlegen dies: Fristen sind bundeseinheitlich; Landesrecht regelt nur die organisatorische Durchführung (z. B. KÜO). 👉 Handlungsempfehlung: Halten Sie die bundeseinheitliche Zweijahresfrist für die gesetzliche Immissionsschutzmessung ein, lassen Sie diese ausschließlich durch Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister durchführen und dokumentieren Sie den Prüfbescheid. Verweigern Sie Leistungen von Heizungsfirmen, die sich als „Messdurchführende“ ausgeben – dies ist rechtswidrig.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende oder verspätete gesetzliche Messung Bußgeld bis 50.000 €, Stilllegung der Anlage, Haftung bei Schäden 🔴 Risiko Unberechtigte Messdurchführung durch Heizungsfirma Rechtswidrige Handlung, fehlende Prüfung, kein rechtsgültiger Bescheid, Versicherungsverlust 🔴 Risiko Kondensatabfluss- oder Abgasrückstau-Probleme unerkannt Kohlenmonoxid-Vergiftung, Lebensgefahr, Schäden an Gebäudesubstanz 🔴 Risiko Falsche Interpretation der KÜO als Fristenveränderung Unnötige jährliche Messungen, Mehrkosten, Verunsicherung durch falsche Behördenangaben 🔴 Risiko Mangelhafte Dokumentation der Prüfung Kein Nachweis bei Kontrolle, Beweislastverschiebung, drohende Ordnungswidrigkeit ✅ Chance Regelmäßige, rechtskonforme Messung Erhöhte Betriebssicherheit, vollständiger Versicherungsschutz, Nachweis der Sorgfaltspflicht ✅ Chance Klare Trennung von Messung und Wartung Transparenz über Leistungen, Vermeidung von Vertragsfallen, bewusste Kostensteuerung ✅ Chance Verwendung aktueller Prüfbescheide bei Immobilienverkauf Erhöhte Verkaufschancen, Vertrauensbildung bei Käufern, rechtssichere Angaben im Energieausweis ✅ Chance Proaktive Abstimmung mit zuständigem Schornsteinfeger Individuelle Risikobewertung (z. B. bei Sonderanlagen), termingerechte Planung, Vermeidung von Engpässen ✅ Chance Technische Optimierung durch fachgerechte Wartung Energieeinsparung bis zu 10 %, Verlängerung der Kessellebensdauer, Reduzierung von Ausfällen Orientierungshilfen
- Prüfer identifizieren und kontaktieren: Ermitteln Sie Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister über die Website der Handwerkskammer oder des Zentralverbandes des Deutschen Kaminfegerhandwerks – und vereinbaren Sie die nächste Immissionsschutzmessung (nicht Wartung) termingerecht.
- Prüfbescheid prüfen: Holen Sie Ihren letzten Prüfbescheid hervor und überprüfen Sie Datum, gültige Frist (2 Jahre), Prüfer-Nr. und Rechtsgrundlage (1. BImSchV, nicht KÜO-BW).
- Wartungsanbieter trennen: Beauftragen Sie eine Heizungsfirma ausschließlich für die technische Wartung – verlangen Sie schriftlich, dass keine „Immissionsschutzmessung“ durchgeführt wird, da dies rechtswidrig wäre.
- Abgasanlage selbst checken: Kontrollieren Sie regelmäßig den Kondensatabfluss (keine Verstopfung), den Abgasschlauch auf Risse oder Alterung und das Raumluftzufuhrsystem – bei Auffälligkeiten sofort den Schornsteinfeger informieren.
- Dokumentation zentral führen: Erstellen Sie eine digitale oder papierbasierte Akte mit allen Prüfbescheiden (mindestens 10 Jahre aufbewahren), Wartungsberichten und Kontaktdaten der zuständigen Behörden.
- Rechtliche Klärung bei Unklarheiten einholen: Sollte Ihr Schornsteinfeger eine abweichende Frist nennen, verlangen Sie schriftlich die konkrete Rechtsgrundlage (Paragraph, Verordnung, landesrechtliche Ergänzung) – bei Zweifel wenden Sie sich an die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Brennwertkessel
- Ein Brennwertkessel ist ein Heizkessel, der die Wärme, die bei der Verbrennung von Brennstoffen entsteht, besonders effizient nutzt. Er kondensiert die im Abgas enthaltene Wasserdampf und gewinnt dadurch zusätzliche Wärme zurück. Brennwertkessel sind besonders umweltschonend und energiesparend.
Verwandte Begriffe: Heizkessel, Niedertemperaturkessel, Heizwert - Immissionsschutzmessung
- Die Immissionsschutzmessung ist eineMessung der Schadstoffemissionen einer Feuerungsanlage, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Sie wird von einem Schornsteinfeger durchgeführt und ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geregelt.
Verwandte Begriffe: Abgasmessung, Schadstoffmessung, Emissionsschutz - Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
- Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ist eine landesrechtliche Verordnung, die die Aufgaben und Pflichten der Schornsteinfeger regelt. Sie legt unter anderem die Intervalle für die Reinigung und Überprüfung von Feuerungsanlagen fest.
Verwandte Begriffe: Schornsteinfegergesetz, Feuerstättenschau, Messpflicht - Schornsteinfeger
- Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Feuerungsanlagen zuständig ist. Er führt auch Immissionsschutzmessungen durch und berät die Betreiber von Feuerungsanlagen in Fragen des Brandschutzes und der Energieeffizienz.
Verwandte Begriffe: Kaminkehrer, Rauchfangkehrer, Feuerungsanlagen-Mechaniker - Vitodens 300
- Vitodens 300 ist eine Modellreihe von Brennwertkesseln des Herstellers Viessmann. Diese Kessel zeichnen sich durch ihre hohe Effizienz, ihre kompakte Bauweise und ihre einfache Bedienung aus. Sie sind für den Einsatz in Ein- und Mehrfamilienhäusern geeignet.
Verwandte Begriffe: Brennwerttechnik, Heizungsanlage, Viessmann - Abgaswerte
- Abgaswerte sind die Konzentrationen von Schadstoffen im Abgas einer Feuerungsanlage. Sie werden bei der Immissionsschutzmessung ermittelt und müssen die gesetzlichen Grenzwerte einhalten. Zu den wichtigsten Abgaswerten gehören Kohlenmonoxid (CO) und Stickoxide (NOx).
Verwandte Begriffe: Emissionen, Schadstoffe, Grenzwerte - Landratsamt
- Das Landratsamt ist eine kommunale Behörde, die in Deutschland für die Verwaltung eines Landkreises zuständig ist. Es ist unter anderem für den Immissionsschutz und die Überwachung von Feuerungsanlagen zuständig.
Verwandte Begriffe: Kreisverwaltung, Behörde, Kommunalverwaltung
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Immissionsschutzmessung?
Die Immissionsschutzmessung dient dazu, die Abgaswerte einer Feuerungsanlage zu überprüfen und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Dabei werden Schadstoffemissionen wie Kohlenmonoxid und Stickoxide gemessen. - Wie oft muss eine Immissionsschutzmessung durchgeführt werden?
Die Häufigkeit der Immissionsschutzmessung ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Die Intervalle können je nach Art der Feuerungsanlage und Brennstoff variieren. - Wer darf eine Immissionsschutzmessung durchführen?
Immissionsschutzmessungen dürfen ausschließlich von qualifizierten Schornsteinfegern durchgeführt werden. Diese verfügen über die notwendige Ausrüstung und das Fachwissen, um die Messungen korrekt durchzuführen und zu dokumentieren. - Was passiert, wenn die Grenzwerte überschritten werden?
Werden bei der Immissionsschutzmessung die gesetzlichen Grenzwerte überschritten, muss die Feuerungsanlage nachgebessert oder stillgelegt werden. Der Schornsteinfeger informiert den Betreiber und die zuständige Behörde über die Überschreitung. - Was kostet eine Immissionsschutzmessung?
Die Kosten für eine Immissionsschutzmessung sind regional unterschiedlich und hängen von der Art der Feuerungsanlage und dem Aufwand der Messung ab. Die Preise werden von den Schornsteinfegern festgelegt und können bei diesen erfragt werden. - Welche Rolle spielt der Brennwertkessel bei der Messpflicht?
Moderne Brennwertkessel arbeiten effizienter und emissionsärmer als ältere Heizkessel. Dennoch unterliegen auch sie der Messpflicht, um sicherzustellen, dass die Abgaswerte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Messintervalle können jedoch länger sein. - Wo finde ich die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) für Baden-Württemberg?
Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) für Baden-Württemberg finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg oder bei Ihrem zuständigen Landratsamt. - Was ist der Unterschied zwischen Immissionsschutzmessung und Abgasuntersuchung?
Die Immissionsschutzmessung dient dem Schutz der Umwelt vor schädlichen Emissionen, während die Abgasuntersuchung (AU) bei Kraftfahrzeugen die Einhaltung der Abgasnormen sicherstellt. Beide Messungen werden von Fachleuten durchgeführt und dienen dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit.
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Gesetzliche Vorgaben für die Häufigkeit der Messungen.
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Brennwertkessel: Jährliche Wartung – Empfehlung trotz Messbefreiung
Wartung/Reinigung sollte sowieso erfolgen
Hallo Herr Stein,
zum Messturnus der Kaminfeger kann ich nichts sagen. Wir bekommen eine Pelletheizung, da muss der Kaminfeger angeblich nach Abnahme überhaupt nicht mehr kommen und messen.
Ist aber egal: Die jährliche Einstellung/Reinigung würde ich auf jeden Fall machen lassen. Ob per Wartungsvertrag oder auf "freiwilliger" Basis, ist ja eine andere Sache.
Allein der Umwelt und bei den Energiepreisen auch dem eigenen Geldbeutel zuliebe sollte an der Wartung der Heizung nicht gespart werden.
Grüße aus Bayern -
Heizungswartung: Jährliche Pflichtprüfung für Brennwertanlagen
Wartung
Jeder Betreiber einer Heizungsanlage ist Verpflichtet, einmal im Jahr die Heizungsanlage durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. So steht es in der Verordnung. Nur wo nicht überprüft wird, ob es auch gemacht wird, gibt es auch keine Strafen. Lediglich der Schornsteinfeger kommt 2 mal jährlich. 1 Zum überprüfen der Abgaswege und einmal zum Messen. Zur Perletkessel kann ich im Bezug auf Messung nichts sagen. Der Schornsteinfeger wird aber alle 3 Monate den Schornstein fegen (Meck-Pom ) Gruß Holger -
Brennwertkessel: Wartung & Immissionsschutz – Zwei getrennte Aspekte
zwei verschiedene Dinge
Ich denke dies sind zwei verschiedene Dinge. 1. Eine Wartung sollte man jährlich durchführen lassen (inkl. Reinigung etc.) dies tut man ja bei seinem Auto. Damit hoffe ich zumindest hält mein Kessel entsprechend lange.2. Der Schornsteinfeger kommt gegeben falls zur Abgasmessung (eine andere Einnahmequelle hat er ja nicht mehr, wo soll er heute noch Schornsteinefegen) und hängt sein Messgerät in den Schornstein und stellt somit nur den Zustand fest (analog dem TÜV beim Auto) und dies ist irgendwie vorgeschrieben. Nun haben wir hier offensichtlich einen faulen Schornsteinfeger denn in den letzten 2 Jahren war er weder bei uns noch bei den Nachbarn. Muss ich jetzt ein schlechtes Gewissen haben? Ich weiß es auch nicht. 🙂 Tschüss
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Brennwertanlage: Messpflicht – Unterschiede je nach Landesbauordnung
Wartung
Je nach Landesbauordnung kann die Messung von Brennwertanlagen durch den BzSchfMstr. u.U. unterschiedlich ausfallen (Bauamt oder Schornsteinfeger fragen!) Bei uns ist festgelegt, dass BW-Anlagen nach dem Einbau abgenommen werden müssen danach die erste Messung nach drei Jahren erfolgt und wiederkehrende Überprüfungen durch den Schornsteinfeger anschließend aller zwei Jahre. Allerdings hat die staatlich verordnete Messung in keinster Weise was mit der jährliche Wartung von Anlagen zu tun! Dem eigenen Geldbeutel zuliebe sollte man die Wartungen schon unabhängig vom Schornteinferger ausführen lassen - denn damit ist der optimale Einsatz des Brennstoffes geklärt, Unregelmäßigkeiten der Anlage können vor größeren Schäden der Anlage behoben werden und unserer Umwelt kommt auch noch besser weg! Oder können Sie sich vorstellen, dass diese Aspekte Ihren Bezirksschornsteinfegermeister auch nur im geringsten interessieren? -
Brennwertkessel: Immissionsschutzmessung – 2-jähriger Turnus in BW
Brennwertkessel-Turnus 2-jährig
In Baden-Württemberg ist der Turnus für Brennwertgeräte 2 Jahre. (s. Kehr- und Überprüfungsordnung (Kehrordnung, Überprüfungsordnung)). -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Brennwertkessel: Messpflicht, Kosten & Wartung in Baden-Württemberg
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit und den Turnus der Immissionsschutzmessung für Brennwertkessel in Baden-Württemberg. Es wird zwischen der Messpflicht durch den Schornsteinfeger und der jährlichen Wartung unterschieden. Die Messintervalle können je nach Landesbauordnung variieren, während eine regelmäßige Wartung unabhängig davon empfohlen wird, um die Effizienz und Lebensdauer des Kessels zu gewährleisten.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Messpflicht für Brennwertanlagen kann je nach Landesbauordnung unterschiedlich sein. Klären Sie die spezifischen Bestimmungen für Baden-Württemberg beim Bauamt oder Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister, wie im Beitrag Brennwertanlage: Messpflicht – Unterschiede je nach Landesbauordnung erläutert wird.
✅ Empfehlung: Auch wenn keine jährliche Immissionsschutzmessung vorgeschrieben ist, wird eine jährliche Wartung des Brennwertkessels empfohlen, um die Effizienz zu erhalten und mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen. Dies wird im Beitrag Brennwertkessel: Jährliche Wartung – Empfehlung trotz Messbefreiung betont.
📊 Zusatzinfo: In Baden-Württemberg beträgt der Turnus für die Immissionsschutzmessung von Brennwertgeräten in der Regel zwei Jahre, wie im Beitrag Brennwertkessel: Immissionsschutzmessung – 2-jähriger Turnus in BW erwähnt wird. Dies ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (Kehrordnung, Überprüfungsordnung) festgelegt.
👉 Handlungsempfehlung: Betreiber von Brennwertkesseln sollten sich über die spezifischen Messpflichten in ihrer Region informieren und unabhängig davon eine regelmäßige Wartung durchführen lassen. Informationen zur jährlichen Wartungspflicht finden Sie im Beitrag Heizungswartung: Jährliche Pflichtprüfung für Brennwertanlagen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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