Brennwertkessel: Jährliche Immissionsschutzmessung nötig? Kosten & Fristen in BW?
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Brennwertkessel: Jährliche Immissionsschutzmessung nötig? Kosten & Fristen in BW?

Hallo Forumsgemeinde, wird bei einem Brennwertkessel (Viessmann Vitodens 300) auch eine jährliche Immissionsschutzmessung durch den Kaminfeger vorgenommen oder erst in längeren Zeitabständen (2-jährig). Wohne in Baden-Württemberg. Habe widersrprüchliche Angaben von Heizungsfirmen, die einen Vertrag für jährliche Einstellung / Reinigung abschließen wollen.
  • Name:
  • Wolfgang Stein
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ob bei Ihrem Brennwertkessel eine jährliche Immissionsschutzmessung durch den Schornsteinfeger erforderlich ist, hängt von den landesrechtlichen Bestimmungen ab. Da Sie in Baden-Württemberg wohnen, ist die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des Landes relevant.

    🔴 Gefahr: Werden die vorgeschriebenen Messungen nicht durchgeführt, drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall die Stilllegung der Anlage.

    Ich empfehle Ihnen, sich direkt bei Ihrem zuständigen Schornsteinfeger oder der zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt) nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen. Diese können Ihnen verbindliche Auskünfte geben.

    Die Viessmann Vitodens 300 ist ein moderner Brennwertkessel, bei dem die Messintervalle möglicherweise länger sein können als bei älteren Modellen. Dies hängt jedoch von den Emissionswerten und den jeweiligen Vorschriften ab.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Messintervalle mit Ihrem Schornsteinfeger ab und lassen Sie sich die Rechtsgrundlage nennen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Brennwertkessel
    Ein Brennwertkessel ist ein Heizkessel, der die Wärme, die bei der Verbrennung von Brennstoffen entsteht, besonders effizient nutzt. Er kondensiert die im Abgas enthaltene Wasserdampf und gewinnt dadurch zusätzliche Wärme zurück. Brennwertkessel sind besonders umweltschonend und energiesparend.
    Verwandte Begriffe: Heizkessel, Niedertemperaturkessel, Heizwert
    Immissionsschutzmessung
    Die Immissionsschutzmessung ist eineMessung der Schadstoffemissionen einer Feuerungsanlage, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Sie wird von einem Schornsteinfeger durchgeführt und ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geregelt.
    Verwandte Begriffe: Abgasmessung, Schadstoffmessung, Emissionsschutz
    Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
    Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ist eine landesrechtliche Verordnung, die die Aufgaben und Pflichten der Schornsteinfeger regelt. Sie legt unter anderem die Intervalle für die Reinigung und Überprüfung von Feuerungsanlagen fest.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinfegergesetz, Feuerstättenschau, Messpflicht
    Schornsteinfeger
    Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Feuerungsanlagen zuständig ist. Er führt auch Immissionsschutzmessungen durch und berät die Betreiber von Feuerungsanlagen in Fragen des Brandschutzes und der Energieeffizienz.
    Verwandte Begriffe: Kaminkehrer, Rauchfangkehrer, Feuerungsanlagen-Mechaniker
    Vitodens 300
    Vitodens 300 ist eine Modellreihe von Brennwertkesseln des Herstellers Viessmann. Diese Kessel zeichnen sich durch ihre hohe Effizienz, ihre kompakte Bauweise und ihre einfache Bedienung aus. Sie sind für den Einsatz in Ein- und Mehrfamilienhäusern geeignet.
    Verwandte Begriffe: Brennwerttechnik, Heizungsanlage, Viessmann
    Abgaswerte
    Abgaswerte sind die Konzentrationen von Schadstoffen im Abgas einer Feuerungsanlage. Sie werden bei der Immissionsschutzmessung ermittelt und müssen die gesetzlichen Grenzwerte einhalten. Zu den wichtigsten Abgaswerten gehören Kohlenmonoxid (CO) und Stickoxide (NOx).
    Verwandte Begriffe: Emissionen, Schadstoffe, Grenzwerte
    Landratsamt
    Das Landratsamt ist eine kommunale Behörde, die in Deutschland für die Verwaltung eines Landkreises zuständig ist. Es ist unter anderem für den Immissionsschutz und die Überwachung von Feuerungsanlagen zuständig.
    Verwandte Begriffe: Kreisverwaltung, Behörde, Kommunalverwaltung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Immissionsschutzmessung?
      Die Immissionsschutzmessung dient dazu, die Abgaswerte einer Feuerungsanlage zu überprüfen und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Dabei werden Schadstoffemissionen wie Kohlenmonoxid und Stickoxide gemessen.
    2. Wie oft muss eine Immissionsschutzmessung durchgeführt werden?
      Die Häufigkeit der Immissionsschutzmessung ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Die Intervalle können je nach Art der Feuerungsanlage und Brennstoff variieren.
    3. Wer darf eine Immissionsschutzmessung durchführen?
      Immissionsschutzmessungen dürfen ausschließlich von qualifizierten Schornsteinfegern durchgeführt werden. Diese verfügen über die notwendige Ausrüstung und das Fachwissen, um die Messungen korrekt durchzuführen und zu dokumentieren.
    4. Was passiert, wenn die Grenzwerte überschritten werden?
      Werden bei der Immissionsschutzmessung die gesetzlichen Grenzwerte überschritten, muss die Feuerungsanlage nachgebessert oder stillgelegt werden. Der Schornsteinfeger informiert den Betreiber und die zuständige Behörde über die Überschreitung.
    5. Was kostet eine Immissionsschutzmessung?
      Die Kosten für eine Immissionsschutzmessung sind regional unterschiedlich und hängen von der Art der Feuerungsanlage und dem Aufwand der Messung ab. Die Preise werden von den Schornsteinfegern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
    6. Welche Rolle spielt der Brennwertkessel bei der Messpflicht?
      Moderne Brennwertkessel arbeiten effizienter und emissionsärmer als ältere Heizkessel. Dennoch unterliegen auch sie der Messpflicht, um sicherzustellen, dass die Abgaswerte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Messintervalle können jedoch länger sein.
    7. Wo finde ich die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) für Baden-Württemberg?
      Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) für Baden-Württemberg finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg oder bei Ihrem zuständigen Landratsamt.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Immissionsschutzmessung und Abgasuntersuchung?
      Die Immissionsschutzmessung dient dem Schutz der Umwelt vor schädlichen Emissionen, während die Abgasuntersuchung (AU) bei Kraftfahrzeugen die Einhaltung der Abgasnormen sicherstellt. Beide Messungen werden von Fachleuten durchgeführt und dienen dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit.

    🔗 Verwandte Themen

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      Regelmäßige Wartung sichert Effizienz und Lebensdauer.
    • Schornsteinfeger Kosten
      Überblick über die Gebühren für Kehrung und Messung.
    • Heizungsgesetz 2024
      Auswirkungen des neuen Gesetzes auf Brennwertkessel.
    • Brennwertkessel Förderung
      Staatliche Zuschüsse für moderne Heiztechnik.
    • Abgasmessung Intervalle
      Gesetzliche Vorgaben für die Häufigkeit der Messungen.
  2. Brennwertkessel: Jährliche Wartung – Empfehlung trotz Messbefreiung

    Wartung/Reinigung sollte sowieso erfolgen
    Hallo Herr Stein,
    zum Messturnus der Kaminfeger kann ich nichts sagen. Wir bekommen eine Pelletheizung, da muss der Kaminfeger angeblich nach Abnahme überhaupt nicht mehr kommen und messen.
    Ist aber egal: Die jährliche Einstellung/Reinigung würde ich auf jeden Fall machen lassen. Ob per Wartungsvertrag oder auf "freiwilliger" Basis, ist ja eine andere Sache.
    Allein der Umwelt und bei den Energiepreisen auch dem eigenen Geldbeutel zuliebe sollte an der Wartung der Heizung nicht gespart werden.
    Grüße aus Bayern
  3. Heizungswartung: Jährliche Pflichtprüfung für Brennwertanlagen

    Wartung
    Jeder Betreiber einer Heizungsanlage ist Verpflichtet, einmal im Jahr die Heizungsanlage durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. So steht es in der Verordnung. Nur wo nicht überprüft wird, ob es auch gemacht wird, gibt es auch keine Strafen. Lediglich der Schornsteinfeger kommt 2 mal jährlich. 1 Zum überprüfen der Abgaswege und einmal zum Messen. Zur Perletkessel kann ich im Bezug auf Messung nichts sagen. Der Schornsteinfeger wird aber alle 3 Monate den Schornstein fegen (Meck-Pom ) Gruß Holger
    • Name:
    • Holger
  4. Brennwertkessel: Wartung & Immissionsschutz – Zwei getrennte Aspekte

    zwei verschiedene Dinge
    Ich denke dies sind zwei verschiedene Dinge. 1. Eine Wartung sollte man jährlich durchführen lassen (inkl. Reinigung etc.) dies tut man ja bei seinem Auto. Damit hoffe ich zumindest hält mein Kessel entsprechend lange.

    2. Der Schornsteinfeger kommt gegeben falls zur Abgasmessung (eine andere Einnahmequelle hat er ja nicht mehr, wo soll er heute noch Schornsteinefegen) und hängt sein Messgerät in den Schornstein und stellt somit nur den Zustand fest (analog dem TÜV beim Auto) und dies ist irgendwie vorgeschrieben. Nun haben wir hier offensichtlich einen faulen Schornsteinfeger denn in den letzten 2 Jahren war er weder bei uns noch bei den Nachbarn. Muss ich jetzt ein schlechtes Gewissen haben? Ich weiß es auch nicht. 🙂 Tschüss

    • Name:
    • W. Meier
  5. Brennwertanlage: Messpflicht – Unterschiede je nach Landesbauordnung

    Wartung
    Je nach Landesbauordnung kann die Messung von Brennwertanlagen durch den BzSchfMstr. u.U. unterschiedlich ausfallen (Bauamt oder Schornsteinfeger fragen!) Bei uns ist festgelegt, dass BW-Anlagen nach dem Einbau abgenommen werden müssen danach die erste Messung nach drei Jahren erfolgt und wiederkehrende Überprüfungen durch den Schornsteinfeger anschließend aller zwei Jahre. Allerdings hat die staatlich verordnete Messung in keinster Weise was mit der jährliche Wartung von Anlagen zu tun! Dem eigenen Geldbeutel zuliebe sollte man die Wartungen schon unabhängig vom Schornteinferger ausführen lassen  -  denn damit ist der optimale Einsatz des Brennstoffes geklärt, Unregelmäßigkeiten der Anlage können vor größeren Schäden der Anlage behoben werden und unserer Umwelt kommt auch noch besser weg! Oder können Sie sich vorstellen, dass diese Aspekte Ihren Bezirksschornsteinfegermeister auch nur im geringsten interessieren?
    • Name:
    • Tenzer
  6. Brennwertkessel: Immissionsschutzmessung – 2-jähriger Turnus in BW

    Brennwertkessel-Turnus 2-jährig
    In Baden-Württemberg ist der Turnus für Brennwertgeräte 2 Jahre. (s. Kehr- und Überprüfungsordnung (Kehrordnung, Überprüfungsordnung)).
    • Name:
    • M. Schmidt
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Brennwertkessel: Messpflicht, Kosten & Wartung in Baden-Württemberg

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit und den Turnus der Immissionsschutzmessung für Brennwertkessel in Baden-Württemberg. Es wird zwischen der Messpflicht durch den Schornsteinfeger und der jährlichen Wartung unterschieden. Die Messintervalle können je nach Landesbauordnung variieren, während eine regelmäßige Wartung unabhängig davon empfohlen wird, um die Effizienz und Lebensdauer des Kessels zu gewährleisten.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Messpflicht für Brennwertanlagen kann je nach Landesbauordnung unterschiedlich sein. Klären Sie die spezifischen Bestimmungen für Baden-Württemberg beim Bauamt oder Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister, wie im Beitrag Brennwertanlage: Messpflicht – Unterschiede je nach Landesbauordnung erläutert wird.

    ✅ Empfehlung: Auch wenn keine jährliche Immissionsschutzmessung vorgeschrieben ist, wird eine jährliche Wartung des Brennwertkessels empfohlen, um die Effizienz zu erhalten und mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen. Dies wird im Beitrag Brennwertkessel: Jährliche Wartung – Empfehlung trotz Messbefreiung betont.

    📊 Zusatzinfo: In Baden-Württemberg beträgt der Turnus für die Immissionsschutzmessung von Brennwertgeräten in der Regel zwei Jahre, wie im Beitrag Brennwertkessel: Immissionsschutzmessung – 2-jähriger Turnus in BW erwähnt wird. Dies ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (Kehrordnung, Überprüfungsordnung) festgelegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Betreiber von Brennwertkesseln sollten sich über die spezifischen Messpflichten in ihrer Region informieren und unabhängig davon eine regelmäßige Wartung durchführen lassen. Informationen zur jährlichen Wartungspflicht finden Sie im Beitrag Heizungswartung: Jährliche Pflichtprüfung für Brennwertanlagen.

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