Grenzüberschreitende Steinwand kürzen: Rechtliche Aspekte, Vermessung & Nachbarschaftsstreit?
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Grenzüberschreitende Steinwand kürzen: Rechtliche Aspekte, Vermessung & Nachbarschaftsstreit?

Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen und ich bin hier richtig:
Mein Nachbar hat hinter seinem Haus seinen Hang (Teil eines Lärmschutzwalls) mit diesen runden, seitlich konkav und konvexen Betonlochsteinen abgestützt und diese teilweise bepflanzt.
Dabei hat er sich am Grenzstein auf dem Hang/Wall orientiert, welcher sich  -  wie sich bei der Vermessung unseres gerade im Bau befindenden Einfamilienhaus herausgestellt hat  -  rd. 1 m zu weit auf unserem Grundstück befindet.
D.h. seine Steinmauer ragt nun 1 m auf unseren Hang herein.
Dies ist ihm mittlerweile seit mind. 1/2 Jahr offiziell bekannt (er hat keinen Einspruch eingelegt und die Vermessung beanstandet  -  denn sonst stünde ja meine komplette Garage 1 m auf seinem Grundstück!) und er hat nichts unternommen seine Betonstein-Mauer zu kürzen.
Nun ist es so, dass ich meinerseits den Hang durch einen Landschaftsgärtner verkleiden lassen will. Dies habe ich ihm, als wir mit Bauen begonnen haben, auch schon mündlich mitgeteilt.
Durch gewisse Umstände und ein sehr günstiges Angebot, bin ich nun innerhalb 2 Wochen "genötigt", den Hang machen zu lassen.
Mein Nachbar ist aber seit letzter Woche in Urlaub!
Nun die konkreten Fragen:
  • Was kann ich tun um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen (evtl. Bekanntmachung auf dem Rathaus, o.ä.)?
  • Kann ich einfach die Betonsteine, die auf meinem Grundstück stehen, entfernen (lassen)?
  • Muss ich meinen Nachbar erst offiziell (mit entsprechender Reaktionszeit) auffordern, die Steinen selbst zu entfernen und ggf. öfters anmahnen?
  • Kann ich ihm ggf. die Entfernung seiner Steinen in Rechnung stellen (nur wenn er blöd kommt)?
  • Muss ich die Steine ggf. ersetzen, wenn sie bei Entfernung (also "Frage 2") kaputt gehen?

Ich will mit meinem Nachbar eigentlich keinen Streit, aber bzgl. des verschobenen Grenzsteines bin ich überzeugt, dass er dies vor rd. 10 Jahren selbst war. Insbesondere, weil ein ganz kleiner Markierungspflock an dem richtigen Grenzpunkt im Boden vorhanden war  -  nur der Stein selbst war 1 m auf meine Seite verschoben.
Und schließlich hat er jetzt rd. 10 Jahre lang einen wesentlich größeren Garten gehabt!
Für viele Antworten wäre ich sehr dankbar
und wünsche allen noch einen schönen Tag.
Viele Grüße
Oliver
PS: vielleicht ist's wichtig? Bundesland Baden-Württemberg!

  • Name:
  • Oliver
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    🔴 Kritisch: Eine unsachgemäß errichtete oder beschädigte Hangbefestigung kann die Stabilität des Hanges gefährden.

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    Ich verstehe, dass es um eine Steinwand zur Hangbefestigung geht, die Ihr Nachbar errichtet hat und die möglicherweise die Grundstücksgrenze überschreitet. Dies kann zu einem Nachbarschaftsstreit führen.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Hangbefestigung kann die Stabilität des Hanges gefährden und zu Erdrutschen führen.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Prüfung der Baugenehmigung: Klären Sie beim zuständigen Bauamt (Rathaus) ob für die Steinwand eine Baugenehmigung vorliegt und ob diese eingehalten wurde.
    • Vermessung: Lassen Sie durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur die genaue Lage der Steinwand in Bezug auf die Grundstücksgrenze feststellen. Die Kosten hierfür können je nach Aufwand variieren.
    • Nachbarrecht: Informieren Sie sich über die geltenden Grenzabstände und Höhenbegrenzungen im Nachbarrecht von Baden-Württemberg.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht oder einem Bausachverständigen auf, um die rechtliche und bautechnische Situation zu bewerten und weitere Schritte zu planen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grenzabstand
    Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, den ein Bauwerk von der Grundstücksgrenze einhalten muss. Er ist im Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
    Verwandte Begriffe: Nachbarrecht, Baurecht, Baugenehmigung
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie dient dazu, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauantrag, Bauordnung
    Vermessungsingenieur
    Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die genaue Erfassung und Darstellung von Geodaten. Er führt Vermessungen durch, erstellt Lagepläne und berät in Fragen des Grundstücksrechts.
    Verwandte Begriffe: Kataster, Geodäsie, Grundstücksvermessung
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Grenzabständen, Lärmbelästigung und Überwuchs.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Immissionen, Eigentumsrecht
    Hangbefestigung
    Eine Hangbefestigung dient dazu, die Stabilität eines Hanges zu gewährleisten und Erdrutsche zu verhindern. Sie kann aus verschiedenen Materialien wie Beton, Stein oder Holz bestehen.
    Verwandte Begriffe: Stützmauer, Böschungssicherung, Geotechnik
    Lärmschutzwall
    Ein Lärmschutzwall ist eine bauliche Anlage, die dazu dient, den Lärm von Straßen, Bahnlinien oder Industrieanlagen zu reduzieren. Er kann aus Erde, Beton oder anderen Materialien bestehen.
    Verwandte Begriffe: Lärmschutz, Schallschutz, Immissionsschutz
    Grenzstein
    Ein Grenzstein ist ein Markierungszeichen, das die Grenze zwischen zwei Grundstücken kennzeichnet. Er dient dazu, die Grundstücksgrenze eindeutig festzulegen.
    Verwandte Begriffe: Grundstücksgrenze, Flurstück, Kataster

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn die Steinwand die Grundstücksgrenze überschreitet?
      Lassen Sie die genaue Lage durch einen Vermessungsingenieur feststellen und prüfen Sie, ob eine Baugenehmigung vorliegt. Bei Überschreitung der Grenze und fehlender Genehmigung können Sie rechtliche Schritte einleiten.
    2. Welche Grenzabstände gelten für Steinwände in Baden-Württemberg?
      Die Grenzabstände sind im Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Informieren Sie sich über die spezifischen Bestimmungen für Baden-Württemberg, da diese von der Höhe und Art der Wand abhängen können.
    3. Wie kann ich einen Nachbarschaftsstreit vermeiden?
      Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine Mediation kann ebenfalls hilfreich sein, um eine Eskalation zu vermeiden.
    4. Wer trägt die Kosten für die Vermessung?
      Die Kosten für die Vermessung trägt in der Regel derjenige, der die Vermessung beauftragt hat. Im Falle eines Rechtsstreits kann das Gericht entscheiden, wer die Kosten letztendlich tragen muss.
    5. Was ist, wenn die Steinwand ohne Baugenehmigung errichtet wurde?
      Wenn die Steinwand ohne Baugenehmigung errichtet wurde, kann das Bauamt den Rückbau anordnen. Sie können dies beim Bauamt melden.
    6. Wie lange habe ich Zeit, Einspruch gegen die Steinwand zu erheben?
      Die Frist für einen Einspruch gegen eine Baugenehmigung ist in der Regel in der Baugenehmigung selbst angegeben. Informieren Sie sich beim Bauamt über die genauen Fristen.
    7. Was ist ein Lärmschutzwall?
      Ein Lärmschutzwall ist eine Erdaufschüttung oder eine Wand, die dazu dient, den Lärm von Straßen, Bahnlinien oder Industrieanlagen zu reduzieren. Er soll die Anwohner vor Lärmbelästigung schützen.
    8. Kann ich die Bepflanzung der Steinwand beeinflussen?
      Grundsätzlich hat Ihr Nachbar das Recht, seine Steinwand zu bepflanzen. Allerdings dürfen die Pflanzen nicht über die Grundstücksgrenze wachsen oder andere Beeinträchtigungen verursachen.

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      Informationen zu den zulässigen Bauwerken direkt an der Grundstücksgrenze.
    • Lärmbelästigung durch Nachbarn: Rechte und Pflichten
      Regelungen zum Schutz vor unzumutbarem Lärm.
    • Streit mit dem Nachbarn: Mediation als Lösung
      Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung.
    • Baugenehmigungspflicht: Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
      Überblick über genehmigungspflichtige Bauvorhaben.
    • Hanggrundstück befestigen: Methoden und Kosten
      Informationen zu verschiedenen Techniken der Hangbefestigung.
  2. Nachbarrecht: Fristsetzung zum Entfernen der Pflanzsteine?

    Foto von Andrea Leidenbach

    Keine Rechtsberatung
    nur die reine Neugier 😉
    Es mag ja sein, dass die Lage dem Nachbarn bekannt ist, aber haben sie (schriftlich?) auch ein Entfernen der Pflanzsteine verlangt und eine angemessene Frist gesetzt?
    Ich will mal ihren Nachbarn zu gute halten, dass er die Steine entfernt hätte, wenn man ihm dies rechtzeitig mitgeteilt hat, mit einer solchen ad hock Aktion würde ich auch nicht rechnen und schließlich haben sie die Steine 6 Monate lang ja doch nicht allzu sehr gestört, sonst hätten sie ja etwas unternommen.
    Was verstehen sie denn unter einer Verkleidung für einen Hang, ich kann mir da nichts vorstellen, vielleicht lässt sich das Stück ja später nachholen.
  3. Hangverkleidung: Muschelkalk-Steine vor Terrassenbau?

    Kürzung einer grenzüberschreitenden Steinwand?
    Hallo, zuerst mal danke für die schnelle Reaktion.
    Ich will den Hang bzw. Wall mit großen Muschelkalk-Steinen verkleiden lassen.
    Das Problem ist, dass man  -  um an den Hang/Wall heran zu kommen  -  um das Haus herum muss.
    Bei dem Gewicht der Steine mit großem Bagger-Gerät und noch bevor die Terrasse betoniert wird.
    Die Terrasse hat mein Generalunternehmer Ende August geplant. Gleich nach den Handwerkerferien.
    Ferner habe ich erst kürzlich ein SEHR attraktives Angebot bekommen, um diese Natursteinmauer machen zu lassen.
    Ich habe meinem Nachbarn wie beschrieben, bei Baubeginn klargemacht, dass wir den Hang/Wall mit großen Natursteinen vekleiden lassen wollen, und seine Steine definitiv auf unsere Seite ragen.
    Leider habe ich ihm (schriftlich als auch mündlich) keine definitive Frist zur Entfernung gesetzt.
    Allerdings weiß er seit dem Garagenbau und dem Grundstückeinmessen letzten Jahres, dass seine Steine auf meinem Grundstück sitzen!
    Ich sehe es nun nicht ein, meine Steine direkt an seine anzusetzen, da jeder normale Mensch diese optische Grenze (der unterschiedlichen Steine) mit der richtigen Grenze gleichsetzt
    Viele Grüße
    Oliver
    • Name:
    • Oliver
  4. Grenzkorrektur: Zeugen für Absprachen mit dem Nachbarn?

    Hat der Nachbar sich gar nicht geäußert?
    Offenbar ist ja eine Neuvermessung vorgenommen worden, und die Grenze wurde darauf korrigiert. Haben Sie für Ihr Gespräch mit dem Nachbarn (als es um Ihre Pläne für den Wall ging) Zeugen?
    Grds. würde ich warten bis der Mann wieder im Lande ist. Sollte es gar nicht anders gehen (vielleicht weil das Angebot so überragend günstig ist), würde ich die Pflanzsteine vorsichtig abtragen, die Bepflanzung soweit möglich retten und wieder in die Steine setzen und das ganze an sicherer Stelle zwischenlagern. Vergessen Sie in dem Rahmen am besten gleich jegliche Aufwandsentschädigung (es sei denn, Sie legen auf gepflegte Streitigkeiten gesteigerten Wert).
    Dies ist keine Rechtsberatung.
  5. Grenzstein-Versetzung: Nachbar reagiert nicht – was tun?

    Kürzung einer grenzüberschreitenden Steinwand?
    Beim Einmessen des Hauses und der Garage (also vor Begin der Bauarbeiten, so Ende letzten Jahres) hat sich herausgestellt, dass der Grenzstein zu weit auf meiner Seite sitzt.
    Dort, wo der Grenzstein eigentlich sitzen müsste, war im Boden aber noch ein kleiner Holzpflock.
    Der Nachbar hat es zur Kenntnis genommen und nichts weiter gemacht. Er hat auch keine Neuvermessung beantragt, sondern "meinem" Vermesser wohl oder übel zugestimmt.
    D.h. er weß seit sehr vielen Monaten, dass seine Mauer bis auf mein Grundstück reicht.
    Als einzigen Zeugen habe ich eigentlich nur meine Frau.
    Ansonsten macht sich mein Nachbar in seinem Garten sowieso "dünne", wenn er mich bzw. uns kommen sieht.
    Außer einem gequälten "Hallo" hat es noch keine größere Kommunikation gegeben.
    Das Problem mit dem Zeitdruck ist nun, dass 1. mein Bauunternehmer nach den Handwerkerferien mit dem Betonieren der Terrasse beginnen will (dann kommt man mit Baggern nicht mehr an den Hang!) und 2. der Landschaftsgärtner beginnen möchte, solange er noch freie Kapazitäten hat.
    Bringt es etwas, ihn jetzt (er ist ja in Urlaub!) schriftlich aufzufordern, sagen wir binnen 2 Wochen, seine Steine zu entfernen?
    D.h. er müsste gleich nachdem er vom Urlaub zurück ist loslegen.
    Oder muss ich berücksichtigen, dass er in Urlaub ist? Ich weiß ja nicht, wie lange er weg ist.
    Viele Grüße, Oliver
    • Name:
    • Oliver
  6. Nachbarschaftliche Lösung: Abwarten oder selbst aktiv werden?

    Wie sehen Sie das?
    Wären Sie in der Lage so lange zu warten bis der Mann aus dem Urlaub zurück ist? Wenn ja, schreiben Sie ihm, und sprechen Sie ihn unmittelbar nach seiner Rückkehr auf Ihre Wünsche an.
    Sollte er nicht willig sein, bieten Sie ihm Ihre Mithilfe an, oder machen Sie die Arbeiten notfalls mit seiner Zustimmung selber. Das ist zwar nicht unbedingt förderlich für das Selbstwertgefühl, aber denken Sie einfach an die vielen Frischeuros die Sie sparen.
    Sollten Sie nicht warten können: Siehe mein Hinweis oben.
    ++ Dies ist keine Rechtsberatung! ++
  7. Fristsetzung bei Mauerüberschreitung: Verzug nach Urlaubsende?

    Fristsetzung und Verzug?
    Na ja, ich hoffe nur, er ist jetzt nicht 4 Wochen in seinem Jahresurlaub 😉
    Etwas hinauszögern ließe sich die Sache evtl. schon.
    Die Frage ist nur, wie schnell nach seinem Urlaub kann ich ihn dazu zwingen, seine Mauer zu entfernen!
    Wenn ich ihm jetzt schriftlich eine Frist setze, sagen wir bis Anfang nächster Woche, und er kommt Mitte nächster Woche nach Hause ist er bereits in Verzug. Ist es ihm dann zuzumuten seine Mauer sofort zu entfernen  -  oder kann er sich auf eine Fristverlängerung wegen seinem Urlaub berufen?
    Was mache ich wenn er die Frist verstreichen lässt? Sind z.B. 8 Tage Frist ausreichend? Oder müssen es 14 Tage oder noch mehr sein? Was wäre angemessen?
    Viele Grüße, Oliver
    • Name:
    • Oliver
  8. Empfehlung: Nachbarschaftlichen Dialog suchen vor Eskalation!

    Mein Tipp: Versuchen Sie es im Guten!
    Zu den genauen Fristen kann ich nichts sagen. Evtl. müssen Sie ihn sogar noch erinnern und eine angemessene Nachfrist gewähren (und so lange wollen Sie offenbar nicht warten).
    Weisen Sie ihn auf Ihre Zwangslage hin. Menschen sind i.d.R. sehr viel zugänglicher wenn Sie die Beweggründe des Fragestellers kennen.
    Sollte er sich nicht bereit zeigen selber Hand anzulegen, überlegen Sie sich bereits im Vorwege wieviel Einsatz sie selber leisten können oder wollen. Gleiches gilt für das Auffahren schwererer Geschütze wie Anwalt und / oder Mahnbescheid.
    Abschließend ein Tipp den ich hier und auch außerhalb des Forums schon häufig gegeben habe: Sie werden voraussichtlich eine sehr lange Zeit nebeneinander wohnen. Es lohnt sich, für ein gutes Verhältnis etwas Einsatz zu bringen!
  9. Nachbarschaftsstreit: Biete Abbau der Steine im Urlaub an!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Schöne nachbarschaftliche Verhältnisse
    habt Ihr da 😉
    Ich will Ihnen ja nicht zu nahe treten, aber kann es sein, dass Sie ihm auch nicht so grün sind?
    Ich denke, er wird 'eh sauer sein, dass Sie ausgerechnet in seinem Urlaub dran wollen  -  es war ja wirklich genug Zeit zur Planung und Absprache. Deshalb bieten Sie ihm in Ihrem Schreiben doch an, die Steine selbst (durch jenen Bagger) zu entfernen und  -  wie Herr Alde schon schrieb  -  seitlich zu lagern.
    Ich weiß, dass das Recht auf Ihrer Seite ist. Aber von Nachbar zu Nachbar sollte man beim gemeinsamen Grillen schon drüber reden können. Und das kann ohne weiteres auch von Ihrer Seite ausgehen, oder?
    • Name:
  10. Nachbarrecht: Einfache Lösungen statt Anwaltsprozesse!

    Hallo Frau Tussing:
    Da sind wir ja einer Meinung, wie schön! 🙂 )
    Es erstaunt mich immer wieder, dass die wenigsten Nachbarn auf die einfachen Lösungen kommen. Aber von irgendwas müssen die Advokaten ja auch leben (*g*).
    Viele Grüße aus dem  -  wieder  -  verregneten Norden!
  11. Fristverlängerung: Auf Nachbarn nach Urlaubsrückkehr zugehen!

    Ihr habt ja recht!
    Ich gebe ja zu, dass ich mit der ganzen Realisierung etwas zu lange gewartet habe und nun der ungünstige Zeitpunkt seines Urlaubes gekommen ist.
    Ich werde versuchen, den Landschaftsgärtner und meinen Generalunternehmer (zwecks Terrasse betonieren) noch etwas hinzuhalten und auf meinen Nachbarn sofort wenn er zurück ist zuzugehen.
    Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass er begeistert sein wird, seine Steine "umgehend" zu entfernen.
    Ich werde ihn heute Abend trotzdem schriftlich auffordern und proforma eine 10-tägige Frist setzten.
    Was ist mit der Fristverlängerung bei Abwesenheit? Gibt's sowas und muss ich sowas ggf. in meiner Planung berücksichtigen?
    Viele Grüße, Oliver
    • Name:
    • Oliver
  12. Nachbarschaft: Rücksichtnahme vs. Recht durchsetzen – Erfahrungen

    Off-topic: mal was Allgemeines zur Nachbarschaft
    es gibt häufig Leute, die sich über Regeln hinwegsetzen und wenn der Nachbar, der deshalb Nachteile und Einbußen in Kauf nehmen muss, um Abhilfe bittet, dann wird dieser auch noch als der Böse hingestellt ...
    Leider schon oft gehört und teilw. auch eigene Erfahrung.
    Also als "Rechthabender" und Beeinträchtigter muss man sich dann auch noch dem Verursachenden lieb Kind machen, damit man ja nicht als der böse Meckerer dasteht ...
    Merkwürdig, dass die die sich über alles hinwegsetzen, dann plötzlich vom "Täter" zum "Opfer" werden, die sich nur das Gemecker von "bösen" Nachbarn anhören müssen.
    Insofern kann ich den Fragesteller verstehen, der sich jetzt offenbar nicht mehr als nötig mit seinem Nachbarn auseinandersetzen möchte. Hingewiesen hat er ihn darauf ja wohl schon zur Genüge. Wie oft denn noch?
    Klar, normalerweise sollte man alle Probleme nachbarschaftlich einvernehmlich lösen können, aber leider zeigt die Realität, dass es oft nur darum geht, dass jeder alles können dürfen muss.
    Sich an Gesetze/Regelungen zu halten geschweige denn Rücksicht zu nehmen (ohne immer gleich einen bestimmten Paragraphen als Rechtsgrundlage haben zu müssen) ist dagegen leider sehr unpopulär.
    Ich habe das Glück gehabt, ein paar Jahre zu erleben, wie schön eine wirklich gut funktionierende Nachbargemeinschaft sein kann (ist leider Vergangenheit). Aber das funktioniert nur, wenn alle auf einer ähnlichen Wellenlänge liegen was bestimmte Grundlagen des Zusammenlebens angeht. Und das ist  -  glaube ich  -  leider fast schon eine positive Ausnahmeerscheinung geworden.
  13. Urlaub als Fristverlängerung? Nachbarschaftlichen Frieden wahren!

    Normalerweise:
    Normalerweise ist Urlaub Privatvergnügen und wirkt sich demnach nicht fristverlängernd aus. Aber  -  ganz ehrlich  -  ich würde jetzt in dieser Art und Weise nicht schreiben. Überlegen Sie genau, was Sie mit dem Schreiben erreichen und ob es nicht auch nach Rückkehr des Nachbarn erreicht werden kann.
    Wenn sich Ihr Nachbar quer stellt und nach seiner Rückkehr nichts tut, werden Sie durch das Schreiben wahrscheinlich auch nicht rechtzeitig loslegen können. Ihr Nachbar wird sich eher stark unter Druck gesetzt fühlen, und erst mal massiv in die Defensive gehen (und wenn Sie ganz ehrlich zu sich selber sind, hat er damit auch ein wenig recht, genug Zeit war ja).
    Ich würde nach seiner Rückkehr eine einvernehmliche Lösung anstreben.
    Übrigens: Mit Ihrer Äußerung hinsichtlich der Ursache der Grenzsteinwanderung wäre ich ganz vorsichtig, so lange Sie das nicht beweisen können.
    ++ Keine Rechtsberatung! ++
  14. Mauerüberschreitung: Schriftliche Fristsetzung mit Begründung!

    ups, erst lesen dann schreiben ... MEA culpa
    Hingewiesen hatte der Fragesteller ihn wohl erst einmal, und ohne Fristsetzung. Nagut, das ist vielleicht etwas dünne. Also noch einmal schriftlich mit Angabe eines Termins und Begründung, warum es einem jetzt so eilig ist. Jedem vernünftig denkenden Menschen sollte das dann auch einleuchten ...
    Aber trotzdem nicht überrascht sein, wenn Sie plötzlich der "Böse" sind ... 😉
  15. Nachbarschaftsrecht: Rücksichtslosigkeit vs. Entgegenkommen?

    Ist der Nachbar böse?
    Hallo WAAbk.! Gut das ich nochmal in die Vorschau gekuckt habe. Ich wollte gerade eine Lanze für den Nachbarn brechen, aber das haben Sie mir ja nun abgenommen.
    Grds. sind wir wohl der selben Meinung. Leider setzen sich in der Regel die Rücksichtslosen Mitmenschen durch (die dann ganz empört sind, wenn man mit gleicher Waffe zurückschlägt). Aber diesen Bereich gilt es erstmal vorsichtig auszuloten. Vielleicht ist der Nachbar ja eigentlich ganz nett, und will sich nur nicht aufdrängen!?
  16. Anstand: Kontakt zum Nachbarn bei Mauerüberschreitung suchen!

    kann sein, aber
    wenn ich der Verursacher wäre: Ich würde dann, wenn ich Kenntnis davon bekommen würde, dass ich mit einer Mauer o.ä. auf das Nachbargrundstück rage, zuerst mit dem Geschädigten Kontakt aufnehmen und fragen, was er nun für Ansprüche an mich hat oder wie man das denn nachbarschaftlich regeln könne. Das gebietet für mich einfach der Anstand.
    Hier hat es den Anschein, dass der Verursachende sich einfach zurückzieht nach dem Motto "erst mal aussitzen".
    DAS ist nun überhaupt nicht die feine englische Art: Erst den Fehler machen und den "Schaden" verursachen, dann sich zurückziehen nach dem Motto "da soll der erst mal ankommen und was sagen". Klasse Nachbar ...
  17. Nachbarschaftsstreit: Entgegenkommen trotz Fehlverhalten?

    Edel sei der Forumsteilnehmer, ...
    Edel sei der Forumsteilnehmer,, hilfreich und gut. Genau so würde ich es natürlich auch machen. Das Problem hier ist nur, dass sich Olliver durch sein Zögern in eine schlechte Position gebracht hat. Der Fehler liegt letztlich selbstverständlich beim Nachbarn, aber wenn die Fehde erst mal da ist, nützt es einem auch nichts mehr recht gehabt zu haben.
    Ich würde jedenfalls in diesem Fall zunächst eine Abwägung zwischen meinen Zielen und meiner Bereitschaft Entgegenkommen zu zeigen durchführen.
  18. Dank & Fristsetzung: Freundliches Schreiben für Nachbarn aufsetzen!

    Vielen Dank!
    Also, ich möchte mich an dieser Stelle bei allen für die (wirklich) schnelle Antworten und Meinungen bedanken.
    Ich werde heute noch ein wirklich freundliches Schreiben mit 10-Tages-Frist aufsetzen (zur Sicherheit!), ihm die zeitliche Brisanz klarlegen und erwähnen, dass ich nach seiner Rückkehr nochmals persönlich auf ihn zukommen und mit ihm sprechen werde und versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden.
    Damit habe ich meinen guten Willen (zwar widerwillig!) zum Ausdruck gebracht und dann 'mal schauen wie er sich positioniert.
    Entweder er geht gleich darauf ein und "bemüht" sich seine Mauer zeitnah zu kürzen oder er versucht es erneut auszusitzen.
    Dann will ich zwar nicht gerichtlich angehen, aber meine Meinung zu meinem Nachbar ist dann bestätigt und er ist für mich erledigt.
    Dass er die Sache ausgesessen hat, nach dem Motto "wenn der was will, soll er halt was richtig sagen" ist für mich klar. Allerdings ist es auch mein Selbstverständnis, dass, sobald ich weiß, dass meine Steine über 1 m auf die andere Grundstücksseite ragen (es handelt sich ja nicht um ein paar cm  -  dann hätte ich hier im Forum nicht gefragt und hätte es bewenden lassen  -  aber bei über 1 m!?) ich nicht warte bis ich angemahnt werde, sondern es im Nachbarschaftfrieden selbständig beseitige.
    Meinen Landschaftsgärtner und Generalunternehmer werde ich versuchen, noch 2 Wochen zu vertrösten.
    Kann nur hoffen, dass mein Nachbar nach seinem Urlaub zeitlich entgegenkommend ist und ihm an einem Nachbarschaftsverhältnis auch noch was liegt.
    Es war keinesfalls so gedacht, dass ich mich mit meinem Nachbarn nur noch schriftliche verkehren will  -  aber ich wollte einfach eine für mich rechtssichere und zeitlich akzeptable Lösung haben.
    Ich bin und war von Anfang her eigentlich unvoreingenommen und die Haltung meines Nachbarn war mir eher egal.
    Vielen Dank nochmals,
    und viele Grüße, Oliver
    • Name:
    • Oliver
  19. Hanggestaltung: Natursteinmauer trotz überstehender Steine?

    Und den Zustand so belassen?!
    Weshalb möchten Sie denn unbedingt diese Hangflor-Steine wegbaggern, ja, ja weil diese auf Ihrem Grundstück stehen, Sie damit im Recht sind usw ..., aber wenn Sie den Hang selber auch mit Steinen verkleiden wollen und Ihnen aus der Anlage des Nachbarn kein Schaden entsteht (z.B. weil die Weidefläche der Hanghühner eingeschränkt wird) ist es insgesamt doch preiswerter und problemloser Ihre Steinverkleidung an den Bereich des vom Nachbarn hergestellten Hanges anzuschließen und sich mit dem Nachbarn in Form einer kleinen schriftlichen Gesprächsnotiz darüber zu einigen, wer die Steine die auf Ihr Grundstück überbaut sind bepflanz und pflegt, und sehen Sie es positiv, Sie müssen weniger Fläche befestigen und der Nachbarschaftsfrieden bleibt gewahrt, denn egal wann Sie Ihren Nachbarn fragen ob er seine Steine wegbaggert, auch wenn Sie im Recht sind Sie bleiben der Buhmann.
  20. Alternative: Natursteinmauer statt Betonpflanztröge des Nachbarn?

    Wenn's auch Natursteine wären ...
    Wenn ich die gleichen Steine benutzen würde, wie er dran hat, hätte ich diese Variante mit Sicherheit auch gewählt!
    Ich möchte aber eine Natursteinmauer und er hat eine Betonsteinmauer aus runden Pflanzentrögen  -  was m.M. nach optisch nicht gerade harmoniert.
    Was mache ich, wenn mein Nachbar sagen wir in ein oder 2 Jahren auf die Idee kommt, seine Pflanzenkübel wegzumachen und etwas anderes hinzumachen.
    Meinen Sie, er befestigt dann den 1 Meter Wall auf meiner Seite mit? Ich denke nicht.
    Ferner stört es mich, dass diese Wallgrenze optisch verschoben ist.
    • Name:
    • Oliver
  21. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Grenzstreit Steinwand: Rechtliche Aspekte & Nachbarschaftsrecht

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Problematik einer grenzüberschreitenden Steinwand, die der Nachbar errichtet hat. Es geht um Grenzabstände, die Notwendigkeit einer Vermessung, das Nachbarrecht in Baden-Württemberg und die Frage, wie man einen Einspruch gegen die Mauer einlegen kann. Die Diskussionsteilnehmer raten zu einem freundlichen Gespräch mit dem Nachbarn, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Eine schriftliche Fristsetzung zur Beseitigung der Mauer wird empfohlen, wobei die Umstände des Nachbarn (Urlaub) berücksichtigt werden sollten.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Urlaub als Fristverlängerung? Nachbarschaftlichen Frieden wahren! wird darauf hingewiesen, dass Urlaub rechtlich gesehen keine Fristverlängerung bedeutet, aber aus nachbarschaftlicher Sicht berücksichtigt werden sollte.

    ✅ Zusatzinfo: Mehrere Nutzer empfehlen, dem Nachbarn entgegenzukommen und ihm beispielsweise anzubieten, die Steine selbst zu entfernen, wie im Beitrag Empfehlung: Nachbarschaftlichen Dialog suchen vor Eskalation! vorgeschlagen wird. Dies kann helfen, einen unnötigen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zum Nachbarn auf, sobald er aus dem Urlaub zurück ist. Bieten Sie ihm eine gemeinsame Lösung an und setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mauer. Dokumentieren Sie alle Gespräche und Vereinbarungen schriftlich. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Dank & Fristsetzung: Freundliches Schreiben für Nachbarn aufsetzen!.

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