Zulässige Temperaturtoleranz Soll/Ist bei Fußbodenheizung (FBH)
BAU-Forum: Fußbodenheizungen / Wandheizungen
Zulässige Temperaturtoleranz Soll/Ist bei Fußbodenheizung (FBH)
Hallo,
wir haben ein neugebautes Einfamilienhaus mit guter Wärmedämmung, Fußbodenheizung und Wärmepumpe. Es gibt sechs Heizkreise und Temperatursensoren in den zugehörigen Räumen. Wir haben am Zentraldisplay überall so 21 Grad Celsius als Soll eingestellt. In der Praxis weichen die einzelnen Räume allerdings gelegentlich um bis zu 2 K (nach oben UND nach unten!) vom Soll ab. Ist das zulässig, und wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
wir haben ein neugebautes Einfamilienhaus mit guter Wärmedämmung, Fußbodenheizung und Wärmepumpe. Es gibt sechs Heizkreise und Temperatursensoren in den zugehörigen Räumen. Wir haben am Zentraldisplay überall so 21 Grad Celsius als Soll eingestellt. In der Praxis weichen die einzelnen Räume allerdings gelegentlich um bis zu 2 K (nach oben UND nach unten!) vom Soll ab. Ist das zulässig, und wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
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die FBH reagiert sehr träge, kommt ...
die FBHAbk. reagiert sehr träge, kommt Sonne ins Zimmer wird es wärmer, nachts das Fenster auf und es kühlt sich ab. das kann die Flächenheizung nicht so schnell nachsteuern. +/- 2 Grad erscheinen mir OK. -
Merkwürdig, aber ...
Merkwürdig, aber wir haben früh 7 Uhr in einem SW-Zimmer (also zu dem Zeitpunkt noch OHNE Sonne!) 22 Grad C (statt 20,5 Soll) - trotz Nachtabsenkung um 2 K und trotz offener Fenster - da kann doch was nicht stimmen, oder? Bei den anderen Zimmern sieht"s ähnlich aus.
Noch einmal: Was sagt die DINAbk. dazu? Danke für die Antwort. -
Wurde denn
auch ein Hydraulischer Abgleich (HaAbk.) durchgeführt und entsprechend protokolliert? Es hat den Anschein, als wären einzelne Räume überversorgt. Jede Heizfläche (-Kreis) sollte, sofern exakt dimensioniert, lediglich mit dem Massestrom beaufschlagt werden, der zur Erreichung der gewünschten (geplanten) Raumtemperatur erforderlich ist. Ggf. lässt sich nach erfolgreichem HA die VLT senken, worauf WP mit einer guten JAZ reagieren.
Es lohnt auch ein Blick in den EnEVAbk. Nachweis (Anlagenteil). Wurde dort der HA berücksichtigt und existiert eine Fachunternehmererklärung, ist Nachbesserung wohl angesagt.