Neubau finanzieren trotz Nießbrauch? Tipps zu Beleihung, Rangfolge im Grundbuch & Sicherheit
BAU-Forum: Baufinanzierung
Neubau finanzieren trotz Nießbrauch? Tipps zu Beleihung, Rangfolge im Grundbuch & Sicherheit
Wir möchten in ca. einem halben Jahr ein Einfamilienhaus bauen, inkl. Grundstück und Nebenkosten soll das Ganze ca. 360.000 € kosten, Eigenkapital ist 120.000 €.
Unser monatliches Haushaltsnettoeinkommen beträgt momentan 3000 €, in einigen Jahren möglicherweise mehr (Gattin macht momentan Teilzeit).
Ich habe von meinen Eltern netterweise ein Häuschen im Wert von ca. 170.000 € übertragen bekommen, für das sie noch ca. 8 Jahre Nießbrauch haben.
Meine Fragen:
Nützt mir dieses Häuschen bei der Finanzierung des Neubaus und falls ja, in welcher Form?
Als zusätzliche Sicherheit bei der Gesamtfinanzierung?
Wie ist das da mit der Rangfolge im Grundbuch?
Oder ist eine separate Beleihung möglich und günstig, also zwei Kredite mit je einem Haus als Sicherheit?
Vielen Dank!
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Ich verstehe, dass Sie ein Haus bauen möchten, obwohl auf Ihrem bestehenden Haus ein Nießbrauchrecht lastet. Das ist grundsätzlich möglich, kann die Finanzierung aber komplizierter machen.
Nießbrauchrecht: Ein Nießbrauch mindert den Wert Ihrer Immobilie, da der Nießbrauchberechtigte weiterhin Nutzungsrechte hat (z.B. Wohnrecht, Erträge). Banken bewerten dies bei der Beleihung negativ.
Beleihung und Rangfolge im Grundbuch: Die Bank wird Ihr Grundstück und das bestehende Haus als Sicherheit prüfen. Die Rangfolge im Grundbuch ist entscheidend. Ein bestehender Nießbrauch steht oft im Rang vor neuen Krediten, was das Risiko für die Bank erhöht.
Mögliche Vorgehensweisen:
- Gesamtfinanzierung: Prüfen Sie, ob Ihre Bank bereit ist, die Gesamtfinanzierung (Neubau + Ablösung des bestehenden Kredits) zu übernehmen.
- Zusätzliche Sicherheiten: Bieten Sie der Bank zusätzliche Sicherheiten an, z.B. eine Bürgschaft oder eine Lebensversicherung.
- Eigenkapital erhöhen: Je mehr Eigenkapital Sie einsetzen, desto geringer ist das Risiko für die Bank.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich Angebote von verschiedenen Banken ein und lassen Sie sich ausführlich beraten. Ein unabhängiger Finanzberater kann Ihnen helfen, die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Nießbrauch
- Das Nießbrauchrecht ist das dingliche Recht, die Nutzungen aus einer fremden Sache (z.B. einer Immobilie) zu ziehen. Der Nießbrauchberechtigte darf die Sache gebrauchen, verwalten und die Erträge daraus behalten. Der Eigentümer der Sache bleibt weiterhin Eigentümer, ist aber in seinen Rechten beschränkt.
Verwandte Begriffe: Wohnrecht, Nutzungsrecht, Grunddienstbarkeit - Beleihung
- Die Beleihung ist die Gewährung eines Kredits durch eine Bank, wobei die Bank eine Sicherheit (z.B. eine Immobilie) erhält. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kann die Bank die Sicherheit verwerten, um ihre Forderungen zu befriedigen. Der Beleihungswert ist der Wert der Sicherheit, den die Bank bei der Kreditvergabe zugrunde legt.
Verwandte Begriffe: Kredit, Sicherheit, Hypothek - Grundbuch
- Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte (z.B. Eigentumsverhältnisse, Hypotheken, Nießbrauchrechte) verzeichnet sind. Das Grundbuch dient der Rechtssicherheit und dem Schutz des Eigentums. Eintragungen im Grundbuch sind grundsätzlich öffentlich einsehbar.
Verwandte Begriffe: Eigentum, Hypothek, Grunddienstbarkeit - Rangfolge
- Die Rangfolge im Grundbuch bestimmt, in welcher Reihenfolge die Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung bedient werden. Gläubiger mit einem höheren Rang werden zuerst bedient, bevor die Gläubiger mit einem niedrigeren Rang berücksichtigt werden. Die Rangfolge ist entscheidend für die Sicherheit der Gläubiger.
Verwandte Begriffe: Grundbuch, Hypothek, Zwangsversteigerung - Eigenkapital
- Eigenkapital ist das Kapital, das ein Kreditnehmer selbst in eine Finanzierung einbringt. Je höher der Eigenkapitalanteil, desto geringer ist das Risiko für die Bank und desto besser sind in der Regel die Konditionen des Kredits. Eigenkapital kann z.B. aus Ersparnissen, Wertpapieren oder dem Verkauf einer anderen Immobilie stammen.
Verwandte Begriffe: Kredit, Finanzierung, Beleihung - Kredit
- Ein Kredit ist die Überlassung von Geld durch einen Gläubiger (z.B. eine Bank) an einen Schuldner (z.B. einen Kreditnehmer) für einen bestimmten Zeitraum. Der Schuldner verpflichtet sich, das Geld zuzüglich Zinsen und Gebühren zurückzuzahlen. Kredite werden häufig für die Finanzierung von Investitionen (z.B. Hausbau) oder Konsumausgaben verwendet.
Verwandte Begriffe: Finanzierung, Zinsen, Tilgung - Sicherheit
- Eine Sicherheit ist ein Vermögenswert, den ein Kreditnehmer einem Gläubiger (z.B. einer Bank) zur Verfügung stellt, um den Kredit abzusichern. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kann der Gläubiger die Sicherheit verwerten, um seine Forderungen zu befriedigen. Typische Sicherheiten sind Immobilien, Wertpapiere oder Bürgschaften.
Verwandte Begriffe: Kredit, Beleihung, Hypothek
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Nießbrauchrecht und wie beeinflusst es eine Baufinanzierung?
Ein Nießbrauchrecht räumt einer Person das Recht ein, eine Sache (z.B. ein Haus) zu nutzen und deren Erträge zu ziehen, obwohl sie nicht Eigentümer ist. Bei einer Baufinanzierung mindert ein Nießbrauch den Wert der Immobilie als Sicherheit, da die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung das Nießbrauchrecht berücksichtigen muss. - Wie wirkt sich die Rangfolge im Grundbuch auf die Kreditvergabe aus?
Die Rangfolge im Grundbuch bestimmt, welche Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung zuerst bedient werden. Ein Nießbrauchrecht, das im Grundbuch vor dem Kredit der Bank eingetragen ist, reduziert die Sicherheit für die Bank, da der Nießbrauchberechtigte Vorrang hat. - Welche Sicherheiten können neben dem Grundstück noch für eine Baufinanzierung dienen?
Neben dem Grundstück können auch andere Vermögenswerte als Sicherheit dienen, z.B. eine Lebensversicherung, eine Bürgschaft, Wertpapiere oder andere Immobilien. Die Bank prüft, welche Sicherheiten geeignet sind, um das Ausfallrisiko zu minimieren. - Wie viel Eigenkapital ist bei einer Baufinanzierung mit Nießbrauch empfehlenswert?
Je mehr Eigenkapital Sie einsetzen, desto geringer ist das Risiko für die Bank und desto besser sind Ihre Konditionen. Bei einer Baufinanzierung mit Nießbrauch ist ein höherer Eigenkapitalanteil empfehlenswert, um das geringere Beleihungspotenzial der Immobilie auszugleichen. - Kann der Nießbrauch gelöscht werden, um die Finanzierung zu erleichtern?
Wenn der Nießbrauchberechtigte zustimmt, kann das Nießbrauchrecht im Grundbuch gelöscht werden. Dies würde den Wert der Immobilie als Sicherheit erhöhen und die Finanzierung erleichtern. Die Löschung bedarf einer notariellen Beurkundung. - Welche Rolle spielt das Haushaltsnettoeinkommen bei der Kreditvergabe?
Das Haushaltsnettoeinkommen ist ein wichtiger Faktor bei der Kreditvergabe, da es die Fähigkeit des Kreditnehmers zur Tilgung des Kredits bestimmt. Die Bank prüft, ob das Einkommen ausreicht, um die monatlichen Raten und die Lebenshaltungskosten zu decken. - Was sind Nebenkosten beim Hausbau und wie werden sie finanziert?
Nebenkosten beim Hausbau umfassen z.B. Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Baugenehmigung, Erschließungskosten und Versicherungen. Diese Kosten können entweder aus Eigenkapital bezahlt oder in die Baufinanzierung einbezogen werden. - Wie finde ich die passende Bank für meine Baufinanzierung mit Nießbrauch?
Es ist ratsam, Angebote von verschiedenen Banken einzuholen und die Konditionen (Zinsen, Tilgung, Laufzeit) zu vergleichen. Ein unabhängiger Finanzberater kann Ihnen helfen, die passende Bank und die besten Konditionen zu finden.
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Nießbrauch: Wertminderung des Grundstücks entscheidend
Kommt drauf an,
wie der Nießbrauch den Gebäudewert mindert.
Wird dieser nicht wesentlich gemindert, ist dieses Grundstück zum großen Teil belastbar.
Also müsste man hier erst einmal den Grundstückswert ermitteln (oder die Bank macht das selbst).
Abgesehen davon schreiben Sie von 240.000 € Finanzierungsbedarf. Dafür sollten Sie 1.600 € monatliche Belastung einkalkulieren, um hier ohne Probleme durchzukommen.
Bei 3.000 € sollte das eigentlich möglich sein, zumal die Frau auch mal wieder mehr dazu beitragen könnte.
Man wird wahrscheinlich keine zusätzliche Belastung auf dem anderen Grundstück benötigen, spart sich also möglicherweise das Gutachten, welches hier auch etwas aufwändiger ist.
Und wenn eine zusätzliche Sicherheit gefordert wird, steht diese Grundschuld dann auch auf dem ersten Rang. -
🔴 Nießbrauch erstrangig: Keine Beleihung durch Bank!
Nießbrauch erstrangig - kein Wertansatz bei einer Bank
Nießbrauch besagt, dass der Inhaber des Rechtes in diesem Fall das Grundstück u. Haus uneingeschränkt nutzen kann. Das bedeutet, für eine Bank ist ein solches Grundstück im Extremfall nicht verwertbar - was hätte denn ein Eigentümer eines solchen Grundstücks davon, wenn er es nicht nutzen kann?
Das Grundstück ist dann bewertbar, wenn das eingetragene Recht (hier Nießbrauch) einer einzutragenen Grundschuld (Bank) dem Vorrang einräumt.- keine Rechtsberatung - Laienmeinung
-
Nießbrauch im 2. Rang: Beleihung und Gebühren
Also Nießbrauch auf zweiten Rang?
Wenn man nun den Nießbrauch auf den zweiten Rang setzen würde (das Einverständnis der Nießbraucher mal vorausgesetzt), wäre das Haus ja beleihungsfähig. Wird wahrscheinlich Gebühren kosten, das umzutragen ...
Würde man denn das Nießbrauch-Haus der Bank als zusätzliche Sicherheit anbieten, oder würde man es einzeln beleihen und hätte dann zwei Kredite, wobei der auf den Neubau dann eine niedrigere Beleihung hätte und somit vielleicht einen günstigeren Zins? -
Rangrücktritt Nießbrauch: Verhandlung mit Sicherungsnehmer
ein Rangrücktritt ist möglich
gestalten kann man viel. Der Sicherungsnehmer muss halt auch mitmachen. -
Finanzierung: Eigenkapital + Vermögen = Top-Kreditnehmer!
und stellen Sie Ihr Licht nicht unter den Scheffel
bei dem Eigenkapital und dem Vermögenswert (ob mit oder ohne Nießbrauchsrecht) sind Sie für jeden Kreditgeber "begehrenswert".
Sie müssen das nur exakt nutzen.
Also
1. Das Häuschen nützt bei der Gesamtfinanzierung grundsätzlich
2. Rangfolge im Grundbuch kann entsprechend gestaltet werden.
3. Separate Beleihung ist möglich
4. Auch zwei Kredite sind möglich
Sagen Sie dem Finanzierer wie Sie es wollen, nicht wie er gerne hätte. Das bräuchten Sie erst, wenn es nicht mehr anders ginge.
Noch eins. Geben Sie den ersten Rang des Nießbrauchrechtes nicht zu schnell her. Die Bank möchte natürlich "immer" den ersten Rang. Der sollte aber zunächst beim Hauptobjekt reichen. -
Annuität: Sind 1600 € monatlich wirklich nötig?
Warum 1600 € pro monatlich?
@Dirk Bräutigam
Die 1600 € monatlich würden ja eine Annuität von 8 % bedeuten. Gründet sich dieser Sollwert "nur" auf die ungewisse Zinslage bei der Anschlussfinanzierung, oder sollte man gleich soviel tilgen.
Meine Rechnung sieht bisher so aus, dass in den ersten Jahren 1,5 % getilgt wird, und dann nach 10 Jahren, wenn der Nießbrauch nicht mehr gilt, je nach Zinslage das Häuschen verkauft wird oder die Miete in die Tilgung fließt (abzAbk.üglich Rücklagen für Reparaturen).
Ist das zu blauäugig? -
Alternative Finanzierung: Tilgung vs. Tagesgeldkonto
So ähnlich
Ich bin eben der Meinung, dass man Banken sein hart erarbeitetes Geld nicht einfach stumpf in den Rachen werfen sollte. Und wer mit 6 oder 7 % Annuität finanziert, macht das.
Ich schreibe nicht, dass diese 8 % tatsächlich zur Bank gehen sollen.
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:
a) 8 % zur Bank, hohe Tilgung
b) Zins und niedrige Tilgung zur Bank, Rest auf Tagesgeldkonto o.ä. und jährliche Sondertilgung. Jährlich, um die Zinsverluste in Grenzen zu halten
c) Zins zur Bank, lange (mind. 15 Jahre) Zinsbindung, Rest langfristig renditestark angelegt.
Das sind Möglichkeiten, eine Finanzierung schnell, sicher und vor allem preiswert über die Bühne zu schaukeln. Mit anderen Spielereien wie Fremdwährung, variable Zinsen und Lottogewinnen lassen sich durchaus noch ein paar Bonbons reinholen. Vorausgesetzt, man weiß was man macht und wird nicht gierig.
Und wer sich 8 % nicht leisten kann, sollte eben die Finger davon lassen. Keinem ist damit gedient, wenn heute finanziert werden soll, in 8 Jahren muss man umziehen und man bekommt die Hütte nicht los, weil die Bank deutlich mehr zurück haben will, als der Erlös aus dem Verkauf einbringen kann.
Außer dem Banker, der hat 8 Jahre vorher Lob und Anerkennung geerntet. Die Verluste macht ein Anderer -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Neubau finanzieren trotz Nießbrauch: Strategien & Tipps
💡 Kernaussagen: Die Finanzierung eines Neubaus trotz bestehendem Nießbrauch ist komplex, aber nicht unmöglich. Entscheidend sind die Bewertung des Nießbrauchs, die Rangfolge im Grundbuch und die Verhandlungsbereitschaft der Bank. Eigenkapital und vorhandenes Vermögen spielen eine wesentliche Rolle bei der Kreditwürdigkeit. Es gibt verschiedene Finanzierungsmodelle, die individuell geprüft werden sollten.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut 🔴 Nießbrauch erstrangig: Keine Beleihung durch Bank! kann ein Nießbrauch im ersten Rang die Beleihung eines Grundstücks durch eine Bank erheblich erschweren oder sogar verhindern, da die Nutzbarkeit für den Eigentümer stark eingeschränkt ist.
✅ Zusatzinfo: Ein Rangrücktritt des Nießbrauchs, wie im Beitrag Rangrücktritt Nießbrauch: Verhandlung mit Sicherungsnehmer beschrieben, kann die Beleihungsfähigkeit des Grundstücks verbessern. Dies erfordert jedoch die Zustimmung des Nießbrauchberechtigten und kann mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein.
💰 Zusatzinfo: Die Höhe der monatlichen Annuität sollte gut überlegt sein. Im Beitrag Annuität: Sind 1600 € monatlich wirklich nötig? wird diskutiert, ob eine hohe Tilgung oder alternative Anlagestrategien sinnvoller sind, um die Zinslast zu minimieren und finanzielle Flexibilität zu erhalten.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den Wert des Nießbrauchs und dessen Auswirkungen auf die Beleihung ab. Verhandeln Sie gegebenenfalls einen Rangrücktritt. Präsentieren Sie Ihr Eigenkapital und Vermögen optimal, wie in Finanzierung: Eigenkapital + Vermögen = Top-Kreditnehmer! beschrieben, um attraktive Konditionen für Ihre Neubaufinanzierung zu erhalten.
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