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  • 11469: Wohnungskauf durch geschenktes Geld - Was ist, wenn Schwarzgeld?

Baufinanzierung

Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich
Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich

Wohnungskauf durch geschenktes Geld - Was ist, wenn Schwarzgeld? 23.06.2005    

Guten Tag.
Ich betreibe eine Ich-AG mit relativ geringem Einkommen. Jedenfalls würde mir wohl praktisch keine Bank einen größeren Kredit geben, vermute ich mal.
Jetzt ist mir ein sehr verlockendes und auch seriöses Angebot zum Erwerb einer Eigentumswohnung unterbreitet worden.
Mein Vater bietet mir aus diesem Grunde eine Schenkung in Höhe von ca. 70.000 Euro an, um den Kauf zu finanzieren.
Auf meine Nachfrage, woher das Geld denn stamme, antwortet er ziemlich nebulös und vage, so dass ich nicht ganz ausschließen kann, er will durch die Schenkung möglicherweise Schwarzgeld los werden.
Meine Frage: Welche Komplikationen oder gar Katastrophen können auf mich (oder meinen Vater) zukommen, wenn es wirklich Schwarzgeld sein sollte und ich mit dieser Schenkung den Kauf finanziere?
Vielen Dank!
MfG,
Christian

Name:

  • Christian
  1. Am besten fahren Sie, 23.06.2005    

    wenn Sie (erst auf nachfragen der Behörde) angeben:
    a) Sie sagen nicht woher das Geld stammt, Sie haben Ihr Ehrenwort gegeben.
    b) Vergessen, Sie hätten ein Blackout gehabt
    c) Es sei ein anomyes jüdisches Vermächtnis
    Diese Ausreden haben sich bereits in der Vergangenheit bewährt und führen garantiert zu keiner ernstzunehmenden Strafverfolgung.

    Name:

    • Herr Ber-180-Sob
  2. aber nur 24.06.2005    

    wenn de ordentlich inner volkspartei wirtschaftest!
    ansonsten würde ich das geld erstmal ordentlich waschen - am besten mit persil bei 60 grad.
    gruss
    jens

    Name:

    • Jens Raabe
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. IN Deutschland... 24.06.2005    

    gilt leider das angelsächsische Präzedensfallrecht nicht. In so weit ist das Zitieren des Fallobsts keine Garantie für Staffreiheit.

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  4. Das Finanzamt 24.06.2005    

    entwickelt meist dann Interesse, wenn jahrelang nur Verluste ausgewiesen werden und die AG trotzdem weiterbetrieben wird. Falls sich keiner besonders für Ihre Akte interessiert (würde ich nicht drauf bauen), kann auch alles gut gehen.
    Schwarzgeld=unversteuerte Einnahmen Ihres Vaters, müssen nachversteuert werden, incl. Zinsen auf die Steuer, vermutlich Steuerprüfung, eventuell Steuerstrafverfahren, unversteuerte Zinseinnahmen aus diesem Betrag müssen ebenfalls als Einnahmen nachversteuert werden darauf kommen noch Zins und Zinseszins. Kurz: Das Geld könnte an Vater Staat gehen.
    Fragen Sie doch mal bei Ihrer Bank nach Tips, die kennen sich bestimmt gut aus :-)
    (Laienwissen...)
    Gruß VL

    Name:

    • Petra und Volker Leue-Bahns
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  5. Völlig OT ... 24.06.2005    

    Hallo Herr Leue.
    Das mit dem (Laienwissen...) is nu aber zweideutig >;-))))).

    Name:

    • Ralf Dühlmeyer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de/
  6. Finanzamt 24.06.2005    

    Hallo,
    der Beitrag von Volker Leue ist etwas missverständlich.
    Denn unabhängig vom Kauf einer Wohnung, wird das Finanzamt überprüfen, ob die IG-AG nicht nur einen Totalgewinn erwirtschaftet, also mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, sondern die Einkünfte dauerhaft zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen. Hintergrund: Aufdeckung weiterer Einkunftsquellen.
    Beim Kauf der ETW wird das Finanzamt natürlich die Herkunft des Geldes hinterfragen. Bei einer Finanzierung durch eine Schenkung hat dies aber nur insofern mit der Ich-AG zu tun, als die weiteren Finanzierungskosten mit der derzeitigen Miete zur Überprüfung des Lebensunterhaltes verglichen werden. Es ist hier auch die Frage, wie hoch "relativ geringes Einkommen" ist, von Verlust war auch nicht die Rede.
    Die Herkunft des Geldes beim Schenker ist von Interesse. Aus dem Grund muss diese mit dem Vater unbedingt noch mal abgeklärt werden. In der Regel weiß ein Schwarzgelderzeuger auch, wie er es verwenden darf, es sei denn er gehört zur Sorte der Naiven.
    Viele Grüße

    Name:

    • Marion Daffner
  7. nachfragen 24.06.2005    

    tut das Finanzamt tatsächlich, z.B. wenn sie bei der EHZ einen Teil der Finanzierung nicht von der Bank haben, wollen die schon wissen, woher das stammt. Wenn sie "von meinem Vater geschenkt" antworten, dann kommt die Nachfrage "und das war da auch alles korrekt versteuert"... selber schon erlebt, war natürlich korrekt versteuert...

    Name:

    • Christian Sigge
  8. Finanzen sind schon noch ein intimes Feld 24.06.2005    

    deshalb bin ich der Auffassung Sie führen eher mal ein vertrauliches Gespräch mit dem Papa, bevor hier die paar zigtausend Leser sich den Kopf zerbrechen (evtl. auch wie man denn Ihre Adresse samt der vom Papa rauskriegt).
    Es muß ja nicht unbedingt Schwarzgeld sein. Vielleicht hat er auch heimlich Lotto gespielt ;-)Ich bin fest überzeugt, daß es eher so etwas ist.

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  9. Auch OT.. 24.06.2005    

    Hallo Herr Dühlmeyer, Schwiegerpapa hatte vor 15 Jahren (etwas) Geld auf Petra's Namen angelegt (das er auch seit nunmehr 10 Jahren nicht mehr hatte). Das Finanzamt wußte mehr darüber als wir (nämlich nichts), insofern ein etwas genervter Laie, der sich informieren mußte...
    Volker Leue

    Name:

    • Petra und Volker Leue-Bahns
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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