Kündigungsrecht: Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht antwortet? Tipps & Rechte
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Kündigungsrecht: Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht antwortet? Tipps & Rechte
1. Da ich auf eigene Threads nicht Antworten kann, dies auch schon moniert habe und nur den Hinweis auf das Erstellen eines neuen Threads bekam, brauchen wir uns darüber nicht weiter auslassen.
2. Wenn Sie sich einmal meine beiden Threads und die dazugehörige Frage ansehen, werden Sie erkennen, dass die Antworten nicht weiterhelfen. Nichts anderes habe ich behauptet.
Die Frage war kurz und bündig und betraf das 14-tägige Kündigungsrecht. Nicht mehr und nicht weniger.
Da half mir die belehrende Antwort des Herrn Kettig ebenso wie sein Link auf meine erneute Anfrage nicht weiter.
3. Wenn Sie meine Antwort richtig gelesen haben, werden Sie feststellen, dass kein persönlicher Angriff vorliegt, sondern nur die Bitte auf konkrete Fragen ebenso zu Antworten und nicht irgendwelche persönlichen Tipps, die vielleicht gut gemeint sind, aber definitiv nicht weiterhelfen zu geben.
Übrigens, einen persönlichen Angriff kann man bei Ihrer Antwort NICHT ganz ausschließen ergo sollten auch Sie ihre Antwort überdenken.
Heiko B.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Wenn Ihr Arbeitgeber nicht auf Ihre Kündigung reagiert, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und die richtigen Schritte unternehmen. Ich empfehle Ihnen, zunächst die Kündigung nachweislich zuzustellen (z.B. per Einschreiben mit Rückschein oder durch einen Boten). Bewahren Sie den Nachweis gut auf.
Da keine Reaktion erfolgt, sollten Sie die Einhaltung der Kündigungsfrist genau prüfen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Dokumentieren Sie alle Kommunikationsversuche und bewahren Sie diese auf.
Sollte Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht reagieren, empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation beurteilen und Ihnen die nächsten Schritte aufzeigen, beispielsweise eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
👉 Handlungsempfehlung: Suchen Sie sich umgehend rechtlichen Beistand, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte zu planen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Kündigungsrecht
- Das Kündigungsrecht regelt die Bedingungen, unter denen ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann. Es umfasst sowohl die Rechte des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
Verwandte Begriffe: Kündigungsfrist, Kündigungsschutz, Abmahnung. - Kündigungsfrist
- Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen der Kündigungserklärung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses liegen muss. Sie ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlich festgelegt.
Verwandte Begriffe: Ordentliche Kündigung, Außerordentliche Kündigung, Fristlose Kündigung. - Einschreiben mit Rückschein
- Ein Einschreiben mit Rückschein ist eine Versandart, bei der der Absender einen Nachweis erhält, dass der Brief dem Empfänger zugestellt wurde. Der Rückschein wird vom Empfänger unterschrieben und an den Absender zurückgesendet.
Verwandte Begriffe: Zustellungsnachweis, Zugangsnachweis, Beweismittel. - Arbeitsgericht
- Das Arbeitsgericht ist ein Gericht, das für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zuständig ist. Es entscheidet über Kündigungen, Gehaltsforderungen und andere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.
Verwandte Begriffe: Kündigungsschutzklage, Urteilsverfahren, Vergleich. - Anwalt für Arbeitsrecht
- Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist ein Jurist, der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Er berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Verwandte Begriffe: Rechtsberatung, Prozessvertretung, Fachanwalt. - Schadensersatz
- Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die eine Partei einer anderen Partei zahlen muss, um einen entstandenen Schaden auszugleichen. Im Arbeitsrecht kann Schadensersatz beispielsweise bei einer ungerechtfertigten Kündigung gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Entschädigung, Schaden, Haftung. - Zugang der Kündigung
- Der Zugang der Kündigung bezeichnet den Zeitpunkt, an dem die Kündigungserklärung dem Empfänger (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) tatsächlich zugeht. Dies ist entscheidend für den Beginn der Kündigungsfrist.
Verwandte Begriffe: Zustellung, Empfang, Wirksamkeit.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was tun, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ignoriert?
Senden Sie die Kündigung nachweislich zu (Einschreiben/Bote) und dokumentieren Sie alle Kommunikationsversuche. Holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Rechte zu wahren. - Welche Fristen muss ich bei einer Kündigung beachten?
Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Die genaue Frist ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder dem Gesetz. Achten Sie auf die korrekte Berechnung und Einhaltung. - Kann ich gerichtlich gegen die fehlende Reaktion des Arbeitgebers vorgehen?
Ja, Sie können eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie dabei unterstützen und die Erfolgsaussichten einschätzen. - Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht akzeptiert?
Auch wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht akzeptiert, ist sie wirksam, wenn sie formell korrekt und fristgerecht erfolgt ist. Die fehlende Zustimmung ändert nichts an der Wirksamkeit. - Wie weise ich den Zugang der Kündigung nach?
Der Zugang kann durch einen Rückschein des Einschreibens, eine Empfangsbestätigung des Arbeitgebers oder die Aussage eines Boten nachgewiesen werden. Bewahren Sie diese Nachweise sorgfältig auf. - Was ist, wenn der Arbeitgeber die Kündigung bestreitet?
Wenn der Arbeitgeber den Zugang der Kündigung bestreitet, müssen Sie den Zugang beweisen. Hierfür sind die oben genannten Nachweise wichtig. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsgericht. - Kann ich Schadensersatz fordern, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert?
Unter Umständen können Sie Schadensersatz fordern, wenn Ihnen durch die fehlende Reaktion des Arbeitgebers ein Schaden entstanden ist. Dies sollte jedoch individuell geprüft werden. - Brauche ich unbedingt einen Anwalt für die Kündigung?
Es ist ratsam, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, insbesondere wenn der Arbeitgeber nicht reagiert oder es zu Streitigkeiten kommt. Ein Anwalt kann Ihre Rechte effektiv vertreten.
🔗 Verwandte Themen
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Unter welchen Umständen ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer möglich? - Kündigungsschutzklage
Wie kann man sich gegen eine Kündigung wehren und eine Kündigungsschutzklage einreichen? - Aufhebungsvertrag
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Unter welchen Voraussetzungen hat man Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung? - Rechte bei ungerechtfertigter Kündigung
Welche Rechte hat man, wenn man ungerechtfertigt gekündigt wurde?
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Missverständnis Kündigung – Klärung der Ausgangslage
Meine Antwort
war kein Angriff, sondern durchaus ernstgemeint. Warum die Ihnen nicht hilft, weiß ich nicht, das Sie ja nicht sagen, was Sie eigentlich (machen) wollen. Zudem:
Erstens kann ich nicht wissen, dass Sie in beiden Fällen der Fragesteller sind. Da hätte eine kurze Info Ihrerseits nicht geschadet.
Zweitens bezeichnen Sie selbst meine Antwort als "belehrend". Was könnte man schöneres über eine Antwort sagen 🙂 )
Schönen Tag noch -
Forum-Netiquette: Einzelbeiträge statt neuer Threads
bezieht sich aufDer Ratschlag, für jede Wortmeldung einen neuen Beitrag zu verwenden, ist vom 03.06.2004.
Haben sie mal ausprobiert, ob mittlerweile ein Schreiben im Ursprungsbeitrag möglich ist? Meines Wissens wären Sie der einzige, bei dem es nicht funktioniert.Es bringt nämlich nix, wenn Sie für jede Antwort einen neuen Beitrag aufmachen, ohne auf den/die alten zu verweisen. Wer soll da noch durchblicken ...
Übrigens: wenn Sie sich an die Netiquette halten, kann eigentlich nichts passieren 😉
-
Kündigungsrecht: Widerruf nach §§ 495, 355 BGB prüfen
Zum Widerrufsrecht
Es gibt das Widerrufsrecht: §§ 495,355 BGBAbk.. Allerdings setzt das Widerrufsrecht erfüllte Bedingungen voraus - z.B. Kreditnehmer ist ein "Verbraucher" usw. -, weshalb eine klare Aussage mehr Angaben Ihrerseits voraussetzt. -
Rechtsberatung: Vollständige Angaben für präzise Antwort
@ Werter Heiko B.
Ich werde mich nun, nach den Bemerkungen Ihrerseits, tunlichst nicht an einer Rechtsberatung beteiligen, zumal Sie:
.-- vergaßen zu sagen, dass Sie eine Finanzierung über das Internet suchten.
.-- vergessen haben, dass Sie diese Finanzierung wohl auch gefunden haben.
.-- nicht mehr daran dachten, dass Sie ein entsprechendes Angebot sowohl erhalten als auch angenommen haben (vermute ich nun einfach mal)
.-- aus einem uns nicht erklärlichen Grund aus einem unterschriebenen Vertrag (der zunächst mal beide Seiten bindet ...) zurücktreten wollen.
Weshalb soll ich mir, und das beziehe ich nun wirklich nur auf mich und nicht auf die anderen hier ehrenamtlich Tätigen, mir das antun soll, und gleichzeitig solche Bemerkungen gefallen lassen soll wüsste ich wirklich nicht? Ein anderer hier von mir sehr geschätzter Profi würde Ihnen nun in dem Sinne Antworten, dass " ... Wissen von Können kommt und das nicht unbegrenzt abgerufen werden kann ... ". Wie war das mit dem Echo ...?
Selbstverständlich habe ich Ihre Fragen UND die dazugehörenden Antworten gelesen. Und ich kann in den Antworten nichts verwerfliches vorfinden. Wie sollen Außenstehende Sachverhalte einordnen, wenn sie von Ihnen noch nicht mal nachbohrende Fragen beantwortet bekommen? Vielleicht überlegen Sie sich das einmal, bevor Sie beispielsweise bei mir " ... persönliche Angriff ... " nicht ganz ausschließen können.
Haben Sie den Vertragstext zu diesem Thema schon mal durchgelesen? Und wenn ja, was steht darin zu Ihrer Frage?
Haben Sie eine entsprechende Anfrage an den Vertragspartner (wohlgemerkt ich spreche von "Partner") geschickt und, wenn ja, wie lautet dessen Antwort?
Wann haben Sie den Vertrag unterschrieben?
Übrigens, falls Sie neugierig sind: Ich lebe davon, den ganzen Tag Finanzierungen zu rechnen. Woher Sie Ihre Meinung haben, dass Sie hier im Forum keine professionelle Antwort bekommen haben, kann und will ich nicht nachvollziehen.
Für professionelle Antworten mit - teilweiser - Haftung stehen Ihnen ja beispielsweise Verbraucherverbände und spezialisierte Anwälte zur Verfügung. Kostet halt ein wenig. Und: Die Entscheidung liegt ganz alleine bei Ihnen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Kündigungsrecht: Arbeitgeber antwortet nicht – Ihre Rechte
💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt das Kündigungsrecht und die Situation, in der ein Arbeitgeber nicht auf eine Kündigung reagiert. Es werden Aspekte wie die Klärung der Ausgangslage, die Einhaltung der Netiquette im Forum, das Widerrufsrecht nach BGBAbk. und die Notwendigkeit vollständiger Angaben für eine präzise Rechtsberatung diskutiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Kündigungsrecht: Widerruf nach §§ 495, 355 BGB prüfen wird auf das Widerrufsrecht hingewiesen, jedoch wird betont, dass dies von erfüllten Bedingungen abhängt, wie z.B. dass der Kreditnehmer ein Verbraucher ist. Daher ist eine klare Aussage ohne weitere Angaben nicht möglich.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Forum-Netiquette: Einzelbeiträge statt neuer Threads thematisiert die Netiquette im Forum und empfiehlt, für jede Wortmeldung nicht einen neuen Thread zu eröffnen, sondern den ursprünglichen Beitrag zu nutzen, sofern dies technisch möglich ist. Dies dient der Übersichtlichkeit und besseren Nachvollziehbarkeit der Diskussion.
👉 Handlungsempfehlung: Um eine präzise Rechtsberatung im Bereich Kündigungsrecht zu erhalten, ist es wichtig, vollständige Angaben zu machen, wie im Beitrag Rechtsberatung: Vollständige Angaben für präzise Antwort betont wird. Dies umfasst Informationen über die Finanzierung, das Angebot und die Annahme des Angebots.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Kündigungsrecht, Arbeitgeber". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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