Grundsteuerschulden vom Vorbesitzer: Wer zahlt? Verjährung, Rechte & Pflichten für Hauskäufer
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Grundsteuerschulden vom Vorbesitzer: Wer zahlt? Verjährung, Rechte & Pflichten für Hauskäufer
Im Jahre 2000 haben wir uns ein Haus gekauft. Nun bekamen wir Post von der Gemeinde, das der Vorbesitzer über Jahre keine Grundsteuer und keine Abwasserabgabe gezahlt hat. Laut Schreiben ist die Gemeinde dazu berechtigt für die letzten zwei Jahre d.h. für 1999 und 1998 die Schulden von uns einzufordern. Auf meine Anfrage bei der Gemeinde sagte man mir das sämtliche Bemühungen das Geld vom Vorbesitzer zu bekommen (Mahnungen, Gerichtsvollzieher, Kontopfändung etc.) erfolglos waren und wir jetzt zahlen müssen, weil die Zahlungen am Grundstück gebunden sind. Gibt es vielleicht eine Verjährungsfrist oder können wir die Zahlung anderweitig umgehen. Für eine gute Hilfe oder einen super Tipp wären wir unheimlich dankbar.
Lars Grube
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Ignorieren Sie die Forderung nicht. Handeln Sie zeitnah, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.
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Als Käufer eines Hauses sind Sie grundsätzlich nicht für die Grundsteuerschulden des Vorbesitzers verantwortlich. Die Gemeinde kann jedoch unter Umständen auf das Grundstück selbst zugreifen, um die Schulden zu begleichen. Dies nennt man dingliche Haftung.
🔴 Gefahr: Eine Kontopfändung bei Ihnen ist unzulässig, wenn die Schulden vom Vorbesitzer stammen. Widersprechen Sie der Pfändung umgehend schriftlich.
Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:
- Prüfen Sie den Kaufvertrag: Gibt es Klauseln zur Übernahme von Lasten?
- Kontaktieren Sie die Gemeinde: Legen Sie den Kaufvertrag vor und weisen Sie auf die Situation hin.
- Prüfen Sie die Verjährung: Grundsteuerforderungen verjähren in der Regel nach vier Jahren.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Immobilienrecht beraten, um Ihre Rechte zu prüfen und die bestmögliche Vorgehensweise zu ermitteln.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grundsteuer
- Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Sie wird von den Gemeinden erhoben und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben.
Verwandte Begriffe: Hebesatz, Einheitswert, Grundbuch - Dingliche Haftung
- Die dingliche Haftung bedeutet, dass eine Schuld durch eine Sache (z.B. ein Grundstück) gesichert ist. Der Gläubiger kann seine Forderung durch Zwangsvollstreckung in die Sache durchsetzen, unabhängig davon, wer Eigentümer der Sache ist.
Verwandte Begriffe: Hypothek, Grundschuld, Zwangsvollstreckung - Verjährung
- Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist für Grundsteuerschulden beträgt in der Regel vier Jahre.
Verwandte Begriffe: Hemmung, Neubeginn, Verjährungsfrist - Gesamtschuldnerische Haftung
- Gesamtschuldnerische Haftung liegt vor, wenn mehrere Personen für eine Schuld gemeinsam haften. Der Gläubiger kann sich aussuchen, von wem er die gesamte Summe fordert.
Verwandte Begriffe: Schuldner, Gläubiger, Haftung - Kaufvertrag
- Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übereignen, und der Käufer sich verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Eigentumsübertragung, Notar, Auflassung - Zwangsvollstreckung
- Die Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlicher Hilfe. Sie dient dazu, den Gläubiger zu befriedigen, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Verwandte Begriffe: Pfändung, Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbescheid - Grundbuch
- Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte und Lasten verzeichnet sind. Es dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr.
Verwandte Begriffe: Eigentümer, Lastenverzeichnis, Auflassungsvormerkung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was bedeutet dingliche Haftung bei Grundsteuerschulden?
Antwort: Dingliche Haftung bedeutet, dass die Gemeinde ihre Forderungen auch dann durchsetzen kann, wenn der Schuldner (Vorbesitzer) nicht mehr Eigentümer ist. Die Gemeinde kann eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreiben, um die ausstehenden Steuern zu erhalten. - Frage: Kann die Gemeinde von mir als neuem Eigentümer die Grundsteuer für die Zeit vor dem Kauf verlangen?
Antwort: Grundsätzlich nicht direkt von Ihnen als Person. Allerdings kann die Gemeinde die Grundsteuerschulden über die dingliche Haftung auf das Grundstück geltend machen. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück drohen könnte, um die Schulden zu begleichen. - Frage: Was ist, wenn der Vorbesitzer die Grundsteuerschulden verschwiegen hat?
Antwort: Wenn der Vorbesitzer die Grundsteuerschulden arglistig verschwiegen hat, kann dies einen Mangel des Kaufobjekts darstellen. Sie könnten dann unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Vorbesitzer geltend machen. - Frage: Wie lange dauert es, bis Grundsteuerschulden verjähren?
Antwort: Die Verjährungsfrist für Grundsteuerschulden beträgt in der Regel vier Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Steuer fällig geworden ist. - Frage: Was kann ich tun, wenn ich eine Mahnung für Grundsteuerschulden des Vorbesitzers erhalte?
Antwort: Widersprechen Sie der Mahnung schriftlich und legen Sie eine Kopie des Kaufvertrags vor, um nachzuweisen, dass Sie erst nach Entstehung der Schulden Eigentümer geworden sind. Fordern Sie die Gemeinde auf, sich an den Vorbesitzer zu wenden. - Frage: Was bedeutet Gesamtschuldnerische Haftung?
Antwort: Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass mehrere Personen für eine Schuld gemeinsam haften. Der Gläubiger (in diesem Fall die Gemeinde) kann sich aussuchen, von wem er die gesamte Summe fordert. Im Kontext der Grundsteuerschulden des Vorbesitzers ist dies jedoch in der Regel nicht relevant, da Sie als neuer Eigentümer nicht gesamtschuldnerisch haften. - Frage: Was ist ein Lastenverzeichnis im Grundbuch?
Antwort: Das Lastenverzeichnis im Grundbuch enthält Informationen über Belastungen des Grundstücks, wie z.B. Hypotheken, Grundschulden oder Nießbrauchrechte. Es ist wichtig, das Lastenverzeichnis vor dem Kauf zu prüfen, um sich über eventuelle Belastungen zu informieren. Grundsteuerschulden sind dort in der Regel nicht eingetragen. - Frage: Welche Rolle spielt der Notar beim Hauskauf in Bezug auf Grundsteuerschulden?
Antwort: Der Notar hat die Pflicht, Sie über die rechtlichen Folgen des Kaufvertrags aufzuklären. Er sollte Sie auch darauf hinweisen, das Grundsteuerschulden des Vorbesitzers unter Umständen über die dingliche Haftung auf das Grundstück geltend gemacht werden können. Es ist ratsam, den Notar gezielt nach diesem Thema zu fragen.
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Grundsteuerschulden: Rechtsgrundlage von der Gemeinde anfordern!
Wo steht denn das ...
das würde mich interessieren. Sicherlich haben Sie doch von der Gemeinde einen Auszug aus den §§ bekommen auf welche Rechtsgrundlagen sich das stürtzt. Und natürlich alles schriftlich? Haben Sie Nicht? ja dann fordern Sie mal die Rechtsbegründung an. Ich kann das fast nicht glauben. Das würde mich auch Interessieren. -
Grundsteuer: Dingliche Haftung gemäß §12 Grundsteuergesetz
Gesetzliche Begründung der Gemeinde
Ja, Ja das war auch mein erster Gedanke. ABER! Nach § 12 des Grundsteuergesetzes - Dingliche Haftung - kann die Dingliche Haftung gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundbesitzes geltend gemacht werden, auch wenn der Eigentümer des Grundbesitzes nicht persönlicher Schuldner ist. Zusätzlich wird gemäß § 254 Abs. 1 der Abgabeverordnung mit einem Duldungsbescheid das Leistungsgebot verbunden. -
Hauskauf: Notarhaftung bei unterlassener Beratung prüfen!
Prüfen Sie doch mal, ob
da nicht Ihr Notar, der Sie umfassend hätte beraten müssen, bzw. dessen Haftpflicht "greifbar" gemacht werden kann, wegen unterlassener und/oder falscher Beratung // keine Rechtberatung - bin Hausmann // -
Grundsteuerschulden: Notar aktuell nicht erreichbar
Schon Passiert
Habe Ich bereits versucht. Wie natürlich so ist, der ist gerade im Urlaub und kommt erst nächste Woche wieder. -
Grundsteuer: Gemeinde zur Eintreibung befragen & Lokalpresse
Auch eine Gemeinde sollte kaufmännische Gepflogenheiten beachten
fragen Sie doch einmal, wieso die Eintreibung der Gebühren verschnarcht wurde. Warum sind die erst jetzt aufgewacht? Ich würde da ein Politikum draus machen, egal ob es sich nur um einige Hundertmärker handelt oder nicht. Vielleicht mal über einen Leserbrief an die Lokalpresse? -
Grundstückskauf: Prüfung auf Lastenfreiheit versäumt!
Ach ja,
da gibt es doch noch Jemanden, der prüfen muss, ob das Grundstück lastenfrei ist, oder nicht. Also Irgendjemand hat da ganz schön gepennt. -
Grundsteuerschulden: Gemeinde fordert rechtmäßig vom Eigentümer
mmh ...
Die Gemeinde fordert sicherlich die Gebühren zu Recht vom derzeitigen Eigentümer. Selbstverständlich können Sie den Vorbesitzer verklagen. An der Zahlung vorbeikommen werden Sie kaum vorbeikommen. Verjährung, können Sie vergessen. Bin gespannt was Ihnen Ihr persönlicher RA rät. Schwierige Situation! Sie als Käufer müssen eigentlich selbst prüfen ob das Grundstück lastenfrei ist. Ein Brief an die Gemeinde hätte genügt. Das ist ja nun gelaufen ... Steht im Kaufvertrag etwas von "lastenfreiem Grundstück"? Dann gäbe es eventuell noch eine Möglichkeit. Die Privatklage gegen den Vorbesitzer hat nur Erfolg wenn es dort etwas zu holen gibt und hat im Falle einer Verurteilung zur Zahlung Jahrzehnte Bestand. Es sei den es hätte eine Privat-Insolvenz gegeben.
Mein Rat:
RA wenn dieser aus dem Urlaub zurück ist sofort beauftragen.
Jetzt sofort! formlos Widerspruch bei der Gemeinde gegen den Gebührenbescheid einlegen. (Einschreiben/Rückschein). Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Falls die Prüfung der Fakten ihres Falles
durch den RA ergibt das Sie "in den sauren Apfel "beißen müssen. Stundung beantragen! Ratenzahlung vereinbaren. Das können Sie ihnen bei der Sachlage nicht verweigern. -
Grundsteuer-Rückstand: Streit lohnt nur bei hoher Summe
wegen 2 Jahre Grundsteuer
würd ich mich nicht unbedingt Streiten . Nur wenn man Spaß und Nerven hat an der Streiterei. Wenn schon jetzt keiner zahlen will.
Wie hoch ist denn der Betrag? Wenn es sich um keine Riesenimmobilie handelt dürfte der doch nicht so hoch liegen? Will die Gemeinde schon seit 2000 das Geld, oder sind die erst jetzt draufgekommen?
Die müssen Ihnen doch seit dem Besitzübergang Grundsteuerbescheide zustellen. War da nie ein Rückstand ausgewiesen? -
Hauskauf: Vertragsklausel schließt Haftung für Lasten aus
Wohl auch große Fehler unsererseits
Es ist wohl so, dass man im Leben immer zweimal bauen oder kaufen muss! Langsam kommt Licht am Ende des Tunnels und Ich werde das Gefühl nicht los das sogar der Notar uns besch ... bzw. das er gepennt hat. Denn in unseren Vertrag steht sogar drin das der Verkäufer nach § 436 BGBAbk. nicht für die Freiheit von öffentlichen Lasten haftet (oder so) und wir Dussels sind nicht hellhörig geworden. Eine Klage gegen den Vorbesitzer können wir Vergessen, denn bei Erfolg wären wir wahrscheinlich Gläubiger Nummer 300 ... schießmichtot. Eine Stundung bzw. Ratenzahlung wenn wir denn zahlen müssen, ist mit der Gemeinde schon vereinbart. Streiten wollen und können wir uns mit der Gemeinde wahrscheinlich nicht. Aber es ist doch schon ärgerlich wenn man, auch wenn man evtl. mitschuld ist, die Schulden eines anderen bezahlen soll, nur weil der sein ganzes Geld durchgebracht hat. Dann ist es auch egal wie hoch der Betrag ist und einigen können auch kleine Beträge empfindlich weh tun. Die Gemeinde will seit einer Woche das Geld von uns haben. Die anderen Geldeinforderungen gingen immer noch an den Vorbesitzer, deshalb war bei uns auch kein Rückstand verzeichnet. -
Notarzwang: Erläuterung der Rechtsfolgen bei Verträgen!
Verträge im allgemeinen ...
sind für Juristen abgefasst und nicht für die betroffenen Laien! Das verwendete Amtsdeutsch ist entsetzlich und daher ist es KEINE SCHANDE! wenn man zugibt es nicht zu verstehen. Daher gibt es bei vielen Rechtsgeschäften den Notarzwang! Der Notar sollte dem Klienten die entsprechenden Normen und Absprachen und deren Rechtsfolgen (!) erläutern. Dazu ist er da. ABER wer nicht fragt? Die von Ihnen erwähnte Klausel ist nicht ungewöhnlich! ABER Nachfrage: War das Ihr Notar der den Vertrag aufgesetzt hat? Wohl kaum! DEm Notar am Zeug flicken zu wollen ist wenig aussichtsreich (Beweislast) Außerdem kann man (fast) alles vertraglich festlegen, auch den größten Blödsinn! 🙂
Dennoch würde ich Ihnen raten einen Titel gegen den Vorbesitzer zu erwirken. Auch wenn Sie Gläubiger 300 sind. Vermögensverhältnisse können sich ändern! Der Titel gilt Jahrzehnte! Mit Zinsen und so weiter kann ganz schön was zusammenkommen. Warum sollten Sie den Herrn nicht ab und zu mit einem Besuch des Gerichtsvollziehers "beglücken"? Wenigstens kann er dann nicht "sorglos" sein.
Das Ganze ist eventuell unproblematisch per Mahnbescheid zu regeln. Die Gebühren sind minimal und Sie treten ja auch (theoretisch) nur in Vorlage. Auch bei einer Privat-Insolvenz würden Sie berücksichtigt.
Hat Ihr RA davon abgeraten? Das wäre mir unverständlich ... -
Grundsteuerschulden: Rechtlichen Rat einholen sinnvoll!
Das wird ja immer schlimmer
Langsam aber sicher merke ich wie Doof wir waren. Natürlich war der Notar nicht von uns. Aber das hört sich so an, als wären wir auf legale Weise hereingelegt worden. Das man dafür aber keinen belangen kann ist mir klar. Einen Titel gegen den Vorbesitzer zu erwirken wäre eine gute Lösung. Aber dafür werde ich mir (endlich) erst einmal einen rechtlichen Rat holen. Trotzdem glaube ich, das bei einem Menschen der vom Kaufpreis des Hauses noch nicht einmal 1/3 behalten konnte, weil er mit dem Rest (offizielle) Schulden bezahlen musste und der nie in seinem Leben arbeiten wird, jemals etwas zu holen ist. Die einzige Hoffnung die ich noch habe, ist, das wir evtl. die Abwasserabgabe nicht zahlen müssen und somit einen kleinen Erfolg haben. -
Grundsteuer: Konkrete Höhe der Nachzahlung erfragen
wieviel ist es denn nun,
was Sie bezahlen sollen an Grundsteuer. -
Privatinsolvenz: Titel gegen Vorbesitzer oft wertlos
Gläubiger Rang 300 bei einer Privatinsolvenz
na denn viel Spaß. Was nützt Ihnen ein Titel, welcher Jahrzehnte gültig ist, die Restschuldbefreiung des Schuldners aber nach einigen Jahren greift?
Drum auch die Frage nach der Höhe der verlangten Rückstände. Wo ist denn der wirtschaftliche Sinn, wenn Sie z.B. 500 DM Grundsteuer nachzahlen sollen (schätze, so hoch ist es bestimmt nicht) und dafür z.B. 320 DM RA Gebühren zahlen sollen. Die sehen Sie dann doch auch nicht mehr. oder? -
Grundsteuerschulden: Nachzahlung beträgt 613 Euro
Für uns viel
Es ist insgesamt ein Betrag von 613 €. Da muss man wieder sagen: "Dank unseren Gesetzen. " (Wer Lust hat: § 11 Abs. 2 Grundsteuergesetz) -
Grundsteuerschulden: Kosten für Mahnbescheid prüfen!
Also wie kommen Sie denn auf diese Kosten?
1. Mahnbescheiod ist ohne Anwalt zu erledigen. Gibt es in jedem guten Schreibwarengeschäft oder im Internet zum downloaden.
2. Bei rund 700 € können keine 350 € Anwaltskosten entstehen.
3. Privatinsolvenz ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und kein "Freibrief" für notorische Geldvernichter.! Wenn das so wäre wie Sie es beschrieben haben würde ich jetzt sofort mit dem Einkauf per Internet beginnen. mmh ... was wohl so ein Ferrari kostet? 🙂
4. Erstberatung beim RA ist pauschalisiert! Daher keine unnütze Ausgabe in imenser Höhe.
5. Also einfach den RA ihrer Wahl anrufen und Bürodame nach Kosten für Erstberatung fragen. Dann (!) entscheiden. OK? 🙂 -
Grundsteuer: Dingliche vs. persönliche Haftung beachten!
was denn nun?
Hallo,
ich bin beim Lesen dieses Threads etwas irritiert. Zuerst ging es um die "Dingliche Haftung" nach § 12 GrStG, jetzt um die "Persönliche Haftung" nach § 11 GrStG. Einige der Antworten in diesem Thread haben sich auf eine öffentliche Last bezogen (§ 12 GrStG). Da gibt es unterschiedliche Folgen.
Der Voreigentümer hat wohl doch Geld, schließlich bleiben ihm 1/3, von Überschuldung kann noch nicht gesprochen werden. Oder, was ist unter "offizielle Schulden" zu verstehen? Was wissen Sie über die "inoffiziellen Schulden"? An welcher Gläubigerposition wären Sie denn?
Wie Petra bereits beschrieben hat, wäre das ein Fall für den RA.
Viele Grüße -
Grundsteuerschulden: Fehler von Notar & Gemeinde ausbaden?
naja
Theorie und Praxis. Wer in der Lage ist, selbst einen Mahnbescheid auf den Weg zu bringen, fragt nach meiner Meinung hier nicht um Rat. Der findet dann auch noch Aufgrund der ihm allein zur Verfügung stehenden Informationen auch noch den Schuldigen an diesem Sachverhalt. Warum soll ausgerechnet der Letzte dieser Kette die offensichtlichen Fehler der Beteiligten (Notar, Gemeinde) ausbaden? Und wer von einem Notar schon in die Pfanne gehauen wurde, findet dann Trost bei einem RA, wo die Guten auch nicht so dick gestreut sind.
Ne Möglichkeit wäre noch ein Antrag auf Niederschlagung der Gebühren bei der Gemeinde. Eine Gemeinde, welche 2 Jahre nach einem Besitzwechsel merkt, dass sie die nichteintreibbaren Gebühren dem neuen Besitzer aufs Auge drücken will, bekäme dies von mir jeden Tag in der Tagespresse zu lesen. -
Grundsteuer: Gemeinde beruft sich auf §12 GrStG & §254 AO
Also
Auf § 12GrStG hat sich die Gemeinde bezogen und auf § 254 Abs. 1 der Abgabenordnung. Weil da aber von dem Zeitraum nichts zu lesen war den die Gemeinde veranschlagt hat für den wir zahlen sollen, habe ich nachgeschlagen und den § 11GrStG gefunden. Mit offiziellen Schulden habe ich den Betrag gemeint mit dem das Haus belastet war (das Haus war vorher schuldenfrei, weil geerbt). Von den inoffiziellen Schulden gehe ich nur aus, weil wir in zurückliegender Zeit von vielen Nachbarn gehört haben , das Gläubiger ums Haus herumgeschlichen sind und vom Vorbesitzer Geld haben wollten. An welcher Gläubigerposition wir wirklich stehen, kann ich natürlich nicht sagen. Aber ich glaube, das der Mann kein Geld mehr hat und da frage ich mich immer, wie soll man einen nackten in die Tasche greifen oder wie kann ich ohne großen Kostenaufwand herausbekommen, ob er noch Geld hat. -
Grundsteuergesetz: Gemeinde schützt sich vor Steuerausfällen
Hallo Herr Grube Fakt ist dass das Grundsteuergesetz ...
Hallo Herr Grube,
Fakt ist, dass das Grundsteuergesetz die Gemeinden vor Steuerausfällen schützt. Die Gemeinde handelt in dem ihr gegebenen rechtlichen Rahmen. Klar, das ist bitter und ärgerlich für Sie.
Die Gemeinde ist ja schon beim Voreigentümer aktiv geworden, zunächst erfolglos. Warum ist die Veräußerung an der Vollstreckung vorbei gegangen?
Frau Hogh hat ja schon viel geschrieben, es liegt nun einfach an Ihnen, ob Sie gegen den Voreigentümer vorgehen wollen. So ganz aussichtslos scheint es nicht zu sein! Stellt sich die Frage, wieviel Sie auf das nachbarliche Gerede geben können.
Viel Erfolg! -
Notaranderkonto: Veräußerung ging an Vollstreckung vorbei
Ich Glaube,
das die Veräußerung an der Vollstreckung vorbeigegangen ist, weil alles über ein sogenanntes Notaranderkonto abgewickelt wurde (soll im allgemeinen üblich sein, wurde uns gesagt). Wohin das Geld nach Vertragsabschluss überwiesen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht gab es ja auch bar Cash. Außerdem sind Finanzamt und Gemeinde bei solchen Transaktionen ja auch nicht die schnellsten. -
Vorkaufsrecht: Gemeinde hätte hellhörig werden müssen!
Kann ich mir nicht so ganz vorstellen,
da die Gemeinden ja vom Notar (zumindest bei uns in Bayern) Kenntnis über den Verkaufsvorgang erhalten, da evtl. gesetzliche Vorkaufsrechte bestehen. Und die Gemeinde muss dann gegenüber dem Notar erklären, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird oder nicht.
Und in dem Zusammenhang hätte die Gemeinde ja spätestens hellhörig werden können (oder müssen!) und Ihre Forderungen aus dem Kaufpreis eintreiben können.
Vielleicht sollten Sie mal dahingehend argumentieren um die Niederschlagung der Forderung zu erreichen. Letztlich sollen Sie jetzt die Schlafmützigkeit der Behörde ausbaden (und mir würde sowas ganz gewaltig stinken!)
Die lokale Presse würde sich bei uns sicher für sowas interessieren ... -
Inkasso: Hilfe bei Eintreibung der Schulden vom Vorbesitzer
Bezüglich der Eintreibung beim Vorbesitzer
könnte es evtl. helfen, bei dem unten angegebenen Link zu schauen ... 🙂
Gruß Roland -
Grundsteuerschulden: Gesamtschuldner & Rechtslage erklärt
Das Leben ist hart aber ungerecht!
Die Gemeinde hält sich Aufgrund der geltenden Rechtslage an den der am besten zu greifen ist. Das sind Sie! Ich versuche das mal an einem anderen Beispiel etwas näher zu erläutern. Es gibt Rechtsverhältnisse in denen die Schuldner (diejenigen die zahlen müssen) als sog. Gesamtschuldner bezeichnet werden. Wenn z.B. 4 Personen ein solches Schuldverhältnis eingehen haftet jeder über die gesamte Summe und nicht etwa nur mit einem 1/4. Das heißt der Gläubiger (derjenige der eine Forderung geltend macht) kann sich den wirtschaftlich "potentesten" raussuchen. Dieser wird dann zahlen müssen. Man kann sagen das ist die Außenwirkung dieses Rechtsgeschäftes. Innerhalb der Gruppe von 4 Leuten entstehen dann natürlich Rückforderungsansprüche, die jeder einzelne selbst verfolgen muss. Ein Mittel ist z.B. der Mahnbescheid. Das ist ein Zettel der ist völlig unproblematisch auch von jedem Laien der der deutschen Sprache mächtig ist auszufüllen. jeder Punkt wird eingehend auf einem Beiblatt erläutert, dazu müssen Sie nun wirklich keinen RA beauftragen! 🙂 Um die Gebühren eintragen zu können suchen Sie bitte ihr zuständiges Amtsgericht auf. An der Pforte fragen Sie nach jemandem der die Mahnbescheide bearbeitet. Dort hilft man ihnen weiter. Zwar werden Mahnbescheide heute an einer einzigen Stelle zentral bearbeitet aber es gibt dennoch einen entsprechenden Ansprechpartner bei Gericht. Fragen Sie an der Pforte ob der Beamte den Ihrigen freundlicherweise an die Zentralstelle mitschicken kann. Im allgemeinen sind die Beamten so nett! Dann bekommen Sie das Ding zurück und stellen den Folgeantrag auf Vollstreckung. Der Rest wird vom Gerichtsvollzieher erledigt. Es fallen wirklich nur minimale Gebühren an! Wenn die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher scheitern sollte, dann bekommen Sie Nachricht wie es tatsächlich beim Schuldner aussieht. Aber glauben Sie es ist fast immer etwas zu holen.
Es wäre nett wenn Sie mir mitteilen könnten ob sich die Gemeinde dazu geäußert hat WARUM ihre Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos geblieben sind. Gerne auch per E-Mail.
Ich schätze aber die gehen nur den Weg des geringsten Widerstandes. Die Gemeinde ist im übrigen dazu verpflichtet sich so zu verhalten. Steuerschulden sind keine Privatschulden, sondern sie werden der Allgemeinheit geschuldet. Daher hat die Gemeinde auch nur Spielraum innerhalb der Abgaben die durch die Gemeinde selbst festgelegt werden. z.B. beim Abwasser. Auch die Stundung/Ratenzahlung hat man ihnen bereits genehmigt. Ich hatte ja schon gesagt das die Verwaltung Ihnen da entgegenkommen wird. Die Gesetze sind nun mal so wie sie sind, leider oder gottseidank (?) kann auch die Presse daran nichts ändern. Rechtssicherheit haben Sie auch in diesem Fall. Sie müssen das Gesetz nur nutzen. Natürlich kann es sein, dass Sie auf den Kosten eines anderen "sitzenbleiben". Aber im Nachhinein sagen Sie selbst das ist Ihrer "Naivität" (völlig wertungsfrei!) zuzuschreiben. Mir fällt jetzt leider kein anderes Wort ein. Es ist kein Fehler der Gesetzgebung an sich.
Für mich bleibt allerdings bis jetzt unverständlich warum der Notar Ihnen die Klausel mit der Lastenfreiheit nicht von sich aus näher erläutert hat.
Viel Glück! -
Grundsteuerschulden: Politische Unterstützung in Gemeinde suchen
gibt es nicht Mühlen, die langsam mahlen sollen?
Also nochmals einen Tipp.
In Ihrer Gemeinde gibt es versch. politische Gruppierungen. Je mehr, desto besser. Finden Sie heraus, wer die Fraktionsvorsitzenden sind. Erläutern Sie jedem einzelnen Ihr Problem (es hat ja bei aller möglichen, korrekten juristischen Grundlage, auch etwas mit Ungerechtigkeit zu tun) Bitten Sie, um eine Stellungnahme, bzw. um Hilfe und Unterstützung. Nehmen Sie jemanden mit, der die Gespräche mitverfolgt. Politiker neigen in der Regel dazu Geschenke zu machen. (War wenigstens bisher so) Wenn Sie Glück haben, entsteht ein Wettbewerb zwischen den Ortsfürsten, wer Ihnen zuerst "geholfen" hat. Die Verwaltung hat ihre Vorschriften und Weisungen, dort können Sie nichts erhoffen.
Ich möchte wetten, dass Problem haben Sie in einigen Wochen nicht mehr. -
Gemeindeebene: Entscheidung gegen Rechtsordnung unwahrscheinlich
interessanter Ansatz:-)
... aber in der Regel gibt es nicht wirklich "unterschiedliche" Parteien. Nicht auf Gemeindeebene. Klar können Sie mit den Fraktionsvorsitzenden sprechen. Worum soll es da aber gehen? Eine Entscheidung ENTgegen der gültigen Rechtsordnung gegen einen Bescheid der eigenen Verwaltung zum Schaden der Gemeinde und somit aller Bürger denen der Gemeinderat verpflichtet ist?
Wenn Sie mit so einem Ansinnen Erfolg haben ... wäre mein Weltbild ernsthaft erschüttert!
Dies schreibe ich als RATSMITGLIED eines Kreistages sowie eines Verbandsgemeinderates. Also nicht ohne Hintergrundwissen! -
Grundsteuerschulden: Härtefallregelung in der Gemeinde nutzen
Und ich mit dem Hintergrundwissen eines Fraktionsvorsitzenden
oder so ähnlich 😉
Härtefallregeln gibt es auch dort.
Beachten Sie, dass ja die Gemeinde einen nicht unwesentlichen Anteil an diesem Zustand hat.
Also ich schätze mal, der Fall ist nicht in Bayern passiert.
Oder? -
Härtefall: Stundung & Ratenzahlung bereits Entgegenkommen
Härtefall-Regelung
... greift doch schon! Stundung und Ratenzahlung wurde unproblematisch vereinbart. DAS ist bereits Entgegenkommen! Mit welcher hoheitlichen Befugnis sollten die FraktionsVORSITZENDEN
gegen die Gesetzeslage entscheiden? Klar ist die gesetzliche Regelung ungerecht! Aber dennoch gültig! Die Gemeinde müsste den Bescheid zurücknehmen! Wenn Sie das in diesem Fall tut wird Sie auch in Zukunft bei anderen Fällen so entscheiden müssen. Gleiches Recht für Alle! Ich bin mir noch nicht mal im Klaren darüber, ob nicht sogar eine Mehrheitsentscheidung des RATES von einem anderen Bürger angefochten werden könnte mit der Begründung der Rat habe der Gemeinde wissentlich Schaden (Verlust des Geldes) zugefügt, obwohl die Gesetzeslage dieses Problem eindeutig regelt! In Bayern mögen die Uhren anders gehen. Bei uns wäre das undenkbar! Alle würden sagen klar ist das ungerecht, aber der Fragesteller hätte sich eben früher erkundigen müssen, ob Lasten bestehen. Klar hilft das dem Fragesteller nicht weiter. Er kann nur versuchen durch Pivatklage oder Ähnlichem sein Geld vom Vorbesitzer zurückzubekommen. -
Bayern: Gehen die Uhren wirklich anders?
@Witzgall
sind Sie nun FV oder nicht? In welchem Gremium? Gehen die Uhren in Bayern tatsächlich anders oder bezieht sich das nur auf die Pisa Studie? 🙂 -
Bayern: Notare als Spitzenjuristen – Beratung kostenlos
@P-C-H
Bayern, nicht wegen der Pisa-Studie. Das wussten wir auch schon vorher 😉
Ne, ich halt einfach viel von unseren Notaren. Spitzenjuristen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass dieser Fall einem unserer Notare passiert wäre. Beratung kostenlos ist übrigens eine der großen Vorteile hier.
FV war ich mal, deshalb die Backstage-Infos. Unterschiede gibt's doch nur noch bei der Farbe und bei der Power von jungen Räten. Nach 1 Legislaturperiode dann der übliche verbale Dünnpfiff.
Gute Politiker sind nicht lange Politiker (iss von mir *stolz*)
Grüße -
Bayern: Absolute Mehrheit ermöglicht vernünftige Politik
Ich weiß nicht, an was es liegt
wieso Bayern immer a bisserl vorn dabei ist, aber ich denke schon, dass wir das der immer so kritisierten absoluten Mehrheit zu verdanken haben. Da gibt es eben keine Vorwürfe in Richtung Vorgängerregierung, was das politische Gesamtergebnis anbelangt. Ein vernünftiger Diktator ist mir persönlich lieber, als eine vernünftige Demokratie. Aber beides gibt es halt nicht. Und meine Lieblingsstaatsform (der Kommunismus) funktioniert ja auch nur mit allerhöchstens 2 Personen.
Vielleicht gehen die Uhren in Bayern gar nicht anders, sondern funktionieren nur genauer. 😉
schöne Grüße -
Politikerwahl: Bürger müssen ordentliche Politiker wählen!
tja wenn man ordentliche Politiker will ...
muss man diese als Bürger auch wählen. Und nicht denjenigen der die schönsten Märchen erzählen kann! 🙂
Mit besten Grüßen! -
Politik: Warum sind da nur Märchenerzähler?
warum hocken dann
in der Politik lauter Märchenerzähler? 😉
So, nun will ich es aber lassen, muss noch rasen mähen.
Tschüss -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Grundsteuerschulden vom Vorbesitzer: Rechte, Pflichten & Haftung beim Hauskauf
💡 Kernaussagen: Bei Hauskauf können Grundsteuerschulden des Vorbesitzers auf den neuen Eigentümer übergehen (§12 GrStG). Eine fehlende Haftung des Verkäufers für öffentliche Lasten im Kaufvertrag kann problematisch sein. Die Gemeinde kann sich an den aktuellen Eigentümer halten, auch wenn die Schulden vom Vorbesitzer stammen. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen und die Möglichkeit der Notarhaftung zu prüfen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Hauskauf: Vertragsklausel schließt Haftung für Lasten aus wird auf eine Klausel im Kaufvertrag hingewiesen, die die Haftung des Verkäufers für öffentliche Lasten ausschließt. Dies kann die Position des Käufers erheblich schwächen.
✅ Zusatzinfo: Eine Stundung oder Ratenzahlung mit der Gemeinde ist oft möglich, wie im Beitrag Härtefall: Stundung & Ratenzahlung bereits Entgegenkommen erwähnt wird. Dies kann kurzfristig helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.
💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Grundsteuerschulden sollte genau geprüft werden, da sich ein Rechtsstreit bei geringen Beträgen oft nicht lohnt. Im Beitrag Grundsteuer-Rückstand: Streit lohnt nur bei hoher Summe wird dies thematisiert.
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Die Gemeinde ist berechtigt, die Grundsteuerschulden vom aktuellen Eigentümer einzufordern, selbst wenn diese vom Vorbesitzer verursacht wurden. Dies basiert auf der dinglichen Haftung gemäß § 12 des Grundsteuergesetzes, wie im Beitrag Grundsteuer: Dingliche Haftung gemäß §12 Grundsteuergesetz erläutert wird. Es ist wichtig, die Rechtsgrundlage von der Gemeinde anzufordern, wie im Beitrag Grundsteuerschulden: Rechtsgrundlage von der Gemeinde anfordern! empfohlen wird, um die Forderung nachvollziehen zu können.
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- … von einem Insolvenzverwalter stellt sich die Frage, wer für die offenen Grundsteuerschulden des Vorbesitzers haftet. Grundsätzlich gilt: Die Grundsteuer ist eine öffentliche …
- … Hauskauf bedeutet dies, dass der Käufer unter Umständen für Schulden des Vorbesitzers haften kann, wenn dies im Kaufvertrag vereinbart wurde oder gesetzlich vorgesehen …
- … Wer haftet für die Grundsteuerschulden des Vorbesitzers nach einem Hauskauf?Grundsätzlich haftet der neue Eigentümer für …
- … Kann die Grundsteuerschuld des Vorbesitzers verjähren?Ja, die Verjährungsfrist für Grundsteuer beträgt in der Regel fünf …
- … Was sollte ich tun, wenn ich eine Zahlungsaufforderung für Grundsteuerschulden des Vorbesitzers erhalte?Prüfen Sie zunächst den Kaufvertrag auf Vereinbarungen …
- … diesem Fall?Der Insolvenzverwalter ist für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens des Vorbesitzers zuständig. Er sollte prüfen, ob die Grundsteuerschulden im Insolvenzverfahren angemeldet und …
- … Haftung für Altschulden beim ImmobilienkaufWer haftet für Schulden des Vorbesitzers? …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Hauskauf von einem Insolvenzverwalter können unerwartete Grundsteuerschulden des Vorbesitzers auftreten. Die Haftung für diese Nachzahlungen ist komplex …
- … der Stadtkasse beträgt 1088 €. Es ist wichtig, die Verjährungsfristen für Grundsteuerschulden zu beachten, um unnötige Zahlungen zu vermeiden. Die Klärung der Haftungsfrage …
- … die Haftungsfrage geklärt wird. Informieren Sie sich über die Verjährungsfristen für Grundsteuerschulden. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - 10458: Grundsteuerschulden vom Vorbesitzer: Wer zahlt? Verjährung, Rechte & Pflichten für Hauskäufer
- … Grundsteuerschulden Vorbesitzer: Haftung? …
- … Grundsteuerschulden vom Vorbesitzer? Wer haftet? Infos zu Verjährung, Rechten & Pflichten beim Hauskauf. Jetzt …
- … Grundsteuerschulden, Vorbesitzer, Hauskauf, Verjährung, Haftung, Abwasserabgabe, Gemeinde, Gerichtsvollzieher …
- … Grundsteuerschulden vom Vorbesitzer: Wer zahlt? Verjährung, Rechte & Pflichten für …
- … Haus gekauft. Nun bekamen wir Post von der Gemeinde, das der Vorbesitzer über Jahre keine Grundsteuer und keine Abwasserabgabe gezahlt hat. Laut Schreiben …
- … der Gemeinde sagte man mir das sämtliche Bemühungen das Geld vom Vorbesitzer zu bekommen (Mahnungen, Gerichtsvollzieher, Kontopfändung etc.) erfolglos waren und wir jetzt …
- … Als Käufer eines Hauses sind Sie grundsätzlich nicht für die Grundsteuerschulden des Vorbesitzers verantwortlich. Die Gemeinde kann jedoch unter Umständen auf …
- … einer bestimmten Frist nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist für Grundsteuerschulden beträgt in der Regel vier Jahre.Verwandte Begriffe: Hemmung, Neubeginn, Verjährungsfrist …
- … Frage: Was bedeutet dingliche Haftung bei Grundsteuerschulden?Antwort: Dingliche Haftung bedeutet, dass die Gemeinde ihre Forderungen auch dann …
- … durchsetzen kann, wenn der Schuldner (Vorbesitzer) nicht mehr Eigentümer ist. Die Gemeinde kann eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreiben, um die ausstehenden Steuern zu erhalten. …
- … Frage: Kann die Gemeinde von mir als neuem Eigentümer die Grundsteuer für die Zeit vor dem Kauf verlangen?Antwort: Grundsätzlich nicht direkt von Ihnen als Person. Allerdings kann die Gemeinde die Grundsteuerschulden über die dingliche Haftung auf das Grundstück geltend machen. Das …
- … Frage: Was ist, wenn der Vorbesitzer die Grundsteuerschulden verschwiegen hat?Antwort: Wenn der Vorbesitzer die Grundsteuerschulden arglistig …
- … des Kaufobjekts darstellen. Sie könnten dann unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Vorbesitzer geltend machen. …
- … Frage: Wie lange dauert es, bis Grundsteuerschulden verjähren?Antwort: …
- … Die Verjährungsfrist für Grundsteuerschulden beträgt in der Regel vier Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Steuer fällig geworden ist. …
- … Frage: Was kann ich tun, wenn ich eine Mahnung für Grundsteuerschulden des Vorbesitzers erhalte?Antwort: Widersprechen Sie der Mahnung schriftlich …
- … Eigentümer geworden sind. Fordern Sie die Gemeinde auf, sich an den Vorbesitzer zu wenden. …
- … aussuchen, von wem er die gesamte Summe fordert. Im Kontext der Grundsteuerschulden des Vorbesitzers ist dies jedoch in der Regel nicht relevant, …
- … dem Kauf zu prüfen, um sich über eventuelle Belastungen zu informieren. Grundsteuerschulden sind dort in der Regel nicht eingetragen. …
- … der Notar beim Hauskauf in Bezug auf Grundsteuerschulden?Antwort: Der Notar hat die Pflicht, Sie über die rechtlichen Folgen des Kaufvertrags aufzuklären. Er sollte Sie auch darauf hinweisen, das Grundsteuerschulden des Vorbesitzers unter Umständen über die dingliche Haftung auf …
- … Hauskauf: Was ist zu beachten?Informationen zur Übernahme von Schulden des Vorbesitzers beim Hauskauf. …
- … Grundsteuerschulden: Rechtsgrundlage von der Gemeinde anfordern! …
- … Grundsteuerschulden: Notar aktuell nicht erreichbar …
- … Grundsteuerschulden: Gemeinde fordert rechtmäßig vom Eigentümer …
- … Die Gemeinde fordert sicherlich die Gebühren zu Recht vom derzeitigen Eigentümer. Selbstverständlich können Sie den Vorbesitzer verklagen. An der Zahlung vorbeikommen werden Sie kaum vorbeikommen. Verjährung, …
- … Dann gäbe es eventuell noch eine Möglichkeit. Die Privatklage gegen den Vorbesitzer hat nur Erfolg wenn es dort etwas zu holen gibt und …
- … und wir Dussels sind nicht hellhörig geworden. Eine Klage gegen den Vorbesitzer können wir Vergessen, denn bei Erfolg wären wir wahrscheinlich Gläubiger Nummer …
- … von uns haben. Die anderen Geldeinforderungen gingen immer noch an den Vorbesitzer, deshalb war bei uns auch kein Rückstand verzeichnet. …
- … Dennoch würde ich Ihnen raten einen Titel gegen den Vorbesitzer zu erwirken. Auch wenn Sie Gläubiger 300 sind. Vermögensverhältnisse können sich …
- … Grundsteuerschulden: Rechtlichen Rat einholen sinnvoll! …
- … Langsam aber sicher merke ich wie Doof wir waren. Natürlich war der Notar nicht von uns. Aber das hört sich so an, als wären wir auf legale Weise hereingelegt worden. Das man dafür aber keinen belangen kann ist mir klar. Einen Titel gegen den Vorbesitzer zu erwirken wäre eine gute Lösung. Aber dafür werde ich …
- … Privatinsolvenz: Titel gegen Vorbesitzer oft wertlos …
- … Grundsteuerschulden: Nachzahlung beträgt 613 Euro …
- … Grundsteuerschulden: Kosten für Mahnbescheid prüfen! …
- … Grundsteuerschulden: Fehler von Notar & Gemeinde ausbaden? …
- … Auf § 12GrStG hat sich die Gemeinde bezogen und auf § 254 Abs. 1 der Abgabenordnung. Weil da aber von dem Zeitraum nichts zu lesen war den die Gemeinde veranschlagt hat für den wir zahlen sollen, habe ich nachgeschlagen und den § 11GrStG gefunden. Mit offiziellen Schulden habe ich den Betrag gemeint mit dem das Haus belastet war (das Haus war vorher schuldenfrei, weil geerbt). Von den inoffiziellen Schulden gehe ich nur aus, weil wir in zurückliegender Zeit von vielen Nachbarn gehört haben , das Gläubiger ums Haus herumgeschlichen sind und vom Vorbesitzer Geld haben wollten. An welcher Gläubigerposition wir wirklich stehen, kann …
- … Inkasso: Hilfe bei Eintreibung der Schulden vom Vorbesitzer …
- … Bezüglich der Eintreibung beim Vorbesitzer …
- … Grundsteuerschulden: Gesamtschuldner & Rechtslage erklärt …
- … Grundsteuerschulden: Politische Unterstützung in Gemeinde suchen …
- … Grundsteuerschulden: Härtefallregelung in der Gemeinde nutzen …
- … gegen die Gesetzeslage entscheiden? Klar ist die gesetzliche Regelung ungerecht! Aber dennoch gültig! Die Gemeinde müsste den Bescheid zurücknehmen! Wenn Sie das in diesem Fall tut wird Sie auch in Zukunft bei anderen Fällen so entscheiden müssen. Gleiches Recht für Alle! Ich bin mir noch nicht mal im Klaren darüber, ob nicht sogar eine Mehrheitsentscheidung des RATES von einem anderen Bürger angefochten werden könnte mit der Begründung der Rat habe der Gemeinde wissentlich Schaden (Verlust des Geldes) zugefügt, obwohl die Gesetzeslage dieses Problem eindeutig regelt! In Bayern mögen die Uhren anders gehen. Bei uns wäre das undenkbar! Alle würden sagen klar ist das ungerecht, aber der Fragesteller hätte sich eben früher erkundigen müssen, ob Lasten bestehen. Klar hilft das dem Fragesteller nicht weiter. Er kann nur versuchen durch Pivatklage oder Ähnlichem sein Geld vom Vorbesitzer zurückzubekommen. …
- … Grundsteuerschulden vom Vorbesitzer: Rechte, Pflichten & Haftung beim Hauskauf …
- … können Grundsteuerschulden des Vorbesitzers auf den neuen Eigentümer übergehen (§12 GrStG). Eine fehlende Haftung des Verkäufers für öffentliche Lasten im Kaufvertrag kann problematisch sein. Die Gemeinde kann sich an den aktuellen Eigentümer halten, auch wenn die Schulden vom Vorbesitzer stammen. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen und die Möglichkeit …
- … 💰 Zusatzinfo: Die Höhe der Grundsteuerschulden sollte genau geprüft werden, da sich ein Rechtsstreit bei geringen Beträgen …
- … Sie, ob eine Haftung des Notars besteht und ob Sie den Vorbesitzer in Regress nehmen können. Prüfen Sie den Beitrag Hauskauf: Notarhaftung bei …
- … Die Gemeinde ist berechtigt, die Grundsteuerschulden vom aktuellen Eigentümer einzufordern, selbst wenn diese vom Vorbesitzer verursacht wurden. Dies basiert auf der dinglichen Haftung gemäß § 12 …
- … ist wichtig, die Rechtsgrundlage von der Gemeinde anzufordern, wie im Beitrag Grundsteuerschulden: Rechtsgrundlage von der Gemeinde anfordern! empfohlen wird, um die Forderung nachvollziehen …
- BAU-Forum - Wer hat Erfahrung mit - Grundsteuerschulden beim Wohnungskauf: Haftung des Verkäufers & Ihre Rechte?
- … Grundsteuerschulden: Verkäufer haftet? Ihre Rechte! …
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- … Ich verstehe, dass Sie ein Schreiben der Stadtverwaltung bezüglich Grundsteuerschulden erhalten haben, obwohl im Kaufvertrag von 1997 vereinbart wurde, dass der …
- … sich mit dem Verkäufer in Verbindung: Fordern Sie ihn auf, die Grundsteuerschulden zu begleichen. …
- … Was passiert, wenn der Verkäufer die Grundsteuerschulden nicht begleicht?Sie können den Verkäufer auf Erfüllung des Kaufvertrags verklagen …
- … Kann die Stadtverwaltung die Grundsteuerschulden von mir als Käufer einfordern?Grundsätzlich haftet der Grundstückseigentümer für die …
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- … 💡 Kernaussagen: Bei Grundsteuerschulden des Vorbesitzers ist die Haftung komplex. Der Notar hat …
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