Architekt macht nur Baupläne; Statiker berechnet nur Statik; Ingenieur - welcher Fachbereich? Energieberater? Heizungsbauer? ...?
Vitali
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Architekt macht nur Baupläne; Statiker berechnet nur Statik; Ingenieur - welcher Fachbereich? Energieberater? Heizungsbauer? ...?
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⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Die Zuständigkeit für die Planung und Einhaltung der EnEVAbk. (Energieeinsparverordnung, jetzt Gebäudeenergiegesetz GEG) sowie die Ausstellung des Energieausweises im Neubau ist auf verschiedene Fachleute aufgeteilt. Es ist wichtig, die Verantwortlichkeiten klar zu definieren.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen qualifizierten Energieberater oder einen Ingenieur für Gebäudetechnik, um die EnEV-Einhaltung sicherzustellen und den Energieausweis zu erstellen.
PS: Gegen Geld machen es viele Statiker mit ... wobei ich mich jedesmal frage, warum die sich dafür für qualifiziert halten😉
Wenn der Architekt selbst kein EnEV-Programm im Büro hat, kann er diesen Part natürlich (für den Bauherrn sowieso gesondert kostenpflichtig) auch an einen Schornsteinfeger, Bauphysiker, Statiker, Haustechnikingenieur oder Energieberater vergeben.
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Verantwortlichkeiten für die EnEVAbk.-Planung, Einhaltung und den Energieausweis im Neubau. Architekten, Statiker, Ingenieure, Energieberater und Heizungsbauer können involviert sein. Der Bauherr trägt die Hauptverantwortung, sollte aber frühzeitig durch den Architekten auf die Notwendigkeit eines Sonderfachmanns hingewiesen werden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag von EnEV-Nachweis: Architekt – Hinweispflicht auf Sonderfachmann sollte der Architekt bereits in der Leistungsphase 1 auf die Notwendigkeit eines "Sonderfachmanns" hinweisen. Statiker können gegen Bezahlung ebenfalls EnEV-Nachweise erstellen, obwohl ihre Qualifikation dafür hinterfragt wird.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag EnEV-Konforme Planung: Bauvorlageberechtigter Planer & Objektüberwacher weist darauf hin, dass es laut Bauordnung einen bauvorlageberechtigten Planer und einen Objektüberwacher geben sollte. Der Planer erstellt die EnEV-konforme Planung, während der Objektüberwacher die EnEV-konforme Ausführung überwacht.
🔧 Praktische Umsetzung: Wenn der Architekt selbst kein EnEV-Programm im Büro hat, kann er diesen Part an einen Schornsteinfeger, Bausachverständigen, Statiker, Haustechnikingenieur oder Energieberater auslagern. Dies ist jedoch für den Bauherrn mit zusätzlichen Kosten verbunden.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich frühzeitig über die Verantwortlichkeiten im Bereich EnEV-Nachweis und Energieausweis informieren und sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Aufgaben entsprechend erfüllen. Die Klärung der Zuständigkeiten ist entscheidend für eine erfolgreiche und gesetzeskonforme Umsetzung des Neubauprojekts.
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