Aktualisierung Energieausweis nach Sanierung
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Aktualisierung Energieausweis nach Sanierung

Hallo liebe Kollegen Energieberater,
Habe gerade mal in aktueller Literatur geblättert, aber noch nichts gefunden. Ein Bestandsgebäude Altbau Wohnmietgebäude zentralbeheizt bekommt einen verbrauchsbasierten Energiepass,
2 Jahre später werden die alten Holzverbundfenster (U=2,7-2,9) gegen moderne Fenster (U=1,3) ausgetauscht.
Muss der Energiepass bei Ausführung von derartigen Arbeiten aktualisiert werden? Habe bisher nur einen Hinweis gefunden, dass Erstellung/Aktualisierung von Energieausweisen nur bei wesentlichen Änderungen am Gebäude notwendig wird.
Meine Vermutung: Der Eigentümer darf bis zum Ablauf der Gültigkeit des Energiepasses den alten E-Pass verwenden mit zusätzlichem Hinweis auf die verbesserten Fenster.
Wisst Ihr Genaueres?
  1. Ein neuer verbrauchsbasierter Energieausweis ...

    Ein neuer verbrauchsbasierter Energieausweis kann hier sinnvoll erst 3 Jahre nach der Sanierungsmaßnahme erstellt werden, wenn dann auch neue Verbrauchsdaten vorliegen.
    Alternative: Ausstellung eines nach berechnetem Bedarf.
    MÜSSEN muss der Bauherr gar nix, ein Ausweis gilt 10 Jahre.
    Freundliche Grüße

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