Aktualisierung Energieausweis nach Sanierung
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Aktualisierung Energieausweis nach Sanierung
Hallo liebe Kollegen Energieberater,
Habe gerade mal in aktueller Literatur geblättert, aber noch nichts gefunden. Ein Bestandsgebäude Altbau Wohnmietgebäude zentralbeheizt bekommt einen verbrauchsbasierten Energiepass,
2 Jahre später werden die alten Holzverbundfenster (U=2,7-2,9) gegen moderne Fenster (U=1,3) ausgetauscht.
Muss der Energiepass bei Ausführung von derartigen Arbeiten aktualisiert werden? Habe bisher nur einen Hinweis gefunden, dass Erstellung/Aktualisierung von Energieausweisen nur bei wesentlichen Änderungen am Gebäude notwendig wird.
Meine Vermutung: Der Eigentümer darf bis zum Ablauf der Gültigkeit des Energiepasses den alten E-Pass verwenden mit zusätzlichem Hinweis auf die verbesserten Fenster.
Wisst Ihr Genaueres?
Habe gerade mal in aktueller Literatur geblättert, aber noch nichts gefunden. Ein Bestandsgebäude Altbau Wohnmietgebäude zentralbeheizt bekommt einen verbrauchsbasierten Energiepass,
2 Jahre später werden die alten Holzverbundfenster (U=2,7-2,9) gegen moderne Fenster (U=1,3) ausgetauscht.
Muss der Energiepass bei Ausführung von derartigen Arbeiten aktualisiert werden? Habe bisher nur einen Hinweis gefunden, dass Erstellung/Aktualisierung von Energieausweisen nur bei wesentlichen Änderungen am Gebäude notwendig wird.
Meine Vermutung: Der Eigentümer darf bis zum Ablauf der Gültigkeit des Energiepasses den alten E-Pass verwenden mit zusätzlichem Hinweis auf die verbesserten Fenster.
Wisst Ihr Genaueres?
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Ein neuer verbrauchsbasierter Energieausweis ...
Ein neuer verbrauchsbasierter Energieausweis kann hier sinnvoll erst 3 Jahre nach der Sanierungsmaßnahme erstellt werden, wenn dann auch neue Verbrauchsdaten vorliegen.
Alternative: Ausstellung eines nach berechnetem Bedarf.
MÜSSEN muss der Bauherr gar nix, ein Ausweis gilt 10 Jahre.
Freundliche Grüße