Energiebedarfsausweis vorzuelgen?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energiebedarfsausweis vorzuelgen?

Hallo, habe mal eine Frage bzgl. Vorlage des Energiebedarfsausweises bei den zuständigen Behörden, wie es so schön heißt im § 13 der EnEVAbk.. Wenn ich das richtig verstehe, dann muss man ihn beim Baugenehmigungsverfahren mit einreichen, falls verlangt. Bei uns (in Bayern) wurde er bisher nicht verlangt. Somit wird ja die Genehmigung erteilt, obwohl nicht kontrolliert wird, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Ist das in den anderen Bundesländern auch so?
Gruß aus Bayern
  • Name:
  • Herr Resch
  1. Mancherorts in Bayern

    verlangt der Kaminkehrer den Nachweis bei der Abnahme. In anderen Landkreisen ist der Nachweis bei der Baufertigmeldung vorzulegen. Kein einheitliches Prozedere, trotzdem ist der Nachweis Pflicht und Gesetz.

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