KFW-60-Haus
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

KFW-60-Haus

Hallo,
bei einem KFWAbk.-60-Haus wird die Dämmung zur Hälfte (6 cm 035) unter die Sohle und auf die Sohle (6 cm 035) gelegt. Ist diese Vorgehensweise zulässig? Oder muss ich die Verschlechterung in dem EnEVAbk.-Nachweis berücksichtigen? Es ist keine Randdämmung bei der Frostschürze geplant.
Danke. Susanne
  • Name:
  • susanne0919
  1. is

    zulässich.

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