Dämmung oberste Geschossdecke / Dach
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Dämmung oberste Geschossdecke / Dach
Laut EnEVAbk. § 9 Abs. 3 muss eine NICHT begehbare Decke bis Ende 2006 gedämmt werden. Wie verhält sich das mit einer BEGEHBAREN Decke (Abstell- / Trockenraum)? Ist hier der Vermieter verpflichtet, das Dach entsprechend zu dämmen, greift hier die EnEV überhaupt nicht oder erst, wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden?
Weiterführende Links:
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Ähnliche Fragestellung wie in Beitrag 286,
jetzt zum Jahresende 2006 wegen Ablauf der Übergangsfristen und MwSt-Erhöhung besonders interessant. Trotzdem scheint es keinen Experten zu geben, der sich mit diesem Thema auskennt oder ist die Auslegung der EnEVAbk. in diesem Punkt so unklar, dass sich keiner traut, konkretere Angaben zu machen? -
nun ja
das sollte doch reichen oder habe ich die Frage nicht richtig verstanden. -
Also bei einem Seminar wurde folgendes erklärt:
Begehbare, aber noch nicht ausgebaute Räume müssen nicht gedämmt werden, da diese ja auch später noch ausgebaut werden können, und so eine Dämmung der obersten Geschossdecke wieder überflüssig wäre.