Ausstellung EnEV-Nachweis
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Ausstellung EnEV-Nachweis

Ist man als TGA-Ingenieur automatisch berechtigt einen EnEVAbk.-Nachweis auszustellen oder benötigt man dafür eine Energieberater-Schulung?
  • Name:
  • stefan
  1. je nach Bundesland

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    kann das leicht unterschiedlich geregelt sein. In der entsprechenden Durchführungsverordnung nachsehen.
    Für Bayern gilt z.B. :
    "Der Energiebedarfsausweis oder Wärmebedarfsausweis ist von einem für das Bauvorhaben nach Art. 68 Abs. 7 BayBoAbk. nachweisberechtigten Entwurfsverfasser zu erstellen. "
    Durch einen Energieberaterlehrgang wird man nicht zum nachweisberechtigten Entwurfsverfasser.
    Anderes gilt für Nachweise und Bestätigungen bei der KfW. Das dürfen: "Bauvorlageberechtigter nach Landesrecht oder in Bundes- oder Landesprogrammen (Bundesprogrammen, Landesprogrammen) für den Gebäudebereich als Energieberater zugelassener Ingenieur".

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