Ausstellung EnEV-Nachweis
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Ausstellung EnEV-Nachweis
Ist man als TGA-Ingenieur automatisch berechtigt einen EnEVAbk.-Nachweis auszustellen oder benötigt man dafür eine Energieberater-Schulung?
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je nach Bundesland
kann das leicht unterschiedlich geregelt sein. In der entsprechenden Durchführungsverordnung nachsehen.
Für Bayern gilt z.B. :
"Der Energiebedarfsausweis oder Wärmebedarfsausweis ist von einem für das Bauvorhaben nach Art. 68 Abs. 7 BayBoAbk. nachweisberechtigten Entwurfsverfasser zu erstellen. "
Durch einen Energieberaterlehrgang wird man nicht zum nachweisberechtigten Entwurfsverfasser.
Anderes gilt für Nachweise und Bestätigungen bei der KfW. Das dürfen: "Bauvorlageberechtigter nach Landesrecht oder in Bundes- oder Landesprogrammen (Bundesprogrammen, Landesprogrammen) für den Gebäudebereich als Energieberater zugelassener Ingenieur".