Energieausweis ...
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energieausweis ...

Hallo,
wir wohnen seit ca. 2 Monate in unserem neuen Haus, Abnahme ist erledigt ... doch nun warten wir auf unseren Energieausweis, welchen wir unserem Antrag zur Eigenheimzulage beilegen wollen.
Lt. Vertrag ist dieser mit dabei bei den "Leistungen" des Bauträgers.
Habe diesen schon zum 3. mal angemahnt.
Dauert die Erstellung so lange?
Vielen Dank für Info
  • Name:
  • Carmine
  1. Aussehen?

    Foto von Dipl.-Ing. Jürgen Weber

    Wie soll den der Ausweis aussehen? Offiziell weiß das noch kein Mensch. Daher ist sich sicher ihr Auftragnehmer noch nicht schlüssig-X1234Xwelches "Kleid" er dazu nehmen soll. Die Berechnung, wieviel Energie im Jahr pro m² verbraucht wird, ist je nach Haustyp in 5 Std. spätetstens erledigt.
  2. @Herrn Weber

    Das weiß jeder, wie ein Energiebedarfsausweis für Neubauten aussieht. EnEVAbk. § 13 wenn ich nicht irre. Es handelt sich hier um das Doppelblatt der Ergebnisse des Energiebedarfsnachweises.
    Was Sie vermutlich meinten ist der Energiepass für Bestandsgebäude  -  Da gibt es tatsächlich noch kein Formblatt, aber auch da weiß der ein oder andere schon recht gut, wie er (voraussichtlich ab September 2006) aussehen wird. Es wird der Nachfolger des dena-Energiepasses werden.
  3. Nein, es dauert nicht lange

    Die Erstellung eines solchen Passes sollte das Ergebnis weniger Stunden am PC sein, weil der Bauträger ja sowieso alle Pläne hat und alle verwendeten Materialien kennen sollte.
  4. Energiebedarfsausweis stellt Ergebnisse aus Wärmeschutznachweis zusammen

    Und sollte daher nicht mehr als ein paar Stunden in Anspruch nehmen.
  5. Schönen Gruß ...

    Schönen Gruß aber der Energiebedarfsausweis ist das "Abfallprodukt" des Wärmeschutznachweises. Zeitbedarf: je nach Druckgeschwindigkeit und Schnelligkeit beim Stempeln und Unterschreiben.
    Freundliche Grüße
  6. Schönen Gruß zurück Herr Kugel,

    hätte ich schreiben sollen: "ist schnell gemacht"? Jedenfalls sollte falls der Wärmeschutznachweis nach EnEVAbk. vorliegt das Abverlangen des Nachweises kein Problem darstellen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN