Abluftanlagen (z.B. WC-Entlüftung), DIN V 4108-7, Haftung+Gewährleistung
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus
Abluftanlagen (z.B. WC-Entlüftung), DIN V 4108-7, Haftung+Gewährleistung
müssen alle Baubeteiligten (Planer, Bauleitung, ausführende Gewerke, Bauträger) gegenüber dem Bauherrn (Auftraggeber) eine 30-jährige Haftung übernehmen, weil es sich um einen nicht offensichtlichen und verdeckten Mangel handelt, sofern der Grenzwert der DIN V 4108-7 nicht eingehalten wird. Wer hat Erfahrungen mit diesem Thema? bitte um Mitteilung
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Luftdichtheits-Anforderung bei Einzelraum-Entlüftern
Die Anforderungen der DINAbk.-V 4108/7 von 11/98 unterscheiden in Punkt 4.4 zwischen- Gebäuden mit natürlicher Lüftung und
- Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen.
Zwar ist ein einzelner Entlüfter für z.B. einen innenliegenden Feuchtraum fraglos selbst eine raumlufttechnische Anlage, doch ist ein Gebäude mit nur einem oder zwei solchen Bedarfslüftern insgesamt immer noch natürlich belüftet. Der sachliche Grund für die erhöhte Luftdichtheits-Anforderung für Gebäude mit nicht-natürlicher Lüftung durch raumlufttechnische Anlagen ist, dass diese ihre richtige Leistung nicht erbringen, wenn die Gebäudedurchlüftung infolge von Undichtheiten der Gebäudehülle durch Wind- und Wettereinflüsse stark beeinflusst wird. Für den genannten Fall gilt nach meiner Auffassung also die LD-Anforderung von n (50) <= 3,0/h. Gruß Klaus Michael Niedrig-Energie-Institut GbR 32756 Detmold, Rosental 21 Tel. 05231-390 747 (Qualitätssicherungs-Partner für Niedrigenergiehaus (NEH) und Passivhäuser)