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Gebäude Einmessung
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Gebäude Einmessung 21.07.2017    

1. Wann muss ein bestehendem Altgebäude (ohne Veränderungen) erneut eingemessen werden?

2. Und bei Veränderungen: Wenn nur Innenraum verändert wird?

3. Wer hat die Einmessung zu veranlassen?

  1. Studienarbeit? 21.07.2017    

    Wenn nicht, dann schildern Sie doch bitte Ihren konkreten Fall, damit wir hier nicht ins Blaue schießen müssen.

    Sie haben einen Altbau der vielleicht noch nie vermessen worden ist? Mit Innenraumveränderung meinen Sie vielleicht einen bauantrags- bzw. bauanzeigepflichtigen Umbau?

    In diesem Falle könnte die Behörde zur Aktualisierung bzw. Vervollständigung der Bauakte die Auflage erteilen, dass das Objekt einzumessen ist. Die Rechnung des Vermessers geht natürlich an Sie als Eigentümer.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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