Haustrennwand bei Doppelhaus
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen

Haustrennwand bei Doppelhaus

Liebes Forum,
mit einem Doppelhauspartner lassen wir gerade ein Haus südlich von Hamburg bauen. Jetzt wurde der Dachstuhl geliefert. Die Trennwand zwischen den Häusern reicht jedoch nur bis zur oberen Geschossdecke. Bis in die Spitze wurde nicht gemauert.
Das würde bedeuten, dass mein Nachbar und ich uns auf dem Dachboden treffen könnte.
Ist dies überhaupt zulässig in. puncto Schallschutz und Brandschutz etc?
Für ein paar Tipps wären wir sehr dankbar.
viele Grüße
milan94
  • Name:
  • milan94
  1. das wird so kaum genehmigt

    hoffe ich. Ist Haus und Grundstück eine WEGAbk. oder real geteilt? Da würde ich explizit mal den Bauträger mit der Frage nach Brand- und Schallschutz (Brandschutz, Schallschutz) fragen, er möge sich zu seinem ausgeführten Konzept bitte schriftlich äußern.
    Bauamt zur Rohbauabnahme oder Zwischenabnahme oder Endabnahme genau auf dieses Problem hinweisen, falls sich der Bauträger quer stellt.
  2. Was sagt denn die Baugenehmigung? Bei ...

    Was sagt denn die Baugenehmigung? Bei Was sagt denn die Baugenehmigung? Bei WEGAbk. könnte eine Wohnungstrennwand genehmigt sein, bei Realteilung müsste jede Doppelhaushälfte für sich standsicher sein, d.h. Trennwände bis UKAbk. Dachhaut.

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