Kelleraußenwand und gemeinsame Bodenplatte bei DHH
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Kelleraußenwand und gemeinsame Bodenplatte bei DHH

Moin zusammen,
wir beabsichtigen eine Doppelhaushälfte zu erweben, bei der Baubeschreibung ist mir folgendes aufgefallen:
Kelleraußenwand: aus Betonfertigteilen mit Ortbetonkern mit hoher Wassereindringwiderstand nach DINAbk. 1045-3, d=30 cm
Die Ausbildung ERFOLGT NACH STATISCHEN eRFORDERNISSEN als weiße Wanne, innenseiten mit glatter Oberfläche.
Die Kelleraußenwände werden als durchgehende Wand (eine gemeinsame Wanne hergestellt.
Haustrennwnd: aus Kalkstein oder Bims-Mauerwerk 2 x 15 cm mit 5 cm Fuge, Schalldämmwert der Trennwandkonstruktion 63 dBAbk.
Meine Frage, haben wir erhebliche Nachteile was die Schaldämmung anbetrifft wenn man eine gemeinsame Bodenplatte und auch noch eine gemeinsame Wanne hat?
Hat jemand damit schon Erfahrungen!?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Beno
  • Name:
  • Beno Weber
  1. Ihr hättet ...

    Ihr hättet erhebliche Feuchtigkeitsprobleme, wenn die Bodenplatte NICHT durchlaufen würde.
    Im Bereich der Haustrennwand kann in die weiße Wanne jedoch ohne Probleme eine druckwasserdichte vertikale Schalltrennfuge eingebaut werden.
    Freundliche Grüße
  2. Trennung Doppelhaus

    Hallo Herr Weber,
    ich rate Ihnen, die Doppelhäuser konsequent zu trennen.
    Die Schallübertragung über eine gemeinsame, durchgehende Bodenplatte und durchlaufende Außenwände ist gravierend!
    Ihr müsst einfach die "Mehrkosten opfern" und wirklich zwei vollkommen getrennte Keller, als "weiße Wanne" ausführen.
    5 cm Fuge dazwischen ist optimal.
    Hinweis: "Betonfertigteile mit Ortbetonkern mit hohem Wassereindringwiderstand nach DINAbk. 1045-3, d=30 cm" ist keine "Weiße Wanne". Wie werden denn die Fugen und Stöße der Fertigteile abgedichtet?
    Fragen Sie da mal nach!
    Viel Erfolg!
  3. Die Frage wäre

    ob das DH schon steht oder noch in der Planung ist! Es deuted alles darauf hin, dass das DH schon fertiggestellt ist.
    Mit durchgehende Bodenplatte und Außenwänden im Keller hätte ich wenig Probleme.
    MfG
  4. Hallo Herr Rudolf ...

    Hallo Herr Rudolf nur so nebenbei zur Info:
    Durchgehende Bodenplatten bei Doppel- und Reihenhäusern (Doppelhäusern, Reihenhäusern) sind anerkannte Regeln der Technik. Punkt.
    Freundliche Grüße
  5. "hmmm"

    man sollte halt auch so konsequent sein und den
    Umfassungswänden eine druckwasserdichte Dehnfuge verpassen (!)
    im Ortbetonbereich die Regel im 3-Schichtbereich ned
    gerne genommen weil die erforderlichen Profile dafür zu teuer?
    "ahja" getrennte Bodenplatten verursachen ein nicht unerheblichen
    Mehraufwand sowohl zeitlich wie auch materialmäßig gesehen (!)
  6. @ Herr Kollege Kugel, allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)

    Hallo Herr Kollege Kugel,
    danke für den Hinweis!
    Aber bedenken Sie bitte, dass der immer wieder zu lesende Hinweis, dass die ausgeführte Art und Weise dieser oder jener Konstruktion den "anerkannten Regeln der Technik" entspricht, nichtssagend ist.
    Der Begriff "a a.R.d.T." ist ein Popanz der Jurisprudenz wie auch andere "Ersatzfiktionen" dies sind, wie z.B. "billiges Ermessen", "durchschnittliches Lebenswissen", "übliche Vergütung" oder aber "herrschende Meinung" und "Grundsätze von Treu und Glauben".
    Früher gab es einmal "Allgemein anerkannte Regeln der Baukunst".
    Das ging auf eine Entscheidung des Reichsgerichts zurück, basierend auf einem Bauunfall, weil ein ausgehobener Graben einstürzte, der nicht, nach damaliger empirischer Erkenntnis, gegen ein Einstürzen gesichert gewesen ist.
    In der heutigen entwickelten Gesamtstruktur des Baugeschehens unter Einschluss von Naturwissenschaften und Technologie, kann nicht mehr so definiert werden.
    In der Bautechnik geschriebene Regeln in jeglicher Form, bedürfen deswegen in jedem Einzelfall eingehender Prüfung und Würdigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
    Dabei würde mich sehr interessieren, wer oder welche Institution denn "als Regel anerkannt" hat, dass "Durchgehende Bodenplatten bei Doppel- und Reihenhäusern (Doppelhäusern, Reihenhäusern)" zulässig sind und dann die Bewohner mit all ihren Schall-Problemen alleine lässt.
    Herr Weber sollte sich nicht darauf einlassen und den "geplanten Murks", der ja anscheinend zulässig ist, einfach ignorieren.
  7. @ Herr Rudolf ...

    Dann erklären Sie mir doch mal, wie Sie den Mangelbegriff definieren  -  wenn nicht über die aRdT.
    Wie zum Beispiel würden Sie nachweisen, dass ein Holzstiel im Außenbereich, der 1 cm über einem Pflaster beginnt mangelhaft ist, wenn Sie die aRdT nicht nützen wollen, weil die ja nur ein Popanz sind?
  8. Kirche im Dorf lassen

    Bodenplatte zu trennen ist unverhältnismäßig, wenn es um Schall geht. Die Schallübertragungswege von EGAbk. zu EG (darüber sowieso) sind lang genug, um nicht ins Gewicht zu fallen.
    Ansonsten sollte man sich auch darüber unterhalten, den Schotteraufbau und die SKS zu trennen?
    Pentaflex Schalltrennfuge in den Dreischichtwänden sind ausreichend.
    Gruß Christian
  9. Am Rande vermerkt

    es geht hier um eine Kellersohlplatte.
    Nicht um eine Bodenplatte eines nichtunterkellerten Hauses.
    Die Kellersohle betonieren wir in einem solchen Fall durch.
    Die Kellerdecken werden getrennt.
    • Name:
    • M.P.
  10. Lieber Herr Rudolph ...

    Lieber Herr Rudolph wenn Sie in einem Gutachten eine durchgehende Bodenplatte als Mangel ausweisen, haben Sie sehr sehr schlechte Karten.
    Wenn schon  -  wie offensichtlich hier  -  erhöhte Anforderungen an die Dichtigkeit des Kellers gestellt werden, baue ich mir doch keine Schwachstelle ein, die ich  -  im Gegensatz zu Wandfugen  -  im Schadenfall noch nicht mal nachbessern kann!
    Also bitte keine unüberlegten und fachlich nicht belegten Aussagen Baulaien gegenüber. Danke.
    Freundliche Grüße

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