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Dachstuhl in falscher Farbe
BAU-Forum: Dach

Dachstuhl in falscher Farbe 18.04.2022    

Hallo. Wir renovieren gerade ein älteres Haus im Bayerischen Wald.

Nun bekommen wir einen neuen Dachstuhl und haben hierfür die neue Farbe in einem Fachgeschäft mit Hilfe einer Farbkarte mischen lassen. Die Farbe haben wir der Zimmerei geliefert und diese hat die Bauteile (Sichtschalung, Pfosten usw.) gestrichen.

Als wir dann einige Tage später in die Zimmerei kamen, mussten wir feststellen, dass es die falsche Farbe ist. Auf den Farbeimern steht zwar die richtige Nummer und Bezeichnung, jedoch ist in den Eimern eine andere Farbe.

Was können wir jetzt machen? Neu streichen ist zeitlich nicht mehr möglich. Gibt es Anspruch auf Schadensersatz? Es handelt sich ja, davon gehe ich aus, um einen Sachmangel.

Gruß Schuster

Name:

  • Wolfgang
  1. Wetterschutzfarbe oder Wetterschutzlasur? 18.04.2022    

    Foto von

    Da Sie die Farbe nicht nennen wollen, Wetterschutzfarbe oder Wetterschutzlasur, gehen wir mal von Nuancen aus, die der Zimmereibetrieb nicht erkennen konnte oder prüfen musste, wenn er das Gebinde von Ihnen in die Hand gedrückt / von Ihnen geliefert bekommen hat.

    • Was sagt denn der Farbmischer dazu?
    • Zum Umtausch möchte der die alte Farbe zurück?

    Name:

    • wiki
  2. Ansprüche maximal gegen den Farbhändler 19.04.2022    

    und ob die durchsetzbar sind, wage ich zu bezweifeln.

    Wenn es gravierend ist, das scheint es ja nicht zu sein, würde ich eine Erstberatung beim Anwalt empfehlen. Ansonsten als Lehrgeld verbuchen.

    Nicht immer klappt das "sparen" so wie man will.

    Name:

    • Volker Stöckel, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. Dachstuhl in falscher Farbe 19.04.2022    

    Hallo. Es handelt sich um eine Wetterschutzfarbe. Der Zimmereibetrieb kannte die Farbe nicht. Der Farbmischer wird heute kontaktiert. Da es sich um eine Deckfarbe handelt, also nicht farbneutral, ist der Farbunterschied zur gewünschten Farbe zu sehen.

  4. Der Zimmereibetrieb kannte die Farbe nicht. 19.04.2022    

    Damit sind die ja schonmal sauber raus aus dem Rennen.

    Es wäre interessant, wie sich der "Farbmischer" positioniert.

    Name:

    • Volker Stöckel, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  5. Murphys Law 19.04.2022    

    Was schiefgehen kann, das geht auch schief............sagt Murphy. Sie haben die Farbe bestellt, mischen lassen und übergeben zur Anwendung. Die Zimmerei hätte das nicht merken können, denn frische Farbe sieht anders aus als fertig getrocknete Farbe. Ein Bauleiter hätte ein Muster anfertigen lassen. So hat sich jeder auf den anderen verlassen und es bleibt am Besteller hängen. Gruß von Murphy.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  6. Die Zimmerei hat ihren Auftrag erfüllt 21.04.2022    

    Foto von

    und die Farbe gestrichen, die Sie angeliefert haben. Und selbst wenn beim Farbenhändler beim Anmischen was danebenging und sie Grün statt Rot bekommen haben, bekommen Sie freiwillig wahrscheinlich maximal die Materialkosten für die Farbe oder sie bekommen die korrekte Farbe nachgeliefert. Für Schadenersatz werden Sie den Rechtsweg wählen müssen - da würde ich mich gut beraten lassen vorher wegen des Prozessrisikos...

    Name:

    • Martin Kempf
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://maler-kempf.de/

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