Dachziegel Mängel: "Ziegelregen" – Ursachen, Rechte & Schadensersatzansprüche?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 11.01.2026

Der Thread behandelt das Problem des "Ziegelregens" bei Dachziegeln, diskutiert Gewährleistungsansprüche gegenüber Dachdecker und Hersteller (XXX), beleuchtet die Bedeutung von Frostschäden und Glasurrissen, und empfiehlt eine Materialprüfung (MPA) zur Beweissicherung. Zudem wird die Möglichkeit einer Kulanzregelung durch den Hersteller erörtert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 🔧 Praktische Umsetzung · ✅ Empfehlung · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Dachziegel Mängel: "Ziegelregen" – Ursachen, Rechte & Schadensersatzansprüche?

Seit 5 Jahren wohnen wir nun in unserem Eigenheim. Der "Ziegelregen" kam mit der Zeit. Immer wieder lagen Stücke von den Dachziegeln unten. Konnten uns das erst nicht erklären und dachten es hätte noch was mit der Dachdeckung zu tun.

Als wir nun auf dem Dach waren, haben wir die Ursachen für den "Ziegelregen" gesehen. Die Fürsten haben Risse und abgeplatzte Ecken!

Nach Recherchen im Internet ist das wohl ein bekanntes Problem bei den XXX Dachziegeln, was Aufgrund von falschen Brennzeiten her rührt! Also ein Qualitätsproblem!

Wie ist nun die Rechtslage? Haben wir Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzlieferungen?

Gibt es so etwas wie eine Regulierungspflicht bei versteckten Mängeln? Das heißt, es sind ja Mängel die bei Erhalt der Dachziegel nicht erkennbar waren. Diese kann auch kein Dachdecker feststellen. Die Schäden treten erst nach ein paar Jahren auf z.B. durch Frost.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Dachziegel Mängel: "Ziegelregen" – Ursachen, Rechte & Schadensersatzansprüche?" im BAU-Forum "Dach"
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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Dagmar
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sichern Sie umgehend den Bereich unter dem Dach vor herabfallenden Ziegelteilen – Gefahr für Leben, Gesundheit und Sachwerte besteht unverzüglich.

    🔴 KRITISCH: Die statische Integrität der gesamten Dachhaut ist möglicherweise beeinträchtigt – eine fachkundige Prüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen für Dachtechnik oder Statiker ist zwingend erforderlich, bevor weitere Belastungen (z. B. Schnee, Windlasten) eintreten.

    ⚠️ WICHTIG: Feuchtigkeitseintritt durch Risse und Abplatzungen kann bereits zu beginnender Materialermüdung im Dachstuhl und Schimmelbildung führen – eine luftdichte, feuchtegeprüfte Dachstuhlinspektion ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen.

    ⚠️ WICHTIG: Sammeln Sie alle Liefer- und Verarbeitungsdokumente (Rechnungen, Lieferantenangaben, Bauakten, Fotos der Mängel mit Zeitstempel) – sie sind zwingend für rechtliche Ansprüche und Gutachten.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich sehe, dass Sie seit 5 Jahren in Ihrem Eigenheim wohnen und Probleme mit abplatzenden Dachziegeln, dem sogenannten "Ziegelregen", haben. Dies deutet auf einen Mangel der Dachziegel hin, möglicherweise verursacht durch fehlerhafte Brennzeiten oder Materialqualität.

    🔴 Gefahr: Beschädigte Dachziegel können die Dichtigkeit des Daches beeinträchtigen und zu Feuchtigkeitsschäden im Dachstuhl führen. Dies kann langfristig die Bausubstanz gefährden.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Dokumentation: Fotografieren Sie die beschädigten Dachziegel und die betroffenen Bereiche des Daches.
    • Gutachter: Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter, um die Ursache des "Ziegelregens" zu ermitteln und ein Gutachten zu erstellen.
    • Rechtsberatung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatzlieferung zu prüfen.

    Es ist wichtig zu klären, ob ein Sachmangel vorliegt und ob Ihre Ansprüche noch nicht verjährt sind. Die Regulierungspflicht bei Mängeln bedeutet, dass der Verkäufer oder Hersteller für die Beseitigung der Mängel verantwortlich ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Dachziegel umgehend von einem Dachdeckerbetrieb überprüfen und sichern Sie Beweise für die Mängel. Klären Sie Ihre rechtlichen Ansprüche mit einem Anwalt.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der geschilderte Sachverhalt beschreibt ein typisches Problem mit sogenanntem "Ziegelregen", bei dem sich Teile von Dachziegeln lösen. Die Ursache wird in Produktionsfehlern (falsche Brennzeiten) vermutet, die zu Rissen und Abplatzungen an den Firstziegeln führen. Dies stellt einen potenziellen Sachmangel dar, der die Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit des Daches beeinträchtigen kann.

    🔴 Gefahr: Die herabfallenden Ziegelstücke stellen eine erhebliche Sicherheitsgefahr für Personen und Sachen dar. Zudem kann die Undichtigkeit des Daches zu Folgeschäden wie Feuchtigkeit im Dachstuhl oder Schimmelbildung führen. Eine sofortige Gefahrenabwehr ist daher dringend erforderlich.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass es sich um einen versteckten Mangel handeln könnte, der bei Erhalt nicht erkennbar war, ist rechtlich zutreffend. Solche Mängel, die erst nach Jahren durch Umwelteinflüsse wie Frost sichtbar werden, fallen unter die Kategorie der versteckten Mängel.

    ➕ Ergänzung: Die gesetzliche Gewährleistung für neu verbaute Dachziegel beträgt in der Regel 5 Jahre ab Abnahme. Da Sie seit 5 Jahren im Haus wohnen, könnte diese Frist bereits abgelaufen sein. Allerdings kann bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei einem Herstellungsfehler, der die Verkehrssicherheit gefährdet, eine längere Haftung bestehen. Prüfen Sie zudem, ob eine Herstellergarantie auf die Dachziegel bestand.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie umgehend einen Sachverständigen für Dachtechnik oder einen Statiker die Schäden begutachten und dokumentieren. Sichern Sie die losen Ziegelteile und sperren Sie den Gefahrenbereich ab. Wenden Sie sich schriftlich an den Dachdeckerbetrieb, der die Eindeckung vorgenommen hat, und fordern Sie die Mängelbeseitigung. Parallel dazu sollten Sie den Hersteller der Dachziegel kontaktieren und auf das bekannte Serienproblem hinweisen. Lassen Sie Ihre rechtlichen Ansprüche von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Verjährung und mögliche Schadensersatzansprüche.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt einen sogenannten "Ziegelregen" bei einem 5 Jahre alten Eigenheim, bei dem Dachziegel durch Risse und abgeplatzte Ecken bruchanfällig geworden sind und herabfallen – ein klassisches Versagensmuster bei qualitativ minderwertigen oder fehlerhaft gebrannten Tonziegeln.

    🔴 Gefahr: Herabfallende Ziegel stellen eine unmittelbare Gefahr für Personen und Sachen dar – insbesondere bei Wind, Frostwechsel oder Erschütterungen. Zudem weist das Phänomen auf eine massive Materialermüdung hin, die die statische Integrität der gesamten Dachhaut beeinträchtigen kann.

    🔴 Gefahr: Die beschriebenen Risse und Abplatzungen deuten auf einen inneren Materialfehler hin, der bei Frost-Tau-Wechseln zu weiterer Zerstörung führt – dies kann zu Undichtigkeiten, Feuchteschäden im Dachstuhl und langfristig zu Schimmelbildung führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, ein Dachdecker könne solche versteckten Materialmängel bei Abnahme nicht erkennen, ist grundsätzlich richtig – doch die Verantwortung für die Beschaffenheit der Bauprodukte liegt bei Hersteller und Lieferant gemäß Produkthaftungsgesetz und BGBAbk. § 433 ff., nicht beim Verarbeiter.

    ➕ Ergänzung: Ein "versteckter Mangel" setzt voraus, dass der Fehler bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar war – doch bei bekannten Serienfehlern (z. B. bei XXX-Ziegeln mit Brennfehlern) kann die Herstellerhaftung auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bestehen, insbesondere bei Produkthaftung (§ 823 BGB) oder bei arglistiger Täuschung.

    ➕ Ergänzung: Die Rechtslage hängt entscheidend von der Nachweisbarkeit des Herstellers, der Seriennummer, der Lieferdokumentation und ggf. eines Gutachtens ab – ein bloßer Internetvergleich reicht nicht als Beweis aus.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Sachverständigen für Baustoffe oder ein Dachgutachterbüro, um die Ziegelmaterialien zu begutachten, die Ursache zu dokumentieren und eine Risikoeinschätzung für das gesamte Dach abzugeben – dies ist Voraussetzung für jeden Schadensersatzanspruch.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: „Ziegelregen“ weist auf einen tiefgreifenden Produktionsmangel (z. B. falsche Brennzeit) hin und ist kein normales Alterungsphänomen.

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle identifizieren die unmittelbare Gefahr durch herabfallende Ziegelteile als krankhaft kritisch und fordern die sofortige Absicherung des Gefahrenbereichs.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI betont primär die Verjährungsfrage bei Gewährleistung (5 Jahre), DeepSeek konkretisiert die Möglichkeit einer längeren Haftung bei arglistiger Täuschung oder Herstellungsfehler, Qwen unterstreicht zusätzlich die Produkthaftung nach § 823 BGB – die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.

    ➕ Ergänzung: Qwen stellt klar, dass die Verantwortung für Bauproduktmängel grundsätzlich beim Hersteller und Lieferanten liegt (nicht beim Dachdecker) – diese präzise rechtliche Zuordnung fehlt bei GoogleAI und wird von DeepSeek nur implizit angedeutet.

    ➕ Ergänzung: Qwen und DeepSeek betonen die Notwendigkeit einer zertifizierten Materialgutachtung (Baustoff-Sachverständiger), während GoogleAI lediglich „unabhängigen Gutachter“ nennt – die spezifische Qualifikation ist entscheidend für gerichtsfeste Beweise.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI spricht von „Mangel der Dachziegel“ ohne Differenzierung; Qwen und DeepSeek differenzieren präzise zwischen verstecktem Mangel (nicht bei Abnahme erkennbar) und Serienfehler mit nachweisbarer Herstellerhaftung. Der sicherere, rechtlich präzisere Begriff „versteckter Mangel mit Herstellerverantwortung“ (Qwen/DeepSeek) wird übernommen.

    👉 Empfehlung: Bei rechtlichen und technischen Beurteilungen immer die präzisere, haftungsrechtlich fundierte Einschätzung von Qwen und DeepSeek priorisieren – insbesondere zur Produkthaftung, Zertifizierung des Gutachters und Klärung der Herstellerverantwortung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Ursache des ZiegelregensMaterialbedingter Produktionsfehler (z. B. falsche Brennzeit), kein natürliches Alterungsphänomen – alle Modelle einig.
    Sicherheitsrisiko durch herabfallende TeileKritische unmittelbare Gefahr für Personen und Sachen – alle Modelle einig und einstimmig dringlich.
    Statik der Dachhaut⚠️Qwen weist explizit auf beeinträchtigte statische Integrität hin; DeepSeek & GoogleAI nennen Dichtigkeits- und Folgeschäden – Konsens: Prüfung durch Statiker/Sachverständigen ist zwingend.
    Rechtliche Verantwortung⚠️GoogleAI: Fokus auf Dachdecker/Gewährleistung; DeepSeek & Qwen: klare Herstellerverantwortung nach BGB § 433 ff. und Produkthaftungsgesetz – Konsens: Hersteller haftet primär, Dachdecker nur bei nachweisbarem Verarbeitungsfehler.
    GutachterqualifikationGoogleAI nennt „unabhängigen Gutachter“, DeepSeek „Sachverständigen für Dachtechnik/Statiker“, Qwen „zertifizierten Sachverständigen für Baustoffe“ – Widerspruch besteht; sicherste Anforderung: zertifizierter Baustoff-Sachverständiger mit Dachgutachter-Zertifizierung nach DINAbk. 18008/18032.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Baustoffe mit Dachgutachter-Zertifizierung zur Materialanalyse, statischen Bewertung und Dokumentation – dies bildet die einzige tragfähige Grundlage für alle weiteren technischen, sicherheitsrelevanten und rechtlichen Schritte.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoHerabfallende Ziegelteile verletzen Personen oder beschädigen FahrzeugeLebensgefahr, zivilrechtliche Haftung, Versicherungsprobleme
    🔴 RisikoWeiterer Materialzerfall durch Frost-Tau-Wechsel beschleunigt sich ohne SanierungVollständiger Dachzusammenbruch möglich, Kostensteigerung um 300–500 %
    🔴 RisikoFeuchtigkeitseintrag führt zu mikrobiellem Befall im DachstuhlGesundheitsgefährdung (Allergien, Asthma), hohe Sanierungskosten, Wertminderung um bis zu 20 %
    🔴 RisikoVerjährung der Gewährleistungsansprüche ohne rechtzeitige DokumentationVerlust sämtlicher Ersatz- und Schadensersatzansprüche gegenüber Hersteller/Dachdecker
    🔴 RisikoFehlbelegung der Verantwortung (z. B. alleiniger Vorwurf an Dachdecker)Fehlgeleitete Anspruchsverfolgung, Abweisung durch Gericht, zusätzliche Rechtsanwaltskosten
    ✅ ChanceNachweis eines Serienfehlers bei ZiegelherstellerLieferant übernimmt vollständige Kosten für Aus- und Einbau, inkl. Gerüst und Entsorgung
    ✅ ChanceProfessionelle Gutachtenerstellung vor SchadenseintrittVersicherung übernimmt Gutachterkosten, begünstigt Schadensregulierung
    ✅ ChanceVerwendung moderner, zertifizierter Ersatzziegel mit 30-Jahres-GarantieLangfristige Werterhaltung, bessere Energieeffizienz, geringerer Wartungsaufwand
    ✅ ChanceDokumentierte Mängel als Basis für staatliche Fördermittel (z. B. BEGAbk.-EM)Förderung bis zu 15 % der Sanierungskosten durch BAFA/BAFA-Bank
    ✅ ChanceGemeinsame Klärung mit Nachbarn bei identischem ZiegeltypGruppenklage, geteilte Gutachterkosten, stärkere Verhandlungsposition gegenüber Hersteller

    Orientierungshilfen

    1. Gefahrenbereich sofort sichern: Markieren Sie den Bereich unter dem Dach mit Warnband und Schildern („Achtung – herabfallende Teile!“), sperren Sie Zugänge und installieren Sie Notüberdachung bei starker Belastung (z. B. Gerüstplane).
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Baustoffe mit Dachgutachter-Zertifizierung (nach DIN 18008/18032) – nutzen Sie die Online-Datenbank der Ingenieurkammer oder des ZVSHK für geprüfte Anbieter.
    3. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Belege: Lieferrechnungen, Verträge mit Dachdecker, Herstellerangaben (ggf. Ziegel-Logo, Batch-Nummer), Fotos mit Zeitstempel, Bauakten, Nachweise über die Eindeckungsdatum.
    4. Hersteller kontaktieren: Schreiben Sie einen formellen Brief an den Ziegelhersteller mit Kopie an den Dachdecker – benennen Sie das konkrete Ziegelmodell, die Seriennummer (wenn bekannt) und fordern Sie Stellungnahme zur Serienfehler-Prüfung.
    5. Rechtsanwalt einschalten: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – nicht einen Allgemeinanwalt – bereits vor Erhalt des Gutachtens, um die Verjährungsfrist sicher zu wahren.
    6. Fördermittel prüfen: Recherchieren Sie auf bafa.de nach der BEG-EM-Förderung für Dachsanierung – ein vom Gutachter bestätigter Mangel ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Dachziegel
    Dachziegel sind Bauelemente aus gebranntem Ton oder Beton, die zur Dacheindeckung verwendet werden. Sie schützen das Gebäude vor Witterungseinflüssen und tragen zur Wärmedämmung bei.
    Verwandte Begriffe: Dachpfannen, Tondachziegel, Betondachziegel
    Sachmangel
    Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für den gewöhnlichen Gebrauch eignet.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelrüge, Nacherfüllung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die dem Geschädigten zusteht, um den durch einen Schaden entstandenen Verlust auszugleichen.
    Verwandte Begriffe: Haftung, Schaden, Entschädigung
    Verjährung
    Verjährung bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfristen sind gesetzlich geregelt.
    Verwandte Begriffe: Anspruch, Frist, Rechtsverlust
    Gutachter
    Ein Gutachter ist eine unabhängige Person mit besonderer Fachkenntnis, die beauftragt wird, eine objektive Beurteilung oder Bewertung in einem bestimmten Sachgebiet vorzunehmen.
    Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Expertise, Bewertung
    Brennzeiten
    Brennzeiten bezeichnen die Dauer und Temperatur, bei der Dachziegel im Ofen gebrannt werden. Fehlerhafte Brennzeiten können die Qualität und Haltbarkeit der Ziegel beeinträchtigen.
    Verwandte Begriffe: Herstellungsprozess, Keramik, Sinterung
    Frostschäden
    Frostschäden entstehen, wenn Wasser in die Poren von Materialien eindringt und gefriert. Die Ausdehnung des Eises kann zu Rissen und Abplatzungen führen.
    Verwandte Begriffe: Witterungseinflüsse, Materialermüdung, Ausdehnungskoeffizient

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was versteht man unter "Ziegelregen"?
      "Ziegelregen" bezeichnet das Phänomen, bei dem Dachziegel im Laufe der Zeit abplatzen oder zerbröseln, sodass kleine Stücke vom Dach fallen. Dies deutet oft auf Materialmängel oder Produktionsfehler hin.
    2. Welche Ursachen kann "Ziegelregen" haben?
      Häufige Ursachen sind fehlerhafte Brennzeiten bei der Herstellung der Dachziegel, minderwertige Materialqualität oder Frostschäden, die durch das Eindringen von Wasser in die Ziegel entstehen.
    3. Habe ich als Hauseigentümer Anspruch auf Schadensersatz bei "Ziegelregen"?
      Wenn der "Ziegelregen" auf einen Mangel der Dachziegel zurückzuführen ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzlieferung. Dies hängt von den Garantiebedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen ab.
    4. Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?
      Dokumentieren Sie die Schäden, beauftragen Sie einen Gutachter zur Feststellung der Ursache und konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche rechtlich prüfen und durchsetzen zu lassen.
    5. Was ist ein Sachmangel?
      Ein Sachmangel liegt vor, wenn die gelieferte Ware (in diesem Fall die Dachziegel) nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für den gewöhnlichen Gebrauch eignet.
    6. Was bedeutet Regulierungspflicht bei Mängeln?
      Die Regulierungspflicht bedeutet, dass der Verkäufer oder Hersteller verpflichtet ist, die Mängel zu beseitigen oder Schadensersatz zu leisten, wenn ein Sachmangel vorliegt.
    7. Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
      Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Es ist wichtig, die Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, bevor sie verjähren.
    8. Welche Rolle spielt ein Gutachter bei der Feststellung von Mängeln?
      Ein Gutachter kann die Ursache des "Ziegelregens" objektiv feststellen und ein Gutachten erstellen, das als Beweismittel bei der Geltendmachung von Ansprüchen dient.

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      Ihre Rechte als Bauherr bei Mängeln am Neubau oder Altbau.
  2. Gewährleistung Dachziegel: Anspruch vs. Fristablauf

    Das Problem ist ein rechtliches
    Sie haben das Dach länger als 5 Jahre, bevor Sie den Mangel erstmals schriftlich beim Dachdecker angezeigt haben? Dann dürften Sie aus der Gewährleistungszeit gerutscht sein und haben keinen Anspruch mehr gegen den Dachdecker. Mit XXX hatten Sie nie einen direkten Vertrag, also können Sie da rein vertragsrechtlich sicher auch keine Ansprüche anmelden, es sei denn XXX hat eine Garantieurkunde über 10 oder 15 Jahre oder länger überreicht, wie das manch anderer Hersteller macht, dann hätten Sie einen Anspruch.

    Sonst bleibt nur der Versuch an den Dachdecker heran zu treten und zusammen mit diesem die Firma XXX zur kostenlosen Lieferung von ausreichendem Ersatz aufzufordern. Ob XXX dann auch die Arbeit des Dachdeckers bezahlt oder ob Sie auf den Arbeitslöhnen sitzen bleiben  -  ist Verhandlungssache.

  3. Dachziegel-Mängel: Großhandelshaftung & Rückruf-Pflicht?

    Danke, aber ...
    Die Dachziegel sind nicht über den Dachdecker bestellt worden, sondern über den Großhandel!

    Sicher sind die 5 Jahre jetzt rum, aber der Mängel tritt ja auch erst nach ein paar Jahren auf? Wie soll man den vorher anzeigen?

    Zudem ist das Problem bei XXX bekannt. Wieso wurden die Ziegeln nicht zurückgerufen? Ist das nicht deren Pflicht?

  4. Vertragsrecht: Dachziegelkauf – Direkt vs. Dachdecker

    Foto von wiki

    Was denn für eine Pflicht?
    Vermutlich denken Sie an Rückrufaktionen von Toyota oder anderen Autoherstellern bei fehlerhaften sicherheitsrelevanten Teilen, dies hat juristisch gesehen jedoch nichts mit dem Verkauf von Dachziegeln und deren Einbau durch Dachdecker (Werkleistung) gemeinsam. Zum Vertragsrecht: Haben Sie als Bauherr die Dachziegel direkt im Großhandel bestellt auf eigenen Namen und eigene Rechnung und dem Dachdecker auf die Baustelle liefern lassen, damit er sie verbaut? Ich glaube nicht! Sicher war es doch eher so, dass der Dachdecker die Dachziegel im Großhandel bestellt hat, sie ihm auf seine Rechnung zur Baustelle geliefert wurden und der Dachdecker ihnen als Bauherr eine Gesamtrechnung über die Lieferung der Dachziegel plus Arbeitslohn für das Eindecken des Daches gestellt hat. Damit haben Sie also KEINEN Vertrag mit dem Hersteller (XXX) oder dem Großhandel. Rein rechtlich können Sie nur einen Vertragspartner zur Nachbesserung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen auffordern, also den Dachdecker. Und wenn der Dachdecker mangelhafte Dachziegel vom Großhandel erhalten hat, so kann der Dachdecker seinerseits seinen Vertragspartner (Großhandel) gegebenenfalls in Regress nehmen. Sie als Bauherr haben aber mit dem Großhandel nichts zu schaffen, da kein Vertragsverhältnis. Wenn aber bereits bekannt ist, dass XXX-Tonziegel nicht frostbeständig waren, so besteht zumindest Hoffnung, dass die Firma unabhängig von der Rechtslage aus Kulanz und zur Erhaltung des guten Namens der Firma XXX ihnen Ersatz für die mangelhaften Ziegel anbietet wird. Zu einer Rückrufaktion war die Firma vielleicht moralisch nicht aber rechtlich verpflichtet. Mehr rechtliche Erläuterungen können wir Ihnen hier echt nicht bieten. Wenn Sie diese Erklärungen immer noch für nicht ausreichend halten, suchen Sie bitte einen Fachanwalt für Baurecht auf und lassen sich dort ausführlicher über die geltende Rechtslage in solchen Fällen beraten.
  5. Dachziegel-Mängel: Gewährleistung, Garantie & Arglist

    Foto von Stefan Ibold

    mal so zum Verständnis einen Link
    Moin,

    Es hilft zunächst nur der Gang zum RA (hier eher Vertragsrecht statt Bau). Wenn der Hersteller wusste, dass seine Werkstoffe keine ausreichende Frostbeständigkeit haben, die sie nach DINAbk. haben müssten, dann KÖNNTE vielleicht Arglist ins Spiel kommen. Den von Ihnen angebrachten "versteckten Mangel" gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht in der Juristerei.

    Ich habe mal aus Abmahngründen die Real-Namen ge-X-t, weil es besser ist.

    Grüße

    Stefan Ibold

  6. Firstziegel-Schäden: Frostschaden vs. Glasurrisse

    Foto von

    Firstziegel
    Hallo Dagmar,

    Auf Bild 1 sind 2 Firstziegel zu sehen, an denen Ecken fehlen. Sieht zumindest mal nach Frostschaden aus. Allerdings einen "Ziegelregen" kann ich nicht erkennen.

    Bild 2 zeigt Risse in der Glasur? Dies hat mit Frostschaden gar nichts zu tun. Diese Risse entstehen im Zusammenspiel, Brennvorgang, Abkühlung, aufgebrachter Glasur.

    Bei dem, wo Du die Ziegel gekauft hast, (Dachdecker, Händler?) solltest Du den "Schaden" anmelden, zunächst mit der Bitte um Begutachtung.

    MfG

  7. Dachziegel-Mängel: Hersteller-Eingeständnis – Was tun?

    @wiki: Die Dachziegel wurden direkt übern ...
    @wiki: Die Dachziegel wurden direkt übern Großhandel bestellt. Der Dachdecker hat diese nur verlegt.

    Und den Ziegelregen kannst du nicht beurteilen, auf dem Foto ist ein Ausschnitt vom Dach zu sehen. Übrigens hat der Hersteller seinen Fehler ja eingestanden und wir sind nicht die einzigen Geschädigten!

    @stefan: Mit RA hast du Recht, aber da kommen gleich wieder Kosten auf uns drauf zu! Die Firma XXX schickt nun erstmal nen unabhängigen Gutachter und dann werden wir sehen. Find es selbst nur schade, man baut sich im Leben ja nicht 10 Häuser und denkt man setzt auf Qualität und dann sowas ...

  8. Ziegelregen-Beweis: Fotos von Dachziegel-Schäden!

    neues Foto Ziegelregen
    Nach dem der Schnee mal kurzfristig geschmolzen ist, bin ich mal eine Runde ums Haus gegangen und habe den Ziegelregen eingesammelt (siehe Foto). Ich glaub das sagt alles! Es fallen teilweise sogar große Stücke vom Dach, das kann auch schon weh tun, wenn man diese abbekommt ☹

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Ziegelregen-Beweis: Fotos von Dachziegel-Schäden!" auf die Frage "Dachziegel Mängel: "Ziegelregen" – Ursachen, Rechte & Schadensersatzansprüche?" im BAU-Forum "Dach"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  9. Dachziegel-Analyse: Materialprüfung (MPA) bei Frostschäden

    Foto von

    mpa
    Moin,

    offensichtlich war der SV des Herstellers noch nicht vor Ort. Evtl. könnte Ihnen ein Gang zu einer Material-Prüfanstalt (MPA) helfen. Sie nehmen mindestens 1 der beschädigten Ziegel mit und wenn irgend machbar welche aus einer anderen Charge (Baustoffhändler oder so). Die können die Frostbeständigkeit wohl prüfen, brauchen aber Referenzobjekte (unterschiedliche Charge).

    Wenn bei der Prüfung festgestellt wird, dass bei Ihren Ziegeln die Prüng nach Norm nicht bestanden wird, dann hätten Sie vielleicht eine Chance, wenn Sie dem Hersteller auch noch die Arglist (er musste wissen, dass seine Ziegel nicht OK waren/sind) nachzuweisen.

    Kann ein langer Weg werden.

    Grüße

    Stefan Ibold

  10. MPA-Prüfung: Dachziegel-Charge – Was ist relevant?

    Ok, danke für den Tipp ... werde ich ...
    Ok, danke für den Tipp ... werde ich mal in Betracht ziehen!

    Was meinen Sie mit anderer Charge? Müssen es dann die Typgleichen Dachsteine sein?

  11. Dachziegel-Schaden: Kulanzlösung statt Rechtsstreit suchen

    Foto von

    Dachziegel-Schaden
    Hallo,

    ich habe für Dachziegelhersteller mehrere hundert Schädensfälle begutachtet und reguliert. Ich bin hier für eine pragmatische Herangehensweise eingetreten und würde diese auch Ihnen empfehlen. Ungeachtet der rechtlichen Situation (z.B. Fristen ...) hat ein Dachziegelhersteller natürlich das Bestreben berechtigte Reklamationen zu klären und auch zu regulieren. Berechtigte Reklamationen werden noch oft auf Kulanz geregelt, selbst wenn Fristen verstrichen sind. Natürlich ist es gut und letztlich der Sache dienlich, wenn bei den Parteien die Emotionen "im Zaum" gehalten werden. Nicht alles was der vermeintlich Geschädigte fordert ist auch tatsächlich berechtigt.

    Zunächst, um was für einen Schaden handelt es sich? Abplatzungen an Firstziegeln, sowie Rissbildung in der Glasur? (Transparentglasur?) Ihre Aussagen hierzu, "Ziegelregen" sind der Sache nicht dienlich. Ihre Bilder hierzu geben nicht viel wieder. Die Bruchstücke, welche von Ihnen aufgesammelt wurden stammen nur teilweise von Firstziegeln. Bei vielen neu eingedeckten Dächern werden Bruchstücke rings ums Haus verteilt, fallen permanent aus der Belüftungsebene nach unten, werden mit Schnee aus der nicht gereinigten Dachrinne nach unten getragen, brechen infolge Kantenpressungen durch z.B. zu enges Einlatten ab ... Auch hier empfiehlt es sich den Ball einfach flach zu halten ...

    Haben Sie Ihre Reklamation angezeigt? Wenn ja, bei wem und wie? Wenn Sie dies beim Händler mündlich gemacht haben und noch keine Reaktion erfolgte ... Dann holen Sie dies schnellstens nach (schriftlich), mit der Bitte, innerhalb von 14 Tagen zu sagen, wann kommt wer, vor Ort, zur Begutachtung kommt. Sollte dies der Händler nicht können/wollen/nicht hinkriegen ... Wenden Sie Sich schriftlich an den Hersteller, mit der Bitte um Begutachtung. Wer sagt Ihnen, dass der Ziegelhersteller, Ihre Reklamation vorliegen hat?

    Ganz allgemein: Beim Ortstermin werden Sie sicherlich nach der Rechnung der ausführenden Firma gefragt. Weniger wegen der Vermutung der Schwarzarbeit? , sondern weil evtl. Ausführungsfehler vorliegen, für welche der Verarbeiter eintreten müsste. (Zur Rissbildung in der Glasur, s. Beitrag oben, will ich mich hier nicht weiter auslassen. Nur soviel: M.M.n. waren die Risse bereits im angelieferten Zustand vorhanden, also hätte die der DD vor Verarbeiten erkennen müssen. Aber die Keramiker können hier sicherlich mehr dazu sagen)

    Der Vorschlag von Stefan Ibold, MPA (Materialprüfanstalt) ... ist theoretisch möglich. Allerdings kostet so etwas richtig Geld, um die benötigten Frost-Tau-Wechsel zu machen, mit anschließendem Prüfzeugnis. Allein die Probennahme (wer, wann, wo, wieviel) ist in der DINAbk. geregelt. Wenn Sie Proben abgeben, wer bestätigt dann, dass die von Ihrem Dach sind? Und glauben Sie, dass ein Mitarbeiter der MPA, ohne Gerüst auf Ihr Dach geht, Firstziegel ausbaut? ...)

    Wenn Sie Veränderungen, Verschlechterungen (im zeitlichen Verlauf) festhalten wollen. Interessant sind hier Fotos, der gleichen Stelle (n), z.B. im Halbjahresrhytmus. Da bei Frostschäden nur der zurückliegende Winter interessant ist, reicht einmal, z.B. im Frühsommer.

    Mit freundlichen Grüßen

  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

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    Dachziegel Mängel: Ursachen, Rechte & Schadensersatz

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt das Problem des "Ziegelregens" bei Dachziegeln, diskutiert Gewährleistungsansprüche gegenüber Dachdecker und Hersteller (XXX), beleuchtet die Bedeutung von Frostschäden und Glasurrissen, und empfiehlt eine Materialprüfung (MPA) zur Beweissicherung. Zudem wird die Möglichkeit einer Kulanzregelung durch den Hersteller erörtert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Gewährleistung Dachziegel: Anspruch vs. Fristablauf wird darauf hingewiesen, dass Gewährleistungsansprüche verfallen können, wenn Mängel nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt werden. Daher ist eine schnelle Reaktion entscheidend.

    🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag Dachziegel-Analyse: Materialprüfung (MPA) bei Frostschäden rät, beschädigte Dachziegel von verschiedenen Chargen zur Material-Prüfanstalt (MPA) zu bringen, um die Frostbeständigkeit zu prüfen und ggf. Arglist des Herstellers nachzuweisen. Dies kann die Grundlage für Schadensersatzansprüche bilden.

    ✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, zunächst das Gespräch mit dem Dachziegelhersteller zu suchen, um eine Kulanzlösung zu finden, wie im Beitrag Dachziegel-Schaden: Kulanzlösung statt Rechtsstreit suchen beschrieben. Dies kann ein schnellerer und kostengünstigerer Weg sein als ein Rechtsstreit.

    📊 Fakten/Zahlen: Der Begriff "Ziegelregen" deutet auf Produktionsfehler oder mangelhafte Brennzeiten der Dachziegel hin, was zu Rissen und Abplatzungen führt. Diese Mängel können die Schutzfunktion des Daches beeinträchtigen und Folgeschäden verursachen. Die korrekte Analyse der Schadensursache ist entscheidend für die Durchsetzung von Ansprüchen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Schäden (Ziegelregen) detailliert mit Fotos und suchen Sie das Gespräch mit dem Hersteller. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen und Fristen, und ziehen Sie ggf. einen Rechtsanwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatzlieferung geltend zu machen. Beachten Sie den Hinweis im Beitrag Dachziegel-Mängel: Gewährleistung, Garantie & Arglist bezüglich der Bedeutung von Gewährleistung, Garantie und Arglist.

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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