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Flächenberechnung im Aufmaß nach VOB: Gauben, Dachflächen korrekt abrechnen?
BAU-Forum: Dach

Flächenberechnung im Aufmaß nach VOB: Gauben, Dachflächen korrekt abrechnen?

Hallo!
Ich habe eine Frage zum Thema Aufmaß nach Durchführung der Arbeiten:
Wir haben eine neue Gaube auf unser Dach bauen lassen und mit dem Dachdecker für die einzelnen Positionen entsprechende m²- bzw - m-Preise vereinbart.
Bei der Abrechnung weichen die in Rechnung gestellten Maße jedoch von der tatsächlich ausgeführten Fläche (von mir hinterher exakt nachgemessen) ab. Beim sog. Aufmaß war ich nicht zugegen, sodass ich die Messung bzw. Berechnung nicht mitverfolgen konnte.
Deshalb hätte ich gerne gewusst, ob es z.B. Aufgrund der vereinbarten VOBAbk. entsprechende Vorschriften gibt, die ein Abrechnen von höheren Werten als tatsächlich vorhanden zulässt (z.B. Randbereiche oder so was).
Es handelt sich bei uns i.w. um das Verschiefern der Gaubenflächen und von zwei Kaminen, sowie um das Eindecken der Dachfläche selbst. (Dass die Gaubenfenster mit zur Schieferfläche zählen, weiß ich bereits)
Bei der Dachfläche würde mich speziell interessieren, ob die Ortgangziegel, die als separate (und auch teure!) Position aufgeführt sind, bei der m²-Berechnung der übrigen Dachfläche nochmal mit berechnet werden, oder aus dieser Fläche herausgenommen werden können, da sie ja separat berechnet werden.
Vielen Dank!
  • Name:
  • Torsten
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    Ich verstehe, dass Sie Fragen zur Flächenberechnung im Aufmaß nach VOBAbk. bei Dacharbeiten haben. Die Abrechnung von Dachflächen, insbesondere bei Gauben und Kaminen, kann komplex sein.

    Grundsatz: Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist maßgeblich für die Abrechnung. Im Aufmaß werden die tatsächlich ausgeführten Leistungen erfasst.

    • Gaubenflächen: Die Flächen werden in der Regel inklusive der Verschieferung berechnet.
    • Kamine: Hier ist zu prüfen, ob eine separate Position für das Eindecken des Kamins vereinbart wurde. Wenn ja, wird diese Fläche ebenfalls berechnet.
    • Dachfläche: Die gesamte Dachfläche wird gemäß den VOB-Bestimmungen berechnet.
    • Gaubenfenster: Die Schieferfläche um Gaubenfenster wird in der Regel mitberechnet.
    • Ortgangziegel: Die Position für Ortgangziegel führt zu einer zusätzlichen Berechnung.

    Es ist üblich, dass Randbereiche und Überlappungen bei der Flächenberechnung berücksichtigt werden. Die genaue Vorgehensweise sollte im Vertrag mit dem Dachdecker festgelegt sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die in Rechnung gestellten Maße mit dem tatsächlichen Aufmaß und prüfen Sie, ob die Abrechnung den Vereinbarungen im Vertrag und den VOB-Bestimmungen entspricht. Bei Unklarheiten empfehle ich, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die detaillierte Erfassung der tatsächlich erbrachten Bauleistungen. Es dient als Grundlage für die Abrechnung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Ein korrektes Aufmaß ist entscheidend für eine faire und transparente Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: VOB, Abrechnung, Bauleistung.
    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen in Deutschland festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen). Die VOB dient dazu, faire und transparente Bedingungen für Bauprojekte zu schaffen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistung, Abrechnung.
    Gaube
    Eine Gaube ist ein Dachaufbau, der zusätzlichen Wohnraum unter dem Dach schafft und für mehr Lichteinfall sorgt. Gauben können in verschiedenen Formen und Größen ausgeführt werden und sind ein beliebtes Gestaltungselement bei Dachausbauten.
    Verwandte Begriffe: Dachausbau, Dachfenster, Dachfläche.
    Ortgangziegel
    Ortgangziegel sind spezielle Ziegel, die an den seitlichen Rändern des Daches verwendet werden, um das Dach vor Witterungseinflüssen zu schützen und ein sauberes Erscheinungsbild zu gewährleisten. Sie werden auch als Randziegel bezeichnet.
    Verwandte Begriffe: Dachziegel, Dachrand, Dacheindeckung.
    Schieferfläche
    Eine Schieferfläche ist eine Dach- oder Fassadenfläche, die mit Schieferplatten gedeckt ist. Schiefer ist ein natürliches Gestein, das aufgrund seiner Haltbarkeit und Ästhetik häufig für Dacheindeckungen verwendet wird.
    Verwandte Begriffe: Dacheindeckung, Dachdeckung, Naturstein.
    Abrechnung
    Die Abrechnung ist der Prozess der Erstellung und Prüfung einer Rechnung für erbrachte Bauleistungen. Sie basiert auf dem Aufmaß und den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Eine korrekte Abrechnung ist entscheidend für eine faire Bezahlung der erbrachten Leistungen.
    Verwandte Begriffe: Aufmaß, VOB, Bauleistung.
    Dachfläche
    Die Dachfläche ist die äußere Oberfläche eines Daches, die in der Regel mit Dachziegeln, Schiefer oder anderen Materialien gedeckt ist. Die Dachfläche schützt das Gebäude vor Witterungseinflüssen und trägt zur Wärmedämmung bei.
    Verwandte Begriffe: Dacheindeckung, Dachdeckung, Dachkonstruktion.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist das Aufmaß nach VOB?
      Das Aufmaß nach VOB ist die detaillierte Erfassung der tatsächlich erbrachten Bauleistungen. Es dient als Grundlage für die Abrechnung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die VOB regelt, wie die Maße zu ermitteln und zu dokumentieren sind.
    2. Wie werden Gaubenflächen im Aufmaß berechnet?
      Gaubenflächen werden in der Regel inklusive der Verschieferung berechnet. Es ist wichtig, die genauen Vereinbarungen im Vertrag zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt erfolgt. Oftmals werden auch Randbereiche und Überlappungen berücksichtigt.
    3. Was ist bei der Abrechnung von Kaminen zu beachten?
      Bei Kaminen ist zu prüfen, ob eine separate Position für das Eindecken des Kamins vereinbart wurde. Wenn ja, wird diese Fläche ebenfalls berechnet. Die genaue Vorgehensweise sollte im Vertrag mit dem Dachdecker festgelegt sein.
    4. Wie werden Dachflächen gemäß VOB berechnet?
      Die gesamte Dachfläche wird gemäß den VOB-Bestimmungen berechnet. Dabei sind die spezifischen Regeln für die Erfassung von Dachneigungen, Überlappungen und anderen Besonderheiten zu beachten.
    5. Was sind Ortgangziegel und wie werden sie abgerechnet?
      Ortgangziegel sind spezielle Ziegel, die an den seitlichen Rändern des Daches verwendet werden. Die Position für Ortgangziegel führt zu einer zusätzlichen Berechnung, da sie einen separaten Arbeitsgang darstellen.
    6. Was tun bei Unstimmigkeiten im Aufmaß?
      Bei Unstimmigkeiten im Aufmaß empfehle ich, zunächst das Gespräch mit dem Auftragnehmer zu suchen und die Differenzen zu klären. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, um das Aufmaß zu überprüfen und eine neutrale Bewertung abzugeben.
    7. Welche Rolle spielt der Vertrag bei der Abrechnung nach VOB?
      Der Vertrag spielt eine entscheidende Rolle bei der Abrechnung nach VOB. Er legt die Grundlagen für die zu erbringenden Leistungen, die vereinbarten Preise und die anzuwendenden Abrechnungsregeln fest. Daher ist es wichtig, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und alle relevanten Details zu berücksichtigen.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Aufmaß und Angebot?
      Das Angebot ist eine Schätzung der Kosten für die zu erbringenden Leistungen, während das Aufmaß die tatsächliche Erfassung der erbrachten Leistungen darstellt. Das Aufmaß dient als Grundlage für die Abrechnung, während das Angebot als Grundlage für die Auftragsvergabe dient.

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      Ein Überblick über die Rechte und Pflichten von Bauherren und Handwerkern.
  2. Wie sieht denn das Angebot aus?

    Und was weicht genau ab?
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Aufmaß VOB: Zulagepositionen für Ortgangziegel korrekt abrechnen

    Foto von Stefan Ibold

    die Sache mit den zulagen
    Hallo Thorsten,
    Sie können es uns ja mal per Fax oder E-Mail zukommen lassen.
    Die Haken, den die Kunden oftmals nicht verstehen, ist die Sache mit den Zulagepositionen. Irgendwann vor einiger Zeit habe ich das hier glaube ich schon einmal beschrieben.
    Beim Ortgang stellt sich das wie folgt dar:
    Gemessen wird von Außenkante Dachfläche bis Außenkante Dachfläche. Hierfür wird der Einzelpreis für die Flächenziegel berechnet.
    Nun kostet aber ein Ortgangziegel mehr als ein Flächenziegelk und weil der verschraubt werden muss, gibt es meistens auch einen etwas höheren Zeitaufwand für das Eindecken des Ortganges. Nun muss man "wissen", das ca. 3 Stk Ortgangziegel auf einen m Ortgang passen. Man zieht die Kosten für die Ortgangziegel zusammen und subtrahiert den Preis für drei Flächenziegel. Ähnlich verfährt man mit den Lohnkosten. Die ermittelten Lohnkosten + die Mehrgkosten für das Material stellen den Zulagepreis dar.
    Bei Fenstern unter 2,5 m² Fläche werden diese übermessen. Gleiches gilt für Unterbrechungen bei Längen, die kleiner 1 m sind.
    Unter diesen Aspketen sollten Sie die Rechnung nochmals prüfen. Vielleicht stimmt sie dann mit Ihren Aufmaßen überein.
    Übrigens trösten Sie sich, es gibt auch Dachdeckerkollegen, die das auch nicht kennen und/oder verstehen 🙂 )
    MfG
    Stefan Ibold
  4. Abrechnung nach Aufmaß: Mengenüberschreitung bei Dacharbeiten

    1 min und 15sec  -  Respekt!
    Hallo Herr Beisse!
    Super-Antwortszeit, fast Chat-Qualität!
    Also, im Angebot haben wir Preise für Flächen bzw. Längen vereinbart auf Basis einer Schätzung der zu erwartenden Mengen.
    Bei der Ausführung sind diese Mengen z.T. leicht überschritten worden (<10 %), was allerdings Aufgrund der ungenauen Planungsunterlagen nicht anders kalkulierbar war und auch von mir gewollt und akzeptiert wird.
    In der Rechnung sind jedoch nun Abweichungen bei den in Rechnung gestellten Flächen / Längen gegenüber den von mir exakt nachgemessenen Werten aufgetaucht. Hier möchte ich, bevor ich das reklamiere, vermeiden, dass es vielleicht in den Aufmaßregeln der VOBAbk. irgendwelche Klauseln gibt, die dem Handwerker gestatten, die Flächen größer abzurechnen, als sie wirklich sind, also z.B. irgendwelche Randbereiche der Verschieferung mit einzuberechnen oder grundsätzlich x% Flächenaufschlag zu verwenden, weil vielleicht die Flächen klein sind oder sowas.
    Konkret ist z.B. bei der Berechnung der eingedeckten Dachfläche die Fläche der Ortgangziegel mit einbezogen worden, obwohl es hierfür eine separate Position im Auftrag gibt (" Ortgang mit Ortgangziegel fachgerecht eindecken").
    Bei der kleinen Gauben-Dachfläche macht sich das dann schon bemerkbar.
    Darüber hinaus sind auch mehrere Positionen (Verschieferungen) mit größeren Flächen angerechnet, als von mir nachgemessen, ohne dass ich einen Grund dafür wüsste.
    Ich will dem Handwerker ja nichts böses, aber die Gesamtrechnung liegt etwa 10 % höher als sie nach meinen Messungen sein dürfte, und das sind selbst bei einer Gaube schon knapp 1000,- DM.
    Ich will ihn darauf ansprechen und hätte gern vorher gewusst, ob ich bei der Berechnung der Mengen vielleicht Fehler gemacht habe.
    Vielen Dank für die Hilfe!
    • Name:
    • Torsten
  5. Aufmaß und Abrechnung: VOB-Regeln für Dachdeckerleistungen

    So langsam war ich?
    Soll nicht wieder vorkommen, habe wohl eMail gelesen 🙂
    SI hat ja schon das meiste geschrieben. Es gibt eine Menge Regeln zur Abrechnung bzw. Aufmaß. Aber die alle hier rein zu tippen wird etwas viel. Das mit den Ortgangziegeln ist auch OK. Wenn ich richtig verstanden habe, ist das Angebot nach Plan, die Rechnung aber nach Aufmaß erstellt worden? Da kann das schon passieren mit den 10 %. Suchen Sie das Gespräch, lassen Sie sich alle Positionen erläutern. Der Dachdecker sollte die Richtigkeit anhand der VOBAbk. (die er dann natürlich mitbringen muss) nachweisen können. Die Rechnung muss ja schließlich prüffähig sein.
    Zu guter Letzt: ich will nicht schon wieder für sowas von einem Gericht beauftragt werden ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Kaminverschieferung: Abrechnung von Unterbrechungen nach VOB

    Hallo Herr Ibold
    da haben wir uns überschnitten,
    Danke auch für Ihre Antwort!
    Das mit den Fenstern wusste ich schon, die Berechnung der Zulage mit den Ortgängen war mir neu.
    Was bedeutet das mit der Unterbrechung bei Längen unter 1 m?
    Bedeutet das, dass bei Kaminverschieferungen immer mindestens 1 m-Längen berechnet werden, auch wenn der Kamin nur jeweils 60 cm Breit ist? Das würde die berechnete Fläche ja fast verdoppeln.
    • Name:
    • Torsten
  7. VOB Aufmaßregeln: Übermessen von Unterbrechungen bis 1 Meter

    Foto von Martin Kempf

    ich weiß was, ich weiß was ...
    Unterbrechungen bis zu einer Länge von 1,0 m werden übermessen heißt wie im Maler/putzebereich: Ich habe eine Wand von 6 Meter Länge, an die ich eine Sockelleiste schraube. In der Wand ist eine Türöffnung mit einer Breite von 0,90 cm, bei der die Sockelleiste natürlich ausgespart wird. Abgerechnet wird: 6 Meter Sockel. (Aufmaßregeln für Maler/putze siehe Link)
    Leider nicht mehr online verfügbar: ...fachbeitraege/kempf-putz.htm#VOB
  8. Aufmaßregeln im Detail: Viele Regeln, viele Details

    Zum Bleistift 🙂
    Sag ich ja, von dieser Art Regeln gibt es eine Menge.
    Danke MK, darfst Dich wieder setzen 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  9. Ortgangsarbeiten: Zulageposition im Angebot entscheidend!

    Ist dann nicht auch wichtig Herr Ibold
    ob der Handwerker in seinem Angebot die Ortgangsarbeiten auch als Zulageposition angegeben hat?
    Es könnte ja auch sein dass er die Ortgänge als ganz normale Position kalkuliert ... in diesem Falle denke ich wäre dann eine doppelte Berechnung gegeben.
  10. Abrechnung Ortgang: Zulageposition und korrekte Messung

    Foto von

    völlig richtig der Einwand
    Hallo Herr Knauber,
    das hatte ich oben vergesen zu erwähnen. Es muss der Zusatz "als Zulage" in der betreffenden Ortgangposition angeführt werden, sonst geht es nicht. Dann müssen Sie tatsächlich jeweils bis zur Außenkante Deckfalz linker Ortgangziegel bis Außenkante Deckfalz des letzten rechten Flächenziegels messen.
    Spannend wird das bei solchen Sachen wie einzelnen Trittsteinen und Dachfenstern oder Dunstrohren 🙂 ).
    Nein Torsten, der Kamin und seine Bekleidung werden schon nach den tatsächlich eingedeckten Flächen abgerechnet. Wobei man aber auch hier auf die Tücken achten muss. Steht da z.B. im LVAbk.: ein Kamin der Größe H= 1,5, B=1,5, T= 1,5 m mit Schiefer bekleiden einschl. der erforderlichen Unterkonstruktion, dann muss man aufpassen, dass der Kamin durch die Unterkonstruktion ja nicht unerheblich breiter und tiefer wird, die bekleiderte Fläche (z.B. die Schieferfläche) größer ist als das ursprünglich vorhandene Mauerwerk.
    Anders ist das wenn da steht: ca. : 15 m² Kaminflächen mit Schiefer bekleiden, einschl. der erforderlichen Unterkonstruktion.
    Erkennen Sie den Unterschied?
    @ MK, Du hast aufgepasst *tätschel* 🙂 )
    MfG
    Stefan Ibold
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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    Flächenberechnung im Aufmaß nach VOBAbk.: Gauben und Dachflächen korrekt abrechnen

    💡 Kernaussagen: Die korrekte Flächenberechnung im Aufmaß nach VOB ist entscheidend für eine faire Abrechnung von Dacharbeiten. Zulagepositionen, insbesondere bei Ortgangziegeln, müssen im Angebot klar definiert sein. Unterbrechungen bis zu einem Meter Länge werden gemäß VOB übermessen. Die Abrechnung sollte stets auf Basis des tatsächlichen Aufmaßes erfolgen, wobei Abweichungen vom ursprünglichen Plan möglich sind. Bei Kaminverschieferungen sind spezielle Regeln zur Berechnung zu beachten.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bei der Abrechnung von Ortgangsarbeiten ist es wichtig, dass die Position im Angebot explizit als Zulage ausgewiesen ist, wie in Ortgangsarbeiten: Zulageposition im Angebot entscheidend! betont wird. Andernfalls kann es zu einer Doppelberechnung kommen.

    ✅ Zusatzinfo: Die VOB-Regeln definieren, wie Unterbrechungen bis zu einem Meter Länge übermessen werden, was besonders bei Kaminverschieferungen relevant ist. Details dazu finden sich im Beitrag VOB Aufmaßregeln: Übermessen von Unterbrechungen bis 1 Meter.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie das Angebot und die Rechnung sorgfältig auf die korrekte Ausweisung von Zulagepositionen und die Einhaltung der VOB-Aufmaßregeln. Bei Unklarheiten suchen Sie das Gespräch mit dem Dachdecker, wie im Beitrag Aufmaß und Abrechnung: VOB-Regeln für Dachdeckerleistungen empfohlen wird.

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