Balkonbau im Rohbau: Untergrund vorbereiten, Stützen setzen & Wartezeiten beachten?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Balkonbau im Rohbau: Untergrund vorbereiten, Stützen setzen & Wartezeiten beachten?
wir befinden uns in Phase Zwei des Rohbaus. Der Keller ist fertig, das EGAbk. gemauert, die Filigranelementdecken des EG liegen auf. Was fehlt ist der BALKON des OGAbk.. Der Arbeitsraum wurde verfüllt, der Bereich ist lehmig-matschig und ratlos der Bauleiter. Wie soll man auf so einem Untergrund Stützen aufbringen? Ist das Warten auf bessere Zeiten der richtige Weg oder gibt es andere Lösungen, den Balkon sicher abzustüzen, z.B. über Stahlträger durch die 5 m breite Schiebetüraussparung im EG.
Danke für jede Idee.
Alex
-
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Unsachgemäße Ausführung der Fundamente kann zu Setzungen und Rissen im Balkon führen.
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Im Rohbau ist die Errichtung eines Balkons eine gängige Praxis. Da der Untergrund lehmig-matschig ist, sind folgende Schritte wichtig:
- Untergrund vorbereiten: Der lehmige Untergrund muss verdichtet und tragfähig gemacht werden. Dies kann durch den Einbau von Schotter oder Kies und anschließendes Verdichten erfolgen.
- Fundament erstellen: Für den Balkon sind Fundamente erforderlich, die frostfrei gegründet werden müssen. Die Größe und Art der Fundamente hängt von der Größe des Balkons und der Bodenbeschaffenheit ab.
- Stützen setzen: Die Stützen des Balkons können aus Stahl, Beton oder Holz sein. Sie müssen auf den Fundamenten befestigt und standsicher sein.
- Stahlträger einbauen: Stahlträger können verwendet werden, um die Balkonplatte zu tragen. Sie müssen fachgerecht dimensioniert und eingebaut werden.
- Wartezeiten beachten: Nach dem Betonieren der Fundamente und dem Einbau der Stahlträger sind Wartezeiten einzuhalten, damit der Beton aushärten kann.
🔴 Gefahr: Ein unzureichend vorbereiteter Untergrund oder falsch dimensionierte Stützen können zum Einsturz des Balkons führen.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Statiker oder Bauingenieur hinzu, um die Tragfähigkeit des Untergrunds zu prüfen und die Dimensionierung der Bauteile zu berechnen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Fundament
- Das Fundament ist die Basis eines Bauwerks und dient dazu, die Lasten des Bauwerks in den Baugrund abzutragen. Es gibt verschiedene Arten von Fundamenten, z.B. Streifenfundamente, Punktfundamente und Plattenfundamente.
Verwandte Begriffe: Gründung, Baugrund, Lastabtragung - Stahlträger
- Stahlträger sind Bauteile aus Stahl, die zur Übertragung von Lasten verwendet werden. Sie werden häufig im Hochbau und Brückenbau eingesetzt.
Verwandte Begriffe: Träger, Stahlbau, Lastübertragung - Statik
- Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Kräften und Spannungen in Bauwerken befasst. Ziel der Statik ist es, die Standsicherheit und Tragfähigkeit von Bauwerken zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre - Frostfreie Gründung
- Eine frostfreie Gründung bedeutet, dass das Fundament eines Bauwerks so tief in den Boden reicht, dass es nicht durch Frost beschädigt werden kann. Die Frosttiefe ist abhängig von der Region und beträgt in Deutschland in der Regel 80 cm.
Verwandte Begriffe: Fundamenttiefe, Frostschutz, Baugrund - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Bauwerken erforderlich ist. Die Baugenehmigung dient dazu, die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bauordnung - Rohbau
- Der Rohbau ist die Phase des Bauens, in der die tragende Struktur eines Gebäudes errichtet wird. Dazu gehören die Fundamente, die Wände, die Decken und das Dach.
Verwandte Begriffe: Bauphasen, Ausbau, Schlüsselfertig - Schiebetüraussparung
- Eine Schiebetüraussparung ist eine Öffnung in einer Wand, die für den Einbau einer Schiebetür vorgesehen ist. Die Aussparung muss so dimensioniert sein, dass die Schiebetür problemlos geöffnet und geschlossen werden kann.
Verwandte Begriffe: Türöffnung, Wandöffnung, Innenausbau
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Wartezeiten sind beim Betonieren zu beachten?
Die Wartezeiten beim Betonieren sind abhängig von der Betonsorte und der Temperatur. In der Regel sollte der Beton mindestens 28 Tage aushärten, bevor er voll belastet wird. - Wie tief müssen die Fundamente gegründet werden?
Die Fundamente müssen frostfrei gegründet werden, d.h. sie müssen mindestens 80 cm tief in den Boden reichen. In Regionen mit strengem Frost kann eine tiefere Gründung erforderlich sein. - Welche Materialien eignen sich für die Stützen des Balkons?
Für die Stützen des Balkons eignen sich Stahl, Beton oder Holz. Die Wahl des Materials hängt von der Größe des Balkons, der Belastung und den gestalterischen Vorlieben ab. - Wie kann der Untergrund verdichtet werden?
Der Untergrund kann durch den Einbau von Schotter oder Kies und anschließendes Verdichten mit einer Rüttelplatte verdichtet werden. - Was ist bei der Schiebetüraussparung zu beachten?
Die Schiebetüraussparung muss so geplant werden, dass sie ausreichend Platz für die Schiebetür bietet und die Statik des Gebäudes nicht beeinträchtigt. - Wie finde ich einen geeigneten Statiker?
Einen geeigneten Statiker finden Sie über die Architektenkammer oder Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes. - Welche Genehmigungen sind für den Balkonbau erforderlich?
Für den Balkonbau ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt. - Kann ich den Balkon selbst bauen?
Der Bau eines Balkons erfordert Fachkenntnisse und Erfahrung. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie einen Fachmann beauftragen.
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-
Balkonbau: Stützenfundamente im aufgefüllten Untergrund
Was ist denn das für eine Planung?
Eine Kragplatte ist sicherlich nicht mehr möglich, was aber gar nicht so schlimm ist, denn auskragende Balkons sehen wirklich bescheuert aus. Viel schöner ist, einen Balkon mit Stützen zu versehen, die allerdings auf tragfähigem Boden gegründet werden müssen.
Falls, wie ich in Ihrem Fall vermute, sich die etwaigen Stützen im schlecht verdichteten aufgefüllten Baugrubenbereich befinden, müssen halt entsprechende Punktfundamente bis zur Baugrubensohle ausgehoben werden. So aufwändig ist das nun auch wieder nicht.
Was ist das für ein Bauleiter, der wegen so einer Lappalie ratlos ist? (hat wohl seinen Beruf verfehlt)
MfG Ortwin -
Alternative: Balkon mit Trägern und Isokörben aufständern
andere Möglichkeit
eine andere Möglichkeit:
Es werden zusätzlich zur Deckenunterstützung mehrere weitere Träger/Stützen unter die Decke gestellt, die weit genug für den Balkon auskragen, aber auch mind. die doppelte Auskragungslänge in die Decke hineinreichen. Die Decke wird zum Balkon hin (z.B. mit den Isokörben) abgeschalt. Die Decke wird betoniert.
Wenn die Decke etwas ausgehärtet ist, (ein paar Tage) wird der Balkon fertig eingeschalt, bewehrt und betoniert.
Bei großen Auskragungslängen (je nach Träger ab 1 m) sind viele / große Träger erforderlich und es sollte Rücksprache mit dem Statiker genommen werden, (u.a. da sich die Träger unter Last etwas durchbiegen können)
@Duddeck
Das Aufständern der Balkone kann Probleme nach sich ziehen, da aufgeständerte Balkone z.T. nicht mehr als untergeordnet gelten und auch das statische System geändert wird (zus. Auflagerpunkt) ... -
Balkonbau im Rohbau: Fehlende Werkplanung – Baustopp!
überhaupt keine Planung
um die Frage "was ist das für eine Planung" zu beantworten. Klar, dass der Bauleiter ratlos ist. Bauleitung im Sinn von Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAIAbk.) bedeutet: Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Werkplanung. Die gibt es aber nicht, was soll er also tun? Was abläuft ist Vor-Ort-Planung "just-in-time" bzw. "zu spät" von jemandem der überfordert ist. In einem solchen Fall Ratschläge im Forum zu geben ist gefährlich. Die könnten nämlich umgesetzt werden. Vorsicht Haftung! Da nützt auch kein allgemeiner Disclaimer.
Mein Rat: Baustopp und die richtigen Fachleute vor Ort zuziehen. Sämtliche Antworten nur als Anregung, aber nicht als Lösungsvorschläge im Rahmen eines stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrags verstehen. -
Balkon: Stützen statisch harmloser als Kragplatte!
@Martin
Im "Wasserbettthread" haben Sie sich selbst als Statiklaie geoutet und bereits dort ziemlichen Mist geschrieben (sorry für die unhöfliche Ausdrucksweise, ist mir einfach so rausgerutscht).
Ein Balkon auf Stützen ist statisch gesehen im Vergleich zu einer Kragplatte harmlos. Das Gegenteil, von dem, was Sie schreiben ist richtig! Eine nachträglich angeordnete Kragplatte, noch dazu über einer 5 m breiten Öffnung kann fatale Folgen haben, wenn der entsprechende Unterzug nicht hierfür bemessen ist. Die Auflagerlast vervielfacht sich bei einem Kragarm!
Dass ein Balkon mit Stützen nicht mehr als untergeordnet gelten mag, kann sein, interessiert vermutlich aber niemanden wirklich..
MfG Ortwin -
Entschuldigung: Verwechslung im Wasserbett-Thread!
Sorry Martin
Tut mir wirklich sehr Leid! Das mit dem Wasserbett war Bernhard Kohlberger. Hatte ich falsch in Erinnerung. Ich etschuldige mich in aller Form bei dir, Martin!
MfG Ortwin -
Balkon mit Stützen: Genehmigungsplanung beachten!
zurück zur Leistungsphase 4
Hallo Ortwin, Balkon auf Stützen bedeutet einen Schritt zurück zu Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung. Den Ausführenden interessiert das natürlich nicht. Aber möglicherweise die Genehmigungsbehörde und den Nachbarn, Stichwort Unterschreitung von Abstandsflächen. Auch solche Fälle hatten wir schon im Forum. -
Kragarmmoment reduzieren: Zugbewehrung erforderlich?
@ Duddeck
So wie ich den Fragesteller verstanden habe, ist der Balkon bereits geplant und kann nur Aufgrund des schlechten Untergrundes derzeit nicht eingeschalt werden.
auf diesen Sachverhalt ist auch meine Aussage bezogen.
Ein statisch "eingeplantes" Kragarmmoment zu reduzieren (durch weiteren Auflagerpunkt) wird voraussichtlich zusätzliche Zugbewehrung im angrenzenden Feld erforderlich machen. Die Filigrandecke ist aber bereits fertig verlegt, ein "Nachrüsten" entsprechend aufwändiger
Wenn der Balkon bisher nicht geplant war, wäre natürlich für die weitere Ausführung erst die Rücksprache mit Entwurfsverfasser (Änderung der Baugenehmigung) Statiker usw. abzuwarten. -
Fehler: Frage falsch verstanden – Selbstkritik!
Keine Ahnung ...
Keine Ahnung was heute mit mir los ist. Ich habe wohl die Frage ganz falsch verstanden und werde mich als Konsequenz daraus selbst aus dem Verkehr ziehen (zumindest für heute) -
Passt scho: Kein Problem – Entwarnung!
-
Fertigteil-Balkon: Aufhängung am Überzug im OG
So schaut's aus:
Sehr geehrte Herren,
vielen Dank für die rege Teilnahme!
Der Balkon ist selbstverständlich geplant, berechnet und genehmigt und wir als Fertigteil geliefert. Stützen sind nicht vorgesehen. Über- oder Unterzug (Überzug, Unterzug) wird es nicht geben, der gesamte Apparat wird an einem Überzug im darüber liegenden Geschoss aufgehängt.
(... der Himmel stehe uns bei ...)
Die eigentliche Frage zielte aber lediglich auf die Art Abstützung des Fertigteils ab, bis das Ganze von alleine hält.
Aus den Beiträgen habe ich entnommen, dass wir die Abstützung der Filigrandecken nach außen verlängern sollen, um dort den Balkon aufzulegen. Diese Träger werden nach unten auf der Bodenplatte des EGAbk. abgestützt.
Passt das?
Mit freundlichen Grüßen -
⚠️ Fertigteil-Balkon: Gefahr des Anhebens der Filigrandecken!
Vorsicht!
Balkon als Fertigteil (komplett?)!
Das Fertigteil ist deutlich schwerer als die Filigranelemente der Decke! Es besteht die Gefahr, dass durch den Fertigbalkon die Filigranelemente angehoben werden (Hebelwirkung)! gefährlich!
Den von mir angedeuteten Aufbau hier nur nach Rücksprache mit dem Statiker, der dann die "Leer"-Gewichte der einzelnen Elemente in die Berechnung einfließen lässt ... -
Balkonbau: Erst Stange, dann Bügel – Laienmeinung
die spinnen, die Römer ...
Verzeihung, bin ja absoluter Laie auf diesem Sektor, doch
würde ich warten bis die Stange hängt, woran der Bügel befestigt wird. (Oder, erst Kuchen backen und dann essen 🙂
Grüße -
Alternative: Klappbarer Balkon mit Heißluftballons!
Die Methode Montgolfier
wäre es, den Balkon klppbar zu machen. An den beiden Ecken zwei Heißluftballons mit Stahlseilen befestigen, dann im Garten die Holzkohle unter den Ballons ankokeln bis sich die Ballons heben und die hölzerne Balkonplatt in die waagerechte gebracht haben.
Dann schnell mit den 2 Holkohlebrätern nach oben. Direkt unter den Ballons die Grillkisten aufstellen (von wegen der Wärme) und dann munter grillen.
Nach Beendigung des Festmahls die Grillkohle ausgehen lassen und sich zu Bett legen. Durch die fehlende Erwärmung lässt die Tragkraft nach und der Balkon kippt wieder nach unten. Der geschickte Heimwerker hat natürlich vorher den Abfallbehälter genau darunter gestellt. Am nächsten Morgen braucht er dann nur den Behälter zu verstauen.
Spaß beiseite.
Die Frage nach der Planung ist berechtigt. Der Bauleiter kann nur das beaufsichtigen, was bestellt, bzw. geplant wurde. Fragen Sie erst einmal den Architekt nach der fehlenden Konstruktion. Auch ich bin Statiklaie, aber würde rein aus Neugier nach der Statik des Balkons fragen. -
Balkon-Idee: Klappbar mit Grillplatz und Springbrunnen!
Prima Idee
Hallo Herr Fahrenkrog 🙂 ,
die Idee mit dem klappbaren Balkon finde ich prima, so können wir uns wenigstens den Rollladen am Wohnzimmer sparen. Ich würde aber dann eher den Grill weiter oben platzieren, denn wenn wir unten grillen, brauchen wir oben ja eigentlich keinen Balkon.
Vielleicht schaffen wir uns auch einen Hochleistungs-Springbrunnen an, der den Balkon nach oben drückt, denn wenn wir auf dem Balkon sitzen, ist es ja eigentlich egal, wenn darunter alles unter Wasser steht. Über den dann erforderlichen Bootsanleger am Balkon möchte ich aber wieder die Brücke zur Frage schlagen:
Meines Erachtens sind die Aufgaben wie folgt verteilt:
Architekt sagt: "da kommt ein Balkon hin", der Statiker rechnet ein bisschen Stahl dazu, dass es auch hält und der Bauleiter entscheidet wie er die einzelnen Komponenten sinnvoll zusammenfügt und führt aus.
Wenn ich mich da irre, sollte ich wohl mal wieder mit unserem Architekten ins Gebet gehen.
Viele Grüße -
Werkplanung: Architekt klärt Details in LPh 5!
bevor Sie den Architekten ins Gebet nehmen
Solche Details werden in LPh 5 "Werk- und Detailplanung (Werkplanung, Detailplanung)" geklärt und zeichnerisch dargestellt. Der Architekt integriert hierzu auch die Angaben des Statikers. Temporäre Unterstützungen werden - soweit besondere Leistung - im Zug der LPh 6 "Vorbereiten der Vergabe" ins Leistungsverzeichnis übernommen. Wenn Sie die LPh 5+6 beauftragt haben, sind Sie beim Architekten richtig. Andernfalls müssen Sie sich selbst ins Gebet nehmen. -
Balkonbau: Statiker muss Untergrund berücksichtigen!
Gebet mit Knüppel
Wenn dieser Architekt Häuser genauso baut, dann Prost Mahlzeit. Bisschen Stahl für die Standsicherheit (rechnet der Statiker) dann Skizze und Steine und Zement auf die Baustelle. Der Bauleiter macht es schon.
Der Statiker sollte auch angeben, von welchem Untergrund er ausgegangen ist. Es gibt darüber auch ein Buch darüber
Balkone und Terrassen
Planen und Ausführen
Präkelt, Werner H. ; Öttl-Präkelt, Helga; Leustenring, Egon
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller
4., überarbeitete Auflage 2001
DIN A4, Gebunden
176 Seiten,
zahlreiche Abbildungen und Tabellen
€ 51,00 (inkl. MwSt.)
ISBN 3-481-01299-3
Artikel ist lieferbar. -
Werkplanung beauftragt? Architekt plant, Statiker rechnet!
-
HOAI-Vertrag: Architekt bis Leistungsphase 8 beauftragt?
Vertrag
Meines Erachtens (den Vertrag habe ich gegenwärtig nicht vor Augen) geht der Vertrag sogar mindestens bis Leistungsphase 8 (HOAIAbk.-Vertrag). Jedenfalls hat unser Architekt die Leistungsverzeichnisse erstellt, versand und verhandelt gerade mit den verschiedensten Handwerkern.
Die Krux ist, dass der Architekt unser Bauleiter sein sollte/wollte, die eigentliche Bauleitung für den Rohbau allerdings der Bauleiter des Bauunternehmens durchführt.
Ein Bodengutachten liegt unlängst vor (wir hatten darauf bestanden)
Die Version von Herrn Stubenrauch
" ... Bisschen Stahl für die Standsicherheit (rechnet der Statiker) dann Skizze und Steine und Zement auf die Baustelle ... ".
Kommt mir leider sehr bekannt vor. Die Schalpläne für den Keller hat der "Rohbauer" selbst erstellt ... -
Balkonbau: Klärung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben!
jetzt geht es aber durcheinander
Sie müssen doch wissen, wer mit was beauftragt ist. Das Zitat stammt von HF, nicht von mir, ist aber abgewandelt das, was Sie selbst geschrieben haben: "Architekt sagt: "da kommt ein Balkon hin", der Statiker rechnet ein bisschen Stahl dazu, dass es auch hält und der Bauleiter entscheidet wie er die einzelnen Komponenten sinnvoll zusammenfügt und führt aus. " So einfach ist es nicht.
Objektüberwachung des Architekten und Bauleitung sind nicht das selbe:
Objektüberwachung:
Überwachung von Bauleistungen auf Ihre vertragsgemäße Erfüllung (ergebnisorientiert). Die Kontrollen erfolgen durch einen Ingenieur oder einen Architekten, den der Bauherr direkt beauftragt.
Bauleitung:
Koordinierung und Leitung der Bauarbeiten durch einen Angestellten der ausführenden Baufirma (ablauforientiert). Er sorgt für die Vertragserfüllung im Sinne seiner Firma.
Wissen Sie, welche Unterlagen die Firma bekommen hat? Vielleicht steht ja alles drin und der Bauleiter stellt sich an. -
Nachtrag: Schalpläne sind Statiker-Leistung!
-
Bauleitung vs. Bauüberwachung: Unterscheidung wichtig!
@ Herr Stubenrauch
Sehr geehrter Herr Stubenrauch,
bitte verzeihen Sie meine Zitatverwechslung.
Derzeit geht leider vieles drunter und drüber:
Schiefe Wände, die wieder eingerissen werden müssen, falsche Fensterausschnitte, weil sich die Bemaßung in den Ausführungsplänen auf die Dämmung und nicht die Wände bezogen hat.
Ich danke Ihnen aber vielmals für die Unterscheidung Bauleitung und Bauüberwachung. Unser Architekt hat uns gegenüber wiederholt geäußert, dass er die Bauleitung übernimmt ...
Welche Unterlagen konkret übergeben worden sind entzieht sich meiner Kenntnis. Meines Wissens handelt es sich um die komplette Statik sowie die Ausführungspläne (1:50) Etagen und Schnitte
Die Filigrandecken wurden als Ortbetondecken berechnet, angeblich setzt das Fertigteilwerk die Angaben um und stellt die erforderlichen Verlege- und Bewehrungspläne (Verlegepläne, Bewehrungspläne) zur Verfügung -
Frei auskragender Balkon: Baugrund irrelevant?
"der Bauleiter stellt sich an.. "
kann sein .. so langsam kommt ja auch Licht ins dunkel 😉
um ein paar Sachen zu klären:
1.
für einen frei auskragenden (?) Balkon ist der Baugrund mordsmäßig wurscht!
mir als Bauherr oder dessen Vertreter wär's zwar nicht wurscht, womit der
arbeitsraum aufgefüllt wird - aber das ist nicht das kernthema.
2.
im LVAbk. kann auch ruhig drinstehen:
"1 Stück Balkon, ca. 1 m³ Beton, ca. 350 kg bew., thermisch vom Gebäude getrennt,
liefern und montieren" .. und wegen Sicherungsmaßnahmen und temporärer
behelfe (Unterstützungen o.ä.) usw. wird dann auf die Vorbemerkungen verwiesen!
ich habe bisher noch nie gesehen, dass im LV oder der Werkplanung e. Bauablaufplanung
gemacht wird (sicherheitsrelevante oder besondere betriebliche Bereiche ausgenommen).
d.h. nicht, dass die Planer sich keine Gedanken gemacht haben - aber letztlich
ist es die Sache vom Firmenbauleiter.
3.
der Firmenbauleiter (vermutlich geht's auch in der Fragestellung um den - und
nicht um den Bauherrenbauleiter) entscheidet, wie der Balkon "montiert"
wird - und sowas ist ja angeblich schon öfter gemacht worden 😉
klar, die minimal-Know-how-Lösung (stützen auf gerüstbohle auf Boden) funktioniert
nicht immer.. dann bricht Verzweiflung aus 😉 -
Fertigteil-Balkon: Gewicht kritisch bei matschigem Untergrund!
Sehr geehter Herr Sollacher ...
Ihre Vorstellungen decken sich mit meinen Erwartungen.
Das sich das Dunkel erst im Laufe der Beiträge lichtete bitte ich zu entschuldigen, ich bin nicht vom Fach.
Die Minimal-Know-How-Lösung sehen alle Beteiligten als recht kritisch an. Das Fertigteil soll ca. 2 to wiegen und der Untergrund ist auch verfestigt recht matschig. Bis dann oben alles verschalt und die Bewehrung aufgebracht wurde, hat sich der Balkon bis zum Betonieren bestimmt schon einige cm dem EGAbk. genähert.
Um zurück zu meiner Ausgangsfrage zu kommen: Was gibt es für Alternativen?
Um auf das Gewicht zurück zu kommen, finde ich Ihre Gewichtsangabe überschlägig nachvollziehbar. Bei uns soll aber eigens ein Autokran zum Einsatz kommen, da der vorhandene Kran anscheinend schlapp machen soll.
Einen angenehmen Abend allerseits. -
Balkonbau: Alternativen für Betonierung und Abstützung!
alternativen?
sind's kombinationen oder permutationen?
Balkon zuerst betonieren oder zuerst die decke?
Balkon als vollmassiv-ft, halb-ft ohne Aufkantung, halb-ft- mit Aufkantung
oder als Ortbetonlösung?
abstützen nach unten oder aufhängen nach oben?
genug variationen, jede mit anderen Möglichkeiten, den Bauzustand zu bewältigen.
eine temporäre Abstützung/Aufhängung zu schaffen, ist nicht das Problem -
der fehlende gute Wille ist das Problem. -
Balkonbau: Bauleiter stützt Garten mit Bohlen ab!
Danke
Sehr geehrte Herren,
vielen Dank für die informativen Hinweise.
Der Bauleiter hat sich zwischenzeitlich entschieden (und damit begonnen), den Garten mit Planken, Brettern und Bohlen zuzubauen und in alle möglichen Richtungen abzustützen. Damit wären wir wieder bei o.g. Gebet angelangt.
Mit freundlichen Grüßen -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Balkonbau im Rohbau: Untergrund, Stützen & Wartezeiten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Herausforderungen beim Balkonbau im Rohbau, insbesondere die Vorbereitung des Untergrunds, die Notwendigkeit von Stützen und die damit verbundenen Wartezeiten. Es werden alternative Lösungen wie Fertigteil-Balkone und das Aufständern mit Trägern diskutiert. Die Bedeutung einer detaillierten Werkplanung und die Klärung der Verantwortlichkeiten zwischen Architekt, Statiker und Bauleiter werden hervorgehoben.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bei Fertigteil-Balkonen besteht die Gefahr, dass die Filigrandecken angehoben werden (siehe ⚠️ Fertigteil-Balkon: Gefahr des Anhebens der Filigrandecken!). Daher ist eine genaue statische Berechnung unerlässlich.
✅ Zusatzinfo: Ein Balkon auf Stützen ist statisch gesehen oft einfacher zu realisieren als eine Kragplatte (siehe Balkon: Stützen statisch harmloser als Kragplatte!). Allerdings muss die Genehmigungsplanung beachtet werden, da Abstandsflächen betroffen sein können (siehe Balkon mit Stützen: Genehmigungsplanung beachten!).
🔧 Praktische Umsetzung: Wenn der Untergrund für Stützen nicht tragfähig ist, kann eine alternative Lösung mit Trägern und Isokörben in Betracht gezogen werden (siehe Alternative: Balkon mit Trägern und Isokörben aufständern). Eine temporäre Abstützung oder Aufhängung des Balkons während der Bauphase kann ebenfalls erforderlich sein (siehe Balkonbau: Alternativen für Betonierung und Abstützung!).
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Beauftragungen zwischen Architekt, Statiker und Bauleiter (siehe Balkonbau: Klärung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben!). Stellen Sie sicher, dass eine detaillierte Werkplanung (Leistungsphase 5) vorhanden ist, die alle relevanten Details wie Schalpläne und temporäre Unterstützungen berücksichtigt (siehe Werkplanung: Architekt klärt Details in LPh 5!).
Die Diskussion zeigt, dass der Balkonbau im Rohbau eine sorgfältige Planung und Koordination erfordert. Die Wahl der richtigen Bauweise (Fertigteil vs. Ortbeton), die Berücksichtigung des Untergrunds und die Klärung der Verantwortlichkeiten sind entscheidend für ein erfolgreiches Projekt. Die Beiträge bieten wertvolle Einblicke und Lösungsansätze für Bauherren und Fachleute im Bauwesen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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