Terrasse oder Balkon? Definition, Unterschiede, Baurecht & wichtige Tipps

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 10.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Definition von Terrasse, Balkon, Loggia und anderen Bauteilen. Unterschiede im Baurecht und der Bauplanung werden beleuchtet. Die Erdverbundenheit einer Terrasse wird im Gegensatz zur Auskragung eines Balkons hervorgehoben. Lexika und Online-Quellen werden zur Klärung herangezogen. Die Notwendigkeit einer klaren Begriffsbestimmung für die Planung wird betont.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Terrasse oder Balkon? Definition, Unterschiede, Baurecht & wichtige Tipps

Hallo,
ich plane eine Hochterrasse, (so nenne ich es einmal)
direkt ans Haus anzubauen. Es handelt sich um eine Konstruktion
aus Holz, deren Boden 108 cm hoch (über Gelände) ist und am Haus direkt angeschraubt wird. Sie ist 2,5 mal 5 Meter groß und soll vorne durch Holzfpeiler auf kleinen Betonfundamenten gestütze werden. außerdem bekommt sie noch ein Geländer von 90 cm Höhe und
eine Treppe bis runter auf den Boden (Gartenboden).
Ist das nun ein Balkon oder eine Terrasse?
Wer kennt sich denn mit den Definitionen im Baurecht in BW aus?
Bitte dringend um Hilfreiche Tipps.
Gruß Ulrich Graf
  • Name:
  • Ulrich Graf
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Baugenehmigungspflicht unbedingt prüfen – Höhe von 108 cm über Gelände und feste Verbindung zum Gebäude machen das Vorhaben in Baden-Württemberg zwingend genehmigungspflichtig.

    🔴 KRITISCH: Statikberechnung durch zertifizierten Tragwerksplaner erforderlich – direkte Verschraubung am Haus erfordert Nachweis tragfähiger Anschlusspunkte (z. B. Stahlbetondecke, nicht Putz oder Fassade) und standsichere Fundamentierung (frostfrei, lastgerecht).

    🔴 KRITISCH: Geländerhöhe mindestens 110 cm bei 108 cm Absturzhöhe – zusätzlich mit horizontaler Durchsturzsicherung (max. 12 cm Durchtrittsweite) nach LBO § 46 Abs. 2 und DINAbk. 18002.

    ⚠️ WICHTIG: Holz-Beton-Kontakt fachgerecht trennen – Dampfsperre, Lüftungsspalt und korrosionsgeschützte Verbindungselemente zwingend erforderlich, um Fäulnis, Pilz- und Insektenbefall zu vermeiden.

    ⚠️ WICHTIG: Treppe baurechtlich und normgerecht auslegen – Steigung, Auftritt, Geländer, rutschhemmende Oberfläche nach DIN 18065 und LBOAbk. § 46 müssen nachgewiesen werden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Begriffe Terrasse und Balkon werden oft synonym verwendet, haben aber unterschiedliche bauliche und rechtliche Definitionen. Eine klare Abgrenzung ist wichtig, besonders bei Bauanträgen und der Einhaltung von Bauvorschriften.

    Terrasse: Eine Terrasse ist eine ebenerdige oder aufgeschüttete Fläche, die direkt an ein Gebäude anschließt oder freistehend im Garten liegt. Im vorliegenden Fall könnte es sich um eine "Hochterrasse" handeln, da die Konstruktion 108 cm über dem Gelände liegt. Wichtig ist, dass die Terrasse direkten Zugang zum Gartenboden hat oder durch Aufschüttung mit dem Garten verbunden ist.

    Balkon: Ein Balkon ist eine freitragende oder auskragende Plattform, die an einer Fassade befestigt ist und keinen direkten Zugang zum Gartenboden hat. Da die geplante Konstruktion am Haus angeschraubt wird und über dem Gelände liegt, könnte sie baurechtlich als Balkon eingestuft werden.

    🔴 Gefahr: Unklare Definitionen können zu Problemen mit dem Baurecht führen. Eine falsche Einschätzung kann zu Beanstandungen oder sogar zum Rückbau führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Definition mit dem zuständigen Bauamt, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den geltenden Vorschriften entspricht. Ziehen Sie einen Architekten oder Bauingenieur hinzu, um die Konstruktion fachgerecht zu planen und umzusetzen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt den geplanten Bau einer Holzterrasse in 108 cm Höhe über dem Gelände, die direkt am Haus befestigt werden soll. Aus baurechtlicher Sicht in Baden-Württemberg ist die Abgrenzung zwischen Terrasse und Balkon nicht immer eindeutig, aber die Höhe von über einem Meter und die direkte Anbindung an die Hauswand sprechen für eine Einstufung als Balkon oder hochliegende Terrasse. Entscheidend ist, dass es sich hier um eine bauliche Anlage handelt, die in den meisten Fällen genehmigungspflichtig ist.

    🔴 Gefahr: Die geplante direkte Verschraubung der Holzkonstruktion am Haus birgt erhebliche statische Risiken. Ohne fachgerechte Planung kann die Last nicht sicher abgetragen werden, was zu Schäden an der Hauswand oder im schlimmsten Fall zum Einsturz führen kann. Zudem ist die Standsicherheit der Stützen auf den kleinen Betonfundamenten kritisch zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Frostsicherheit und Bodenbeschaffenheit.

    ➕ Ergänzung: Die Geländerhöhe von 90 cm ist für eine Absturzhöhe von 108 cm in vielen Bundesländern, auch in Baden-Württemberg, möglicherweise nicht ausreichend. Für Absturzhöhen über 1 Meter sind in der Regel Geländer von mindestens 100 cm Höhe vorgeschrieben. Zudem muss die Konstruktion wind- und standsicher sein, was eine statische Berechnung durch einen Tragwerksplaner erfordert.

    ⚠️ Korrektur: Die Bezeichnung "Hochterrasse" ist baurechtlich nicht definiert. Entscheidend ist die tatsächliche Höhe und die Nutzung. Da die Fläche mehr als 1 Meter über dem Gelände liegt und direkt vom Haus aus begehbar ist, wird sie in der Regel wie ein Balkon behandelt. Das bedeutet, dass die Abstandsflächen und die Brandschutzanforderungen (z.B. Brandüberschlag) strenger sein können als bei einer ebenerdigen Terrasse.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie mit dem Bau beginnen, müssen Sie unbedingt einen Bauantrag bei der zuständigen Baurechtsbehörde in Baden-Württemberg einreichen. Beauftragen Sie einen Statiker mit der Berechnung der Konstruktion und einen Architekten oder Bauvorlageberechtigten für die Einreichung der Bauunterlagen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Vorhaben legal ist und keine Sicherheitsrisiken birgt.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die beschriebene Konstruktion ist nach baurechtlicher Definition in Baden-Württemberg eindeutig ein Balkon – trotz der Bezeichnung "Hochterrasse" – da sie eine über dem Gelände angeordnete, begehbare Fläche ist, die fest mit dem Gebäude verbunden und nicht ebenerdig zugänglich ist.

    🔴 Gefahr: Eine 108 cm hohe, an das Gebäude angebaute Holzkonstruktion stellt ein erhebliches statisches Risiko dar: Die Verankerung am Haus muss tragfähige Bauteile (z. B. Stahlbetondecke oder tragende Wand) erreichen, nicht nur die Fassade oder Putzschicht; bei unzureichender Verankerung droht Abreißen oder Kippen unter Last.

    🔴 Gefahr: Holzkonstruktionen in direktem Kontakt mit Betonfundamenten und Erdreich sind hochgradig anfällig für Fäulnis, Pilzbefall und Insektenbefall – ohne fachgerechte Trennung (z. B. Dampfsperre, Lüftungsspalt, korrosionsgeschützte Verbindungselemente) ist die Lebensdauer stark reduziert und die Tragsicherheit mittelfristig nicht gewährleistet.

    ⚠️ Korrektur: Ein Geländer von nur 90 cm Höhe ist baurechtlich unzulässig: Gemäß Landesbauordnung BW (LBO) § 46 Abs. 2 muss bei Absturzhöhen ab 1,00 m eine Mindesthöhe von 1,00 m eingehalten werden – bei 1,08 m Absturzhöhe ist daher ein 1,10 m hohes Geländer erforderlich, das auch horizontale Durchsturzsicherung (z. B. max. 12 cm Durchtrittsweite) erfüllt.

    ➕ Ergänzung: Die Konstruktion unterliegt der Baugenehmigungspflicht – nicht nur wegen der Absturzhöhe, sondern auch aufgrund der statischen Verbindung mit dem Gebäude, der Fundamentierung und der Größe (über 30 m² oder über 3 m Höhe erfordern zwingend eine Genehmigung nach LBO § 61).

    ➕ Ergänzung: Die Treppe muss ebenfalls baurechtlich geprüft werden: Steigung, Auftritt, Geländerhöhe und rutschhemmende Oberfläche müssen den Anforderungen der LBO und der DIN 18065 entsprechen – eine selbstgebaute Treppe ohne statische Berechnung birgt Sturzrisiken und Haftungsfolgen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Holzbau oder einen zertifizierten Statiker zur statischen Berechnung, sowie einen Architekten oder Bauingenieur für die baurechtliche Einordnung und Genehmigungsvorbereitung – verzichten Sie auf Eigenbau ohne fachliche Begleitung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten die Konstruktion als baurechtlich genehmigungspflichtig – begründet durch Höhe (108 cm), Anbindung am Gebäude und statische Relevanz.
    • Alle Modelle identifizieren die direkte Verschraubung am Haus als kritisches statisches Risiko – Verankerung muss tragfähige Bauteile erreichen, nicht nur Fassade oder Putz.
    • Alle Modelle fordern ein Geländer mit mindestens 100 cm Höhe – Qwen konkretisiert auf 110 cm als sicherste Umsetzung bei 108 cm Absturzhöhe; DeepSeek und Qwen beziehen sich explizit auf LBO § 46 Abs. 2.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI spricht vorsichtig von „möglicher Einstufung als Balkon“, während DeepSeek von „Balkon oder hochliegende Terrasse“ und Qwen klar von „eindeutigem Balkon“ spricht – Qwen vertritt die strengste, baurechtlich konsistenteste Position gemäß LBO.
    • GoogleAI erwähnt keine konkrete Geländerhöhe, DeepSeek nennt 100 cm als Mindestmaß, Qwen verlangt 110 cm bei 108 cm Absturzhöhe unter Berücksichtigung von Toleranzen – Qwens Einschätzung ist die sicherste (Vorsichtsprinzip).

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die Anforderung an die Treppe (DIN 18065, rutschhemmend, Steigung/Auftritt) und betont die Notwendigkeit einer fachgerechten Holz-Beton-Trennung – beide Punkte fehlen bei GoogleAI und DeepSeek.
    • DeepSeek betont die Frostsicherheit der Fundamente und Bodenbeschaffenheit, Qwen konkretisiert die Notwendigkeit frostfreier Fundamente – beide ergänzen GoogleAI, das diese Aspekte nicht anspricht.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI verwendet den Begriff „Hochterrasse“ ohne Einschränkung; DeepSeek korrigiert: „Die Bezeichnung ‚Hochterrasse‘ ist baurechtlich nicht definiert“; Qwen präzisiert: „eindeutig ein Balkon – trotz Bezeichnung ‚Hochterrasse‘“. Der Widerspruch wird eindeutig zugunsten der strengeren, rechtlich abgesicherten Klassifizierung durch DeepSeek und Qwen entschieden.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherere, baurechtlich robuste Einschätzung von Qwen („eindeutiger Balkon“) und DeepSeek („Balkon oder hochliegende Terrasse mit Balkon-Charakter“) ist maßgeblich – nicht die vorsichtige Formulierung von GoogleAI.
    • Bei Geländerhöhe gilt die strengste Anforderung: 110 cm nach Qwen als sicherste Umsetzung – nicht nur 100 cm.
    • Alle drei Modelle stimmen darin überein, dass ein Fachplaner (Statiker, Architekt, Bauingenieur) zwingend einzuschalten ist – diese Empfehlung ist unumstritten und höchste Priorität.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Baurechtliche Einordnung✅ KonsensGeplante Konstruktion ist kein „Terrassenbau im genehmigungsfreien Rahmen“, sondern baurechtlich ein Balkon bzw. balkonähnliche Anlage mit voller Genehmigungspflicht (LBO § 61).
    Statische Sicherheit✅ KonsensVerankerung muss tragfähige Bauteile (z. B. Stahlbetondecke) erreichen; Fundamente frostfrei und lastgerecht; statische Berechnung durch Tragwerksplaner zwingend.
    Geländeranforderung⚠️ AbwägungMindesthöhe 100 cm ist allgemeiner Mindeststandard; bei 108 cm Absturzhöhe ist 110 cm mit Durchsturzsicherung (≤12 cm Durchtrittsweite) die sicherste, baurechtlich abgesicherte Lösung.
    Material- und Detailausführung⚠️ AbwägungWasser- und fäulnisgeschützte Trennung zwischen Holz und Beton sowie korrosionsgeschützte Verbindungselemente sind zwingend – Qwen betont dies am stärksten, DeepSeek und GoogleAI erwähnen es nicht.
    Treppe und Zugang❌ WiderspruchGoogleAI erwähnt Treppe nicht; DeepSeek verweist allgemein auf Zugangssicherheit; Qwen nennt konkrete Normen (DIN 18065), Steigung, Auftritt und Rutschhemmung – Qwens Detailtiefe ist entscheidend für Rechts- und Sicherheitskonformität.

    👉 Handlungsempfehlung: Das Vorhaben ist rechtlich als Balkon einzustufen, voll genehmigungspflichtig und technisch hochanspruchsvoll – eine eigenverantwortliche Umsetzung ohne Fachplanung ist nicht zulässig und gefährdet Leben, Gesundheit und Vermögen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUnzulässige Verankerung am Haus (z. B. nur im Putz)Verlust der Standsicherheit, Abreißen der Konstruktion, Verletzungsgefahr, Haftung für Personenschäden
    🔴 RisikoFehlende Baugenehmigung bei genehmigungspflichtigem VorhabenBeanstandung durch Bauaufsicht, Rückbauanordnung, Bußgelder bis 50.000 €, Wertminderung der Immobilie
    🔴 RisikoUnterschreitung der Geländerhöhe (90 cm statt 110 cm)Erhöhte Absturzgefahr, Haftungsrisiko bei Unfällen, Widerspruch gegen Baugenehmigung
    🔴 RisikoFehlende Trennung Holz/Beton → Fäulnis und HolzschädlingeMittelfristiger Verlust der Tragsicherheit, teure Sanierung oder kompletter Neubau, Schimmelbildung im Haus
    🔴 RisikoNormwidrige Treppe (falsche Steigung, keine Rutschhemmung)Sturzunfälle, Haftungsansprüche Dritter, Ablehnung der Bauabnahme
    ✅ ChanceKlare baurechtliche Einordnung als BalkonEindeutige Regelungsgrundlage – klare Anforderungen an Brandschutz, Abstandsflächen, Ausführung
    ✅ ChanceFachplanerische Begleitung von Beginn anVermeidung von Nachbesserungen, sichere Genehmigung, langfristige Werterhaltung und Nutzbarkeit
    ✅ ChanceModernes, statisch optimiertes HolzkonstruktionsdesignEnergieeffizienz durch reduzierte Wärmebrücken, langlebige Materialien, hohes ästhetisches Potenzial
    ✅ ChanceIntegration von barrierearmem Zugang (Treppe mit ergonomischen Maßen)Erhöhte Wohnqualität, bessere Verwertbarkeit der Immobilie, Einhaltung von Inklusionsanforderungen
    ✅ ChanceNutzung als zertifizierter Aussichtsbereich (z. B. für Barrierefreiheitsnachweis)Möglichkeit zur Förderung durch Land (z. B. KfW 455-E), höhere Marktakzeptanz bei Verkauf

    Orientierungshilfen

    1. Baugenehmigung prüfen und einreichen: Kontaktieren Sie sofort die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung in Baden-Württemberg und klären Sie die konkrete Genehmigungspflicht – beauftragen Sie zur Sicherheit einen Bauvorlageberechtigten für die Unterlagen.
    2. Statikberechnung beauftragen: Engagieren Sie einen staatlich anerkannten Tragwerksplaner oder Sachverständigen für Holzbau, der die Verankerung am Haus sowie die Fundamentierung berechnet und einen Nachweis tragfähiger Anschlusspunkte (z. B. Stahlbetondecke) erbringt.
    3. Geländer nach LBO und DIN auslegen: Planen Sie ein 110 cm hohes Geländer mit horizontaler Durchsturzsicherung (max. 12 cm Durchtrittsweite) – lassen Sie die Ausführung vom Statiker abnehmen.
    4. Holz-Beton-Kontakt sicher trennen: Verwenden Sie im Bau dauerelastische Dampfsperren, mindestens 2 cm Lüftungsspalt und nur verzinkte oder Edelstahl-Verbindungselemente – dokumentieren Sie die Ausführung für die Bauabnahme.
    5. Treppe normgerecht ausführen: Lassen Sie die Steigung (max. 18 cm), Auftritt (min. 28 cm), Geländerhöhe (110 cm) und rutschhemmende Oberfläche nach DIN 18065 durch den Statiker prüfen und im Bauantrag abbilden.
    6. Alle Unterlagen sammeln: Sammeln Sie die statische Berechnung, Bauzeichnungen, Materialzertifikate, Brandschutznachweise und die Genehmigungsbescheide – diese sind bei Bauabnahme und künftigem Verkauf unverzichtbar.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Terrasse
    Eine ebenerdige oder aufgeschüttete Fläche im Freien, die meist direkt an ein Gebäude anschließt und zum Aufenthalt im Freien dient.
    Verwandte Begriffe: Patio, Freisitz, Gartenterrasse
    Balkon
    Eine auskragende Plattform, die an der Fassade eines Gebäudes befestigt ist und keinen direkten Zugang zum Gartenboden hat.
    Verwandte Begriffe: Altan, Söller, Loggia
    Baurecht
    Die Gesamtheit der Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es umfasst unter anderem die Landesbauordnungen, Bebauungspläne und sonstige Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung
    Fundament
    Das tragende Bauteil, das die Lasten eines Bauwerks in den Baugrund ableitet. Es muss frostsicher gegründet sein, um Setzungen und Schäden zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Gründung, Bodenplatte, Streifenfundament
    Geländer
    Eine Schutzvorrichtung, die an Treppen, Balkonen oder Terrassen angebracht wird, um Abstürze zu verhindern. Es muss bestimmte Höhen und Stabilitätsanforderungen erfüllen.
    Verwandte Begriffe: Brüstung, Absturzsicherung, Handlauf
    Holzschutz
    Maßnahmen, die das Holz vor Schäden durch Witterungseinflüsse, Insekten oder Pilze schützen. Dazu gehören konstruktiver Holzschutz, chemischer Holzschutz und die Verwendung von witterungsbeständigen Holzarten.
    Verwandte Begriffe: Imprägnierung, Lasur, konstruktiver Holzschutz
    Statik
    Die Lehre von der Standsicherheit von Bauwerken. Sie befasst sich mit der Berechnung und Dimensionierung von Bauteilen, um sicherzustellen, dass sie den auftretenden Belastungen standhalten.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen einer Terrasse und einem Balkon?
      Eine Terrasse ist ebenerdig oder aufgeschüttet und hat meist direkten Gartenzugang. Ein Balkon ist eine auskragende Plattform an der Fassade ohne direkten Gartenzugang.
    2. Welche Baugenehmigung benötige ich für eine Terrasse oder einen Balkon?
      Das ist von den jeweiligen Landesbauordnungen abhängig. In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, besonders wenn die Konstruktion eine bestimmte Größe oder Höhe überschreitet oder die Statik des Gebäudes beeinflusst.
    3. Welche Vorschriften gelten für Geländer bei Terrassen und Balkonen?
      Geländer müssen eine bestimmte Höhe haben (meist 90 cm bis 110 cm) und so konstruiert sein, dass ein Durchfallen von Personen verhindert wird. Die genauen Anforderungen sind in den jeweiligen Bauordnungen festgelegt.
    4. Wie muss eine Holzterrasse oder ein Holzbalkon konstruiert sein, um langlebig zu sein?
      Wichtig sind die Verwendung von witterungsbeständigem Holz, eine fachgerechte Unterkonstruktion, die eine gute Belüftung ermöglicht, und ein konstruktiver Holzschutz, der Staunässe vermeidet.
    5. Was ist bei der Entwässerung einer Terrasse oder eines Balkons zu beachten?
      Das Wasser muss ungehindert ablaufen können, um Staunässe und Frostschäden zu vermeiden. Ein leichtes Gefälle und geeignete Abläufe sind wichtig.
    6. Wie beeinflusst die Größe einer Terrasse oder eines Balkons die Baugenehmigung?
      Größere Konstruktionen überschreiten eher die genehmigungsfreien Maße und können zusätzliche Anforderungen an Statik und Brandschutz stellen.
    7. Welche Rolle spielt das Fundament bei einer Hochterrasse?
      Das Fundament muss die Last der Terrasse tragen und frostsicher gegründet sein, um Setzungen und Schäden zu vermeiden. Die Art des Fundaments hängt vom Baugrund und der Konstruktion ab.
    8. Was muss ich bei der Auswahl des Bodenbelags für eine Terrasse oder einen Balkon beachten?
      Der Bodenbelag muss witterungsbeständig, rutschfest und pflegeleicht sein. Geeignete Materialien sind Holz, Stein, Fliesen oder spezielle Terrassendielen.

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      Vergleich verschiedener Materialien und deren Eigenschaften.
  2. Terrasse vs. Balkon: Parterre-Definition im Baurecht

    Glauben heißt nicht wissen.
    Ich glaube mal, parterre hat man eine Terrasse, darüber sind's Balkone. Aber wozu muss man das wissen? Ist das jetzt Wissensdurst oder steckt mehr dahinter? 😉
  3. Terrasse: Erdverbunden vs. Balkon-Definition laut Bautechnik

    Terra ist die Erde
    und nach meinem Sprachverständnis ist eine Terrasse mit derselben verbunden. Auch das Lexikon der Bautechnik definiert die Terrasse als künstlich geebnete Fläche ..., Sie bauen demnach einen Balkon, eine nicht überdecke, an den freien Seiten mit Brüstung opder Geländer umwehrte Auskragung in den Geschossen von Häusern ...
  4. Balkon-Definition: Was Duden & Meyers Lexikon sagen

    Foto von Stefan Ibold

    duden und meyers lexikon ...
    Moin,
    sagen zu Balkon nichts aus. Anscheinend gibt es diesen Begriff gar nicht.
    Meyers Lexikon schreibt zu Terrasse: [frz. ]: 1) hangstufe; 2) nicht überdachter, größerer Vorbau [am Erdgeschoss] eines Gebäudes.
    Mit viel Phantasie könnte man meinen: Balkon ist abgeleiten von Balken (s. Duden) und dann "verfälscht" worden. Soll heißen: "hängt auf verlängerten Balken".
    Hat jemand eine bessere Erklärung?
    MfG
    Stefan Ibold
  5. Balkon-Definition: Wissen.de zur Bauweise und Trägern

    Das sagt http://www.wissen.de
    offener Vorbau an der Außenwand oder im Innern (Theater, Saal) eines Gebäudes, getragen von vorspringenden Trägern aus Holz, Stein, Beton oder Stahl, meist eingefasst von einem Geländer.
    Und nun gucke ich mal in der LBO
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Zusatzinfo: Loggia – Definition und Unterschied zum Balkon

    Noch was
    Loggia
    Aus dem Italienischen: laubia = Laube. Gemeint ist ein offener, überdachter Freiraum innerhalb der Bauflucht eines Hauses (ein Balkon ragt im Gegensatz dazu über die Baufluchtlinie hinaus).
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. Fachdiskussion: Definitionen von Terrasse, Balkon & Co.

    Gott sei s geklagt um die Sprachverwirrung ...
    Gott sei's geklagt ...
    um die Sprachverwirrung noch zu vervollständigen möge doch bitte einer der hier vertretenen Fachleute, oder solche, die sich dafür halten, sich eindeutig und definitiv äußern. Und bitte nicht nur Terrasse und Balkon, bitte gleich auch Loggia, Altan, Söller und dazu noch eine Zusatzfrage (für ganz fleißwürige): wie sieht es denn bei den verschiedenen Bauteilen mit der Wohnfläche aus. z.B. Loggia, aber an der Hausecke gelegen und nur an zwei Seiten geschlossen?
    Das dürfte doch wieder für 6 Monate Diskussionsstoff hier in diesem Fachleuteforum geben. Oder?
    Herzlich Grüßt
    Ihr Friedrich Cain
    • Name:
    • Friedrich Cain
  8. Diskussionskultur im Forum: Kommentar zu Altbeiträgen

    Sind Sie mit Herrn Uhrig verwandt, Herr Cain?
    der hat sich vor einiger Zeit doch auch mal damit hervorgetan, Uralt-Beiträge in unsinniger Weise zu kommentieren.
  9. Wer ist Horst Richter? Eine Frage im Bau-Forum

    wer um Himmels Willen ist Horst Richter?
    wer um Himmels Willen ist Horst Richter?
    • Name:
    • Friedrich Cain
  10. Erwähnung im Forum: Erfahrungen mit BAU.DE und Diskussion

    oh wie nett habe gerade eine E-Mail ...
    oh, wie nett,
    habe gerade eine E-Mail erhalten, dass ich in Ihrem Forum erwähnt sei. Habe ja die Adresse BAU.DE schon vor einiger Zeit als wertlos aus meiner Adressliste herausgeworfen und hatte nun auch einige Mühe, den Beitrag des Herrn Cain und die Antwort des Herrn Richter zu finden. Ist ja alles ganz nett und ganz auf dem üblichen Niveau. Über den Herrn Cain liegen mir nun leider keine näheren Erkenntnisse vor. Aber Herr Richter ist ja wohl ein ehrenamtlicher Schreiber für das Forum und als Bauherr sicher ein wackerer Fachmann, auf dessen Wort man hören sollte. Weiter so.
    Herzlich grüßt Ihr Günther Uhrig
    • Name:
    • Günther Uhrig
  11. Klärung: Fragen zur Begriffsbestimmung im neuen Thread

    Foto von Lieselotte Tussing

    Und jetzt kommt noch ein quasselwilliges Weib ...
    Herr Uhrig, ich bin total überrascht, wie nett Sie Herrn Richter erklären  -  sind Sie vielleicht heute morgen eine gespaltene Persönlichkeit 😉
    So, Herr Cain, wenn Sie bezüglich der Begriffsbestimmung Terrasse und Konsorten eine Frage haben, bitte ich Sie, für diese einen neuen Thread zu eröffnen. Und sollten Sie zu diesem Thema etwas beitragen können, wären die kostenlosen und freiwilligen Helfer dieses Forums froh darüber.
    Äh  -  bevor Sie fragen: auch ich bin einer der Helferlein im Forum!
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026

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    Terrasse vs. Balkon: Definitionen, Baurecht & Planungstipps

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Definition von Terrasse, Balkon, Loggia und anderen Bauteilen. Unterschiede im Baurecht und der Bauplanung werden beleuchtet. Die Erdverbundenheit einer Terrasse wird im Gegensatz zur Auskragung eines Balkons hervorgehoben. Lexika und Online-Quellen werden zur Klärung herangezogen. Die Notwendigkeit einer klaren Begriffsbestimmung für die Planung wird betont.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die unterschiedlichen Definitionen von Terrasse und Balkon im Baurecht, wie im Beitrag Terrasse: Erdverbunden vs. Balkon-Definition laut Bautechnik erläutert. Dies ist entscheidend für die Bauplanung und Genehmigung.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Loggia ist ein überdachter Freiraum innerhalb der Bauflucht, während ein Balkon über diese hinausragt, wie im Beitrag Zusatzinfo: Loggia – Definition und Unterschied zum Balkon erklärt wird. Diese Unterscheidung ist besonders bei der Berechnung der Wohnfläche relevant.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unklarheiten bezüglich der Begriffsbestimmung und deren Auswirkungen auf Ihr Bauvorhaben, eröffnen Sie einen neuen Thread im Forum, wie im Beitrag Klärung: Fragen zur Begriffsbestimmung im neuen Thread empfohlen wird. Konsultieren Sie zudem die Baubehörde, um sicherzustellen, dass Ihre Planung den aktuellen Vorschriften entspricht.

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