Terrasse oder Balkon? Definition, Unterschiede, Baurecht & wichtige Tipps
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Terrasse oder Balkon? Definition, Unterschiede, Baurecht & wichtige Tipps

Hallo,
ich plane eine Hochterrasse, (so nenne ich es einmal)
direkt ans Haus anzubauen. Es handelt sich um eine Konstruktion
aus Holz, deren Boden 108 cm hoch (über Gelände) ist und am Haus direkt angeschraubt wird. Sie ist 2,5 mal 5 Meter groß und soll vorne durch Holzfpeiler auf kleinen Betonfundamenten gestütze werden. außerdem bekommt sie noch ein Geländer von 90 cm Höhe und
eine Treppe bis runter auf den Boden (Gartenboden).
Ist das nun ein Balkon oder eine Terrasse?
Wer kennt sich denn mit den Definitionen im Baurecht in BW aus?
Bitte dringend um Hilfreiche Tipps.
Gruß Ulrich Graf
  • Name:
  • Ulrich Graf
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Befestigung der Holzkonstruktion am Haus kann zu statischen Problemen und Wasserschäden führen.

    🔴 Gefahr: Ein fehlendes oder mangelhaftes Geländer stellt eine erhebliche Absturzgefahr dar, besonders bei einer Höhe von 108 cm.

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    Die Begriffe Terrasse und Balkon werden oft synonym verwendet, haben aber unterschiedliche bauliche und rechtliche Definitionen. Eine klare Abgrenzung ist wichtig, besonders bei Bauanträgen und der Einhaltung von Bauvorschriften.

    Terrasse: Eine Terrasse ist eine ebenerdige oder aufgeschüttete Fläche, die direkt an ein Gebäude anschließt oder freistehend im Garten liegt. Im vorliegenden Fall könnte es sich um eine "Hochterrasse" handeln, da die Konstruktion 108 cm über dem Gelände liegt. Wichtig ist, dass die Terrasse direkten Zugang zum Gartenboden hat oder durch Aufschüttung mit dem Garten verbunden ist.

    Balkon: Ein Balkon ist eine freitragende oder auskragende Plattform, die an einer Fassade befestigt ist und keinen direkten Zugang zum Gartenboden hat. Da die geplante Konstruktion am Haus angeschraubt wird und über dem Gelände liegt, könnte sie baurechtlich als Balkon eingestuft werden.

    🔴 Gefahr: Unklare Definitionen können zu Problemen mit dem Baurecht führen. Eine falsche Einschätzung kann zu Beanstandungen oder sogar zum Rückbau führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Definition mit dem zuständigen Bauamt, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den geltenden Vorschriften entspricht. Ziehen Sie einen Architekten oder Bauingenieur hinzu, um die Konstruktion fachgerecht zu planen und umzusetzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Terrasse
    Eine ebenerdige oder aufgeschüttete Fläche im Freien, die meist direkt an ein Gebäude anschließt und zum Aufenthalt im Freien dient.
    Verwandte Begriffe: Patio, Freisitz, Gartenterrasse
    Balkon
    Eine auskragende Plattform, die an der Fassade eines Gebäudes befestigt ist und keinen direkten Zugang zum Gartenboden hat.
    Verwandte Begriffe: Altan, Söller, Loggia
    Baurecht
    Die Gesamtheit der Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es umfasst unter anderem die Landesbauordnungen, Bebauungspläne und sonstige Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung
    Fundament
    Das tragende Bauteil, das die Lasten eines Bauwerks in den Baugrund ableitet. Es muss frostsicher gegründet sein, um Setzungen und Schäden zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Gründung, Bodenplatte, Streifenfundament
    Geländer
    Eine Schutzvorrichtung, die an Treppen, Balkonen oder Terrassen angebracht wird, um Abstürze zu verhindern. Es muss bestimmte Höhen und Stabilitätsanforderungen erfüllen.
    Verwandte Begriffe: Brüstung, Absturzsicherung, Handlauf
    Holzschutz
    Maßnahmen, die das Holz vor Schäden durch Witterungseinflüsse, Insekten oder Pilze schützen. Dazu gehören konstruktiver Holzschutz, chemischer Holzschutz und die Verwendung von witterungsbeständigen Holzarten.
    Verwandte Begriffe: Imprägnierung, Lasur, konstruktiver Holzschutz
    Statik
    Die Lehre von der Standsicherheit von Bauwerken. Sie befasst sich mit der Berechnung und Dimensionierung von Bauteilen, um sicherzustellen, dass sie den auftretenden Belastungen standhalten.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen einer Terrasse und einem Balkon?
      Eine Terrasse ist ebenerdig oder aufgeschüttet und hat meist direkten Gartenzugang. Ein Balkon ist eine auskragende Plattform an der Fassade ohne direkten Gartenzugang.
    2. Welche Baugenehmigung benötige ich für eine Terrasse oder einen Balkon?
      Das ist von den jeweiligen Landesbauordnungen abhängig. In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, besonders wenn die Konstruktion eine bestimmte Größe oder Höhe überschreitet oder die Statik des Gebäudes beeinflusst.
    3. Welche Vorschriften gelten für Geländer bei Terrassen und Balkonen?
      Geländer müssen eine bestimmte Höhe haben (meist 90 cm bis 110 cm) und so konstruiert sein, dass ein Durchfallen von Personen verhindert wird. Die genauen Anforderungen sind in den jeweiligen Bauordnungen festgelegt.
    4. Wie muss eine Holzterrasse oder ein Holzbalkon konstruiert sein, um langlebig zu sein?
      Wichtig sind die Verwendung von witterungsbeständigem Holz, eine fachgerechte Unterkonstruktion, die eine gute Belüftung ermöglicht, und ein konstruktiver Holzschutz, der Staunässe vermeidet.
    5. Was ist bei der Entwässerung einer Terrasse oder eines Balkons zu beachten?
      Das Wasser muss ungehindert ablaufen können, um Staunässe und Frostschäden zu vermeiden. Ein leichtes Gefälle und geeignete Abläufe sind wichtig.
    6. Wie beeinflusst die Größe einer Terrasse oder eines Balkons die Baugenehmigung?
      Größere Konstruktionen überschreiten eher die genehmigungsfreien Maße und können zusätzliche Anforderungen an Statik und Brandschutz stellen.
    7. Welche Rolle spielt das Fundament bei einer Hochterrasse?
      Das Fundament muss die Last der Terrasse tragen und frostsicher gegründet sein, um Setzungen und Schäden zu vermeiden. Die Art des Fundaments hängt vom Baugrund und der Konstruktion ab.
    8. Was muss ich bei der Auswahl des Bodenbelags für eine Terrasse oder einen Balkon beachten?
      Der Bodenbelag muss witterungsbeständig, rutschfest und pflegeleicht sein. Geeignete Materialien sind Holz, Stein, Fliesen oder spezielle Terrassendielen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Baugenehmigung für Terrassen und Balkone
      Informationen zu den erforderlichen Genehmigungen und Vorschriften.
    • Holzschutz für Terrassen und Balkone
      Tipps zur Auswahl und Behandlung von Holz für den Außenbereich.
    • Geländerbau für Terrassen und Balkone
      Hinweise zu den Sicherheitsanforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten.
    • Entwässerung von Terrassen und Balkonen
      Informationen zur Vermeidung von Staunässe und Frostschäden.
    • Bodenbeläge für Terrassen und Balkone
      Vergleich verschiedener Materialien und deren Eigenschaften.
  2. Terrasse vs. Balkon: Parterre-Definition im Baurecht

    Glauben heißt nicht wissen.
    Ich glaube mal, parterre hat man eine Terrasse, darüber sind's Balkone. Aber wozu muss man das wissen? Ist das jetzt Wissensdurst oder steckt mehr dahinter? 😉
  3. Terrasse: Erdverbunden vs. Balkon-Definition laut Bautechnik

    Terra ist die Erde
    und nach meinem Sprachverständnis ist eine Terrasse mit derselben verbunden. Auch das Lexikon der Bautechnik definiert die Terrasse als künstlich geebnete Fläche ..., Sie bauen demnach einen Balkon, eine nicht überdecke, an den freien Seiten mit Brüstung opder Geländer umwehrte Auskragung in den Geschossen von Häusern ...
  4. Balkon-Definition: Was Duden & Meyers Lexikon sagen

    Foto von Stefan Ibold

    duden und meyers lexikon ...
    Moin,
    sagen zu Balkon nichts aus. Anscheinend gibt es diesen Begriff gar nicht.
    Meyers Lexikon schreibt zu Terrasse: [frz. ]: 1) hangstufe; 2) nicht überdachter, größerer Vorbau [am Erdgeschoss] eines Gebäudes.
    Mit viel Phantasie könnte man meinen: Balkon ist abgeleiten von Balken (s. Duden) und dann "verfälscht" worden. Soll heißen: "hängt auf verlängerten Balken".
    Hat jemand eine bessere Erklärung?
    MfG
    Stefan Ibold
  5. Balkon-Definition: Wissen.de zur Bauweise und Trägern

    Das sagt http://www.wissen.de
    offener Vorbau an der Außenwand oder im Innern (Theater, Saal) eines Gebäudes, getragen von vorspringenden Trägern aus Holz, Stein, Beton oder Stahl, meist eingefasst von einem Geländer.
    Und nun gucke ich mal in der LBO
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Zusatzinfo: Loggia – Definition und Unterschied zum Balkon

    Noch was
    Loggia
    Aus dem Italienischen: laubia = Laube. Gemeint ist ein offener, überdachter Freiraum innerhalb der Bauflucht eines Hauses (ein Balkon ragt im Gegensatz dazu über die Baufluchtlinie hinaus).
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. Fachdiskussion: Definitionen von Terrasse, Balkon & Co.

    Gott sei s geklagt um die Sprachverwirrung ...
    Gott sei's geklagt ...
    um die Sprachverwirrung noch zu vervollständigen möge doch bitte einer der hier vertretenen Fachleute, oder solche, die sich dafür halten, sich eindeutig und definitiv äußern. Und bitte nicht nur Terrasse und Balkon, bitte gleich auch Loggia, Altan, Söller und dazu noch eine Zusatzfrage (für ganz fleißwürige): wie sieht es denn bei den verschiedenen Bauteilen mit der Wohnfläche aus. z.B. Loggia, aber an der Hausecke gelegen und nur an zwei Seiten geschlossen?
    Das dürfte doch wieder für 6 Monate Diskussionsstoff hier in diesem Fachleuteforum geben. Oder?
    Herzlich Grüßt
    Ihr Friedrich Cain
    • Name:
    • Friedrich Cain
  8. Diskussionskultur im Forum: Kommentar zu Altbeiträgen

    Sind Sie mit Herrn Uhrig verwandt, Herr Cain?
    der hat sich vor einiger Zeit doch auch mal damit hervorgetan, Uralt-Beiträge in unsinniger Weise zu kommentieren.
  9. Wer ist Horst Richter? Eine Frage im Bau-Forum

    wer um Himmels Willen ist Horst Richter?
    wer um Himmels Willen ist Horst Richter?
    • Name:
    • Friedrich Cain
  10. Erwähnung im Forum: Erfahrungen mit BAU.DE und Diskussion

    oh wie nett habe gerade eine E-Mail ...
    oh, wie nett,
    habe gerade eine E-Mail erhalten, dass ich in Ihrem Forum erwähnt sei. Habe ja die Adresse BAU.DE schon vor einiger Zeit als wertlos aus meiner Adressliste herausgeworfen und hatte nun auch einige Mühe, den Beitrag des Herrn Cain und die Antwort des Herrn Richter zu finden. Ist ja alles ganz nett und ganz auf dem üblichen Niveau. Über den Herrn Cain liegen mir nun leider keine näheren Erkenntnisse vor. Aber Herr Richter ist ja wohl ein ehrenamtlicher Schreiber für das Forum und als Bauherr sicher ein wackerer Fachmann, auf dessen Wort man hören sollte. Weiter so.
    Herzlich grüßt Ihr Günther Uhrig
    • Name:
    • Günther Uhrig
  11. Klärung: Fragen zur Begriffsbestimmung im neuen Thread

    Foto von Lieselotte Tussing

    Und jetzt kommt noch ein quasselwilliges Weib ...
    Herr Uhrig, ich bin total überrascht, wie nett Sie Herrn Richter erklären  -  sind Sie vielleicht heute morgen eine gespaltene Persönlichkeit 😉
    So, Herr Cain, wenn Sie bezüglich der Begriffsbestimmung Terrasse und Konsorten eine Frage haben, bitte ich Sie, für diese einen neuen Thread zu eröffnen. Und sollten Sie zu diesem Thema etwas beitragen können, wären die kostenlosen und freiwilligen Helfer dieses Forums froh darüber.
    Äh  -  bevor Sie fragen: auch ich bin einer der Helferlein im Forum!
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026

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    Terrasse vs. Balkon: Definitionen, Baurecht & Planungstipps

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Definition von Terrasse, Balkon, Loggia und anderen Bauteilen. Unterschiede im Baurecht und der Bauplanung werden beleuchtet. Die Erdverbundenheit einer Terrasse wird im Gegensatz zur Auskragung eines Balkons hervorgehoben. Lexika und Online-Quellen werden zur Klärung herangezogen. Die Notwendigkeit einer klaren Begriffsbestimmung für die Planung wird betont.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die unterschiedlichen Definitionen von Terrasse und Balkon im Baurecht, wie im Beitrag Terrasse: Erdverbunden vs. Balkon-Definition laut Bautechnik erläutert. Dies ist entscheidend für die Bauplanung und Genehmigung.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Loggia ist ein überdachter Freiraum innerhalb der Bauflucht, während ein Balkon über diese hinausragt, wie im Beitrag Zusatzinfo: Loggia – Definition und Unterschied zum Balkon erklärt wird. Diese Unterscheidung ist besonders bei der Berechnung der Wohnfläche relevant.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unklarheiten bezüglich der Begriffsbestimmung und deren Auswirkungen auf Ihr Bauvorhaben, eröffnen Sie einen neuen Thread im Forum, wie im Beitrag Klärung: Fragen zur Begriffsbestimmung im neuen Thread empfohlen wird. Konsultieren Sie zudem die Baubehörde, um sicherzustellen, dass Ihre Planung den aktuellen Vorschriften entspricht.

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