Feuchtigkeitsschäden durch fehlende Gewebearmierung im Außenputz eines Hauses von 2010: Rechtliche Grundlage für Nachbesserung?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Feuchtigkeitsschäden durch fehlende Gewebearmierung im Außenputz eines Hauses von 2010: Rechtliche Grundlage für Nachbesserung?
Hallo, unser Haus BJ 2010 (in Bayern) mit Poroton-Ziegel wurde ohne Gewebearmierung aussen verputzt. Nun zeigen sich vor allem auf der Wetterseite immer mehr Risse im Aussenputz.
Der damalige Bauleiter/Architekt meint, eine Gewebespachtelung sein 2010 noch nicht "Stand der Technik" und somit nicht erforderlich gewesen.
Stimmt das und gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?