Wir haben uns ein "Hinterhofgrundstück" mit eigener Zufahrt gekauft. Auf der Zufahrt stand bisher eine alte Garage, an welche vor vielen Jahren der Nachbar seine Garage direkt angebaut hat und (logischerweise) die Seite zu unserer Garage nie verputzt hat.
Wir mussten jetzt die alte Garage entfernen, um unser Grundstück betreten zu können. Die Garage des Nachbarn ist jetzt genau an der Stelle, an der sie sich mit unserer alten Garage überdeckte, nicht verputzt, was neben dem optischen Thema möglicherweise auch ein Feuchtigkeitsproblem werden könnte.
Ist der Nachbar hier selbst für die Fassade seiner eigenen Garage verantwortlich sprich er muss auf eigene Kosten verputzen - oder wir, da wir unsere Garage entfernt haben und somit die "Änderung" verursacht haben?
Bundesland: BaWü
Vielen Dank für Eure Einschätzung!