BAU.DE

Bauen und Wohnen
  • Bau.de
  • Bau.net
  • Bau.com
  • Bau.org
Google-BAU-Suche
Die Suche-Ergebnisse werden rechts im Hauptfenster angezeigt > > >

SPA Deluxe GmbH: Premium Outdoor-Living-Produkte
Outdoor-Living-Produkte

Freie Werbefläche
€ 175 pro Monat + MwSt
Kontaktaufnahme


BAU-Navigation

  • Startseite // Sitemap
  • Forum: Expertenhilfe Tipp
    • Neue Beiträge
    • Neue Fragen
    • Offene Fragen
    • Neue Bilder
    • Personen
  • Presse: News, Berichte...
    • Aktuelle Meldungen
    • Themenschwerpunkte
  • Aufträge/Ausschreibungen
    • Aufträge suchen
    • Aufträge vergeben
    • Handwerkergesuche NEU
    • Handwerker suchen NEU
  • Inserate / Anzeigen
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Kostenlose HomePage
    • HomePage-Inhaber
    • HomePage anlegen
  • Direktkontakt zu Firmen
    • A-Z der Bau-Partner
    • Presse / Firmen-Infos
    • Wer bietet was?
  • Bau-Checklisten
  • Bau-Fachwörter DE-EN
  • Bau-Recht
  • Bau-Witze
  • Links zu Werbepartnern
  • Werben bei BAU.DE
  • E-Learning / Statik
    • Dreigelenkbogen
    • Fachwerkträger
    • Qualitative Schnittgrößen
    • Kraftgrößenverfahren
  • E-Learning Africa WS
  • Kontakt

Datenschutzerklärung
© Prof. Dr. Partsch

Schnellnavigation:

  • Startseite, Home
  • Suche, Search
  • Sitemap
  • Übersetzen, Translate
  • @Alle
  • @Firmen
  • Inserate
  • Presse
  • Aufträge
  • Ihre HP
  • Werbung

Schnellnavigation-Forum

  • Forum: Bauexperten helfen rund um die Uhr Forum: Fragen Sie Experten
  • Neue Antworten
  • Neue Fragen
  • Offene Fragen
  • Forum: Bauexperten stellen sich vor

Schnellnavigation für mobile Endgeräte

  • Forum
  • Inserate
  • Presse
  • Ihre HP
  • Neue Fragen+Antworten
  • Top 10
  • Bilder

Hier sind Sie:

  • BAU.DE

  • Forum

  • Außenwände und Fassaden

  • 15373: Außenputz beschädigt - Firma möchte nur Teile davon streichen

Außenwände und Fassaden

Diese Werbefläche können Sie mieten: € 80 pro Monat + MwSt
im ges. Forum "Außenwände und Fassaden" - weitere Infos »

Außenputz beschädigt - Firma möchte nur Teile davon streichen 14.10.2016    

Hallo zusammen,

ich brauche mal eure Hilfe.

Wir haben eine Doppelhaushälfte vor 4 Jahren von einem städtischen Bauverein neu gekauft (NRW). Nach 4 Jahren ist uns aufgefallen, dass die weiße Außenputzfassade an mehreren Stellen an der Wetterseite keine Farbe mehr aufweist. Nach langem hin-und-her hat sich die Firma nun entschieden kostenfrei die Wetterseite mit einem neuen Grundanstrich und dann mit einem Endanstrich zu erneuern.

Die Firma schreibt mir, dass das Angebot aus Kulanz - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - erstellt ist.

Jetzt haben wir natürlich das Problem, dass die beiden anderen Außenseiten nach 4 Jahren den "alten" Anstrich haben und das natürlich nicht schön aussieht.

Haben wir eine Möglichkeit die Firma dazu zu bringen, dass alle Seiten gestrichen werden?

Danke für die Hilfe im Voraus VG

Name:

  • Peter
  1. Wieso? 14.10.2016    

    Foto von Josef Schrage

    Hallo, unabhängig von der Garantie/Gewährleistung, ihren Vertrag kenne ich nicht.

    Erwarten und bekommen Sie auch eine Ganzlackierung ihres Autos wenn eine Tür nicht in Ordnung ist und dass nach 4 -VIER- Jahren?

    Seinen Sie froh über die Kulanz der Firma...

    Gruss

    Name:

    • Josef Schrage
  2. Zu wenige Angaben! 16.10.2016    

    Foto von Markus Reinartz

    Nun gut, Sie haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft. Sie schreiben aber nicht dazu, ob es ein Neubau -mit Übernahme der Haftung für Mangelansprüche (früher: Gewährleistungsansprüche)- oder ein Altbau bzw. eine Bestandsimmobilie ist, bei deren Kauf oftmals Mangelansprüche (früher: Gewährleistungsansprüche) ausgeschlossen sind.

    Wenn es sich dabei um eine Neubauimmobilie handelt, wird es wohl ein BGBA Vertrag sein, den Sie geschlossen haben, da es sich um einen Kaufvertrag handeln muss und da man seit 2008 keine VOBA Verträge mehr mit Verbrauchern vereinbaren kann, dies zumindest nicht mehr allumfänglich wirksam.

    Die Haftung für Mängelansprüche beträgt bei einem BGB Vertrag mindestens 5 Jahre, da man die Haftung für Mangelansprüche mit Verbrauchern nicht -zumindest nicht rechtswirksam- verkürzen sondern nur verlängern kann.

    Insofern -wenn das alles so ist, wie man sich das zunächst aufgrund Ihrer spärlichen Information so denken kann- haben Sie natürlich einen Anspruch auf Nachbesserung, sodann die Fassade Mängel aufweist.

    Da es sich um das optische Kleid Ihres Hauses handelt sollte eine Nachbesserung sicherlich auch die anderen Hausseiten berücksichtigen.

    Es geht ja hier -einmal den Vergleich des Herrn Schrage betrachtet- sicherlich nicht um ein Auto sondern um ein Haus und das verhält sich das ein wenig anders als beim Autokauf.

    Befragen Sie einen Anwalt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  


Google Anzeigen

SPA Deluxe GmbH: Premium Outdoor-Living-Produkte





Suche


Service-Navigation

Startseite | Forum | Ausschreibung | Sitemap

Hier werben | Presse | Inserate | Baurecht

Impressum + Nutzungsbedingungen + Datenschutz + ©