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Schallbrücke oder normal beim Doppelhaus
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Schallbrücke oder normal beim Doppelhaus

Hallo, wir haben vor ein paar Jahren 2003 einen Neubau an ein älteres bestehendes Gebäude gestellt. Die Trennfuge ist ca. 3 cm stark und wurde mit gelben Faserplatten hergestellt. Im Außenbereich wurde diese mit einer Art weißem? Acryl? (sieht aus wie Acryl) verschlossen. Im Kellerbereich wurde dem Nachbarn seine Wand mit Bitumenmatten verklebt und dann auch die Faserplatten angebracht. Als nächster Schritt wurde hier unsere (WU-Wanne) Kellerwand gegen den Nachbarn gegossen. Die Trennwand über dem Keller ist eine 24,5 cm mit Beton ausgegossene Ziegelwand.
Jetzt unser Problem, wir hören vom Nachbarn manche Geräusche durch die Wand aber eben halt nicht alles.
Was wir z.B. sehr laut hören ist das Stühlerücken oder wenn sein Kind durchs Haus rennt. Was wir nicht hören ist z.B. Fernseher, Wassergeräusche, Gespräche usw. Dies verwundert mich etwas, was ich bis jetzt so gelesen habe ist, wenn beim Bau etwas schief lief und eine Schallbrücke entstanden ist, dass man ziemlich alles vom Nachbarn hört. Bei uns wie gesagt eigentlich nur das störende Stühlerücken.
Hat hier Jemand eine Idee was dies sein kann bzw. wie man es evtl. beseitigen kann? Oder ist so etwas bei einem Doppelhaus normal und der Bauunternehmer hat evtl. gar keinen Fehler gemacht?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß JT
  • Name:
  • J T
  1. unterschiedliche Beanspruchungen

    Sie hören den Luftschall nicht, was ein Hinweis auf ausreichende Luftschalldämmung ist. Sie hören den in den Fußboden eingetragenen Körperschall, der vielleicht auf Schallnebenwegen bis zu Ihnen gelangt. Ob dieser Lärm nun tatsächlich zu laut ist vermag nur ein Schallschutzgutachten zu klären. Kann sein, dass Sie in einer besonders ruhigen Gegend wohnen und Sie deshalb diese "Kleinigkeiten" bewusst wahrnehmen, weil der Grundpegel der Umgebungsgeräusche so niedrig ist.
  2. Woran es liegt

    kann Ihnen letztlich nur ein Schallschutzgutachter nach Durchführung eines Ortstermins (ggf. Trittschallschutzmessung  -  Klopfwerk beim Nachbarn aufstellen und bei Ihnen dann die Messung) erläutern. Möglicherweise sind im Estrichrand des Nachbarn Schallbrücken vorhanden.
  3. Schallschutzwand  -  Recht auf Fehlerbehebung?

    Hallo,
    wie sieht es denn in so einem Fall aus, nehmen wir mal an ich beauftrage einen Schallschutzgutachter und dieser, vorausgesetzt mein Nachbar lässt mich bei sich rein, stellt fest, dass das Problem bei ihm im Estrich oder Fliesenbereich liegt. Könnte ich darauf bestehen, dass diese Fehler bei ihm im Hause beseitigt werden müssen? Hier kommt ja auch wieder das Thema mit der Verhältnismäßigkeit hoch. Ist der Aufwand gerechtfertigt usw.
    Meines Wissens wird ja im Bereich eines Einfamilienhauses kein großer Wert auf Schallschutz gelegt, da es ja eigentlich nur die Bewohner des eigenen Hauses betrifft. Ich dachte auch das es genau aus diesem Grund die Schallschutzwände zwischen den Häusern gibt. Ist es wirklich so, wenn mein Bauunternehmer keinen Fehler bei der Ausführung der Trennfuge und meiner Schallschutzwand gemacht hat, dann aber trotzdem bei fehlerhafter Ausführung der Estrich oder Fliesenfuge bei meinem Nachbarn solche Geräusche bis zu mir zu hören sind? Ich dachte solche Fehler würden sich nur in seinem Hause auswirken, da es ja die Trennfuge und meine Schallschutzwand gibt.
    Vielen Dank für die Tipps
    • Name:
    • T J
  4. Kellerwand gegen den Nachbarn gegossen ... (?)

    Faserplatten angebracht und Kellerwand gegen den Nachbarn gegossen (?). Alleine hier ergibt sich schon die Möglichkeit für eine prima Schallbrücke ... wenn sich durch den Betondruck und das Verdichten der Beton in einer Fuge zwischen den Faserplatten bis zur Nachbarkellerwand vorarbeitet ...
    Gruß
  5. Wenn kein Luftschall, sondern nur Körperschall übertragen wird, ...

    Wenn kein Luftschall, sondern nur Körperschall übertragen wird, dürfte der Fehler in einer Verbindung irgendwelcher harten Bauteile zwischen den Häusern liegen. Da die Gewährleistung abgelaufen sein wird, müssen Sie froh sein, wenn nicht der Nachbar Sie auffordert, den Mangel auf Ihre Kosten zu beheben, der Körperschall geht nämlich auch von Ihnen zum Nachbarn Der Fehler wird wohl beim Betonieren des Kellers passiert sein. Der Nachbar kann beliebig viel falschen Estrich oder sonstige Schallbrücken in seinem Haus haben, bei Ihnen dürfte nichts ankommen.
  6. Behebung  -  Kosten

    Vielen Dank für Ihre Antworten.
    Heißt das, wenn die Gewährleistung abgelaufen ist, dass dies automatisch auf meine Kosten gehen würde. Kann ich nicht trotzdem den Bauträger regresspflichtig machen?
    Des Weiteren, wenn wirklich beim Kellerbetonieren etwas schief gegangen ist, wie könnte man den solch einen Fehler beheben?
    Gruß
  7. Wenn beim Betonieren was schief gelaufen ist, kann ...

    Wenn beim Betonieren was schief gelaufen ist, kann der Fehler ist gar nicht mehr behoben werden. Es ist ein Mangel entstanden, der nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand (Abriss + Neubau) zu beheben wäre. Es kann ggf. auf einen wie auch immer gearteten finanziellen Ausgleich hinauslaufen, den nunmehr Sie Ihrem Nachbarn zu bringen hätten.
    Nach Ablauf der Gewährleistung müssten Sie dem Unternehmer schon fast Vorsatz nachweisen, um noch was zu erreichen. Das wird schwer werden.
    Das ist keine Rechtsberatung! Genaueres kann Ihnen ein Fachanwalt sagen.
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