Mangelhafter Außenputz nach Anstrich: Anspruch auf Mängelbeseitigung? Kosten, Gutachten, Gewährleistung
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Mangelhafter Außenputz nach Anstrich: Anspruch auf Mängelbeseitigung? Kosten, Gutachten, Gewährleistung

Schönen Guten Morgen!
Wir haben ein Fertighaus bauen lassen. Der Außenputz wurde durch ein Subunternehmen der Fertighausfirma angebracht. Da wir Laien sind, dachten wir der Putz wäre in Ordnung. Der Bauleiter der Fertighausfirma (gleichzeitig auch unser Bauleiter) wies uns an, den Putz zu streichen, damit das Gerüst endlich abgebaut werden könne. Also haben wir gestrichen. Nach dem Anstrich merkten wir, dass mit dem Putz etwas nicht in Ordnung sein kann. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bestätigte dies in einem Gutachten. Er kam zu dem Schluss, der Putz müsse komplett neu aufgetragen werden und durch den Farbanstrich seien die Mängel deutlich hervorgehoben worden. Nun sagt unser Bauleiter wir hätten das Gewerk "Außenputz" durch unseren Anstrich anerkannt und könnten keine Besserung bzw. Gewährleistung verlangen. Der Gutachter sagt, diese Regelung würde nur unter Handwerkern gelten.
Fragen:
1. Haben wir nach unserem Anstrich noch einen Anspruch darauf, dass die Mängel beseitigt werden?
2. Hätte der Bauleiter nicht die Mängel sehen müssen und uns darauf hinweisen müssen bzw. sagen müssen, dass wir nicht streichen sollen?
3. Der Bauleiter wollte von mir eine Unterschrift, für den Putz haben, damit wir nachher nicht behaupten können Dreck vom Gerüst wäre auf den Putz getropft. Ich habe daher leider das Abnahmeprotokoll unterschrieben (habe als Laie keine Mängel gesehen). Mein Mann hat nicht unterschrieben, wir haben keine Durchschrift des Protokolls. Ist die Abnahme des Putzes rechtmäßig erfolgt? Müssen nicht beide Vertragspartner unterschreiben?
Im Voraus vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Claudia
  • Name:
  • Häuslebauer
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Eindringende Feuchtigkeit durch einen mangelhaften Putz kann zu Schimmelbildung im Innenbereich führen. Regelmäßige Kontrolle ist wichtig.

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    Ich verstehe, dass Sie nach dem Anstrich des Außenputzes an Ihrem Fertighaus einen Mangel festgestellt haben und sich fragen, ob Sie Anspruch auf Mängelbeseitigung haben.

    🔴 Gefahr: Ein mangelhafter Außenputz kann zu Feuchtigkeitsschäden und langfristigen Schäden an der Bausubstanz führen.

    Meiner Einschätzung nach ist entscheidend, was im Abnahmeprotokoll steht und ob der Mangel bei der Abnahme erkennbar war. Als Laie konnten Sie den Mangel möglicherweise nicht sofort erkennen. Ein Gutachten, das den Mangel bestätigt, stärkt Ihre Position.

    • Gewährleistung: Prüfen Sie die Gewährleistungsfristen im Bauvertrag.
    • Beweissicherung: Dokumentieren Sie den Mangel detailliert (Fotos, Gutachten).
    • Fristsetzung: Setzen Sie der Fertighausfirma eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Ausführung von Putzarbeiten kann die Bausubstanz gefährden und zu Folgeschäden führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und die nächsten Schritte zu planen. Klären Sie, ob der Bauleiter seiner Hinweispflicht nachgekommen ist.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Außenputz
    Der Außenputz ist eine Schutzschicht, die auf die Außenwand eines Gebäudes aufgetragen wird. Er dient dazu, die Wand vor Witterungseinflüssen zu schützen und das Erscheinungsbild des Gebäudes zu verbessern.
    Verwandte Begriffe: Innenputz, Fassade, Wärmedämmung.
    Mangel
    Ein Mangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand einer Sache oder Leistung. Im Baurecht liegt ein Mangel vor, wenn das Bauwerk nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Rechtsmangel.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Auftragnehmers, für Mängel an einer Sache oder Leistung einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelbeseitigung, Schadenersatz.
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, förmliche Abnahme.
    Gutachten
    Ein Gutachten ist eine fachliche Stellungnahme eines Sachverständigen zu einem bestimmten Sachverhalt. Gutachten werden häufig zur Klärung von Streitfragen vor Gericht oder zur Feststellung von Mängeln erstellt.
    Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Beweissicherung, Expertise.
    Bausubstanz
    Die Bausubstanz umfasst alle tragenden und raumbildenden Teile eines Gebäudes. Dazu gehören beispielsweise das Mauerwerk, das Dach und die Decken.
    Verwandte Begriffe: Tragwerk, Rohbau, Ausbau.
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Im Bauvertrag werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Baumangel?
      Ein Baumangel ist eine Abweichung vom Soll-Zustand eines Bauwerks, die dessen Wert oder Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt. Dies kann beispielsweise eine fehlerhafte Ausführung von Arbeiten oder die Verwendung mangelhafter Materialien sein.
    2. Welche Gewährleistungsfristen gelten im Baurecht?
      Die Gewährleistungsfristen im Baurecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBAbk.) geregelt. Für Bauwerke beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks.
    3. Was ist ein Abnahmeprotokoll?
      Ein Abnahmeprotokoll ist ein Dokument, das bei der Abnahme eines Bauwerks oder von Bauleistungen erstellt wird. Es enthält eine Beschreibung des Zustands des Werks und eventuelle Mängel, die festgestellt wurden.
    4. Was bedeutet Mängelbeseitigung?
      Mängelbeseitigung bedeutet die Beseitigung von Mängeln an einem Bauwerk oder einer Bauleistung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
    5. Was ist ein Gutachten?
      Ein Gutachten ist eine fachliche Stellungnahme eines Sachverständigen zu einem bestimmten Sachverhalt. Im Baubereich werden Gutachten häufig zur Feststellung und Bewertung von Baumängeln erstellt.
    6. Was kann ich tun, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung verweigert?
      Wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung verweigert, können Sie ihn zunächst schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern und ihm eine angemessene Frist setzen. Wenn er die Mängel innerhalb dieser Frist nicht beseitigt, können Sie rechtliche Schritte einleiten.
    7. Welche Rolle spielt der Bauleiter bei Baumängeln?
      Der Bauleiter hat die Aufgabe, die Bauarbeiten zu überwachen und sicherzustellen, dass sie fachgerecht ausgeführt werden. Er ist auch dafür verantwortlich, Mängel zu erkennen und deren Beseitigung zu veranlassen.
    8. Was ist ein Fertighaus?
      Ein Fertighaus ist ein Haus, das in vorgefertigten Teilen in einer Fabrik hergestellt und dann auf der Baustelle montiert wird. Fertighäuser sind in der Regel schneller zu bauen als konventionelle Häuser.

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  2. Außenputz Mangel: Formelle Abnahme – Nicht zwingend erforderlich

    Was ist das denn für ein Schaden? Aber ...
    Was ist das denn für ein Schaden?
    Aber vorab schon mal: eine formelle Abnahme ist nicht zwingend erforderlich, wenn nicht vereinbart, und unter Eheleute reicht es rechtlich wenn einer was unterschreibt (mitgehangen, mitgefangen). Wieso konnte ihnen das erst nicht auffallen, wenn das scheinbar so gravierend ist?
    • Name:
    • S.K.
  3. Gutachten: Ungleichmäßige Putzstruktur – Optischer Mangel

    Unter anderem steht im Gutachten: Der gesamte Putz ...
    Unter anderem steht im Gutachten: Der gesamte Putz weist innerhalb seiner Oberfläche keine gleichmäßige Struktur auf. Oberhalb der Eingangstür ist eine starke Anhäufung der Körner festzustellen, auf den anderen Wandflächen sind neben der normal herausgearbeiteten Reibestruktur vermehrte strukturlose Stellen, sogenannte Spiegel, festzustellen, Gerüstbohlenlage ist zu erkennen. Vertikale Abweichungen innerhalb des Putzes, Sockelprofile nicht gem. DINAbk. 18202 befestigt, Putz in Fensterleibungen nicht gem. DIN 18202. (= schief und schepp).
    Als wir gestrichen haben, stand das Gerüst, somit ist uns erst nach dessen Abbau richtig aufgefallen, dass einiges nicht in Ordnung ist. Für einen Laien ist es auch schwierig einen Mangel zu erkennen, wenn man den Putz während des Streichens ganz nah vor Augen hat. Erst wenn man ein paar Meter weiter weg geht und die Sache ohne Gerüst sieht, fällt einem auf, dass was nicht stimmt.
    Aber daran lässt sich ja jetzt auch sowieso nichts mehr ändern. Meine noch nicht beantwortete Frage:
    Ist die Gewährleistung (fängt ja nach der Abnahme an) durch unseren Anstrich ausgeschlossen?
    MfG
  4. Gewährleistung Außenputz: Optischer Mangel – Anspruch auf Minderung

    Die Gewährleistung haben sie natürlich, aber die bringt ...
    Die Gewährleistung haben sie natürlich, aber die bringt Ihnen nichts, solange sie "nur" einen Mangel (optisch) und keinen Schaden (technisch) haben. Sie haben die Möglichkeit, das Gewerk zu mindern (preislich). Auf Nachbesserung können sie nicht zwingend bestehen, da je nach Schwere die Verhältnismäßigkeit (Aufwand/ Kosten einer Überarbeitung contra Schwere des Mangels) nicht gegeben ist. Und so sieht es meistens aus. Es kommt aber darauf an, WIE Mangelbehaftet das Gewerk bei Ihnen ist, das kann Ihnen natürlich keiner, ohne das Haus gesehen zu haben, sagen. Wäre doch eigentlich die Aufgabe Ihres Gutachters, oder? Hat er sich nicht dazu geäußert?
    > >>ohne Gewähr: <<<
    Rechtlich gibt es natürlich so Tricks ... eigentlich prima, dass sie schon abgenommen haben. Denn einen Mangel, den sie bei der Abnahme nicht erkannt haben, der aber da war, kann in Ihrem Auftrag von einem anderen Unternehmer beseitigt werden. Aber ich bin kein "Baujurist", sie sollten sich an einen Anwalt für Baurecht wenden.
    Blöd daran, dass schon gestrichen ist, ist die Tatsache, dass die Fassade gar nicht mehr neu verputzt werden kann (Es sei denn Sie haben mit einer reinen Silikatfarbe gestrichen).
    • Name:
    • S.K.
  5. Gutachter: Außenputz entspricht nicht den Anforderungen – Sanierung nötig

    Also der Gutachter sagt: Der Putz entspricht in ...
    Also der Gutachter sagt: Der Putz entspricht in keinster Weise den Anforderungen. Durch die starken unterschiedlichen Ausbildungen mit Körneransammlungen und sehr häufiger Spiegelbildung, innerhalb des sehr ungleichmäßig geriebenen Oberputzes, ist ein optischer Mangel gegeben. Das Objekt ist mit einem neuen Außenputz zu versehen.
    Selbst, wenn wir nicht gestrichen hätten, hätte der Putz ja nicht entfernt werden können. Unter dem Putz ist nur eine Holzfaserdämmplatte und die würde beschädigt, würde der Putz entfernt. Somit würde nur ein neuer Putz den optischen Mangel beseitigen.
    OK da die Schlussrate noch nicht gezahlt ist, werden wir wohl versuchen uns mit der Hausbaufirma finanziell zu einigen oder alternativ einen Anwalt einschalten.
    Vielen Dank für die Info!
    MfG
  6. Außenputz Sanierung: Überputzen mit Dispersion – Nicht einfach

    nicht entfernt, aber überputzt werden. Das geht halt ...
    ... nicht entfernt, aber überputzt werden. Das geht halt nicht entfernt, aber überputzt werden. Das geht halt gestrichen, mit Dispersion, nicht so einfach.
    Viel Glück!
    • Name:
    • S.K.
  7. Neuer Armierungsputz nötig: Lotusan Farbe – Kein Problem?

    Gestrichen wurde mit Lotusan Farbe. Davon, dass ein ...
    Gestrichen wurde mit Lotusan Farbe. Davon, dass ein Überputzen nicht möglich ist, hat der Gutachter nichts gesagt. Er hat gesagt, es müsse ein komplett neuer Armierungsputz inkl. Gewebe und dann ein neuer Oberputz aufgetragen werden. Dies hätte auch gemacht werden müssen, wenn wir nicht gestrichen hätten, da der Armierungsputz schon nicht richtig gemacht woren wäre.
    MfG
  8. Außenputz prüfen: Beteiligung an Sanierungskosten vermeiden

    ist halt nur etwas unglücklich, wenn man den ...
    ... ist halt nur etwas unglücklich, wenn man den ist halt nur etwas unglücklich, wenn man den Brunnen zumauert nachdem das Kind hinein gefallen ist. Klar, hilft Ihnen jetzt nix, aber es nun mal auch so, dass man ein VORGEWERK zu prüfen hat, sonst läuft man Gefahr, an den Kosten der "Sanierung" beteiligt zu werden. Das wären in dem Fall Sie, da der Putzauftrag jetzt natürlich wesentlich komplizierter und aufwändiger ist.
    • Name:
    • S.K.
  9. Putzsanierung: Klebe- und Armierungsmörtel auf Silikonharz möglich

    Sehe ich nicht so, dass das jetzt aufwendiger ist. Ohne den Anstrich hätte man die Putzstruktur einebnen müssen, um den neuen Putz strukturieren zu können. In der Regel macht man sowas mit einem Klebe- und Armierungsmörtel (Klebemörtel, Armierungsmörtel) ... der hält auch auf einem Silikonharzanstrich. Was anderes ist Lotusan ja auch nicht.
    Sehe ich nicht so, dass das jetzt aufwendiger ist. Ohne den Anstrich hätte man die Putzstruktur einebnen müssen, um den neuen Putz strukturieren zu können. In der Regel macht man sowas mit einem Klebe- und Armierungsmörtel (Klebemörtel, Armierungsmörtel) ... der hält auch auf einem Silikonharzanstrich. Was anderes ist Lotusan ja auch nicht.
    Glauben Sie also Ihrem Gutachter. Äh, ja, warum glauben Sie ihm eigentlich nicht und haben das Problem hier noch mal geschildert?
  10. Gutachter vs. Bauleiter: Toleranzen beim Außenputz – Einschüchterung?

    warum wir dem Gutachter nicht glauben? Weil uns ...
    ... warum wir dem Gutachter nicht glauben? Weil uns warum wir dem Gutachter nicht glauben? Weil uns der Bauleiter permanent einschüchtert und meint, das Gutachten würde z.B. nicht von zulässigen Toleranzen sprechen. Der Gutachter sieht die Sache mit dem Vorgewerk zwar anders, er sagt auch, das gelte nur unter Handwerkern, gleichzeitig sagt er aber, er sei kein Jurist und könne die rechtliche Sache nicht beurteilen.
    Noch haben wir keine Schlussrechnung erhalten, diese wird voraussichtlich höher sein als die Kosten für einen komplett neuen Putz (Gutachter hat Preise angegeben). Die restliche Abnahme ist noch nicht erfolgt, die Mängelliste war zu lang und bei einigen Sachen haben wir uns die Abnahme vorbehalten.
    Zur Zeit überlegen wir, ob wir erst abwarten sollen, ob sich die Hausbaufirma doch noch einsichtig zeigt, oder ob wir am besten jetzt schon einen Anwalt für Baurecht einschalten, bevor wir noch mehr falsch machen könnten.
    MfG
  11. Armierungsputz auf Lotusan: Hersteller-Zulassung fehlt – Risiko?

    "in der Regel". Kein Hersteller segnet sowas ab, ...
    "in der Regel". Kein Hersteller segnet sowas ab, auf eine Lotusan Farbe einen neuen Armierungsputz aufzutragen, nicht einmal mit einer Superplastikpolymerdispersionsarmierung. Ob der Verarbeiter das macht, ist seine Sache, Zulassungen und Empfehlungen in die Richtung gibt es aus gutem Grund nicht. Und als Verarbeiter würde ich da niemals drauf gehen Wieso sollte ich Gewährleistung übernehmen für ein System (samt Untergrund), welches gar nicht ganz von mir ist und äußerst suboptimale Bedingungen aufweist?
    Das mit der Prüfung, nun gut, zumindest haben Sie das Gewerk damit eindeutig abgenommen. Es sei denn Sie haben keinen VOB- sondern einen BGBAbk.-Vertrag, dann wäre es etwas anderes.
    Aber so langsam sollten Sie sich mal mit einem RA unterhalten, packen Sie sich ihren Gutachter noch dabei, und vorher holen sie sich noch optional einen Anwendungstechniker von STO (natürlich nur wenn Farbe und/ oder Putz von denen ist, was ich jetzt mal so frei heraus angenommen habe) und lassen sich vor Ort beraten. Das kostet nix, ist natürlich auch nicht immer 100 % Produktneutral (haha ...), aber sie haben einen weiteren Anhaltspunkt was funktionieren sollte/ kann.
    Wünsche Ihnen einen guten Ausgang der Geschichte, denn eine versaute Fassade ist wirklich kein schöner Anblick.
    • Name:
    • S.K.
  12. VOB/BGB: Gewährleistung – Kombination zulässig? STO kontaktieren!

    VOB / BGBAbk. Vertrag
    VOBAbk. / BGB Vertrag
    In den Vertragsunterlagen wird die VOB/B zitiert. Bei der Gewährleistung wird allerdings gesagt, 5 Jahre nach BGB.
    Habe mal gelesen, dass so eine Kombination nicht zulässig ist?
    Genau, Putz und Farbe beides von STO. OK werde mal bei denen nachfragen.
    Vielen Dank für die Tipps!
    MfG
  13. VOB-Vertrag: Änderungen – Das jeweils Bessere gilt für Sie!

    VOB gilt nur als ganzes, sobald etwas geändert ...
    ... VOBAbk. gilt nur als ganzes, sobald etwas geändert VOB gilt nur als ganzes, sobald etwas geändert wird, unterliegt der ganze Vertrag einer sogenannten "ichkommgradnichtmehrdrauf" Klausel (mal meine Freundin fragen, die ist Juristin, mein Baurecht ist schon was her), und dann gilt "das jeweils bessere" für Sie. Abgesehen davon, dass die 5 Jahre natürlich besser sind als die 4 nach VOB ...
    Beste Grüße
    • Name:
    • S.K.
  14. STO gibt OK: Überputzen möglich – Gegengutachten der Hausbaufirma

    Sto gibt OK
    Habe soeben mit Sto gesprochen und die Information bekommen, dass drüber geputzt werden kann, sofern ein neuer Armierungsputz gemacht wird.
    Die Hausbaufirma hat inzwischen ein Gegengutachten eingeholt, in dem steht natürlich sinngemäß, dass alles im Rahmen und alles üblich sei.
    Das genaue Gegenteil von unserem Gutachten und natürlich auch ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter. Interessanterweise aber aus einem ganz anderen IHKAbk. Bereich (weit weg). Vermutlich musste die Firma lange suchen, bis sie einen Gutachter gefunden haben, der ihre Version bestätigt?
    Oder haben die Hausbaufirmen über ihre Verbände Sachverständige, denen sie sich bedienen?
    Ob man noch einen dritten Gutachter bemühen soll?
    Das Gegengutachten ist noch ausführlicher. Gibt es bei Gutachten verschiedene Varianten (großes / kleines Gutachten)?
    Heute haben wir Termin beim Anwalt. Anders geht es wohl nicht mehr.
  15. STO-Freigabe fraglich: Gerichtsgutachten zählt – Kosten sparen

    Wundert mich, dass STO das OK gibt, aber ...
    Wundert mich, dass STO das OK gibt, aber evtl. weil es deren Verarbeiter ist. Die will man natürlich nicht verärgern. Habe mal mit einem von STO darüber gesprochen, der war voll auf meinem Standpunkt. Kann man sich im stillen mal drüber wundern ...
    Lassen Sie das Geld für einen weiteren GA ruhig stecken, wenn das vor Gericht gehen sollte zählt eh nur der, den das Gericht bestellt hat.
    • Name:
    • S.K.
  16. Lotusan Farbe: Armierungsputz – Knie nieder und bereue!

    "in der Regel". Kein Hersteller segnet sowas ab, auf eine Lotusan Farbe einen neuen Armierungsputz aufzutragen,
    "in der Regel". Kein Hersteller segnet sowas ab, auf eine Lotusan Farbe einen neuen Armierungsputz aufzutragen,

    dann knie nun nieder und bereue 🙂

  17. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 10.01.2026

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    Mangelhafter Außenputz: Gewährleistung, Gutachten & Sanierung

    💡 Kernaussagen: Nach einem Anstrich des Außenputzes an einem Fertighaus wurden Mängel festgestellt. Ein Gutachten bestätigte die mangelhafte Ausführung, was zu einer Diskussion über Gewährleistung, Mängelbeseitigung und die Notwendigkeit einer Sanierung führte. Die Frage der Verantwortlichkeit und die möglichen Kosten spielten eine zentrale Rolle. Es wurde auch die Gültigkeit von VOB/BGBAbk.-Verträgen und die Rolle von Gutachtern und Gegengutachtern erörtert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Armierungsputz auf Lotusan: Hersteller-Zulassung fehlt – Risiko? gibt es keine Herstellerzulassung für das Aufbringen eines Armierungsputzes auf Lotusan Farbe, was ein Risiko darstellen kann.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag STO gibt OK: Überputzen möglich – Gegengutachten der Hausbaufirma zeigt, dass der Hersteller STO unter bestimmten Bedingungen das Überputzen erlaubt, was jedoch durch ein Gegengutachten der Hausbaufirma in Frage gestellt wird.

    🔴 Kritisch/Risiko: Es ist wichtig, das VORGEWERK zu prüfen, um nicht an den Kosten der Sanierung beteiligt zu werden, wie im Beitrag Außenputz prüfen: Beteiligung an Sanierungskosten vermeiden betont wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Gewährleistungsansprüche und holen Sie unabhängigen Rechtsrat ein. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen (VOB/BGB) und lassen Sie sich von einem Bausachverständigen beraten. Beachten Sie die Hinweise zur Sanierung des Außenputzes, insbesondere im Hinblick auf die Kompatibilität der Materialien und die Herstellerempfehlungen. Weitere Informationen zur Struktur des Putzes finden Sie im Beitrag Gutachten: Ungleichmäßige Putzstruktur – Optischer Mangel.

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