Mangelhafte Architektenleistung insbesondere in Bauleitung und -Überwachung - Kündigung des Architektenvertrags?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Mangelhafte Architektenleistung insbesondere in Bauleitung und -Überwachung - Kündigung des Architektenvertrags?
Während der Bauphase hat es viele Mängel und Verzögerungen gegeben, so musste z.B. der gesamte Außenputz zweimal entfernt und entsprechend dreimal aufgetragen werden.
Viele der Mängel sind auf eine mangelhafte Bauleitung zurückzuführen. Konkrete Beispiele:
Der Bauleiter des Architekten hat:
Alle Fenster bei einer Zwischenabnahme als mängelfrei abgenommen, obwohl dies zu einer Zeit der katastrophalen Verschmutzung war. Später haben sich viele Kratzer und Fehler gezeigt, der Architekt hat in einem weiteren Schreiben zugestanden, dass eine die Zwischenabnahme gar nicht möglich war (seinen eigenen Fehler eingestanden).
Den Estrich per Sichtabnahme als mängelfrei abgenommen. Nun lässt sich die Hauseingangstüre nicht dicht schließen, weil der Estrich zu hoch liegt und obwohl die Türe 2 mm über dem Boden läuft, die Dichtfläche zu schmal ist.
Das Fliesengewerk als mängelfrei abgenommen, obwohl sich die Hauseingangstüre nicht schließen lässt (siehe oben)
Bei der Rechnungsprüfung grob geschlampt: Posten in die Rechnung des Rohbauunternehmers eingefügt, die dieser in seiner Schlussrechnung nicht verlangt hatte, unberechtigte Forderungen als richtig anerkannt (in fast allen Gewerken).
Leistungen nicht geprüft: Die Bodenlegerarbeiten nicht in Augenschein genommen, und trotzdem die Rechnung freigegebn. Dabei konnte er natürlich auch die Fehler des Bodenlegers nicht bemerken. Ebenso bei den Fliesenlegerarbeiten.
Der Ton von unserer Seite war zunächst bittend, dann flehentlich, nun fordernd. Alle Bitten um Stellungnahme verhallen trotz Einschreiben ungehört..
Wir sind im Haus drin, der Architekt hat per Abschlagsrechnung bereits über 95 % seiner per Pauschalvertrag vereinbarten Leistungen abgerechnet. Der auszuzahlende Rest ist minimal.
Der Streit mit den Handwerkern hält an und wird noch lange dauern.
Den durch den Architekten verursachten Schaden schätze ich grob auf 8.000 €, die nicht oder mangelhaft erbrachten Leistungen auf einen ähbnlichen Betrag (nach dem Architektenvertrag gerechnet).
Die Frage ist:
Lieber alle Handwerkersachen abwarten und die Schlussrechnung des Architekten auch? Oder jetzt aus wichtigem Grund kündigen, nach vorheriger Nachfristsetzung? Und den Rest selbst machen?
Klar, bei Kündigung muss ein RA ins Boot ... Aber gibt es einen Grund für die eine oder andere Variante?
Ort: München/Bayern
-
Und noch zwei Nachfragen ... vorhin vergessen ...
Das mit den Abnahmen beschäftigt mich ...
Darf der Architekt grundsätzlich Abnahmen ohne uns durchführen? Auch ohne uns zu benachrichtigen? (Beauftragt sind LPH 1-8)
Und muss sich ein Handwerker/Auftragnehmer davon überzeugen, dass der Architekt über eine solche Vollmacht verfügt? Oder kann er davon ausgehen, dass der Architekt generell über die Vollmacht verfügt, Abnahmen eigenständig durchzuführen? (Jedes Gewerk wurde einzeln beauftragt, Vertragspartner sind Handwerker und Bauherr)
Danke schon mal im Voraus, zunächst fürs lesen, dann für evtl. Hilfe ... -
Variante 3
nämlich sofort einen Anwalt einschalten, ohne große Vorüberlegungen. Wenn nachweisbare Schäden verursacht wurden (8000 ist sicher mehr als das restl. Honorar) muss das sowieso anders laufen. Anwalt fordert 'freundlich' zur Stellungnahme (z.B. bzgl. zusätzlicher Rechnungsposten) und Angabe der Versicherung auf, Sachverständiger, evtl. Klage mit Beweissicherung. Wenn es Hinweise gibt, dass Architekt und Handwerker sich "zu gut kennen" evtl. zusätzlich Meldung an die Kammer. Falsche Rechnungsprüfung ist eine ziemlich ernste und leicht nachweisbare Sache, darauf ließe sich dann auch eine Kündigung begründen, falls der Anwalt das für die beste Lösung hält.
Es ist die sinnvollste Lösung, wenn der Bauleiter/Architekt die Abnahmen durchführt (er ist ja gerade deshalb da, weil der BH keine Ahnung hat). Man kann also vom Handwerker kaum verlangen, dass er sich eine entsprechende Vollmacht geben lässt. Wie immer, am besten es gibt was Schriftliches, z.B. "Abnahmen haben nur in Anwesenheit des BH zu erfolgen", sonst wird wohl das bei guten Bauleitern Sinnvolle auch als richtig gewertet.
Das mag alles recht massiv klingen, aber die geschilderten Probleme sind ja auch massiv.
(Laienmeinung)
Gruß
Volker Leue -
Gutachter
Hallo Herr Pach,
vielleicht wäre es sinnvoll oder auch ratsam sich einen Gutachter für Bauschäden zu suchen und zu beauftragen, damit der RA auch weiß welche Schäden zu bemängeln und ggf. per Klage auch zu bezahlen sind.
Eines kommt mir aber doch etwas merkwürdig vor, Reihenhaus wo jeder Bauherr einen eignen Architektenvertrag hat - sieht irgendewie nach neuem Bauträgermodell aus.
Frage: Haben die anderen Bauherrn auch solche Probleme mit dem Architekten?
Mit freundlichen Grüßen -
"Baugruppe"
Unser Zustand nennt sich "Baugruppe". ein Projekt der LH München, bei dem sich Bauwillige Menschen zusammentun können und dann die Erlaubnis erhalten, von der Stadt für teures Geld ein Grundstück zu kaufen.
Alle Gewerke einschl. Architekt von jedem einzeln beauftragt, kein Bauträger.
Jeder in unserer Baugruppe hat Probleme mit dem Architekten, insbesondere wegen der bereits seit Beginn schiwerigen Kommunikation. Unser Haus ist halt am meisten betroffen.
Die Schadenshöhe ist relativ klar anzugeben und im wesentlichen unstreitig. Problematisch ist die Regulierung. Das Fliesen/Estrich-Beispiel:
nachdem die Windfangfliesen verlegt waren, ging die Haustür nicht mehr zu. Also wurde hochgeschraubt und abgeschliffen, um wenigstens die Türe schließen zu können. DUmmerweise hatte der Bauleiter die Zwischenrechnung bereits freigegeben und das Geld war schon überwiesen, sodass der Fliesenleger jegliche weitere Arbeiten eingestellt hat und eine strukturierte Pleite hingelegt hat, allerdings erst, nachdem wir ihn auf Wunsch unseres Architekten verklagt haben (auch andere Mängel. EInig war man sich, dass der Estrich das Hauptproblem darstellt, aber das Folgegewerk muss ja ...
Der Estrich war bereits (auch nach Freigabe durch Arhcitekt) überzahlt, daher die Möglichkeit gering, etwas herauszuholen.
Jetzt haben wir einen Schuldtitel gegen den Fliesenleger in Höhe von 5000,- in der Hand, der nichts Wert ist. Der Estrichleger sagt: "Gewerk mangelfrei abgenommen, ihr habt die Beweispflicht" und der Architekt antwortet nicht.
Was tun? Über die Architektenkammer oder übers Gericht? -
Gutachter und Rechtsanwalt
Hallo Herr Pach,
so wie Sie es geschildert haben hilft wirklich nur Rechtsanwalt und Gutachter.
Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg -
Ein Beratungsgespräch ...
bei der Architektenkammer, Waisenhausstraße 4,80637 München
Geschäftsführer Recht und Verwaltung:
Rechtsanwalt Erik Budiner
Tel. 089 / 13 98 80 - 21, Fax - 99
vorab dürfte m.E. immer hilfreich sein.
Letzten Endes werden Sie nicht ohne einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht) auskommen, der Ihnen ggf. (bzw. sicherlich) die Einschaltung eines Sachverständigen für Architekten-Leistungen und, wie wohl nötig, eines Bau-SV anraten wird.
Allemal hilfreich ist eine fachliche Prüfung der Vorkommnisse vorab. Eventuell kann eine Einigung mit dem Architekten, so dieser nicht pleite ist, auch ohne Einschaltung eines Anwaltes (mit der wahrscheinlichen Konsequenz eines Gerichtsverfahrens) erzielt werden. -
Niemals
eine Einigung ohne zumindest diese von einem Anwalt überprüfen zu lassen! Es geht nicht einmal vielleicht ohne Anwalt, wenn es so viele formale Anforderungen und Laienfallstricke wie im Architekten- und Baurecht gibt.
Eigene Erfahrung: Die Kammer ist nur bedingt hilfreich, da sie in erster Linie dem Berufsstand verpflichtet ist. Da bringt eine (natürlich einseitige) Schilderung der Probleme wenig, wenn dann gleich als Schiedsverfahren o.ä. (weiß nicht, ob es das gibt). Im schlimmsten Fall rät sonst die Kammer Ihrem Architekten, wie er am besten mit diesem schwierigen Kunden umgehen kann ...
(Natürlich nur meine ganz persönliche Laienmeinung)
Gruß
Volker Leue -
@VLeue
schön wär's, wenn Sie einmal Ihre immer wieder bemerkte "ganz persönliche Laienmeinung" konkretisieren wollen. Für mich ist immer wieder erstaunlich, wie Sie den Rechtsberatern das Vor-Wort reden, die in einem solchen Fall nach meiner Erfahrung erst einmal weniger helfen, aber stets etwas (mehr) kosten, als ein Baufachmann. -
@RKaiser
deutlich genug war's eigentlich, aber bitte, noch einmal im Klartext:- hier geht es zum großen Teil um Rechtsfragen (durfte der A. Abnahmen durchführen, wie hat er Rechnungen geprüft, mussten Handwerker nachfragen), was soll ein "Bauexperte" (vielleicht wieder einmal ein unabhängiger Baubegleiter?) hierzu sagen, abgesehen von seiner eigenen unverbindlichen Meinung?
- Kammer s.o., "persönliche Meinung" aus eigener Erfahrung
- Anwaltskosten, auch selbst erlebt: Ein Brief, ein Gespräch, Zahlung € 8 T statt 15 T, Kosten deutlich unter € 500 (akzeptabel, denke ich)
- ein guter Anwalt kann sehr wohl selbst vorschlagen, wann man einen Gutachter einschaltet und dann auch nach Absprache einen passenden beauftragen (der bei einem evtl. Verfahren auch gehört wird und fachlich qualifiziert ist)
- Kein BH kennt das Architektenrecht/die HOAIAbk. so gut wie ein Architekt, er weiß nicht, wie mit kleinen Nebensätzen (oder fehlenden Sätzen) wichtige Dinge ausgeschlossen werden können. Wenn mein Neuwagen einen Motorschaden hat und die Garantie verweigert wird, frage ich auch nicht zuerst den TÜV nach einem Urteil, sondern Frage nach meiner rechtlichen Position.
Noch einmal eine persönliche Meinung: Wer bei den genannten Summen zu einer Regelung ohne Prüfung der juristischen Seite rät ist entweder ein sehr netter und etwas naiver Mensch oder nicht sehr verantwortungsvoll.
Das hat nichts mit Vorwort zu tun, ein guter Anwalt ist einfach nur der Experte für die rechtliche Seite, dessen Rat man zu gegebener Zeit einholen sollte. Das führt bei weitem nicht immer zu einem Prozess, aber es hilft, die eigene Situation genau zu kennen. Viele scheuen davor zurück (wir wollen doch nicht gleich klagen) und verbessern damit nur die Position der Gegenseite.
Gruß
VL
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Kündigung, Bauleitung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigt, da Vertrauensverhältnis zerstört ist
- … Kündigung des Architektenvertrages …
- … wir nach belieben auf Stundenbasis hinzuziehen können. Er übernimmt somit keine Bauleitung wie in der LPAbk. 8. Sofern wir aber möchten, würde er …
- … Hinzuziehung eines weiteren Fachmann zu unserer Sicherheit keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar. Auch habe ich seine fachliche Kompetenz in keinem Falle in …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauleitung zurückziehen
- … Bauleitung zurückziehen …
- … ja den eigentlichen Vertrag zur Erstellung des Architektenplans bis zur Genehmigung ist auch absolut OK und komplett bezahlt. Aber einen neuen Vertrag über Objektüberwachung oder Angebotseinholung gibt es nicht so richtig. Wir haben dem Architekten schriftlich die Objektüberwachung überlassen. Die Angebotseinholung wurde mündlich vereinbart. Mir ist klar das mündlich auch verpflichten ist. Aber für beide Aktivitäten gibt es keine weitere Vereinbarungen (also keine AGBs oder sowas). Wie sieht es hier mit Kündigung aus? Es wurde nichts extra verhandelt. Auch bzgl. Schadensersatz oder …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt fordert Teilabnahme nach Schlussrechnung für LP1-8
- … den Wagen fahren wollen, sollten Sie bedenken, das die Planung und Bauleitung für Elt nicht zu den originären Architektenaufgaben gehört. …
- … Ihre Pflicht, durch angemessene, aber kurze Fristen und eine ggf. notwendige Kündigung und Fertigstellung durch Dritte für einen zügigen Baufortschritt zu sorgen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10923: Mangelhafte Architektenleistung insbesondere in Bauleitung und -Überwachung - Kündigung des Architektenvertrags?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - extrem lässiger Archt
- … nichts beauftragt zu haben und in den 4 Wochen keinerlei Ankündigung erhalten zu haben. …
- … Der Architekt hatte die Bauleitung, war angeblich jeden Tag auf der Baustelle, dort hätte ihm niemand …
- … Angst vor den Hühneraugen anderer Leute hat, hat nichts in der Bauleitung verloren. Das können Sie Ihrem A. ruhig so von mir bestellen. …
- … Gegenteil stets beteuert, nichts beauftragt zu haben. Er hätte während seiner Bauleitung (4 Wochen Rohbauzeit) bisher auch keine Mehraufwendungen gemeldet bekommen. Aber er …
- … selbst mit dem Bauunternehmer zu einigen . Da er aber die Bauleitung hatte und nicht ich, möchte ich ihm das überlassen oder eben …
- … Das alles ohne Vor-Ankündigung. …
- … der Architekt endlich mal schriftlich festlegen, falls es doch auf eine Kündigung hinausläuft. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Drainage nachträglich unumgänglich - Planungsfehler des Architekten
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Planer kommt nicht in die Gänge
- … den Vertrag mit einer GmbH abgeschlossen, die Ihren Leistungen (Planung/Ausschreibung/Bauleitung) an eine GbR vergibt. Ansprechpartner ist in beiden Fällen der Bau-Planer …
- … und auf Konfrontation geht halte ich für ungeschickt. Im Fall einer Kündigung hat er nämlich die Fäden nicht mehr in der Hand, mit …
- … Ob es allerdings schon für eine Kündigung aus wichtigem Grund reicht, wage ich stark zu bezweifeln. Letzten Endes fehlt nur die Zusage, die Kosten für das Abändern von ein paar Brüstungen und einen Fundamentbalken zu übernehmen und es fehlt ein Bauzeitenplan, der glaubhaft darstellt, dass der Endtermin nicht gefährdet ist. …
- … Einfach Zwischenfristen zu setzen, die der Vertrag gar nicht hergibt, und an deren Nichteinhaltung Folgen bis zur Kündigung knüpfen zu wollen, ist sehr gewagt. Der Anwalt sollte sich …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenwechsel möglich ja oder nein?
- … Bauvorhaben schuld, dann der Prüfstatiker, dann die Fortbildung, der Urlaub, die Kündigung des Mitarbeiters, der Umzug des Büros ... …
- … Haben Sie Beauftragung bis Bauleitung, wird es schwierig oder teuer. …
- … zwingende Teilarbeiten wie Kostennachführung oder Detailplanungen anmahnen, Fehler nachweisen usw.). Die 'Kündigung aus wichtigem Grund' ist zwar möglich, würde ich aber als Laie …
- … Und das mit dem Aufwand bei der Kündigung trifft genauso auch auf Handwerker usw. …
- … Bei Handwerkern geht es selten um 'Kopfarbeiter'. Der trotz einer Kündigung zu zahlende reale Aufwand eines Handwerkers (Material, verplante Arbeitskraft) ist 'sichtbar …
- … im Prinzip alles bis auf wegfallende Kosten geltend machen, sofern eine Kündigung nur auf allgemeiner Unzufriedenheit mit bisheriger Arbeit und nicht schuldhaftem, offensichtlichem …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Keinen Schadenersatz,
- … Wenn die Bauleitung erst erscheint, wenn der Beton schon fließt und dann stoppen muss, …
- … Wer mir so kommt hätte meine Kündigung aus wichtigem Grund postwendent auf dem Tisch ... Und ich glaube, …
- … Zur Kündigung, Herr Sigge: Ruhig mit den jungen Pferden. Da kann ganz schnell …
- … Kündigung war um Himmelswillen auch nicht ... …
- … Kündigung war um Himmelswillen auch nicht als Ratschlag gemeint (bin ja …
- … Kündigung gibt's bestimmt keine, ohne vorher Jurist zu fragen. Hat mal ein Freund gemacht, es war teuer ... …
- … wenn es dir um dein Projekt geht, dann ist Kündigung und Streit das destruktivste mittel. du bist bereits mitten drin …
- … wäre dumm ohne den versuch die spur wieder zu finden! die Kündigung der Architektin löst Restforderungen aus, die nahezu dem beauftragten Honorar entsprechen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fehler in LV
- … Was Sie wollen ist vergleichsweise moderat: eine Kündigung des Architektenvertrags aus wichtigem Grund, Bezahlung aller bisher erbrachten Architektenleistungen. Ich …
- … Einer Auseinandersetzung darüber, ob die Kündigung eine freie (immer möglich, aber mit Honoraransprüchen für noch nicht erbrachte …
- … Ich vermute, wir brauchen bei Kündigung oder Vertragsauflösung auch einen neuen 'sachkundigen Verantwortlichen' für die Bauleitung (Hessen) …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Kündigung, Bauleitung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Kündigung, Bauleitung" oder verwandten Themen zu finden.