Hallo zusammen,
wir haben bei unserem Neubau einen Balkon von 2 m x 2 m. Die Höhe der Aufkantung beträgt ca. 20 cm. Daher müsste die Geländer 110 cm hoch sein, um noch eine Höhe von 90 cm bezogen auf der Oberkante der Aufkantung zu erreichen. Nun die Frage: Können wir die Befestigung nur auf der Stirnseite der Balkondecke (20 cm dick) aufbringen, oder müssen wir auch eine weitere Befestigung auf der Unterseite der Balkondecke haben. Der erste Gedanke von uns war, dass die Arme der Balkongeländer (=110 cm) sehr lang ist und die Befestigung dadurch zu sehr belasten wird. Eine zusätzliche Fact ist, dass ein durchgehender Riss entlang der Anschlussstelle von Balkondecke und Aufkanton läuft. Vermutlicher weise hat die Rohbaufirma beim Betonieren der Aufkantung Fehlergemacht. Das wär die zweite Frage von uns: wie können wir am besten die Aufkantung befestigen (wegen Stutzgefahr) und den Riss beseitigen (wegen Optik). Besten Dank für Eure Tipps.
Gruß
Kangxi
Befestigung der Balkongeländer
BAU-Forum: Ausbauarbeiten
Befestigung der Balkongeländer
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Solche Fragen
bitte wie folgt beginnen:
"Wir schämen uns, dass wir an der frühzeitigen Planung gespart haben und empfehlen künftigen Bauherren diese kurzsichtige Geringschätzung der Planung zu unterlassen. "
Glauben Sie, sonst hätte hier ein echter Experte Lust zu Antworten?
Bauherren-Profi-Laien-Antworten werden Sie sicher bekommen ... -
ignorieren Sie
Ignorieren Sie mal den JDB. Er und sein Kollege Blücher hauen auf alles drauf, was den Kopf zur Tür reinsteckt. Ist so ein Sport von denen.
Zu Ihrem Problem: So ein Geländer entscheidet über Gesundheit und ggf. sogar Leben. Da sollten sie nichts aus dem Baumarkt selber dranbasteln, sondern einen Fachmann dran lassen. Fragen Sie einen (besser 2) solchen nach seinen Vorschlägen für ihre individuelle Situation. Er wird Ihnen da vor Ort sicher einen vernünftigen Lösungsorschlag machen. -
schwupps
die erste ist schon da ... -
Inhalt und Vorgehen trennen
mein lieber JDB! Habe zwar nichts dagegen mich als Bauherren-Profi-Laien bezeichnen zu lassen, aber eine inhaltliche Antwort war das nicht. Vielmehr ein Hinweis zum Vogehen ... Sie wollen es doch immer so genau ... -
hr. Sigge ..
wer kommt denn als Fachmann in frage, welche technischen Qualifikationen sind für die
Beurteilung erforderlich, welche gewerkeübergreifenden Anforderungen gibt es? -
Die Klugheit besteht im Weglassen <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">
Daher habe ich auch darauf verzichtet einfach zu schreiben "Fragen sie einen Schlosser! ". Als kluger Laie halte ich mich da zurück und raus. Sicherlich sollte da der Architekt mit ins Boot (shit, jetzt gebe ich doch meinen BH-Laiensenf dazu) und das alles koordinieren. Dies ist sicherlich ein kompliziert (er) es gewerkübergreifendes Detail, über dessen Komplexität man sich erst bei genauerer Betrachtung klar wird. Ob man dem BH vorwerfen kann, er habe hier im Vorfeld mit der Planung (-Beauftragung/Honorierung) geknausert, wage ich zu bezweifeln. Oder muss man einem Architekten immer ausdrücklich sagen: "Bauen sie mir ein Haus wie besprochen und planen Sie bitte (Mehrkosten übernehme ich gerne) insbesondere das Balkongeländer". Ich glaube nicht, dass der Bauherr gefragt hat "Wird's billiger, wenn Sie sich keine Gedanken über das Balkongeländer machen? "
Einfach zu sagen "Ätsch, haste halt nicht geplant" ist hier zu einfach, ohne genauere Umstände zu kennen. -
revision!
"Ignorieren Sie mal den JDB. Er und sein Kollege Blücher hauen auf alles drauf, was den Kopf zur Tür reinsteckt. Ist so ein Sport von denen. "
ich dachte bisher Sigge sei ein schlauredner.
nun entpuppt er sich als geschwätzig und tretend, hm!
war er doch zu lange in der soziologenschule?
beitragen kann er außer ascii doch wenig - so sans!
Geländer sind keine wahlposition, sondern Pflichtübung, Sigge! welche Vorstellung hier manche vom bauen haben - - -
Bauträger? ich vermute schon, weil sonst hätten sie einen Freund, der ihnen hilft den Murks zu beseitigen -- solange der Querschnittsdeutsche einmal im leben baut wird sich das nicht ändern mit dem Theater hier ... -
aufgewacht
ach, jetzt ist auch der andere aufgewacht und blubbert los ohne genau zu lesen. Ich bin weit weg davon zu behaupten, bzw. zu glauben, dass Geländer Wahlpositionen sind. Im Gegenteil, meine beiden "Zitate" deuten doch wohl klar (naja, für Blücher wohl nicht klar genug!) hervor, dass auch ich das für eine Pflichtübung des Architekten halte, über die man als BH vorher nicht selbst explizit nachdenken muss, denn dafür wird der Architekt ja bezahlt. Daher kann man dem BH nicht vorwerfen ER habe geschlafen und muss sich schämen, so wie das Ihr Freund JDB tut, sondern muss seinem Architekt (wenn er denn einen hat) auf die Finger klopfen! So Blücher, nun zeig mal Männlichkeit und gib zu, dass eben zu schnell ausgeteilt wurde, ohne vorher genau zu lesen.
Geschwätzig mag ich mir auch noch gerne anhören, treten tu ich nicht, denn ich greife keinen an - im Gegensatz zu ... naja ... Wenn sie sich durch meine obige Bemerkung getreten fühlen, wie muss sich dann der Fragesteller nach JDBs Antwort fühlen? Wie mit der Dampframme bearbeitet?
PS: Die Soziologenschule ist nebenan. Ich selbst spiele für einen anderen Verein. -
Pflichtübung?
dieses sicher nicht.
Geländer (und Treppen) sind die Architektenkür ...
auch wenn man's vielen (geländern oder Architekten?) nicht anmerkt.
Pflichtübung ist es allenfalls unter Standsicherheitsaspekten ;) -
Pflicht oder Kür,
die Frage bleibt Herr Sollacher: Kann man es dem BH vorwerfen, oder hätte es der Architekt von sich aus richten/planen/ansprechen müssen? Wie sehen Sie das?
PS: Die Antwort "hängt davon ab, was beauftragt war" zählt jetzt mal nicht. Annahme: deutlich über LP3 hinaus -
Unsinn Herr Sigge
Um im Jargon zu bleiben: "Pflichtübung des Architekt" zählt diesmal nicht!
Annahme: es wurde gar kein Architekt beauftragt.
Wenn doch, muss er genau das erbringen womit er beauftragt war Herr Sigge. Das ist simples Werkvertragsrecht.
Viel näher liegt aber folgende Annahme:
Bauherr: Firma, mach mal einen Balkon 2x2. Ja machen wir!
2 Wochen später: Firma, mach mal eine Aufkantung 20x20. Einfach drauf? Ja. Gut, machen wir!
2 Wochen später: ein Riss, da hat die Firma wohl einen Fehler gemacht?!
2 Wochen später: ein Geländer brauchen wir auch, wo nur festmachen? BAU.DE fragen!
So, zur Frage: es gibt viele Arten von Geländern und genauso viele Befestigungsmöglichkeiten. damit es nicht so aussiehtgehört das geplant. Entweder selbst wie bisher oder von Herrn Sigges Architekt, aber nicht vom Forum. Woher kommt die Annahme, dass das Geländer von unten befestigt werden muss?
Der Riss gehört aufgeweitet und fachgerecht saniert. Obs hält ist keine Frage des Reparaturmörtels. Eine evtl. fehlende Anschlussbewehrung wird damit nicht ersetzt. -
Unsinn?
Hallo Herr Stubenrauch,
wo sehen Sie denn da den Unsinn? Kann Ihnen da gerade nicht folgen. Wenn Sie meine Annahme meinen, und ihre Annahme für realistischer halten, bin ich ja sogar fast geneigt Ihnen zuzustimmen.
Jetzt aber mal zu meiner Frage. Annahme: Neubau eines Einfamilienhaus, Architekt ist deutlich über LP3 beauftragt. So nun schreiben Sie:
"Wenn doch, muss er genau das erbringen womit er beauftragt war Herr Sigge. Das ist simples Werkvertragsrecht. "
Dieses "genau das" möchte ich nun mal vor dem Hintergrund der letzten Diskussionen hier zum Thema "Es kann kein genaues LVAbk. für Architekturleistungen bei individuellen Bauten" hinterfragen. Was kann/darf ein BH hier von seinem Arvchi erwarten? Das er das Problem ohne gesonderte Aufforderung berücksichtigt/plant/löst? Oder kann er das nicht. Meiner naiven Meinung (habe keinen Balkon, also nicht mal Profilaienerfahrung) nach würde ich das von meinem Architekten erwarten. Vom konkreten Fall mal abgesehen, wo man sich wirklich fragen muss, warum das nicht ein Architekt klärt. -
Sigge sinnentkräftet
keiner weiß wer hier was verbockt hat, Sigge klärt und forscht!
peinlich.
hör erst mal was und wer hier dahintersteckt! -
richtig
-
@Stubenrauch und Blücher
@Stubenrauch: danke, guter Beitrag zum Thema und meiner Frage. das ist mal eine Aussage, mit er man was anfangen kann.
@Blücher: Überflutung und lediglich mäkelnd wie immer ... -
OT: BAU.DE-Forum at its best
(*gröhl*)
Der Unterhaltungswert mancher Threads ist einfach nicht zu toppen
Weiter so .. -
Sehr geehrter Fragesteller
Mir käme wirklich die Galle hoch, falls Sie auf Ihre Frage eine Antwort bekämen, die Sie einfach nur zufriedenstellt.
Sie sollen merken, dass es jetzt für eine gute und einfache Lösung zu spät ist.
Sie sollen wissen, dass der Verzicht auf Planung daran Schuld ist.
Wäre ich böse, dann käme jetzt noch Folgendes:
Warum fragen Sie eigentlich?
Murksen Sie doch weiter. Irgendwie wird's schon halten.
Bauten wie ihrer:
Nach 3-10 Jahren steht die Sanierung des Balkons an. Das Wasser fließt nicht dahin, wo's eigentlich langfließen soll.
Die Ränder bröseln.
Ihr Cousin raucht genüsslich auf dem Geländer lehnend eine Zigarette und denkt sich: "Dat ist aber wacklich"
Aber ich bin ja nicht böse.
Die nunmehr schlechte Lösung, die wenigstens noch die Standsicherheit garantiert, erkaufen Sie ggf. durch teure Spezialanker (nicht spreizend und für die Zugzone zugelassen).
Die Reduzierung der Zuglast werden Sie nur Verringerung des Pfostenabstandes auf das zulässige Maß bringen können. Alles weitere, oder andere Alternativen erfahren Sie durch Ihren Statiker.
Es hätte so einfach sein können! : ( -
@fpt - "s" vergessen
"Der Unterhaltungswert mancher Threads ist einfach nicht zu stoppen" - sollte es wohl heißen -
noch ein paar links
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