[ Zitat Anfang ] ...Wie besprochen würde ich erst einen Vorentwurf machen und daraufhin Kosten errechnen. Wenn wir uns dann einig sind, machen wir einen Architektenvertrag, falls nicht, rechne ich meine Arbeitszeit mit dem von uns üblichen Stundensatz von netto 95 € ab.... [ Zitat Ende ]
- Die Vorentwürfe haben uns nicht gefallen, sie sind teilweise unsinnig, weil nicht einmal eine Höhe von 2 m im Dachgeschoss erreicht wird, wir es jedoch als Wohnraum nutzen wollten. Wir haben daher gekündigt. Müssen wir die Vorentwürfe zahlen, obwohl wir sie nicht verwenden können?
- In der Rechnung lag ein Stundennachweis bei mit Positionen, die die Beauftragung vom Vermesser, das Bodengutachten und den Architektenvertrag betreffen. Aus unserer Sicht war dies nicht beauftragt. Außerdem werden darin Spitznamen und Vornamen verwendet und die Positionen können nicht nachvollzogen werden. Sehen wir das richtig?
- Wir wundern uns, dass für den einen Vorentwurf (wir wollen ein 2-geschossiges Wohnhaus) 15 Stunden anfallen. Ist das üblich?
Vielen Dank für die Unterstützung!