Windfang & Garage vergrößern: An wen wenden? Baugenehmigung, Architekt & Kosten

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Windfang & Garage vergrößern: An wen wenden? Baugenehmigung, Architekt & Kosten

Hallo,
Seit kurzem bin ich besiter eines Einfamilien Hauses.
Wolte ich fragen, an wem muss ich mich wenden, wenn ich ein Windfang anbauen will und Garage vergrößen?
Voraus, vielen Dank für Ihre mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Marcin Kowalski
  • Name:
  • Kowalski
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Baugenehmigungspflicht vor Baubeginn prüfen – Garagenvergrößerung und Windfanganbau sind regelmäßig genehmigungspflichtig; ohne Genehmigung drohen Rückbau, Bußgelder und Haftung für Schäden.

    🔴 KRITISCH: Statische Berechnung durch einen zertifizierten Bauingenieur oder Statiker vor Planung – insbesondere bei Verankerung des Windfangs an der bestehenden Fassade und Tragwerksänderung durch Garagenvergrößerung.

    ⚠️ WICHTIG: Einhaltung von Abstandsflächen, Grundstücksgrenzen, Brandschutz-, Wärme- und Schallschutzanforderungen (GEG, Muster-Bauordnung, Landesbauordnung) durch fachkundige Planung – nicht nur Architekt, ggf. auch Brandschutz- und Energieberater.

    ⚠️ WICHTIG: Luftdichtheit, Wärmedämmung und Feuchteschutz im Windfangbereich fachgerecht ausführen – sonst hohe Risiken für Wärmebrücken, Kondensatbildung und Schimmelpilz.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um einen Windfang anzubauen und die Garage zu vergrößern, sind verschiedene Schritte und Ansprechpartner relevant. Zuerst sollten Sie sich beim örtlichen Bauamt über die geltenden Bauvorschriften und den Bebauungsplan informieren. Dies ist wichtig, um festzustellen, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist.

    Für die Planung und Erstellung der Bauantragsunterlagen ist ein Architekt oder ein qualifizierter Bauplaner der richtige Ansprechpartner. Dieser kann Ihnen auch bei der statischen Berechnung und der Erstellung von Bauzeichnungen helfen. Die eigentliche Ausführung des Anbaus und der Vergrößerung sollte von einem erfahrenen Bauunternehmen oder verschiedenen Handwerkern (Maurer, Zimmerer, Dachdecker etc.) übernommen werden.

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Bauausführung kann zu Bauschäden und rechtlichen Problemen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie Angebote von mehreren Architekten/Bauplanern und Handwerkern ein und vergleichen Sie diese sorgfältig. Achten Sie auf Referenzen und Qualifikationen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Eigentümer eines Einfamilienhauses plant einen Windfanganbau und eine Garagenvergrößerung. Diese baulichen Veränderungen unterliegen in der Regel dem Baurecht und erfordern eine sorgfältige Planung. Zunächst ist zu prüfen, ob das Vorhaben genehmigungsfrei ist oder einer Baugenehmigung bedarf, was vom jeweiligen Landesbaurecht und dem Bebauungsplan abhängt.

    ✅ Zustimmung: Die Frage nach dem richtigen Ansprechpartner ist berechtigt. Für die ersten Schritte ist das örtliche Bauamt die richtige Adresse, um Auskunft über die Genehmigungspflicht und die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.

    ➕ Ergänzung: Ein Architekt oder Bauingenieur ist unerlässlich, um die Machbarkeit zu prüfen, eine statische Berechnung für die Garagenvergrößerung zu erstellen und die Bauvorlagen für das Genehmigungsverfahren anzufertigen. Zudem muss die Grundstücksgrenze und die Einhaltung von Abstandsflächen beachtet werden.

    🔴 Gefahr: Ohne vorherige Prüfung der Baugenehmigungspflicht und ohne fachliche Planung drohen ein Baustopp, Bußgelder und die Rückbauverpflichtung auf eigene Kosten. Dies gilt besonders für die Vergrößerung der Garage, da hier statische und brandschutztechnische Anforderungen relevant sein können.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen örtlichen Architekten oder Bauingenieur mit einer Machbarkeitsstudie. Parallel dazu sollten Sie einen Termin beim Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde vereinbaren, um die Genehmigungslage zu klären. Planen Sie für die gesamten Kosten (Architekt, Statiker, Genehmigungsgebühren, Bauausführung) einen finanziellen Puffer von 15-20% ein.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Anfragende plant bauliche Veränderungen an einem bestehenden Einfamilienhaus: den Anbau eines Windfangs und die Vergrößerung der Garage. Beide Maßnahmen stellen Eingriffe in die äußere Gestalt, die Statik und möglicherweise die Brandschutz- sowie Energieeinsparverordnung (EnEVAbk. bzw. GEG) dar.

    🔴 Gefahr: Ohne vorherige baurechtliche Prüfung besteht erhebliches Risiko, dass die Maßnahmen rechtswidrig sind – insbesondere bei Garagenvergrößerung, die oft die zulässige Grundfläche, Höhe oder Abstandsflächen überschreitet und damit Baugenehmigungspflicht auslöst.

    🔴 Gefahr: Ein Windfang kann die statische Stabilität der Hausfassade beeinträchtigen, insbesondere bei älteren Gebäuden ohne fachgerechte Verankerung; zudem können Wärmebrücken, Feuchteschäden oder Schimmelpilzbildung entstehen, wenn die Dämmung und Luftdichtheit nicht fachgerecht ausgeführt werden.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Vorgehensweise – sich an Fachleute zu wenden – ist korrekt und entspricht der baurechtlichen Sorgfaltspflicht.

    ➕ Ergänzung: Neben Architekt oder Bauingenieur ist ggf. ein Energieberater (nach GEG) und ein Brandschutzfachplaner erforderlich, je nach Umfang und lokaler Bauordnung (z. B. Landesbauordnung NRW, BayBOAbk., HBauO).

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ‚nur‘ ein Architekt oder die Bauaufsichtsbehörde zu kontaktieren sei, ist unzureichend – vielmehr ist eine koordinierte Fachplanung mit statischer Berechnung, brandschutztechnischer Stellungnahme und ggf. Schall- und Wärmeschutznachweis notwendig.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor jeglicher Baumaßnahme einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik oder einen Architekten mit Genehmigungsplanungserfahrung, um eine verbindliche baurechtliche Einschätzung und die erforderlichen Unterlagen für die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu erstellen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass das Vorhaben baurechtlich geprüft werden muss und in der Regel einer Baugenehmigung bedarf.
    • Alle nennen das Bauamt als ersten Ansprechpartner für die Klärung der Genehmigungspflicht.
    • Alle betonen die zentrale Rolle eines Architekten oder Bauingenieurs für Planung, statische Sicherheit und Genehmigungsunterlagen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt keine spezifischen bautechnischen Risiken wie Wärmebrücken oder Brandschutz – DeepSeek fokussiert stärker auf rechtliche Folgen (Baustopp, Rückbau), Qwen hebt zusätzlich bauphysikalische Gefahren (Feuchteschäden, Schimmelpilz) hervor.
    • GoogleAI nennt nur „Handwerker“ allgemein, DeepSeek und Qwen konkretisieren zusätzliche Fachrollen (Statiker, Brandschutzfachplaner, Energieberater nach GEG).

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt entscheidend die Notwendigkeit eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen – insbesondere bei komplexen oder grenzwertigen Vorhaben – was von GoogleAI und DeepSeek nicht explizit benannt wird.
    • Qwen und DeepSeek weisen unabhängig auf den finanziellen Puffer (15–20 %) hin; GoogleAI erwähnt nur Angebotsvergleich, aber keine Kostenpuffer.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI stellt „Maurer, Zimmerer, Dachdecker“ als ausreichende Ausführende dar – Qwen widerspricht indirekt mit der Forderung nach koordinierter Fachplanung *vor* Ausführung und betont, dass die reine Handwerker-Beauftragung ohne vorherige statische und baurechtliche Absicherung rechtlich und technisch riskant ist. Die sicherere Einschätzung (Qwen) wird hier priorisiert.

    👉 Empfehlung:

    • Die konservativste, sicherheitsorientierte Position (Qwen) bildet die verbindliche Grundlage: Vor jeder Baumaßnahme ist eine verbindliche baurechtliche und statische Prüfung durch einen Architekten oder Sachverständigen zwingend – nicht erst „während der Planung“.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    BaugenehmigungspflichtAlle Modelle sind sich einig: Windfanganbau und Garagenvergrößerung sind regelmäßig genehmigungspflichtig – prüfen beim Bauamt ist unverzichtbarer erster Schritt.
    Statische SicherheitAlle drei Modelle fordern eine statische Berechnung durch qualifizierte Fachkraft (Bauingenieur/Statiker); Qwen unterstreicht besondere Risiken bei älteren Gebäuden.
    Fachplanung & Koordination⚠️GoogleAI nennt Architekt/Bauplaner; DeepSeek ergänzt Bauingenieur; Qwen fordert gegebenenfalls zusätzlich Brandschutz- und Energieberater – Konsens: Architekt oder Bauingenieur als koordinierende Fachkraft, weitere Spezialisten bei Komplexität.
    Risiken bei NichtbeachtungEinheitlicher Konsens zu Rückbau, Bußgeldern, Haftung (DeepSeek/Qwen); GoogleAI nennt „Bauschäden und rechtliche Probleme“ – alle drei betonen hohe Risiken.
    Feuchte-/WärmetechnikNur Qwen benennt konkret Wärmebrücken, Kondensat und Schimmelpilz als Folge fehlerhafter Ausführung; GoogleAI und DeepSeek ignorieren diesen Aspekt – Widerspruch durch Lücke, daher Status „❌“ für fehlenden Konsens, aber hohe Relevanz nach Qwen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Baubeginn einen Architekten oder öffentlich bestellten Sachverständigen für Bautechnik mit einer verbindlichen Machbarkeitsprüfung – inkl. baurechtlicher Stellungnahme, statischer Berechnung und bauphysikalischer Absicherung (Wärme-, Feuchte-, Schallschutz).

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende BaugenehmigungRechtswidrigkeit, Baustopp, Rückbau auf eigene Kosten, Bußgelder bis zu 50.000 € – je nach Bundesland
    🔴 RisikoUnzureichende statische Verankerung des WindfangsRissbildung in Fassade, Verankerungsversagen, Gefährdung von Menschen und Eigentum
    🔴 RisikoWärmebrücken und fehlende Luftdichtheit im WindfangFeuchteschäden, Schimmelpilzbildung, gesundheitliche Belastung, Wertminderung
    🔴 RisikoÜberschreitung von Abstandsflächen oder GrundstücksgrenzenAblehnung der Genehmigung, Zwangsrückbau, Nachbarrechtliche Klagen
    🔴 RisikoFehlende Brandschutznachweise bei GaragenvergrößerungVerweigerung der Abnahme, Nutzungseinschränkung, Haftungsrisiko bei Schadensfall
    ✅ ChanceErhöhung des Wohnkomforts durch WindfangMinderung von Zugluft, bessere Energieeffizienz, verbesserte Barrierefreiheit
    ✅ ChanceSteigerung des ImmobilienwertsAttraktive Grundrissoptimierung, höhere Vermarktbarkeit, besonders bei zeitgemäßer Ausführung
    ✅ ChanceSystematische Modernisierung im Zuge der MaßnahmeIntegration von Energieberatung, GEG-Nachweis, Sanierung von Fassade oder Dach – Synergieeffekte
    ✅ ChanceKlare Rollenverteilung durch FachplanungEntlastung des Bauherrn, klare Verantwortlichkeiten, reduzierte Konfliktrisiken bei Ausführung
    ✅ ChanceOptimale Kostenkontrolle durch frühzeitige PlanungVermeidung teurer Nachbesserungen, transparente Budgetierung mit Puffer, verlässliche Ausschreibung

    Orientierungshilfen

    1. Baugenehmigung klären: Vereinbaren Sie unverzüglich einen Beratungstermin beim zuständigen örtlichen Bauamt – mit schriftlicher Bestätigung zur Genehmigungspflicht.
    2. Statische Sicherheit prüfen lassen: Beauftragen Sie einen staatlich anerkannten Statiker oder Bauingenieur mit einer tragwerksrelevanten Prüfung – vor Ausführung aller baulichen Veränderungen.
    3. Architekt mit Genehmigungsplanungserfahrung beauftragen: Wählen Sie einen Architekten, der die komplette Genehmigungsunterlagen-Erstellung (inkl. Brandschutz- und Energieausweis nach GEG) übernimmt – nicht nur Entwurf.
    4. Feuchte- und Wärmetechnik absichern: Fordern Sie im Planungsauftrag ausdrücklich Nachweise für Luftdichtheit, Wärmedämmung und Anschlussdetails (z. B. Anschluss Windfang/Fassade) gemäß DINAbk. 4108 und 68800.
    5. Kostenpuffer einplanen: Kalkulieren Sie die Gesamtkosten inkl. Architektur-, Statik-, Energie- und Genehmigungsgebühren mit einem realistischen Puffer von 20 %.
    6. Unterlagen sammeln: Beschaffen Sie Ihre aktuelle Bauakte, Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte und vorhandene Baupläne – diese werden für die Genehmigung zwingend benötigt.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der festlegt, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Er enthält unter anderem Angaben zur Art und dem Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen.
    Verwandte Begriffe: Bauvorschriften, Baugesetzbuch, Landesbauordnung
    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Er muss beim zuständigen Bauamt eingereicht werden und enthält alle erforderlichen Unterlagen, die für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendig sind.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Bauanzeige
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. Er erstellt Bauzeichnungen, plant die technische Ausführung und überwacht die Bauarbeiten.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauplaner, Innenarchitekt
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält unter anderem Vorschriften zur Standsicherheit, zum Brandschutz, zum Schallschutz und zur Barrierefreiheit von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Baugesetzbuch, Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung
    Abstandsflächen
    Abstandsflächen sind Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freigehalten werden müssen. Sie dienen dem Schutz der Nachbarn vor Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Nachbarrecht, Baulinie
    Statik
    Die Statik befasst sich mit der Standsicherheit von Bauwerken. Sie berechnet die Kräfte und Spannungen, die auf ein Gebäude wirken, und stellt sicher, dass es diesen Belastungen standhält.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie wird erteilt, wenn das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauvoranfrage, Genehmigungsverfahren

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Brauche ich für einen Windfang und eine Garagenerweiterung eine Baugenehmigung?
      Ja, in den meisten Fällen benötigen Sie für beide Vorhaben eine Baugenehmigung. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland und Kommune. Informieren Sie sich daher frühzeitig beim örtlichen Bauamt.
    2. Was kostet ein Architekt für die Planung eines Windfangs und einer Garagenerweiterung?
      Die Kosten für einen Architekten richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und dem Umfang der Leistungen. Sie können mit etwa 10 bis 15 Prozent der Baukosten rechnen.
    3. Welche Unterlagen benötige ich für den Bauantrag?
      Für den Bauantrag benötigen Sie in der Regel Bauzeichnungen, einen Lageplan, eine Baubeschreibung, statische Berechnungen und gegebenenfalls weitere Gutachten (z.B. Schallschutz, Brandschutz). Ihr Architekt oder Bauplaner kann Ihnen dabei helfen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
    4. Kann ich den Windfang und die Garagenerweiterung selbst bauen?
      Grundsätzlich ist es möglich, bestimmte Arbeiten selbst auszuführen. Allerdings sollten Sie über ausreichend Fachkenntnisse und Erfahrung verfügen. Bei statisch relevanten Bauteilen ist es ratsam, einen Fachmann hinzuzuziehen.
    5. Wie lange dauert es, bis ich die Baugenehmigung erhalte?
      Die Bearbeitungsdauer für einen Bauantrag kann je nach Bauamt und Komplexität des Vorhabens variieren. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate.
    6. Was passiert, wenn ich ohne Baugenehmigung baue?
      Das Bauen ohne Baugenehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Im schlimmsten Fall kann das Bauamt den Rückbau des Schwarzbaus anordnen.
    7. Muss ich bei der Garagenerweiterung Abstandsflächen zum Nachbarn einhalten?
      Ja, in der Regel müssen Sie bei der Garagenerweiterung Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einhalten. Die genauen Bestimmungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt.
    8. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Anbau eines Windfangs?
      Für den Anbau eines Windfangs gibt es in der Regel keine speziellen Fördermöglichkeiten. Allerdings können Sie unter Umständen von Förderprogrammen für energetische Sanierungen profitieren, wenn der Windfang zur Verbesserung der Energieeffizienz des Hauses beiträgt.

    Verwandte Themen

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      Eine Übersicht über Bauvorhaben, die einer Baugenehmigung bedürfen.
    • Kosten für Architektenleistungen
      Informationen zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
    • Abstandsflächenrecht
      Die wichtigsten Regeln zum Einhalten von Abstandsflächen zum Nachbarn.
    • Fördermöglichkeiten für energetische Sanierung
      Welche Förderprogramme für die Verbesserung der Energieeffizienz in Frage kommen.
    • Bauantrag richtig stellen
      Tipps und Hinweise zur Erstellung eines vollständigen und korrekten Bauantrags.
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