Ich wollte ein Haus bauen. Zum Unglück ist mein Schwager ein Architekt. Also mündlicher Vertrag, aber mit Rechnungen mit einzelnen Phasen HOAIAbk.. Da ich und mein Mann viel arbeiten, waren wir sehr froh, dass er alles für uns macht. Unterlagen für die Baugenehmigung usw. Sogar ein Angebot von einer befreundeten Baufirma.. hahaha. Nach Rohbauabnahme stellten wir fest, dass dieses Angebot von der Statik abweicht, keine Kellerwandsteine, Steinfestigkeit 8 statt 12, keine tragende Fensterstürze in den tragenden Wänden. Unser Schwager und ehemaliger Architekt hat unsere Zweifel ausgelacht, was wollen wir denn, das Haus steht doch ... Unsere Familie ist auch auf der Seite des Schwagers.
Und wir sitzen da und grübeln, darf man so mit Abweichungen von der Statik und Baugenehmigung bauen? Alle reden uns ein, wir haben doch keinen Schaden, das Haus steht doch!
Haben wir selber Schuld, da wir das zugelassen haben, indem wir so abweichendes Angebot unterschrieben haben?
Sag mal was dazu, sonst sprengen wir das Haus in die Luft, damit wir ruhiger schlafen können
Lena und Udo
naiv, naiv, naiv
BAU-Forum: Architekt / Architektur
naiv, naiv, naiv
-
Das Herbeiführen ...
von Sprengstoffexplosionen ohne endsprechenden behördliche Genehmigung stellt einen Straftat dar.
Und nun zu den Tatsachen.
Wie begründet der Schweager denn die Abweichungen (außer mit passt scho)? Sind die Änderungen vielleicht sogar mit dem Statiker abgestimmt und der hat bloß keine neue Statik ausgedruckt?
Wenn Ihr Schwager gegen die Statik gebaut hat, muss der mögliche Schaden beurteilt werden (z.B. von einem SV) und Ihr Schwager muss ggf. dafür haften.
Also wäre der erste Schritt, den tatsächlichen Bau mal prüfen zu lassen. Dann - soweit noch nötig - Schaden analysieren und Maßnahmen klären, dann über Kosten reden. -
Die einzige Begründung, die wir noch bekommen, ist, ...
Die einzige Begründung, die wir noch bekommen, ist, DAS Haus steht doch, was wollen wir denn? Wo haben wir ein Schaden? Es war sein Statiker, der alles gemacht hat. Und mein Schwager rückt keine eventuell geänderte Unterlagen RAUS ... Sch.. Familie
Inzwischen aber ist es uns mulmig, u.a. wegen dieser Fensterstürze ... Wenn solche Veränderungen da sind, muss das alles auch dem Bauamt mitgeteilt werden?
Lena und Udo -
Bitte um Infos ...
Bitte um Infos denn eins kapiere ich nicht:
" ... keine tragenden Fensterstürze ... "
Was ist denn dann "über" den Fenstern, wenn es nicht trägt?
Hier wäre eine Skizze, ein Detail oder eine weiterführende Erklärung hilfreich.
Was die Steinfestigkeit anbelangt, so ist natürlich die statische Berechnung maßgebend. Möglicherweise kann von diesen Vorgaben abgewichen werden, wenn der Planer hierfür eine andere Lösungsmöglichkeit erarbeitet hat.
Hat er?
Das Argument: Das Haus steht doch" ist natürlich unzureichend. Statische Berechnungen sind nicht so ausgelegt, dass das Haus gerade mal so hält und wer dies unterschreitet, dem bricht die Hütte über dem Kopf zusammen. Vielmehr sind neben der hinreichenden Absicherung gegen Einsturz des Gebäudes Verformungen auszuschließen.
Beispiel: Bei vielen Stahlbetondecken hat man den Eindruck. " Ja spinnt denn der Statiker ... so viel Stahl ... da reicht doch locker die Hälfte ... ". Kann gut stimmen, nur dass neben der reinen Einsturzgefahr auch die Durchbeieguing der Decke zu minimieren ist, sonst hängt die einfach mal eben durch. Sieht nicht so gut aus und wirkt sich auf darunterliegende Wände nicht eben positiv aufs Gesamterscheinungsbild aus.
Lange Rede ... weicht der Planer von den Vorgaben des Statikers ab, so muss er nachweisen, dass seine Planung aber mindestens genauso gut ist. Kann er dies nicht, hat er ein kleines Problem ...
Gruß
Thomas -
Nach dem Familienstreit hat er überhaupt keine Lust und setwas nachzuweisen ...
Sein Lieblingsargument, das Haus steht doch ... (wir können das nicht mehr hören) Wegen Fensterstürze ließ ich die nochmal statisch berechnen, Ergebnis total überlastet ...
Tragende Wand, große Fensteröffnungen. Darüber Fenstersturz ca. 7 cm dick, Ziegelsturz, darüber ca. 3 cm Mauerwerk und dann kommen schon Deckenplatten ...
Die Ausführungsplannun wurde gar nicht beachtet, Kellerwandsteine sollten mit MGII gemauert werden, sind aber unvollständig geklebt! Technik nicht durch Eintauchen, sondern kleckweise auftragend! keine maschinelle Auftragung! vom Klebemörtel und das Haus steht!
Wozu sollen wir uns da aufregen? Schade, das es nicht von alleine fällt ...
Lena und Udo -
Lustgewinn?
Moin.
Ob Ihr Planer nun "Lust verspürt" Ihnen etwas nachzuweisen oder nicht ist nebensächlich. Er ist verpflichtet eine taugliche Leistung abzuliefern. Und wenn er meint es genüge - ganz im Stile von Asterix und Kleopatra - wenn ein Haus "doch steht" und nicht einstürzt hat er einen massiven Nachschulungsbedarf.
Ich verstehe Ihr Dilemma: Familienbande - Familienzwist ... das will man nicht. Aber: Nicht Sie sollten sich zurückhalten um des lieben Friedens willen, sondern gerade diese familiäre Bindung gemahnt den Planer zu noch größerer Sorgfalt ... sollte man meinen.
Wenn Sie die Stürze haben nachrechnen lassen und das Ergebnis ist - wie Sie ja schrieben-, dass diese massiv überlastet seien, so kann dies Ihren Architekten doch nicht ungerührt lassen. Wenn doch, sollten Sie in der Tat mal mit weitergehenden Konsequenzen drohen. Und nicht nur drohen!
Viel Erfolg
Thomas -
Es wird ernst
Wir haben genug und schalteten den Bauanwalt an, unabhängig von der Familienbande ...
Er war doch klug genug, uns die LPAbk. 6 u. 7 nicht in die Rechnung zu stellen, also wir haben einen Bauvertrag, der von der Ausführungsplanung und Statik abweicht, sind aber selber schuld ... Obwohl der Vertrag an Architekt adressiert war und er noch hinten per Hand einen Text "gülitg nach VOBAbk." geschrieben hat ... und die Bauleitung uns freundlicherweise berechnet hat ..., was gegen ihn spricht ... oder?
fast ausgestoßene Lena und Udo -
Ausgestoßen:
Ich kann verstehen das der Zustand des Ausgrenzens in der Familie extrem belastend ist (habe ähnliches erlebt). Machen Sie sich in diesem Zusammenhang mal Gedanken darüber was die Familienbande Wert sind/waren wenn wegen einer solchen Sache (in der Sie offenbar subjektiv im Recht sind) alles zusammenbricht.
Abgesehen davon sind Sie jetzt für das weitere Vorgehen in der komfortablen Position nicht mehr ständig Rücksichten nehmen zu müssen (eine noble Haltung derer sich die 'Gegenseite' offenbar nicht bedient.
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