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VOB Reinigung der Kleberreste am Fenster nach Verputzen
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

VOB Reinigung der Kleberreste am Fenster nach Verputzen

Die Verputzerfirma hat bei uns einen Grundputz (Kalk-Zement) im Juni 2005 aufgetragen. Da sich über Monate auf der Baustelle nichts bewegte kündigten wir den Vertrag im Oktober 2005. Die Firma schnitt das Klebeband aus den Fenster raus, die Kleberreste ließen sie drauf und berifen sich auf die VOBAbk. wo angeblich die Hauseigentümer ihre Fenster selber reinigen müssten. Die Fenster sind von INTERNORM Holz/Aluminium und haben 21000 € gekostet. Die Kleberreste lassen sich nicht mehr entfernen. Wer ist normalerweise dafür zuständig? Hauseigentümer oder Verputzer?
  • Name:
  • Martin Engel
  1. lassen Sie sich die betreffende Passage zeigen

    Foto von Martin Kempf

    ich bin sehr gespannt, welchen Absatz der VOBAbk. man so interpretieren kann, dass man zu schützende Untergründe verunreinigt bzw. beschädigt.
  2. Das Problem ist: Es ist der Schwager und ...

    Das Problem ist: Es ist der Schwager und die Schwester wo die Firma gehört. Meine Aussage: Das ihre Leute die Baustelle ungereinigt und nicht fachgerecht verlassen (Kleberreste, Dübellöcher offen, teilweise Fensterlaibungen nicht eingeputzt) haben hat nur noch zur Erhärtung der Fronten geführt. Es war aber keine Schwarzarbeit, alles normal nach Ausschreibung und Angebot real bezahlt. Der Architekt hat in der VOBAbk. noch nichts gefunden ist sich aber mit den Fensterbauer einig das immer der putze die Fenster reinigt. Da sie sich ständig auf die VOB berufen bräuchte ich die Nummer. Das Gerüst und die Klebebänder wurde erst am Montag 15.05.06 abgebaut. Die Kleber wahren ein dreiviertel Jahr drauf.
  3. wenn er sich auf die VOB beruft,

    Foto von Martin Kempf

    dann berufen Sie sich auf das BGBAbk. und weisen auf Paragraph 823 Sachbeschädigung hin.
  4. und noch ein Link dazu

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