Honorar unter HOAI-Mindestsatz?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Honorar unter HOAI-Mindestsatz?
L. Lowen
-
Auch wenn ich fachlich keine Ahnung habe
trotzdem Danke, dass jemand fragt ob er mehr bezahlen kann als er sollbzw. wenigstens das bezahlen will, was dem Auftragnehmer zusteht, eine erfeuliche Tendenz, ich hoffe es gibt ein gutes Feedback der mitlesenden Architekten!
-
Hallo Seid doch froh Wir hatten für unser ...
Hallo! Seid doch froh! Wir hatten für unser Bauvorhaben Kontakt mit zwei Architekten: der eine rechnete streng nach HOAIAbk. ab, der andere hat uns einen Pauschalpreis weiter unter HOAI gemacht. Diese Honorarordnung erleichtert den Architekten (genauso Rechtsanwälten, Steuerberatern etc.) die Argumentation: Wir dürfen halt nicht anders. Andere sind da halt etwas pragmatischer. Sie brauchen oder wollen vielleicht den Auftrag gerne haben und lassen dann auch über den Preis mit sich reden.
Viele Grüße
Holger -
pragmatisch?
Ich halte das eher dafür: in der Not frisst der Teufel Fliegen.Aber auch die Bauherren leiden darunter. Ein Planer, der nicht mal den Mindestsatz nehmen kann, hat nicht genügend Geld, um die Büroausrüstung up to date zu halten. Für den Kunden bedeutet das, dass z.B. ggf. nicht die preiswerteste Statiklösung gefunden wird. Oder der Planer versucht durch viele Aufträge zu seinen notwendigen Einnahmen zu kommen, hat dann aber wenig Zeit für den Auftrag.
Und so blauäugig, dass der Planer bei allen anderen Kunden mindestens den Mindestsatz nimmt, nur ausnahmsweise bei dem gegenwärtigen Kunden nicht, kann doch kein Kunde sein - oder?
Merke: wer an der Planung spart, zahlt ein Mehrfaches davon bei der Ausführung.
-
Herrn Ebel Hallo Herr Ebel Gerade aus unserer ...
@Herrn Ebel
Hallo Herr Ebel,
Gerade aus unserer Erfahrung mit Architekten heraus, kann ich Ihre Meinung nicht teilen.
Für mich gibt es da keinen Automatismus: Teurer Architekt gleich gute Planung, gute Büro-Ausstattung, gutes Haus;
preiswerter Architekt gleich schlechte Planung und magere Büro-Ausstattung, schlechtes Haus.
Vielleicht ist ein Architekt aufrund mangelnder Aufträge (schlechter Wirtschaftslage, weil er nicht werben darf etc.)
auf Aufträge angeweisen und ist deshalb bereit auch beim Preis etwas zu machen. Vielleicht kann er das auch ganz gut, weil
er einfach z.B. kein teures Innestadtbüro mit mehreren Mitarbeitern hat, sondern von zu Hause aus arbeitet, ein kleines Auto fährt, Bescheiden ist etc, wie auch immer.
Seine Kosten sind vielleicht einfach geringer, warum soll er diesen Kostenvorteil nicht an seinen Kunden weitergeben? Seine Leistung muss deshalb nicht schlechter sein. Vielleicht engagiert er sich sogar besonders weil er auf Empfehlungen hofft.
Viele Grüße
Holger -
da fehlt noch was:
nämlich der Spruch: "der ist noch jung, der muss sich reinhängen, der will ins Geschäft kommen".
ein paar mal fällt jeder drauf rein - aus Gutmütigkeit.
noch ein paar mal mehr - das ist dann Dummheit. weil dann muss man für e. notwendiges
jahreseinkommen streng am Projekt schuften, bis die schwarte kracht, für Investitionen,
gedankliche Klärung, Fortbildung, Urlaub ist dann irgendwann kein Raum mehr, langfristig
ist das uninteressant und die Qualität sinkt zwangsläufig.
selten so ein komplettes missverständnis angemessener Honorare erlebt - und auch als
Tragwerksplaner erlebt man viel
tatsächlich ist es so:- insbes. EFHAbk. sind überproportional zeitaufwendig
- die Bindung der Honorare an gesunkene Baukosten verschlechtert den ertrag
- immer billigere/oftmals schlechtere unternehmen bescheren dem Architekten Mehraufwand/-ärger
im Einzelfall mag's funktionieren, das hoffe ich auch im Fall der Fragestellerin, aber
grundsätzlich führt "geiz ist geil" zwingend zu Problemen, die in der Mehrzahl der hier
gestellten fragen zutage treten. -
Was ist angemessen? ...
Was ist angemessen? diese leidige Diskussion hatten wir gerade im Bezug auf die HOAIAbk. schon öfters. Das Ganze ist doch ein Gesamtproblem der deutschen Bauwirtschaft schlechthin. Wenn Du heute in der Zeitung liest, dass die Preise auf dem Stand von 1995 sind, kann sich jeder an fünf Fingern abzählen wo da gedrückt wird. Und das macht auch vor den Architekten nicht halt. Viele Grüße -
ach geh!
"angemessen"? gar keine Frage! in solch ätherische sphären müssen wir gar nicht
aufsteigen. es geht um "notwendig"! - ohne sozialneiddebatte!
das ist wie beim Maurergesellen, der 41,65 €/h (oder was auch immer) BRAUCHT!
da gibt's nichts zu deuteln. wenn die kalkulationsbasis "notwendige stundensätze" nimmer
funktioniert - was dann? ach ja: billigeres Personal ...
die ersten 2 Bauherren haben mich schon gefragt, wo es überhaupt noch gute (tatsächlich: gute!)
Baufirmen gibt - denn auch die sterben weg
apropos preisniveau, teils ist das erklärlich: steine in Dünnbettmörtel, Holz im
automatisierten abbund - auch das führt zu Preis-Senkungen. -
Statistik
" ... dass die Preise auf dem Stand von 1995 sind, ... das macht auch vor den Architekten nicht halt". Wenn die Honorare passend zu den Baupreisen von 1995 bezahlt würden, also nominal gleich, dann kann man sich der Argumentation anschließen. Wir reden dann nur über ein Absinken der Honorare um real 11,5 % (= Anstieg der Lebenshaltungskosten seit 1995). Warum Architekten darüber hinaus weitere Einbußen hinnehmen sollen erschließt sich mir allerdings nicht. Die Löhne und Gehälter sind im gleichen Zeitraum übrigens um nominal 18 % gestiegen. -
Ihr seid Witzbolde ...
Ihr seid Witzbolde "Löhne um 18 % gestiegen" ... Material mindestens um das gleiche. Wie zum Teufel können heute denn Baufirmen zu m²-Preisen von 1.500,00 DM (umgerechnet) bei rd 30 % Preissteigerung anbieten? Antwort: weil gerade bei den Löhnen bis aufs Messer gedrückt wird. Unsere Freunde aus den FNL arbeiten zu Preisen (als SubSub) wo nur noch Geld gedreht wird und von der monatlichen MwSt-Erstattung gelebt wird. Ich bin ja auf Eurer Seite, nur so kann es doch nicht weiter gehen, oder? ... -
musst du gucken:
"was dann? ach ja: billigeres Personal ... " mehr sog i ned!
und witzig war das noch nie. -
Kostensatz
-
lasst sie doch machen!
wer Planung eher als lästiges hindernis sieht und die Einsparmöglichkeiten bei der Baudurchführung Aufgrund durchdachter Planung nicht erkennen mag, hat es eben nicht anders verdient. sollen sie machen! wer bei der Planung spart, zahlt beim bau eben doppelt drauf. sowas spricht sich ja mittlerweile auch wieder rum, BAU.DE und anderen Foren sei Dank! natürlich sind die Honorare kein pappenstiel, aber wohl sehr gut investiert (das Thema wurde hier ja oft diskutiert). wie bruno schon geschrieben hat: das Einfamilienhaus ist - besonders bei den heutzutage reichlich vorhandenen Beratungsresistenten Bauherren - ein enormer zeitfresser.
Spaß macht es - mit den richtigen Bauherren - aber trotzdem, zum Glück sind die ja noch nicht ganz ausgestorben.. : --)
gerade ruft mich übrigens ein malermeister an, er hat eine Frage zur VOBAbk. und dem Zahlungsziel bei abschlägen. er ist subunternehmer bei einem Bauträger, der bis zur letzten Mahnung wartet und ihn sowieso bis zur letzten Mark ausgequetscht hatte. was auf Dauer bleibt, ist immer neue spreu, nicht der Weizen. so kann es tatsächlich nicht weitergehen. meine Forderung seit eh und je: Bauvorlageberechtigung nur für freischaffende kammermitglieder. Bauträger müssen ihre Planung dann eben auch ganz normal einkaufen - zum wohle des Bauherren, aller (!) bauschaffenden und der Baukultur. -
HOAI ist verbindlich ...
HOAI ist verbindlich und Mindestsatz bleibt Mindestsatz!
Gewährleistung bleibt natürlich erhalten, Sie müssen nur damit rechnen den Mindestsatz noch zahlen zu müssen. Selbst bei der Wahl von "falschen" (niedrigeren) HOAIAbk.-Zonen sind diese nicht verbindlich, wenn sich später rausstellt, dass eine falsch Zone gewählt wurde.
PS: Preise für Einfamilienhaus-Bauanträge werden derzeit dennoch weit unter HOAI gehandelt!
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Honorar, HOAI-Mindestsatz". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt hat zu viel geplant
- … Damit komme ich selbst wenn ich die sehr unwahrscheinliche Honorarzone IVAbk. Höchstsatz ansetze und den max Umbauzuschlag von 80 % ansetze, …
- … nicht einmal in die Nähe von 20.000 Honorar, wenn ich davon ausgehe, dass es bei Planungsleistungen um die Leistungsphasen 1 - 4 geht. …
- … Laut HOAIAbk. 2009 (ebenfalls Grundlage für diese Rechnung) …
- … Ich weiß nicht, wie außerhalb der allgemeinen HOAIAbk. Aufstellung eine solche Planung kostet. Wir haben uns damals für diesen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mein Gartengrundstück soll Bauland werden. Deshalb ...
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag kostenpflichtig?
- … Honorar, ist im Zweifel nicht zu vergüten. § 632 (3) BGBAbk.. …
- … geregelt ist (HOAIAbk.). …
- … Lediglich Unterschreitungen bzw. Überschreitungen der HOAI-Sätze müssen schriftlich …
- … werden. (§ 4 HOAIAbk.) …
- … Wenn es bei der Anfrage nur um die Kosten für den Architektenauftrag ging ist die ganze Geschichte ziemlich dreist, eine Schätzung seines Honorars sollte jeder Architekt abgeben können oder einfach die entsprechenden …
- … Regelungen nach HOAIAbk. aufführen, wenn es zu aufwendig wird. …
- … - meine Laienvermutung zum Stundensatz ist, dass 85,- noch über dem Höchstsatz liegt und ohne Vereinbarung nur der Mindestsatz abgerechnet werden darf = auch fehlerhaft …
- … Diese Frage an einen Architekten gestellt löst ebenfalls eine honorarpflichtige Leistung, nämlich die der Kostenschätzung aus. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Vertragsrücktritt des Architekten - Schadensersatz?
- … hatte, die sich widersprechen. Ich bat mehrmals diese Punkte in der Honorarrechnung zu berücksichtigen. er lässt mir nun vom Rechtsanwalt schreiben und …
- … es denn überhaupt einen wirksamen Vertrag über alle Leistungsphasen? Und welche Honorarvereinbarung wurde darüber getroffen? Das ist bei rein mündlichen Verträgen fraglich …
- … Bauherr die Pläne nachweislich verwendet, z.B. für den Bauantrag, ist das Honorar für den Architekten für die Leistungsphasen 1-4 gesichert. Wenn die Planung …
- … vorher seitens des Bauherrn abgebrochen wird, gibt es oft Streit ums Honorar. Wenn der Bauherr bei Planungsabbruch die bis dahin angefallen Planungsleistungen nicht …
- … wonach durch Vorlage der Pläne beim Bauamt durch den Bauherrn der Honoraranspruch für die Leistungsphasen 1-4 nachgewiesen ist. …
- … der erste Architekt ist. Allerdings gilt bei mündlichen Beauftragungen grundsätzlich der Mindestsatz nach HOAIAbk.. Zu den Mindestsatzkonditionen wird sich wahrscheinlich auch …
- … Planer nur seine 'ersparten Aufwendungen' ansetzen muss und fast das gesamte Honorar bekommen würde. Rechte und PFLICHTEN gelten für beide Seiten und es …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmer oder Architekt?
- … wird mit Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Bauüberwachung im Sinne der HOAIAbk. beauftragt. Der Architekt holt per Ausschreibung gewerkeweise Angebote von Unternehmern ein. …
- … noch versichert ist. Diese Architektenaufgabe ist natürlich äußerst zeitintensiv, das angemessene Honorar regelt die Honorarordnung (HOAIAbk.). …
- … Die HOAIAbk.-Tarife, mal ganz ohne Diskussion ob angemessen oder nicht, werden sowieso …
- … dem Mann 'dumme' Planungen auffallen, dann Überwachung. Das evtl. nach Stundenhonorar abrechnen und dazu VORHER seine Preis- und Zeitvorstellungen schriftlich nachfragen. …
- … was die HOAIAbk.-Honorare anbelangt, sind diese dann angemessen, wenn der Planer auch …
- … 1-mal pro Woche auf dem Bau erscheinen und dafür den vollen Honorarsatz abgreifen. …
- … Zum Honorar und dem vermuteten Erschrecken, mal eine These wie viele BH 'ticken …
- … 300 T Bausumme, macht ca. 35 T Planerhonorar (ganz grob, archifee). …
- … nur vielen Bauherren ist halt nicht klar, dass das Architektenkosten Einsparen auch gleichzeitig das Weglassen von Planung bedeutet. Das Honorar für den Architekt ist ja auch nicht gleich dessen Gewinn, …
- … Ruckzuck aufgebraucht. Wenn mehr Zeit benötigt wird, ist die Bürokalkulation beim HOAIAbk.-Mindestsatz schon im Eimer. …
- … ordentlicher Planung und Bauüberwachung von Einfamilienhaus's bei privaten Bauherren trotz HOAIAbk. kein auskömmliches Geld mehr zu verdienen ist und man nur Stress …
- … - Bin selbstständig, d.h. die 35 T Honorar waren netto :-) über den Daumen gepeilt. …
- … an den Leistungserbringer, eine klare Äußerung das ist nicht in meinem Honorar enthalten, das muss ich zusätzlich berechnen , bevor die Leistung erbracht …
- … Gesamthonorar von 35 Tsd entfallen für Ausschreibung und Vergabe rd 4500 ... …
- … Zum Honorarbeispiel: …
- … Tipp: Architekten verdienen in der Regel nach Bausumme gem. HOAIAbk.. Das bedeutet je teurer das Haus, desto mehr steht dem Architekten …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Anrechenbare Kosten - Honorar kommt mir sehr hoch vor?!?
- … Anrechenbare Kosten - Honorar kommt mir sehr hoch vor?!? …
- … Bei der Errechnung des Honorars setzt er den Mittelsatz bei Honorarzone III an. …
- … das Gefühl das er hier das Maximum ausschöpft um ein gutes Honorar zu erhalten ... (Stundenlohn liegt bei 80 - ist ja auch …
- … Ist das erstmal nur das Honorarangebot, oder geht es bereits um die erste Rechnung? …
- … ... das Honorarangebot ... erstmal. …
- … Weil der Mittelsatz ja nicht automatisch gilt. Sie können aushandeln, dass nur der Mindestsatz gezahlt wird, Sie können aushandeln, ob und wie Nebenkosten bezahlt …
- … gestalterisch mitverarbeitet wird, ist zwar angemessen zu berückssichtigen, aber in der HOAIAbk. steht nicht, dass diese voll zu berücksichtigen ist. Auch dies ist …
- … schriftlich zu vereinbaren. Sie können also versuchen, auch im Rahmen der HOAIAbk. noch einiges zu drücken. …
- … -://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1125&page=0 …
- … die mitzuverarbeitende Bausubstanz unterschiedlich gewichtet werden kann, aber alles in einer Honorarermittlung zusammengeführt wird. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Angemessenes Honorar für Architekten
- … Angemessenes Honorar für Architekten …
- … Hier im Forum habe ich einige Beiträge gelesen aus denen hervorgeht dass ein Architekt nicht unter der HOAIAbk. abrechnen darf. Gibt es hier auch eine Deckelung nach oben …
- … Kein Wunder, dass die HOAIAbk. oftmals als tot bezeichnet wird und sich Auftraggebern nicht daran gebunden …
- … fühlen, wenn einige Planer nicht nach der (rel. komplizierten) Abrechnungsmethodik der HOAIAbk. abrechnen wollen. …
- … brauchen Sie nicht. Sagen Sie den Anbietern, Sie möchten eine prüffähige Honorarabrechnung nach HOAIAbk. haben. Im Vertrag wird festgelegt, in welche Honorar …
- … Leistungen für den Planer arbeitsintensiv sind, aber prozentual nicht viel vom Honorar ausmachen. Der mit der Bauüberwachung beauftragte Planer sollte auch die Ausschreibungsunterlagen …
- … -://www.hoai.de/online/hoai_rechner/index.php …
- … Honorarzone 3 …
- … einen anderen Architekten. Bis zu einem Höchstbetrag (ich glaube ca. 20-30 T) darf der Architekt nach Pauschale abrechnen, darüber wird immer der Mindestsatz nach HOAIAbk. fällig, egal was vorher vereinbart wurde. Pauschal nach …
- … Honorar lasst Euch einfach mal vorrechnen, z.B. ausgehend von 100 T und dem konkreten Bauvorhaben (damit die Schwierigkeit bekannt ist), was für die einzelnen Phasen anfallen würde. Im Vertrag muss dann festgelegt sein, wie das Bauvorhaben eingestuft wird (z.B. Honorarzone II Mitte), damit ist eigentlich das meiste festgelegt. …
- … zählt nach ortsüblichen Preisen auch zur Bausumme, nach der sich das Honorar richtet …
- … Üblicherweise sind Einfamilienhäuser in die Honorarzone III einzuordnen, dafür wird es aber kaum über den Mindestsatz …
- … EFHAbk. können durchaus und nicht selten höher als III Mindestsatz eingestuft werden. …
- … Lassen Sie sich von den Kollegen erläutern, wie und wo die das Bauvorhaben in der HOAIAbk. einordnen werden/würden. …
- … anzunehmenden Honorarzone an, könnten die am End die Mindestsätze einklagen. …
- … Zwar gibt es Tabellen, die das Honorar in eine prozentuale Abhängigkeit zur Bausumme bringen, aber diese %-Sätze …
- … Maßgeblich sind NUR die -Summen aus der HOAIAbk.. …
- … Dabei beachten, dass die MwSt beim Honorar NICHT mitgerechnet werden darf. …
- … lautender Wahlversprechen) die MwSt steigen sollte, wird das Honorar nur einmal um die MwSt teurer - nämlich um die auf das Honorar. …
- … die Honorarhöhe …
- … Bitte beachten, dass eine neue (sehr überarbeitete) HOAIAbk. in der Pipeline ist. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorare: Dumping bei My-Hammer
- … Architektenhonorare: Dumping bei My-Hammer …
- … Zu Thread 1019: hier also, wie versprochen, die AW der AKNW zu Dumpinghonoraren und unlauteren Angeboten und Ausschreibungen bei My-Hammer. …
- … Die HOAIAbk. hat dabei bereits eine Historie. Sie …
- … Die Honorarordnung wurde in der Vergangenheit …
- … HOAIAbk. sich mit dem freien Wettbewerb in …
- … einer Anhörung ein Entwurf der HOAI-Novelle …
- … Die HOAIAbk. hat dabei bereits eine Historie. Sie …
- … Die Honorarordnung wurde in der Vergangenheit …
- … HOAIAbk. sich mit dem freien Wettbewerb in …
- … einer Anhörung ein Entwurf der HOAI-Novelle …
- … Aufgrund von europarechtlichen Bedenken gegen die HOAIAbk. wird zurzeit ein neuer HOAI-Entwurf im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Der bereits im Februar 2008 vorgelegte …
- … seitens honoriger Vertreter des BMVBS hören dürfen, dass die Novelle der HOAIAbk. 2009 kommen wird, natürlich angepasst an die Vorgaben aus Brüssel. Mir …
- … scheint als will die Politik, m.E. berechtigtermaßen, die HOAIAbk. in Deutschland schützen. …
- … Freier Markt und HOAI schließen sich m.E. nicht aus, im Gegenteil, soll doch die …
- … HOAIAbk. nur die wirtschaftliche Mindestgrundlage für die Baukultur und deren Schaffende sichern. …
- … Knallhart ausgedrückt: Auktionen, in denen wettbewerbsrechtliche Verstöße (also z.B. gegen die HOAIAbk.) vorkommen, gibt es nicht, es sei denn, der Betreiber stellt sicher, …
- … den Architekten- und Ingenieurkammern (Architektenkammern, Ingenieurkammern) verpflichtet, einen Hinweis auf die HOAIAbk. mit Link zur Webseite der Bundeingenieurkammer bei entsprechenden Auktionen einzublenden. Auf …
- … der verlinkten Seite waren dann rechtliche Informationen zur HOAIAbk. für Auftragnehmer und Auftraggeber zu lesen. …
- … Diese Einblendung des Hinweises auf die HOAI gibt es seit einiger Zeit bei My-Hammer nicht mehr. Daran …
- … verpflichtet sind, solche Angebote zu verhindern oder auf die Einhaltung der HOAIAbk. hinzuweisen. …
- … nichts anderes übrig bleiben, als weiterhin die Auktionen zu überwachen und HOAIAbk.-Mindestsatzunterschreitungen zu dokumentieren und immer wieder entsprechende Meldungen an die …
- … Einfamilienhaus's. Bei solchen Aufträgen kommt es bei MYH immer zu HOAIAbk.-Mindestsatzunterschreitungen. Dort kann man recht einfach plausibel nachweisen, dass die …
- … Mindestsätze der HOAIAbk. unterschritten werden. Wer mal sehen möchte, wie so eine Beschwerde mit Plausibilitätsnachweis, die auch zur Weiterverfolgung führt, aussehen kann, einfach per E-Mail melden. …
- … Recht interessant finde ich die Kombi. Arch. /Bauunternehmen (Generalübernehmer). Die Handhabe gg. diese Bieter dürfte sich i.A. etwas schwieriger gestalten. Jedoch unterliegen die Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) dem Preisrecht gem. HOAI, also kommt der Generalübernehmer auch hier nicht aus. …
- … Und unsere HOAIAbk., deren Novellierung ggf. dieses Jahr noch kommen wird (eher ungewiss in …
- … Besonders in dieser Auktion können die Honorargrundlagen gar nicht genau ermittelt werden. Da es um eine Anfrage …
- … nicht mit der Ausführung von Bauarbeiten kombiniert ist, gilt natürlich die HOAIAbk.. …
- … von mir gesehen). Weshalb Ausschreibende bspw. das VOF-Verfahren (auch unter einer Honorarsumme von 200.000 ) nicht anwenden, sondern zu My-Hammer gehen, ist …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Was wird kostentechnisch auf uns zukommen?
- … Zitat von der akbw Rubrik Baurecht und Honorar : …
- … <<<HOAIAbk. gilt auch bei eBäh-Angeboten …
- … Angebote von Architekten- und Ingenieurdienstleistungen eingestellt, die gegen die gesetzlich festgelegte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) verstießen. In Einzelfällen …
- … (MYH) und Co. keine Angebote gemacht werden, welche die Mindestsätze der HOAIAbk. unterschreiten. Wissen aber scheinbar einige Kollegen nicht und merken das erst …
- … und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen). Und wenn sich aus unbestimmten Auftragsbeschreibungen die Honorargrundlage und der Leistungsumfang nicht eindeutig ermitteln lassen, darf man als …
- … Aber hier im konkreten Fall scheint es keine solche HOAIAbk.-Unterschreitung zu geben, da möglicherweise die anrechenbaren Kosten unterhalb des Tabellenwerts …
- … des § 16 HOAIAbk. liegen. Es könnte also ein Honorar nach Aufwand zulässig sein. Und mir scheint der Aufwand, zumindest nur für die Genehmigungsplanung dieser Nutzungsänderung, gar nicht so groß. Wofür eine statische Berechnung gebraucht wird, erschließt sich mir auch erstmal nicht. Eher sollte ein neuer Energiesparnachweis gerechnet werden und es sollte geprüft werden, ob die U-Werte der Kellerwände ausreichend sind und die Bauwerksabdichtung in Ordnung ist. Daran haben Sie, Herr Momma, in Ihrer My-Hammer-Anfrage noch gar nicht gedacht. …
- … Wieso soll der Preis bei MYH nicht verbindlich sein? Wozu werden dann da Preise geboten? Unabhängig vom My-Hammer-Gebot ist das Honorar nach der HOAI zu berechnen. Also Ihr MYH-Architekt kann (und …
- … muss) nach Leistungserbringung nach der HOAIAbk. abrechnen, und das kann höher ausfallen als das MYH-Angebot. (wussten Sie das?) …
- … Kristallkugeln haben wir nicht, weshalb das Honorar in Ihrem Fall nicht mal eben eingeschätzt werden kann. …
- … für Architekten und Ingenieure ein rotes Tuch ist. Wir haben eine Honorarordnung. Anders als bei Handwerksleistungen dürfen Architekten und Ingenieure nicht einfach …
- … 2.000 , darf er bei MYH ein Angebot abgeben, was die HOAIAbk. unterschreitet. Und bei Angeboten, wo sich die Honorargrundlage nicht genau …
- … Tabelle § 16 HOAIAbk., Zone III, Mindestsatz 10.204,80 …
- … Tabelle § 65 HOAIAbk., Zone II, Mindestsatz 4.294 …
- … Energiesparnachweis vernachlässigt und kann an diesem einfachen Beispiel trotzdem eine eklante Mindestsatzunterschreitung nachweisen: …
- … Gesamtmindestsatz Objekt- und Tragwerksplanung: …
- … Das ist eine Mindestsatz Unterschreitung um 60 %. …
- … Deshalb, so meine ich, sind für so einen Nachweis die niedrigstmöglichen Konstellationen anzunehmen. Wenn die Annahmen über die Honorargrundlagen bei so einem Nachweis zu hoch ansetzt werden, könnte …
- … müssten Ihre Mitglieder mehr über die Wettbewerbsverstöße und die Bindungswirkung der HOAIAbk. aufklären, damit erst gar nicht solche öffentlichen Preisangaben auf solchen Plattformen …
- … Angebot auf Grundlage der HOAIAbk. folgt, deshalb werde ich da erstmal nichts zu schreiben, melde mich …
- … > Angebot auf Grundlage der HOAIAbk. folgt, deshalb werde ich da erstmal nichts zu schreiben, melde mich …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kosten für Vorgespräch?
- … einem anderen Architekten, der ein unlauteres, ungesetzliche Angebot unter Nichteinhaltung der HOAIAbk., ausführen ließen. …
- … wie hoch die tatsächlichen Bau kosten wären und uns entsprechend seine Honorarvorstellung liefert. …
- … Er stellt mir entspr. HOAIAbk. 2002, § 6 , Zeithonorar' insgesamt 7 Stunden a 35 …
- … Der Stundensatz von 35 ist sicher i.O. (in etwa Mindestsatz der HOAIAbk.), die Stundenanzahl mag ich nicht beurteilen bzw. kann …
- … Kostenschätzung des Geplanten erstellen zu lassen und auf dieser Basis eine Honorar Vorstellung zu fordern, stellt eine (Beauftragung von) Architektenleistung dar, die i.A. …
- … honorarfähig ist. M. E hätte Ihre Anfrage unbestimmter sein müssen, da …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Honorar, HOAI-Mindestsatz" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Honorar, HOAI-Mindestsatz" oder verwandten Themen zu finden.