Hauskauf-Vereinbarung: Adressweitergabe nach Konkurs – Was gilt für Eigentümer?
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Hauskauf-Vereinbarung: Adressweitergabe nach Konkurs – Was gilt für Eigentümer?
Wir haben beim Hauskauf vor etwas mehr als einem Jahr eine Vereinbarung unterschrieben, welche beinhaltet, ... das Adressen von den Firmen und der namentlich erwähnten Person uns weitergegeben werden, desgleichen wir diejenigen Adressen nur für die Empfehlung der Häuser dieser Firma und der namentlich erwähnten Person benützen dürfen. So etwa der Wortlaut. Jetzt haben wir die Situation, dass der Vertreiber des Hauses (wir haben ein Schwedenhaus gebaut, welches wir über eine deutsche Firma kaufen mussten ) in Konkurs gegangen ist und schon wieder eine neue Firma mit ähnlichem Namen gegründet hat. Eigentümer ist eben die im Vertrag genannte Person. Müssen wir jetzt denjenigen berücksichtigen oder können wir die Adressen, welche wir schon vorher hatten direkt beraten und diesen bei einem allfälligen Kauf mit Schweden kurzschalten?
Werdmmt blöde Situation, nicht?
Wir sind aus der Schweiz und kennen uns mit den deutschen Gegebenheiten nicht aus.
Liebe Grüße,
suhavö CH
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Ich verstehe, dass Sie eine Vereinbarung beim Hauskauf unterzeichnet haben, die die Weitergabe von Adressen betrifft. Da der ursprüngliche Vertreiber des Hauses (Schwedenhaus) Konkurs angemeldet hat, stellt sich die Frage, ob diese Vereinbarung weiterhin Gültigkeit besitzt und ob Sie die Adressen an den neuen Eigentümer weitergeben müssen.
Meiner Einschätzung nach hängt die Gültigkeit der Vereinbarung von den genauen Formulierungen und den Umständen ab, unter denen sie geschlossen wurde. Grundsätzlich gilt, dass Verträge auch im Falle eines Konkurses bindend sein können. Allerdings kann ein Konkursverwalter unter Umständen Verträge anfechten oder kündigen, wenn diese für die Konkursmasse nachteilig sind.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, die Vereinbarung von einem Anwalt für Immobilien- und Vertragsrecht prüfen zu lassen. Dieser kann beurteilen, ob die Vereinbarung weiterhin gültig ist und welche Rechte und Pflichten Sie daraus haben. Klären Sie auch, ob der Konkursverwalter die Vereinbarung angefochten hat.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Konkurs
- Ein Konkurs ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem das Vermögen eines Schuldners (natürliche oder juristische Person) zur Befriedigung der Gläubiger verwertet wird. Der Schuldner ist zahlungsunfähig und kann seine Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen.
Verwandte Begriffe: Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Gläubiger, Konkursmasse. - Vereinbarung
- Eine Vereinbarung ist eine gegenseitige Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren Parteien, die rechtlich bindend sein kann. Sie regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien.
Verwandte Begriffe: Vertrag, Abkommen, Übereinkunft, Zusage. - Konkursmasse
- Die Konkursmasse umfasst das gesamte Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung, abzAbk.üglich der Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen. Sie dient zur Befriedigung der Gläubiger.
Verwandte Begriffe: Insolvenzmasse, Vermögen, Aktiva, Passiva. - Eigentümer
- Der Eigentümer ist die Person, der eine Sache rechtlich gehört und die über diese Sache verfügen kann. Er hat das Recht, die Sache zu nutzen, zu verwalten und zu veräußern.
Verwandte Begriffe: Besitzer, Inhaber, Verfügungsberechtigter, dingliches Recht. - Vertragsrecht
- Das Vertragsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, das sich mit der Entstehung, dem Inhalt, der Durchführung und der Beendigung von Verträgen befasst. Es regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Verwandte Begriffe: Schuldrecht, Zivilrecht, Obligationenrecht, Vertragsfreiheit.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert mit Verträgen bei einem Konkurs?
Grundsätzlich bleiben Verträge auch im Falle eines Konkurses bestehen. Der Konkursverwalter kann jedoch bestimmte Verträge kündigen oder anfechten, wenn dies im Interesse der Gläubiger ist. - Kann eine Vereinbarung zur Adressweitergabe nach Konkurs noch gültig sein?
Ja, das ist möglich. Die Gültigkeit hängt von den genauen Bedingungen der Vereinbarung und davon ab, ob der Konkursverwalter diese angefochten hat. - Was sollte ich tun, wenn ich unsicher bin, ob eine Vereinbarung noch gilt?
Ich empfehle Ihnen, sich rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann die Vereinbarung prüfen und Ihnen sagen, welche Rechte und Pflichten Sie haben. - Muss ich Adressen weitergeben, wenn der ursprüngliche Vertragspartner Konkurs gegangen ist?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Wenn die Vereinbarung weiterhin gültig ist und Sie zur Weitergabe verpflichtet, müssen Sie dies tun, es sei denn, der Konkursverwalter hat die Vereinbarung angefochten. - Welche Rolle spielt der Konkursverwalter bei bestehenden Verträgen?
Der Konkursverwalter verwaltet die Konkursmasse und entscheidet, welche Verträge fortgeführt, gekündigt oder angefochten werden. Er handelt im Interesse der Gläubiger.
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- Konkurs eines Bauträgers: Rechte der Käufer
Informationen zu den Rechten von Käufern, wenn der Bauträger während der Bauphase Konkurs anmeldet. - Gültigkeit von Verträgen im Konkursverfahren
Eine Erläuterung, wie sich ein Konkurs auf bestehende Verträge auswirkt und welche Möglichkeiten der Konkursverwalter hat. - Immobilienkauf: Was tun bei Mängeln nach Konkurs des Verkäufers?
Hinweise, wie Käufer vorgehen können, wenn nach dem Kauf Mängel an der Immobilie auftreten und der Verkäufer insolvent ist. - Adressweitergabe: Datenschutzrechtliche Aspekte
Informationen zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Weitergabe von Adressen und personenbezogenen Daten. - Anfechtung von Verträgen im Konkursrecht
Eine Erklärung, unter welchen Voraussetzungen ein Konkursverwalter Verträge anfechten kann und welche Folgen dies hat.
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Konkurs & Anschlussauftrag: Vertragliche Freiheit
ganz verstanden habe ich es nicht
aber es hört sich so an, als ob Ihr Vertragspartner von dem bevorstehenden Konkurs und der Gründung seiner neuen Firma gewusst hat und sich über die Vereinbarung den Anschlussauftrag sichern wollte. Liege ich richtig? Falls ja, glaube ich, dass Sie nach dem Konkurs völlig frei sind mit wem Sie neue Verträge schließen wollen. -
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Ja, gewusst wahrscheinlich schon, aber wie verhält es sich mit den Adressen der Leute, die vielleicht bauen werden? Für diese hat er ja eigentlich Kundenschutz gehabt, und da er die Adressen schon hat, wie ist es dann? Kann er uns vielleicht verklagen? Wie ist das in Deutschland?
Gruß
suhavö -
Rechtsgrundlage: Welches Recht gilt beim Hauskauf?
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Welche Rechtsgrundlage gilt eigentlich? Schweizer, Deutsche oder Schwedische? -
Forum-Rechtslage: Deutsches Recht maßgeblich?
keine Ahnung
aber wahrscheinlich deutsche. Was für eine Rechtslage gilt eigentlich im Forum? Ich glaube fast die Registrierte.
suhavö -
Vertragspartner nach Konkurs: Wer stellt Ansprüche?
wer war Vertragspartner?
Sie haben sich mit der Vereinbarung ja einem bestimmten Partner gegenüber verpflichtet. Wenn das die Firma war die jetzt insolvent ist und nicht der Inhaber persönlich, kann eigentlich nichts passieren. Überlegen Sie einfach mal andersrum, wer gegen Sie irgendwelche Ersatzansprüche stellen könnte wenn Sie gegen die Vereinbarung verstoßen. Gibt es den noch als natürliche oder juristische Person, muss man dessen Rechte evtl. beachten. Wie werden Verstöße eigentlich sanktioniert? Gibt es da Vertragsstrafen oder sind Provisionen zu zahlen? Da ich die gesamte Situation nicht kenne, lohnt es sich einen Anwalt zu befragen. Vielleicht hat der Vertrag irgendwelche Mängel und ist ungültig weil sittenwidrig oder ähnliches. -
Konkurs & neue Firma: Vertragliche Bindung prüfen!
Danke für die Antworten..
Der Vertrag war mit der konkursiten Firma und dessen Besitzer geschlossen worden. Die Firma gibt es nicht mehr, aber der einstige Besitzer hat jetzt schon wieder eine neue (frage mich wieso das immer wieder geht ). Wir wissen, dass mit der alten Firma ja nichts mehr ist, aber eben im Vertrag ist der Besitzer der neuen Firma namentlich erwähnt. Die Häuser sind ja gut, wir würden sie ja auch weiterempfehlen, aber sicher nicht über diese neue Firma, (geht ja sicher wieder Konkurs ) sondern lieber direkt aus Schweden. Übrigens war im damaligen Hausvertrag das Gerüst inkl. bis heute nicht bezahlt und wird wahrscheinlich auch nie bezahlt werden. Durch die neue Firma sicher nicht.
Gruß
suhavö -
Schwedenhaus in D/CH: Frage nach nationalem Recht
die Frage nach nationalem Recht hatten wir schon ...
die Frage nach nationalem Recht hatten wir schon bezüglich dem Schwedenhaus gekauft in Deutschland, gebaut in der Schweiz, wenn ich mal aushelfen darf ... Gruß an die Schweizer Freunde -
Test
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Hauskauf nach Konkurs: Adressweitergabe & Eigentümerrechte
💡 Kernaussagen: Nach Konkurs des Bauträgers stellt sich die Frage, ob eine Vereinbarung zur Adressweitergabe weiterhin bindend ist. Entscheidend ist, wer Vertragspartner war (Firma oder Inhaber persönlich) und welche Rechtsgrundlage (deutsches, schweizerisches oder schwedisches Recht) gilt. Die Diskussion beleuchtet die Rechte und Pflichten der Eigentümer im Kontext von Immobilienrecht und Konkursrecht.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie den Beitrag Konkurs & neue Firma: Vertragliche Bindung prüfen!. Hier wird betont, dass die namentliche Erwähnung des Besitzers der neuen Firma im alten Vertrag relevant sein könnte.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Konkurs & Anschlussauftrag: Vertragliche Freiheit wird die Vermutung geäußert, dass der Vertragspartner den Konkurs bereits kannte und sich durch die Vereinbarung Anschlussaufträge sichern wollte. Dies könnte die Situation beeinflussen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Vertrag genau, um festzustellen, wer Vertragspartner war und welche Rechtsgrundlage gilt. Konsultieren Sie gegebenenfalls einen Anwalt für Immobilienrecht, um Ihre Rechte und Pflichten als Eigentümer nach dem Konkurs des Bauträgers zu klären. Beachten Sie auch den Beitrag Rechtsgrundlage: Welches Recht gilt beim Hauskauf? für weitere Informationen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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